Beiträge von ADMIN

    > Wieviel Kilo kann ich da an Lampen und Kabel dran hängen?


    Streng genommen darfst Du das noch nicht einmal ohne Last aufbauen, wenn Du keine verlässlichen Informationen zu dem Material (und die erforderliche Sachkunde) hast.


    Unter Zudrücken aller verfügbaren Augen: Wenn da keine Dritten drunter oder direkt daneben stehen, und da hängen jetzt in Summe (inkl. Kabel und Befestigungen) gut verteilt maximal 20 kg dran, dann werde ich zumindest nicht laut schimpfen.



    > Kommen die immer an das untere Rohr oder kann ich die Lampen auch auf das obere "stellen"?


    Bei 2-Gurt-Traversen immer an das untere Rohr, damit es nicht zum so genannten Ausknicken kommt.

    (Wie) kann man 100 Volt Lautsprecher mit einem 4 Ohm Verstärker betreiben?

    Einfach anschließen.


    400 W an 4 Ohm sind 40 V, im Vergleich zu 100 V fehlen Dir 8 dB.

    600 W an 4 Ohm sind 49 V, im Vergleich zu 100 V fehlen Dir 6 dB.

    800 W and 4 Ohm sind 56 V, im Vergleich zu 100 V fehlen Dir 5 dB.

    1000 W an 4 Ohm sind 63 V, im Vergleich zu 100V fehlen Dir 4 dB.


    Wenn Du die Endstufe brückst, bekommst Du die doppelte Spannung, also 6 dB mehr.


    Wenn Du nicht das letzte dB Schallpegel brauchst, reicht wahrscheinlich Deine kleinste richtige PA-Endstufe gebrückt, möglicherweise schon Deine kleinste PA-Endstufe ungebrückt.

    Ich bin selbstständiger Tischler

    Viel von den Entscheidungen hängen auch davon ab, was man lagern und transportieren kann. So manches holzverarbeitende Handwerk hat Platz ohne Ende (zumindest im Verhältnis zu "100 bis 200 Personen beschallen...") und ohnehin den 7,5-Tonner. Da ergeben sich dann andere Möglichkeiten, als wenn die Situation "Ecke im Keller und Caravan" ist.


    Also gib bitte mal die erforderlichen Infos...

    Das mit der in USA verzockten Kohle (wie kann man nur so blöd sein, zu glauben, dass die Amis irgendeinen Europäer an einem Business teilhaben lassen, an dem es noch irgendwas zu verdienen gibt :rolleyes:

    Auch da sollte man nicht alle über einen Kamm scheren.


    (Aber die Wahrscheinlichkeit, nur als "stupid german money" betrachtet zu werden, ist schon gegeben.)

    Zur Einordnung: Das Zeug unter dem Zelt kostet in meinem Fall je nach Setup vermulich irgendwas zwischen 1-1,5k (Wireless-Lösung mit Pult auf der Bühne / FOH Mit Fader-Controller, ein paar Tablets, IEM-System für Monitor + Funkmikro für Talkback) bis hin zu um die 3k (mit Behringer Wing). Also durchaus gemäßigt.

    Unter der Annahme, dass das FOH-Zelt vielleicht nicht mehr kosten soll als die Technik darunter sind die verlinkten Lösungen vertretbar. Zumal man wenig und kleine Technik einfacher mit einer Plane schützen kann.


    Bitte dann noch gut "festbinden", damit Personenschäden unwahrscheinlich werden.

    Da ich gerade überlege, ob ich mir ein typisches Faltzelt (=> LINK) oder das von maccaldres bzw. e-on hier erwähnte Steckzelt (=> LINK) kaufe,

    Was soll denn da drunter stehen und wie viel ist das wert?


    Ich stelle mir folgendes Szenario vor: FOH bei einer mittelgroßen Veranstaltung, es kommt schlecht Wetter auf (Wind und Regen), irgendwann wird die Entscheidung zum Abbruch getroffen. Den FOH brauchst Du wahrscheinlich noch, um die Leute geordnet vom Gelände runter zu bekommen, Du kannst also nicht bereits das Mischpult abstecken und den Case-Deckel drauf. Bis Du das kannst, hat der Wind das Zelt (das eine wie das andere) entweder weg geweht oder - wenn es gut angebunden war, zerlegt. Danach ist innerhalb von Sekunden das Pult klitschnass - selbst wenn Du dann den Deckel drauf bekommst, ist da erst einmal viel Wasser im Case...


