Abschusseinrichtung für Lykopodium/Flammensäulen

  • Vor einiger zeit hab ich bei einer VA recht schöne Flammensäulen auf der Bühne gesehen und der zuständige Lichtler hat erklärt, dass das T1 Effekte mit Lykopodium waren.
    Eine Quelle für das Lykopodium hab ich bereits gefunden aber ich suche noch eine Quelle für passende Abschussrampen, die mit Pressluft das Lykopodium zerstäuben.


    Vielleicht hat hier ja jemand einen Tip.


    Gruß
    Michael

  • na hey...


    Selbstbau ist da wahrscheinlich die guenstigere Moeglichkeit (Trichter oder dergleichen, Pressluft und ein Elektroventil, dazu entweder eine Zuendflamme oder Gluehdraht).
    Ansonsten halt bei den ueblichen Pyro-Firmen nachfragen (hummig, flashart ??) - wird aber teuer und lohnt kaum fuer kleinere Einsaetze.


    By the way: Lycopodium selbst faellt doch genausowenig unter T1 wie Mehl, oder? Sind doch einfach Pflanzensporen - vorsichtig sollte man dennoch mit umgehen, wenn Feuer im Spiel ist 8)


    Greetz, der Martin

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: "Das ist technisch unmöglich!" (Sir Peter Ustinov)

  • lycopodium fällt tatsächlich in keine feuerwerksklasse an sich, ist ja auch frei in der drogerie/apotheke/handel erhältlich...


    der eher entscheidende Punkt dabei ist, dass z.B. bei der gerne angewandten Gasflaschendeckel-Methode, wo man so einen Stahlschraubdeckel einer größeren Gasflasche anbohrt und nen Theaterblitz als Zündkapsel und gleichzeitig Ausstoßladung mißbraucht indem man den Deckel danach mit Lyco auffüllt relativ unberechenbar ist.
    Und was noch schwerer wiegt: Rein gesetzesmäßig ist das eine Veränderung am T1-Feuerwerkskörper (hier eher eine bestimmungsfremde Verwendung, gilt aber das gleiche) und lässt die Konstruktion somit zum Klasse-4-Artikel werden, welcher nur von Scheininhabern gebaut und geschossen werden darf.


    Bei den Druckluftsystemen wird dieses ja Manko dadurch umgangen dass man einfach Druckluft und eine Zündquelle nimmt, was nach dem SprengG alles irrelevant ist.


    Soviel zur feuerwerkerischen Seiten. Das andere, große Problem entsteht eher beim Einsatz, da VStättV und BGV-Richtlinien zu beachten sind.
    Und die Haftungsfrage ist bei derartigem Selbstbau oder Modifikationen auch ungeklärt und wird im Zweifelsfall dem Techniker angehängt.


    Ist also alles nicht so ungefährlich und risikofrei wie es auf den ersten Blick auf die gesetzl. Freigaben wirkt.


    Abgesehen davon kann Lycopodium gewaltig rumsen :)


    grüße, flo