Werte nach TA Lärm sind normalerweise die Werte, die Anwohner einklagen könnten.
Je nach dem, ob gewerblicher Lärm oder Freizeitlärm.
Die Freizeitlärmrichtlinie 2015 bietet den Behörden enorme Möglichkeiten, Dinge noch zu genehmigen. Wenn ein Bundesland die aber noch nicht umgesetzt hat und mit der Freizeitlärmrichtlinie 1998 arbeitet, dann ist es quasi die TA Lärm.
Wobei man in manchen Fällen über 60 dB schon froh wäre...
Hatte neulich ein Festival in Mecklenburg-Vorpommern (die haben die Freizeitlärmrichtlinie 2015 noch nicht umgesetzt, und die erlaubten Tage für außergewöhnliche Störereignisse waren schon ausgeschöpft), die war auf 45 dB beschränkt (lauteste Nachtstunde), beim nächsten Anwohner, so zwischen 500 und 600 m entfernt. Musik so etwas in die Richtung Elektro, Techno, ich kenne mich da nicht aus. Vier Floors, knapp 2000 Personen, OpenAir.
Da die vorherigen Veranstaltungen die Anwohner und die Behörde schon erheblich verärgert hatten, war da kein Spielraum.
Geht das?
War letztlich vom Wetter abhängig.
In der Nacht vom Freitag auf Samstag haben wir die Werte sogar noch klar unterschritten. Die Veranstaltung war am Messpunkt so wenig hörbar, dass ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit von 0 dB sachgerecht war. Selbst mit 3 dB Zuschlag hätten wir die 45 dB noch eingehalten.
Klar, auf den Floors war es nicht laut, unter 90 dB, und das hat zu meiner Verwunderung funktioniert. Klar, alle Floors mit Limiter, das Signal dürfte wohl fast immer hart gegen den Limiter gefahren worden sein, auch das hat bei dieser Musik funktioniert, auch das zu meiner Verwunderung.
Ok, kurz nach Mitternacht mussten 20 Sekunden herausgerechnet werden, weil irgendjemand auf dem Campingplatz Pyro gezündet hat (musste da ein Geburtstag gefeiert werden? Ich weiß es nicht...). Aber ist ja sachgerecht, da nicht der Beschallung zuzurechnen.
Und ja, die Peaks im Messprotokoll kamen von vorbeifahrenden Autos, wiehernden Pferden, muhenden Kühen...
In der Nacht von Samstag auf Sonntag muss es eine witterungsbedingte Änderung gegeben haben, keine Ahnung was, wir waren auf den Floors nicht lauter, aber beim Messpunkt. Nicht viel, so um die 3 bis 5 dB, aber es musste nun auch ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit von 3 dB gegeben werden, und so waren wir leicht über den 45 dB (je nach Nachtstunde zwischen 0 und 3,6 dB drüber).
Nach meiner Information hat es auch da keine Beschwerde gegeben. (Wenn die vorherigen Veranstaltungen ihre Anlagen "normal" betrieben hatten, dürften sie so 20 dB drüber gelegen haben, von daher war auch diese leichte Überschreitung recht anwohnerschonend...). In der Nacht hat ich auch ein Gespräch mit der Polizei, die mit eigenem Messgerät (nichts, was Leq konnte, schon gar nichts eichfähiges...) am Messpunkt vorbei kam. Der Beamte wusste natürlich nichts von den ganzen Zuschlägen, der sah auf seinem Display Werte so zwischen 40 und 45 dB und war zufrieden.
Erkenntnisse:
- Diese Musikrichtung führt wegen ihrer Gleichmäßigkeit zu recht geringen Impulszuschlägen (die Limiter taten sicher ihr Übriges)
- Diese Musikrichtung ist auch "limiterfreundlich"
- Ausrichtung der Bühnen und gerichtete Bassabstrahlung bringt etwas
- Was ich schon lange "predige", hat sich hier wieder bestätigt: Der Nachtwert ist auch der Tagwert. Was für den Tag genehmigt wird, und dass man das auch noch über 16 Stunden mitteln darf, kann man völlig ignorieren. Man kann bei solchen Festivals nicht um 22:00 Uhr leiser machen. Man muss von Anfang an leise sein, dann gibt es am wenigsten Stress.
- Gegen das Wetter ist man machtlos.
- Wenn einem keine Behörde "im Nacken sitzt" und man das ausnutzt, dann werden die Anwohner sauer, und die nächsten Veranstaltungen werden das ausbaden müssen. Ziemlich unkollegiales Verhalten...