Also es geht hier um kleine „Baumarkt“ Notstromaggregate, und auf diese bezieht sich mein Posting. Für größere Aggregate gilt dies i.a. nicht.
Diese kleineren Aggregate haben max. 2-3Schukosteckdosen, keinerlei sonstige Anschlussmöglichkeiten und keine Überwachungseinrichtungen.
Es gibt keinen herausgeführten Sternpunkt und keine Erdanschlussfahnen.
Trotzdem müssen solche Aggregate laut Vorschrift regelmäßig geprüft werden.
Die gebräuchliche Schutzmaßnahme ist hier wie bereits erwähnt Schutztrennung mit mehreren Verbrauchsmitteln. Das Prinzip ist, dass der Fehlerstromkreis durch gute Isolation nicht geschlossen werden kann, und die gefährdete Person somit nicht Bestandteil des Fehlerstromkreises wird.
Hierzu sind bestimmte Bedingungen, welche die VDE 0100T410 vorgibt einzuhalten:
-Betriebsspg. Des Aggregates < 500V
-Der Schutzleiter an jeder Schutzkontaktsteckdose muß als Potentialleiter verteilt werden. Er verbindet angeschlossene Betriebsmittel untereinander, jedoch NICHT mit Erde.
-Der Generator muß so ausgeführt sein, dass kein Rückfluss zur stromquelle zustande kommen kann. Der Potentialausgleichsleiter ist deshalb auch nicht mit der metallischen Hülle des Generators zu verbinden, das Aggregat sollte wenn möglich sogar abseits stehen.
-Der Potentialausgleichsleiter darf NICHT mit einem Schutzleiter eines anderen Versorgungssystems oder gar dem öffentlichen Netz verbunden werden.
-Das Gesamtsystem muß begrenzt sein (mögliche Gesamtleitungslänge), laut Norm:
U [V] x Kabellänge [m] < 100000