Beiträge von ADMIN

    Nachdem ich jetzt schon mehrere Anrufe bekommen habe:


    • Da gab es Direktnachrichten von "helissa", die angeblich einsam und gelangweilt ist
    • Ja, Spam-Werbung für andere Webseiten brauchen wir hier nicht, der Account ist inzwischen gesperrt
    • Ja, solche Spam-Werbung wird es mal wieder geben, einfach melden und ansonsten ignorieren (Werbung für Dating- und Porn-Seiten dürften in einem Fachforum für Liveton- und Veranstaltungstechnik ja leicht als Spam zu identifizieren sein...)

    Aber im mittleren. Ich habe keine Ahnung, was das zu bedeuten hat. Es wäre reine Spekulation davon ausgehend zu sagen, dass hier ohne seitliche Ausleger direkt 6 Rollen mit Spindel in die 6 Stützen geschoben wurden.

    6 Rollen machen die Anlegenheit nicht kippsicherer als 4. Eher im Gegenteil (sofern die Rollen nicht gut eingestellt sind oder der Hallenboden uneben.)


    Was ebenso Spekulation wäre (aber auch nicht voreilig ausgeschlossen werden sollte): Eines der vier Räder ist irgendwann verschütt gegangen, man hat das mit drei Rädern aufgebaut...

    Sobald eine Person zu Schaden kommen kann, wenn das Teil abstürzt. Wenn irgendwie damit zu rechnen ist, dass sich da jemand drunter legt (unter dem Einfluss geistiger Getränke oder whatever), dann müsste auch bei einer Höhe unter einem Meter gesafet werden.

    eine Frage noch:

    Weiß jemand welche Strafen genau auf den Verantwortlichen zu kommen? (Also auch wo es steht, damit ich die Wichtigkeit etwas erhöhen kann)

    Solange nichts passiert:


    ArbSchG § 25 / § 26

    BetrVO §40 (BetrVO ist die Berliner Entsprechung zur Versammlungsstättenverordnung)


    Sobald etwas passiert:


    StGB § 222, § 229 unter Berücksichtigung § 13

    Das ArbSchG gilt meines Wissens nicht, weil Lehrer Beamte sind und nicht Beschäftigte und damit vielen arbeitsrechtlichen Regeln (z. B. auch ArbZG!!!!) nicht unterliegen.


    Dann schauen wir doch einfach mal in das ArbSchG...


    Ich bin nur Schüler und möchte halt eine gute aufbau Möglichkeit finden, die für alle Sicher und auch rechtlich in Ordnung ist.

    Rechtlich in Ordnung... in der beschriebenen Konstellation ist das ein - nun ja - ambitioniertes Vorhaben.


    Wir haben hier vor allem zwei Rechtsgebiete:


    1.) Das Baurecht, also insbesondere der VStättVO


    2.) Das Arbeitsschutzrecht. Die Schüler mögen ja keine Beschäftigten sein, aber da springen doch sicher auch Lehrer rum, und die sind Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.


    Wir haben da also das ganze Gedöns mit Gefährdungsbeurteilung, notwendige Maßnahmen ableiten, Leitung und Aufsicht, Delegation von Verantwortung, Prüfung von Arbeitsmitteln.


    Und durch die Lifte sind das ja auch maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik im Sinne BetriebsSichV, da brauchen nicht nur die Lifte mindestens alle vier Jahre den Prüfsachverständigen, sondern auch der Aufbau die zur Prüfung befähigte Person.



    Kurz: Wenn Du auf solche Unterhaltungen Lust hast, kannst Du ja mal dem Schulleiter einen schönen Gruß von mir ausrichten: Solange nichts passiert, drohen ihm maximal 1 Jahr Haft, das kann also noch zur Bewährung ausgesetzt werden, und er muss dann auch nicht aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Aber nur, solange nichts passiert...

    Sofitten sind eher was für die Tief- und Mitteltonabteilung, denn da fließt genügend Strom, damit die Dinger auch warm werden und damit begrenzen. Im HT Bereich werden gerne flinke Schmelzsicherungen mit sehr nieder Amperezahl eingesetzt. Allerdings ist dann eben wenn durch dann ruhe.


    Eine Sofitte fängt auch keine schnelle Transienten ab, sondern reagiert - wie es eben bei einem Glühleuchtmittel der Fall ist - sehr träge. Ist also so etwas wie ein langsamer RMS Limiter.

    Das sehe ich anders.

    Der Verstärker als Schadensquelle kann es nicht sein da der t.amp E-800 aufgrund einer defekten Schraubklemme ausgetauscht wurde.

    Könnte das bitte noch mal etwas ausführlicher erläutert werden?


    Boxenkabel müssen nicht abgeschirmt sein, da kann nichts passieren.

    Grob über den Daumen (insbesondereLuftdämpfung unberücksichtigt) verliert man bei einem Kugelstrahler auf 3 km gegenüber 1m 70 dB.


    Die Aufgabenstellung "unhörbar" streng genommen würde bedeuten, der Pegel 1m Entfernung müsste unter 70 dB bleiben, dann wäre es in 3km Entfernung unterhalb der Hörschwelle.


    Jetzt gibt es in 3km Entfernung mutmaßlich auch Geräusche, von daher kann man selbst bei "Stille" an Immissionsort so bis 90, 100 dB Lmax gehen, ohne dass es wirklich zu hören ist. Diese 90 bis 100 dB Lmax sind in etwa ein laut aufgedrehter Ghettoblaster.


    Wir sind hier allerdings im PA-Forum, wir reden von mindestens 30 dB mehr. Also die 1000-fache Schallleistung. Da bleiben dann noch folgende Möglichkeiten:

    • Systeme nach oben und nach unten richten. Bringt vielleicht 10 dB im Mittenbereich
    • Gerichtete Bassabstrahlung. Bringt vielleicht 10 dB im Tieftonbereich, sofern man die Bühne auch noch geeignet ausrichten kann
    • Lärmhindernisse (Wald, Gebäude...), müssen nahe am Emmissions- oder Immssionsort sein, bringen dann maximal 10 dB.

    Wenn wir das alles tun, haben wir vielleicht 20 dB gewonnen. Wenn wir also nicht noch Glück mit der Windrichtung haben, wird man eine aufgedrehte PA outdoor betrieben im Abstand von 3km (und halbwegs Ruhe am Immissionsort) immer hören. Oft ist man schon froh, wenn man die 55 dB Beurteilungspegel Nachts für seltene Störereignisse in 3km Entfernung irgendwie hin bekommt...