An anderer Stelle habe ich das schonmal erwähnt: Was gerne vergessen wird ist die Verbindlichkeit von Ridern.
Wenn mich nicht die Band direkt bucht ist der Rider für mich erstmal maximal mittelbar bindend: Wenn derjenige, der mich bucht mich dazu verpflichtet, die Rider zu erfüllen.
Ich stehe zu oft auf der Seite der Location, lese in Ridern z.B. "Bühne muss rechteckig sein, dreiseitig schwarz ausgekleidet, mit Treppenaufgängen links und rechts und lichte Höhe von 7m haben. Wir brauchen eine Küche in der Garderobe" - wir können alle der genannten Anforderungen nicht erfüllen, auch wenn wir wollten. Dafür bräuchten wir einen Abrissbagger, ausreichend Sprengstoff, eine Baugenehmigung, Zustimmung der Erben des Architekten und einen Stadtratsbeschluss (Reihenfolge willkürlich gewählt).
Ich kann als Location nichts dafür, dass sich der Veranstalter da einbucht mit der Veranstaltung, von deren Anforderungen ich bei Buchung meistens noch gar nichts weiß.
Der Technikdienstleister für die Veranstaltung kann auch nichts an der Location ändern. In gewissen Grenzen ist es auch eine Holschuld der Künstler gegenüber Venue und Dienstleistern. Ich telefoniere gerne, schicke Unterlagen und alles. Aber es hat dann noch niemand am anderen Ende der Telefonleitung gesagt "das geht nicht, dann können wir nicht auftreten. Wir müssen absagen"