Aber gut zusammengefasst steht eigentlich jetzt alles in den o.g. Posts drin.
Also eigentlich darfst du alles, für das du keinen Meister brauchst, sofern du dein Gewerk mit Sinn und Verstand ausführst. Ob das so war, sagt dir am Ende im Zweifel der Richter.
Raus seid ihr dann z.B. bei Events über 5000(?) Personen oder dieser Vatiante mit Bühnen über x qm, sofern kein anderer Meister die Leitung hat (z.B. von der Halle oder als neutrale Person vom
Veranstalter gebucht).
Auch beim Meister kann im Zweifel die Kette eines Motors reißen, obwohl nur 250 statt 1000kg (angegebene Traglast) dran hängen. Das ist dann genauso ein Unfall wie bei dir ohne Meistertitel, zumindest, wenn du die Wartung nachweisen kannst.
Am Ende gilt immer: wenn nix passiert, alles gut. Wenn was passiert, wird geschaut ob alles getan wurde, damit nix passiert. Am Ende wird ein Richter es vermutlich (!) nicht am fehlenden Titel scheitern lassen, wenn das Gewerk vernünftig ausgeführt wurde.
Wenn du natürlich rummurkst und es passiert was, dann war es das. Dann war es das aber auch als Meister.
Am sinnvollsten ist es immer, wenn du das machst, was du kannst - und den Rest besser nicht. Wenn du die Sachlage mangels Ausbildung oder alternativ auch Beratungsresistenz oder einem ungesunden Maß an Selbstüberschätzung völlig falsch einschätzt, wird der Richter dir das mit allen Konsequenzen erklären.
Ich denke als Vollerwerbsbetrieb (und das scheint es bei Euch zu sein) wäre es nicht verkehrt die Externenprüfung als FfVt abzulegen (ich hoffe, dass es das überhaupt noch gibt) oder ggfs. sogar den Meister zu machen. Schon deshalb um dem Kunden ggfs. sagen zu können, dass ihr die auf dem Papier in D teils geforderte Quali natürlich (in der Firma) habt. Das könnte bei Neukunden ein Thema sein.
Dass ein gestandener Vtler ohne (formelle) Ausbildung im Zweifel alles viel besser drauf hat als ein unerfahrener Meister, ist auch jedem schonmal auf diversen Baustellen bewusst geworden.
Auch der Richter stellt im Zweifel fest, dass es hier nicht an der Fachkenntnis gescheitert ist.
Umgekehrt ist FfVT oder Meister kein Freibrief für Bullshit. Der Richter wird auch denen erklären, dass ein Titel nicht vor Strafe schützt.
Viel Erfolg mit der Firma!!