Man schaut auch in diesem Thread wieder viel zu sehr auf die "Vorschriften".
Ich zitieren mal aus einem BGH-Urteil (13. März 2001(VI ZR 142/00))
Zitat
Wie jeder, der eine Gefahrenquelle für andere eröffnet, hat auch der Veranstalter einer Musikdarbietung grundsätzlich selbständig zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen der Zuhörer notwendig sind; er hat die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen, auch wenn gesetzliche oder andere Anordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder technische Regeln wie DIN-Normen seine Sorgfaltspflichten durch Bestimmungen über Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren.
Was heißt das nun konkret:
- Durch das Aufhängen eines Scheinwerfers (oder welcher Last auch immer) wird eine Gefahrenquelle geschaffen. Gerade dann, wenn Publikum darunter steht.
- Der Veranstalter (und die damit beauftragten Personen in der Delegationskette) hat zu prüfen, ob und welche Sicherungsnahmen nötig sind. Sind Sicherungsmaßnahmen nötig? Klar, Scheinwerfer auf Kopf kann tödlich sein. Welche Sicherungsmaßnahmen sind nötig? Diejenigen, die geeignet sind, einen Schaden gesichert auszuschließen.
- Diese Maßnahmen sind eigenverantwortlich zu treffen. Also egal, was in den ganzen "Vorschriften" steht.
- Die ganzen "Vorschriften" konkretisieren das dann noch mal. Sprich: Die Argumentation "da hat man ja nun wirklich nicht drauf kommen können, dass dies passieren kann" kann man sich komplett sparen, wenn irgendwo im Schriftgut das anders steht.
Schraube an Halbkonus oder Schelle wird auf Zug, Biegung, Torsion und/oder Scherung beansprucht, je nach dem was gerade passiert. Zudem kann man die als verschleißbehaftetes Bauteil ansehen. Wenn da Lasten über Personen daran hängen, dann wird die (ähnlich verschleißbehaftete Tragemittel an Zügen) mit Faktor 10 überdimensioniert (und zwar bezüglich dieser Mischbelastung - bekommt man überhaupt die erforderlichen Daten dafür?), oder man muss davon ausgehen, dass die Versagen kann.
Und wenn die versagen kann, dann muss ein Safety dran, welches geeignet ist, den entstehenden Fangstoß aufzunehmen, und so angebracht ist, dass es dann auch wirklich hält.
Ist das alles vielleicht ein wenig übertrieben? Das mag davon abhängen, von welcher Seite man da drauf schaut. Wenn ich derjenige bin, der da drunter steht, würde ich das auf keinen Fall für übertrieben halten. Und so, wie ich das BGH-Urteil (und andere Urteile zum Thema "Verkehrssicherungspflicht") lese, halten die Juristen es auch nicht für übertrieben.