    Darum die Frage, wie viel das Zeugs wert ist: Wenn wir da über einen dreistelligen Betrag reden, kann man an diese Frage anders ran gehen, als wenn das ein fünfstelliger Betrag ist - und die Chance eines wirtschaftlichen Totalschadens steht da tatsächlich im Raum.

    Man schaut auch in diesem Thread wieder viel zu sehr auf die "Vorschriften".


    Ich zitieren mal aus einem BGH-Urteil (13. März 2001(VI ZR 142/00))


    Zitat

    Wie jeder, der eine Gefahrenquelle für andere eröffnet, hat auch der Veranstalter einer Musikdarbietung grundsätzlich selbständig zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen der Zuhörer notwendig sind; er hat die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen, auch wenn gesetzliche oder andere Anordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder technische Regeln wie DIN-Normen seine Sorgfaltspflichten durch Bestimmungen über Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren.


    Was heißt das nun konkret:

    • Durch das Aufhängen eines Scheinwerfers (oder welcher Last auch immer) wird eine Gefahrenquelle geschaffen. Gerade dann, wenn Publikum darunter steht.
    • Der Veranstalter (und die damit beauftragten Personen in der Delegationskette) hat zu prüfen, ob und welche Sicherungsnahmen nötig sind. Sind Sicherungsmaßnahmen nötig? Klar, Scheinwerfer auf Kopf kann tödlich sein. Welche Sicherungsmaßnahmen sind nötig? Diejenigen, die geeignet sind, einen Schaden gesichert auszuschließen.
    • Diese Maßnahmen sind eigenverantwortlich zu treffen. Also egal, was in den ganzen "Vorschriften" steht.
    • Die ganzen "Vorschriften" konkretisieren das dann noch mal. Sprich: Die Argumentation "da hat man ja nun wirklich nicht drauf kommen können, dass dies passieren kann" kann man sich komplett sparen, wenn irgendwo im Schriftgut das anders steht.


    Schraube an Halbkonus oder Schelle wird auf Zug, Biegung, Torsion und/oder Scherung beansprucht, je nach dem was gerade passiert. Zudem kann man die als verschleißbehaftetes Bauteil ansehen. Wenn da Lasten über Personen daran hängen, dann wird die (ähnlich verschleißbehaftete Tragemittel an Zügen) mit Faktor 10 überdimensioniert (und zwar bezüglich dieser Mischbelastung - bekommt man überhaupt die erforderlichen Daten dafür?), oder man muss davon ausgehen, dass die Versagen kann.


    Und wenn die versagen kann, dann muss ein Safety dran, welches geeignet ist, den entstehenden Fangstoß aufzunehmen, und so angebracht ist, dass es dann auch wirklich hält.



    Ist das alles vielleicht ein wenig übertrieben? Das mag davon abhängen, von welcher Seite man da drauf schaut. Wenn ich derjenige bin, der da drunter steht, würde ich das auf keinen Fall für übertrieben halten. Und so, wie ich das BGH-Urteil (und andere Urteile zum Thema "Verkehrssicherungspflicht") lese, halten die Juristen es auch nicht für übertrieben.

    Ansonsten ist das eine reine Zockerbörse, ähnlich wie Ebay Kleinanzeigen.

    Wenn man auf jede Art von Preisangabe (Festpreis, VHB, zu verschenken) immer nur die Frage "was letzter Preis" bekommt, dann ist das wohl die sich ergebende Konsequenz.

    Die Produktionsfirma dahinter wirbt gleichzeitig gerne für neues Personal mit tollen Worten wie "wir sind ein renommiertes Unternehmen der xxx-Touringbranche mit jahrzehntelanger Erfahrung"

    Jahrzehntelange Erfahrung und ebenso altes Equipment...

    Es gibt eine kleine Weihnachtsüberraschung, einfach mal in das Lexikon schauen...


    Groß angekündigt wird das, wenn alles hoch geladen ist.


    Eigentlich sollten in die Lexikon-Einträge noch die Inhaltsverzeichnisse, damit das alles durchsuchbar ist. Vielleicht hat ja jemand gerade etwas Zeit und Muße - es müssen ja nicht alle sein...


    Und der Dank geht bitte nicht an mich, sondern an die Autoren von Tools4Music, welche die Beiträge geschrieben (und hier zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt) haben.