Beiträge von ADMIN

    Zur Einordnung: Das Zeug unter dem Zelt kostet in meinem Fall je nach Setup vermulich irgendwas zwischen 1-1,5k (Wireless-Lösung mit Pult auf der Bühne / FOH Mit Fader-Controller, ein paar Tablets, IEM-System für Monitor + Funkmikro für Talkback) bis hin zu um die 3k (mit Behringer Wing). Also durchaus gemäßigt.

    Unter der Annahme, dass das FOH-Zelt vielleicht nicht mehr kosten soll als die Technik darunter sind die verlinkten Lösungen vertretbar. Zumal man wenig und kleine Technik einfacher mit einer Plane schützen kann.


    Bitte dann noch gut "festbinden", damit Personenschäden unwahrscheinlich werden.

    Da ich gerade überlege, ob ich mir ein typisches Faltzelt (=> LINK) oder das von maccaldres bzw. e-on hier erwähnte Steckzelt (=> LINK) kaufe,

    Was soll denn da drunter stehen und wie viel ist das wert?


    Ich stelle mir folgendes Szenario vor: FOH bei einer mittelgroßen Veranstaltung, es kommt schlecht Wetter auf (Wind und Regen), irgendwann wird die Entscheidung zum Abbruch getroffen. Den FOH brauchst Du wahrscheinlich noch, um die Leute geordnet vom Gelände runter zu bekommen, Du kannst also nicht bereits das Mischpult abstecken und den Case-Deckel drauf. Bis Du das kannst, hat der Wind das Zelt (das eine wie das andere) entweder weg geweht oder - wenn es gut angebunden war, zerlegt. Danach ist innerhalb von Sekunden das Pult klitschnass - selbst wenn Du dann den Deckel drauf bekommst, ist da erst einmal viel Wasser im Case...


    Darum die Frage, wie viel das Zeugs wert ist: Wenn wir da über einen dreistelligen Betrag reden, kann man an diese Frage anders ran gehen, als wenn das ein fünfstelliger Betrag ist - und die Chance eines wirtschaftlichen Totalschadens steht da tatsächlich im Raum.

    Man schaut auch in diesem Thread wieder viel zu sehr auf die "Vorschriften".


    Ich zitieren mal aus einem BGH-Urteil (13. März 2001(VI ZR 142/00))


    Zitat

    Wie jeder, der eine Gefahrenquelle für andere eröffnet, hat auch der Veranstalter einer Musikdarbietung grundsätzlich selbständig zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen der Zuhörer notwendig sind; er hat die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen, auch wenn gesetzliche oder andere Anordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder technische Regeln wie DIN-Normen seine Sorgfaltspflichten durch Bestimmungen über Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren.


    Was heißt das nun konkret:

    • Durch das Aufhängen eines Scheinwerfers (oder welcher Last auch immer) wird eine Gefahrenquelle geschaffen. Gerade dann, wenn Publikum darunter steht.
    • Der Veranstalter (und die damit beauftragten Personen in der Delegationskette) hat zu prüfen, ob und welche Sicherungsnahmen nötig sind. Sind Sicherungsmaßnahmen nötig? Klar, Scheinwerfer auf Kopf kann tödlich sein. Welche Sicherungsmaßnahmen sind nötig? Diejenigen, die geeignet sind, einen Schaden gesichert auszuschließen.
    • Diese Maßnahmen sind eigenverantwortlich zu treffen. Also egal, was in den ganzen "Vorschriften" steht.
    • Die ganzen "Vorschriften" konkretisieren das dann noch mal. Sprich: Die Argumentation "da hat man ja nun wirklich nicht drauf kommen können, dass dies passieren kann" kann man sich komplett sparen, wenn irgendwo im Schriftgut das anders steht.


    Schraube an Halbkonus oder Schelle wird auf Zug, Biegung, Torsion und/oder Scherung beansprucht, je nach dem was gerade passiert. Zudem kann man die als verschleißbehaftetes Bauteil ansehen. Wenn da Lasten über Personen daran hängen, dann wird die (ähnlich verschleißbehaftete Tragemittel an Zügen) mit Faktor 10 überdimensioniert (und zwar bezüglich dieser Mischbelastung - bekommt man überhaupt die erforderlichen Daten dafür?), oder man muss davon ausgehen, dass die Versagen kann.


    Und wenn die versagen kann, dann muss ein Safety dran, welches geeignet ist, den entstehenden Fangstoß aufzunehmen, und so angebracht ist, dass es dann auch wirklich hält.



    Ist das alles vielleicht ein wenig übertrieben? Das mag davon abhängen, von welcher Seite man da drauf schaut. Wenn ich derjenige bin, der da drunter steht, würde ich das auf keinen Fall für übertrieben halten. Und so, wie ich das BGH-Urteil (und andere Urteile zum Thema "Verkehrssicherungspflicht") lese, halten die Juristen es auch nicht für übertrieben.

    Ansonsten ist das eine reine Zockerbörse, ähnlich wie Ebay Kleinanzeigen.

    Wenn man auf jede Art von Preisangabe (Festpreis, VHB, zu verschenken) immer nur die Frage "was letzter Preis" bekommt, dann ist das wohl die sich ergebende Konsequenz.

