Ich bin nur Schüler und möchte halt eine gute aufbau Möglichkeit finden, die für alle Sicher und auch rechtlich in Ordnung ist.
Rechtlich in Ordnung... in der beschriebenen Konstellation ist das ein - nun ja - ambitioniertes Vorhaben.
Wir haben hier vor allem zwei Rechtsgebiete:
1.) Das Baurecht, also insbesondere der VStättVO
2.) Das Arbeitsschutzrecht. Die Schüler mögen ja keine Beschäftigten sein, aber da springen doch sicher auch Lehrer rum, und die sind Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.
Wir haben da also das ganze Gedöns mit Gefährdungsbeurteilung, notwendige Maßnahmen ableiten, Leitung und Aufsicht, Delegation von Verantwortung, Prüfung von Arbeitsmitteln.
Und durch die Lifte sind das ja auch maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik im Sinne BetriebsSichV, da brauchen nicht nur die Lifte mindestens alle vier Jahre den Prüfsachverständigen, sondern auch der Aufbau die zur Prüfung befähigte Person.
Kurz: Wenn Du auf solche Unterhaltungen Lust hast, kannst Du ja mal dem Schulleiter einen schönen Gruß von mir ausrichten: Solange nichts passiert, drohen ihm maximal 1 Jahr Haft, das kann also noch zur Bewährung ausgesetzt werden, und er muss dann auch nicht aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Aber nur, solange nichts passiert...