Abmahnung wegen Verwendung der Marke DYNACORD

  • Heute möchte ich auf einen Vorgang aufmerksam machen, der den einen oder anderen von Euch betreffen könnte, und es ist noch kaum absehbar, wenn es alles betreffen könnte.


    Konkret: Eine Kanzlei, deren Namen hier nichts zur Sache tut, schickt einem Online-Shop (auch dessen Name spielt hier keine Rolle) eine Abmahnung wegen einer Markenrechts- und einer Urheberrechtsverletzung.


    Zitat

    ... Auf dieser Seite bieten Sie Markenprodukte meiner Mandantin an und preisen dabei die Marke DYNACORD auf eine Art und Weise an, die Ihnen einen ungerechtfertigten Vorteil an der Marke DYNACORD verschafft und mit der Sie dem guten Ruf dieser Marke schaden. ...


    Der Betreiber des Online-Shops hat neben etlichen anderen Markengeräten (Soundcraft, BSS, JBL...) eben auch Geräte von DYNACORD angeboten. Wodurch er damit dem guten Ruf dieser Marke schadet, erschließt sich mir zumindest nicht auf Anhieb, es wird auch in der Abmahnung nicht näher ausgeführt.




    Ok, die Rechtslage erlaubt es EVI Audio, so vorzugehen. Zwar würde man unter seriösen Geschäftsleuten zunächst mal versuchen, ob man ein mutmaßliches Missverständnis nicht mit einem einfachen Anruf aus der Welt schaffen kann, anstatt gleich mit Anwalt, Abmahnung und Kostennote zu kommen, aber illegal ist dieses Vorgehen nicht. Apropos Kostennote: Der Streitwert ist durchaus zivil, somit auch die Kostennote, das bringt auch einen kleineren Online-Shop nicht um, aber ärgerlich ist es trotzdem. Und was sonst noch so in der Unterlassungserklärung gefordert wird, mag man auch als dreist empfinden. (Offenlegung der Korrespodenz mit den Kunden, Vernichtung der noch im Besitz befindlichen Geräte...)



    Zunächst also der Tipp an alle Online-Shop-Betreiber: Sichert Euch die entsprechenden Nutzungsrechte an den Marken von EVI Audio (oder vertreibt halt andere Produkte).




    Ich habe bei EVI Audio mal nachgefragt, ob sich das jetzt nur auf den Verkauf von Neuware und nur auf Produkte von DYNACORD bezieht, oder ob sie da Probleme weitergehender Art haben.


    Denkbar wäre beispielsweise, dass auch beim Verkauf von Gebrauchtgeräten künftig die Nennung des Markennamens anwaltlich verfolgt wird. Nicht auszuschließen wäre auch, dass auch bei der Vermietung von Geräten Bedenken bezüglich dem guten Ruf der Marke DYNACORD (oder anderer Marken von EVI Audio) bestehen.


    Zu erwarten ist das eher nicht: Produkte, die man fast nicht vermieten kann und auch gebraucht nur schwer wieder los wird, werden mumaßlich deutliche Absatzschwierigkeiten bekommen. Aber: Auch dieser Betreiber jendes Online-Shops hat solche Probleme nicht erwartet. Inzwischen geht er vorsichtiger an diese Problematik heran.


    Wer vorsichtig sein möchte und Marken von EVI Audio (DYNACORD, Electro-Voice, KLARK-TEKNIK, MIDAS...) im Vermietbestand hat, der lässt sich die Namensnennung dieser Produkte (in Angeboten, Vermietpreislisten...) von EVI Audio explizit genehmigen.




    Wie gesagt, ich habe diesbezüglich eine eMail an EVI Audio geschickt. Eine Antwort steht noch aus, aber ich würde es für klug halten, die diesbezügliche Verunsicherung möglichst zeitnah zu beseitigen...









    (Am Rande: Diskussion zu diesem Beitrag unter "Diskussion", und bitte sachlich bleiben. Danke)

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