    Die Produktionsfirma dahinter wirbt gleichzeitig gerne für neues Personal mit tollen Worten wie "wir sind ein renommiertes Unternehmen der xxx-Touringbranche mit jahrzehntelanger Erfahrung"

    Jahrzehntelange Erfahrung und ebenso altes Equipment...

    Es gibt eine kleine Weihnachtsüberraschung, einfach mal in das Lexikon schauen...


    Groß angekündigt wird das, wenn alles hoch geladen ist.


    Eigentlich sollten in die Lexikon-Einträge noch die Inhaltsverzeichnisse, damit das alles durchsuchbar ist. Vielleicht hat ja jemand gerade etwas Zeit und Muße - es müssen ja nicht alle sein...


    Und der Dank geht bitte nicht an mich, sondern an die Autoren von Tools4Music, welche die Beiträge geschrieben (und hier zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt) haben.

    Teilweise wurden 118dB erreicht,

    Live-Musik hat meist so zwischen 15 - 25 dB Lmax über Leq. Wenn die eine Punktlandung bei 98 dB gemacht haben, dann liegt dieser Bereich zwischen 113 und 123 dB.


    es wurde am FOH gemessen

    Das sollte sich eigentlich inzwischen herumgesprochen haben (und in die 2022-Fassung haben wir es explizit reingeschrieben), dass das Messmikrofon nahe an die Boxen gehört. Ggf. nimmt mal halt eine Mess-Anlage, deren Messmikrofon die erforderliche Pegelfestigkeit hat, da gibt es ja genügend Auswahl.


    Das "Schlimmste" was ich je persönlich erfahren durfte war sowohl von Licht als auch Beschallung nix für schwache Nerven, Epileptiker oder empfindliche Naturen.

    Die Sache mit dem Schäkel war dann aber auch nicht ohne...

    Die zählt ja neuerdings nicht mehr, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Ist aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Was jetzt nicht heißt, dass der Veranstalter (und ggf. der baurechtliche Betreiber) dort keine Verkehrssicherungspflicht hätten. Sie haben lediglich keine Norm mehr, an der sie sich orientieren können.


    (Es ging um Pyro in der DIN 15905-5)

    Was wäre denn so an Themen interessant?


    (Nachdem wir DIN 15905-5 ja bereits hatten, könnte ich Immissionsschutz (TA Lärm und Freizeitlärmrichtlinie) anbieten - keine Ahnung, wie sehr das interessiert.).

    Ich halte da zwei Fehler für wahrscheinlich:

    • Irgendwas mit dem Wellenwiderstand der Verkabelung, und/oder
    • Das Daslight hat eine zu geringe Ausgangsspannung / einen zu hohen Innenwiderstand des Ausgangs.

    Letztlich ist es egal, was es genau ist, denn die Lösung ist in beiden Fällen dieselbe: DMX-Splitter verwenden und an jeden Zweig nur so viel Geräte hängen, wie dort fehlerfrei funktionieren.

    ich stelle mal die steile These auf: es gibt keine Baustelle, die mängelfrei ist. wenn hier mal alle Hand aufs herz machen, dann wird das niemand ernsthaft bestreiten können.

    wenn das eines tut, dann werde ich gerne persönlich seine nächsten 3 Baustellen innerhalb Deutschlands besuchen und ihm dann das Gegenteil zeigen.

    Und wo schaust Du zuerst hin? Gefährdungsanalyse nach LärmVibrationsArbSchV und deren Dokumentation? Oder doch eher Errichtung einer elektrotechnischen Anlage aus steckerfertigen Komponenten und die Dokumentation der Prüfung vor Inbetriebnahme? Oder Arbeitszeitgesetz? Oder etwas Originelleres?



    Im hier vorliegenden Fall: Das sieht mir nach einem statisch unbestimmten System aus. De facto kann man das nicht rechnen, nur messen. (Man kann schon rechnen, aber die Ergebnisse können weit von der Realität abweichen, weil man die Rahmenbedingungen nicht einhalten kann).


    Wurde da gemessen? Ich kann nur spekulieren, bin mir aber ziemlich sicher, dass ich mit meinem Spekulationsergebnis ziemlich richtig liege...


    Statisch unbestimmte Systeme sieht man in der Praxis laufend. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle geht es gut. Dass es irgendwann zu Todesfällen kommt, ist statistisch unausweichlich, denn dass die Branche ohne Not ihr Verhalten ändert und damit erhebliche Mehrkosten akzeptiert, sehe ich nicht.

    Neben der Pegelbedingung haben wir ja auch noch die Phasenbedingung - es pfeift ja nur bei einer Mitkopplung, nicht bei einer Gegenkopplung.


    Bei hohen Frequenzen ist das ziemlich egal, da Peaks im Frequenzgang (Gesamübertragungsfunktion inkl. Mic und Lautsprecher) selten so schmalbandig sind, dass nicht irgendwo die Phasenbedingung erfüllt wäre. Zudem gerade das Mikrofon des Lead-Sängers auch noch über die gesamte Bühne bewegt wird, da ändert sich die Phasensituation noch viel stärker als die Pegelsituation.


    Je tiefer die Frequenz, desto mehr spielt die Phasenbedingung auch in der Praxis eine Rolle. Da mit dem EQ alles raus zu ziehen, was im Mess-System problematisch aussieht, greift auch an Stellen ein, an denen das gar nicht nötig ist. Was sogar Probleme erst schaffen kann, da der EQ neben dem Frequenzgang auch den Phasengang verändert.