Hallo,
ich wurde heute auf kurzgefassten folgenden Artikel aufmerksam. Da ich Cash & Co zur Katergorie Geschäftsbeziehung zähle, sollte es auch der Korrekte Ort dafür sein.
Kurzer Auszug:
Zitat von "[urlhttp://www.heise.de/resale/artikel/print/84557[/url]"]Am 16. November 2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister[1] vom 10. November 2006 (PDF-Datei) in Kraft getreten. Daraus leiten sich im Einklang mit einer Vorgabe der Europäischen Union unscheinbare, aber weit reichende Änderungen anderer Gesetze, unter anderem des Handelsgesetzbuchs, des GmbH-Gesetzes und des Gesetzes für Aktiengesellschaften, ab. In der Konsequenz müssen seit Jahresbeginn Firmen ihre Geschäftsbriefe "gleichviel in welcher Form" mit Angaben aus dem Handelsregister versehen, so wie man das aus den Fußzeilen gedruckter Geschäftsbriefe gewohnt ist. Was in diesem Kontext unter "Geschäftsbrief" zu verstehen ist, lässt sich dank undeutlicher Gesetzestexte kaum abschließend beantworten.
Die Angaben müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in E-Mails. Sie müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief lesbar sein. Eine Übermittlung wie in Form einer angehängten elektronischen Visitenkarte (V-Card) wird den Anforderungen wohl nicht genügen, da nicht jeder diese Visitenkarten problemlos öffnen kann. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem geänderten Wortlaut des Paragraphen 37a im Handelsgesetzbuch[2], § 80 Abs. 1, S. 1 im Aktiengesetz[3] sowie § 35a Abs. 1, S. 1 im GmbH-Gesetz[4].
Links in diesem Artikel:
[1] http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf
[2] http://bundesrecht.juris.de/hgb/__37a.html
[3] http://bundesrecht.juris.de/aktg/__80.html
[4] http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__35a.html
Der teil den die meisten von euch angehen sollte ist:
Zitat von "[urlAlles anzeigenhttp://www.heise.de/resale/artikel/print/84557[/url]"]Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag
Für ein Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag sehen die neuen gesetzlichen Regelungen folgende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen vor:
Name des Unternehmers sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname
Beispiel für die erforderlichen Angaben in einer Geschäfts-E-Mail:
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Otto Normalunternehmer