ZitatJochen: ich wußte garnicht daß die WTF so nachlässig ist mit den Grundsätzen (zu denen der 32er nunmal gehört, also in die Kinderschule)
Aus den IBF (International Budo Federation) und ITF (International Taekwon-Do Federation Deutschland e. V.) Prüfungsordnungen.
Das sind die für mich (als Mitglied) maßgeblichen Verbände.
4. Kup (blau)
Grundübungen:
Tul: Überprüfung bis 5. Kup, Yul-kok Tul
Partnerübungen:
Ilbo matsoki: 14 Aktionen
Panjaju matsoki: 12 Aktionen
Chaju matsoki: 10 Aktionen oder Turnierpunkte
Hosinsul: 4 Aktionen gegen Festhalten
Kyok pa: Ap cha busigi
Ilon: wie 5. Kup,
Kampfkommandos, Begriff der Selbsthilfe (strafrechtlich)
Ab diesem Ausbildungsgrad gilt man vor dem Gesetz als fortgeschrittener Kampfsportler und wird bei "handfesten" Auseinandersetzungen die nicht durch den § 32 Notwehr bzw. Nothilfe gedeckt sind, als gefährlicher Körperverletzter angesehen.
Wenn ein Gelb- oder Grüngurt jemanden ungerechtfertigt umhaut wäre es eine einfache Körperverletzung. Ab Kinderschule wir gelehrt dass es prinzipiell dumm ist, sich außerhalb des Sports körperlich auseinander zu setzen. Allerdings ist das Wissen um § 32 in jedem Status (auch als Nicht-Kampfsportler) sinnvoll, insofern hast Du natürlich recht.
Jochen