Hat nix mit PA oder Licht zu tun, aber ich traue einigen hier zu, dass sie die Antwort auf meine private Frage kennen:
Vor meiner Haustüre finden das Jahr über verschiedene Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Musikfeste statt.
Meine Straße ist der ehemalige Hof einer Klosteranlage, quasi eine Sackgasse.
Die Veranstaltungen gliedern sich im Prinzip in 2 Sorten:
a) die Straße ist mit diversen Ständen von Ausstellern besiedelt
b) es steht mittem in diesem Hof ein Festzelt.
Die Zufahrt zu einem Teil der Anwesen in der Straße mit einem LKW (=Feuerwehrauto) ist meiner Meinung nach nicht mehr möglich. Da es wegen der Nutzung der Straße im Moment eh grad Verhandlungen gibt (Straße ist Privatgrundstück einer Eigentümergemeinschaft), kam auch dieser Punkt zur Sprache.
Drum meine Fragen:
a) Wo ist geregelt, dass für Notfälle Zufahrten (Feuerwehr, RD,...) freigehalten werden müssen?
b) Wenn ja, wie groß? Gibts Angaben über Kurvenradien u.ä.?
c) Gibts überhaupt Regelungen? (Anm. sind keine öffentlichen Gebäude betroffen)
d) Zuständig wäre das Bauordnungsamt oder? (im Bezug auf Zelt steht im Weg)
Die Antwort zum Punkt a) oder ein Tipp dazu würde mir schon weiterhelfen, den Rest finde ich dann sicher auch selbst...
Ach ja: Weil Landesrecht: Spielt alles in Ba-Wü ab.