Qualifikation zur Wartung von ELA-Anlagen

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, welche Qualifikation man nachweisen muss, um eine ELA-Evakuierungsanlage in einer Versammlungsstätte warten zu dürfen?


    Danke und Gruß
    Christian

    Gruss
    Christian

  • Zitat von "warwick"

    Hallo,


    kann mir jemand sagen, welche Qualifikation man nachweisen muss, um eine ELA-Evakuierungsanlage in einer Versammlungsstätte warten zu dürfen?


    Danke und Gruß
    Christian


    Generell wäre erst einmal zu klären welchen Zweck dieses ENS verfolgt und auf welcher Grundlage es geplant und ausgeführt wurde.
    (Anmerkung: Elektroakustische Anlagen die im Notfall wirksam sin müssen bezeichne ich um Mißverständnisse zu vermeiden als ElektroakustischesNotfallwarnSystem = ENS)


    Normative Verweise:
    Die Systemanforderungen an ein ENS sind in der EN 60849 (VDE 0828) festgelegt (Systemnorm). Seit Ende 2007 gibt es darüber hinaus eine Anwendungsnorm, die VDE 0833 Teil 4 (SAA = Sprachalarmierungsanlagen)


    Um auf die eigentliche Frage der Wartung zurück zu kommen:
    Erst einmal wäre zu klären, ob es sich bei diesem ENS um eine bauordnungsrechtlich geforderte Anlage handelt.
    Sofern es sich um ein ENS handelt, das die Alarmierung einer Brandmeldeanlage (BMA) übernimmt und diese BMA bauordnungsrechtlich gefordert ist, gelten für die Wartung die Anforderungen gem. 0833-1 und der DIN 14675.
    D.h. das ENS ist Teil der BMA --> somit muß die Wartungsfirma eine Zertifizierung nach 14675 aufweisen.