TÜV-Abnahme raum Kassel

  • Bei diesem Gerät von Futurelight dürfetst du keine Probleme bekommen, da es keine der ominösen Chinakisten ist.
    Da steht zwar Futurlight drauf, ist aber Medialas drin.
    Der Kopf ist quasi ein Spooky Blue, und der Motorbügel ist das Unterteil von einem JB Micro. Bei Medialas heisst das Gerät Tweety.
    Hier die Bedienungsanleitung von den Gerät:
    http://www.medialas.de/data/Tweety_Manual.pdf
    Für dieses Gerät bekommst du daher ziemlich sicher eine Genehmigung, was bei den meisten Chinageräten nicht der Fall ist.
    (Wenn das mittlerweile anders ist, ich bin jederzeit für Infos offen.)


  • Der TÜV muss das abnehmen UND es muss vom Betreiber ein LSB benannt werden, der die Anlage ständig (also nicht nur einmal) überwacht.

  • Zitat von "Phis"

    Das heisst dann aber das sich solch ein Gerät im Verleih garnicht rechnet... Und mann es nur Festinstallieren kann.
    ODER?!?!?!? :?:


    So ist das. :cry:


    Zitat von "Phis"


    Tut mir ja auch leid wenn ich da so doof nach frage, aber so richtig weiss da auch keiner bescheid!!


    Kein Problem. Gerade zu diesem Thema wird immer so viel Mist erzählt und geschrieben (auch von Händlern), dass ich da gern zur Aufklärung beitrage.


    Grundsätzlich müssen ALLE Laser über 5mW bei JEDER Veranstaltung beim Ordnungsamt angemeldet werden. Auch wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, wie die Spooky Blue. Durch die Unbedenkl.besch. KANN die Behörde auf die Abnahme verzichten (was dann in der Regel auch so sein wird), muss es aber nicht. Wenn also irgendwelche Zweifel aufkommen, dass die Anlage sicher betrieben wird, kann trotzdem eine Abnahme verlangt werden. Ein LSB ist auch in jedem Fall erforderlich. Ist keine Unbedenkl.besch. vorhanden (wie in diesem Fall) muss auf jeden Fall der TÜV kommen. Da das nicht ganz billig ist, lohnen sich solche Anlagen für den Verleih normalerweise nicht. Bei Festinstallationen muss die Anlage nur einmal abgenommen werden, so lange nichts verändert wird.


    P.S. Das ist nur die Superkurzfassung und daher ausdrücklich ohne Gewähr.


    Steht aber auch alles gaaanz genau in den einschlägigen Vorschriften:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=37386