Beiträge von stb

    20er Bassdrum und Metall???Geht denn das überhaupt???


    ´tschuldigung , war ´n Scherz- konnte ich mir aber nicht verkneifen :D .


    Aber ernsthaft: für Metall-Sound würd ich ein anderes Mic nehmen (Audix d6 z.b.), so wegen "pick-pick". Und natürlich Holzbeater oder 5-Mark-stück auf´s Fell kleben (ich weiß nicht , ob´s ein 2 Euro-Stück auch tut :D ). Denn so richtig tiefe Bässe will da doch keiner, weil i.d.R. Double-Bass-Pedal und Fahrradfahren angesagt ist.


    stb

    genau das hab ich doch gesagt, nur eben knapper ;)


    Der Ertragswert soll ja eben auch (oder sogar überwiegend) den Firmenwert enthalten.


    Und: Die Verteilung ist der 2. Schritt, nachdem ich den Wert des Unternehmens ermittelt habe.


    Kurz und gut: wenn´s hier um größere Werte geht, ist man gut beraten, einen Fachmann (z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ggf. einen Sachverständigen für die Bewertung der "Hardware") hinzuzuziehen.


    stb

    Wenn´s seriös sein soll:
    1. Ertragswert ermitteln
    2. Substanzwert ermitteln


    Ansatz = Ertragswert, aber mind. Substanzwert.


    Gewinn *5 oder Umsatz *1 ist genauso Quatsch wie xWatt pro Zuschauer oder Rot an Schwarz und Plus an Minus...


    stb

    Ihr seid ja doof :roll:


    matthias heid: Mach Dir nix draus, solche Antworten hab ich auch schon mal bekommen... und deshalb würde ich hier sowas nicht mehr fragen, denn merke:"PA Forum, hier werden Sie geholfen!"


    stb

    Hallo Schorsch,


    um das Kissen zu platzieren muß schon ein Fell (am zweckmäßigsten ist das Frontfell) demontiert werden. Das Dämpfungskissen wird mit Klettstreifen fixiert. Die Dämpfung der Bassdrum ist dann schon optimal (und auf jeden Fall besser als die Schmusedecke die euer Trommler da in seiner Bassdrum hat -das kann so nicht klingen). Einmal montiert und gut ist. Aber das wird jetzt schon off-topic.


    Für die Musik die Ihr so spielt denke ich, daß ein Loch im Frontfell schon dienlich wäre, damit das Micro auch genügend Kick aufnehmen kann. Bei geschlossenem Frontfell wirds eher traditionell (jazzmäßig) klingen. Dann wären auch die Sennheiser die bessere Wahl. Ist dann aber nix mit Kick!


    Ich hoffe , daß Dir das weiterhilft. Sonst schau auch mal im Drummerforum.de, da gibts auch ´ne Menge zu diesem Thema.


    Gruß


    stb

    Hallo Schorsch,


    wenn ich mir so eure setlist anschaue, könnte ein D112 wohl passen. Für diese etwas "härtere Gangart" könnte man auch ein Audix d6 (etwas teurer) empfehlen. Die kenn ich beide in/an meiner (BD 22"x17").


    Aber das wichtigste ist: Ausprobieren! Es gibt da ja jede Menge Möglichkeiten (auch in der Aufstellung).


    Mein Favoriten sind Sennheiser e602 (moderner Popsound) oder MD 421 (sehr neutral! aber teuer) oder Beyer M380 (vorsicht ist ´ne Acht!!macht aber ungeheuer Pfund innen montiert und optimal ausgerichtet). Ist aber letztlich alles Geschmacksache...


    gruß


    stb



    ps.: Das Dämpfungskissen mit Microhalter von Rockbag ist übrigens sehr praktisch und funktioniert ganz gut (soundtechnisch, meine ich)

    na, dieses Problem kennen wir doch alle von Gitarristen...


    nein, Scherz beisaite,


    es gibt da eine weltbekannte (Orchester-)Schlagzeugerin aus England (glaube ich), die ist anerkanntermaßen weltklasse und GEHÖRLOS!!! Die Dame spielt immer barfuß und kann so die Schwingungen des Orchesters fühlen. Den Namen hab ich grade nicht parat.


    Also so komisch ist das gar nicht.


    Frohes Fest


    StB

    rockline: Hallo Srefan, dieses Flightcaseambiente war in den 80ern doch weit verbreitet. Vielleicht erinnerst Du Dich noch an unsere OTZ-WÜRFEL -PA?!? Zu der Zeit hat auch Musik Produktiv und ProSound in Koblenz solche Kisten mit Alu drum gebaut und sogar verkauft.


    In der Tat waren die Alukanten und Kugelecken schon praktisch - konnte man doch zum Bau billige Spanplatten (22er!!!) verwenden und die Kisten trotzdem einfach durch die Gegend kugeln...


    Aber ich geb´s ja heute zu: sah irgendwie SCHEISSE aus! War auch so gar nicht Gala-tauglich.:-)


    Grüsse


    stb

    HAllo Christian,


    also Chef wg. Nebentätigkeit fragen ist schon mal ein guter Ansatz (wg. arbeitsrechtlichen Problemen, wenn im Vertrag da nichts geregelt ist).


    Gewerbe anmelden ist auch grds. gut, da sonst Verstoß gegen die Gewerbeordnung (=Ordnungswidrigkeit), Anmeldung ist ja nicht so teuer und Du kannst den Gewerbeschein ja weiterhin gebrauchen.


    Steuerlich kannst Du (mußt Du) Rechnungen ausstellen, die, wenn Du Kleinstunternehmer (§19 Abs.1 UStG) bist - und davon kann man in diesem Falle ja ausgehen - keinen USt-Ausweis enthalten dürfen. Sobald Du diese ausweist, optierst Du zur Regelbesteuerung.
    Letztlich mußt Du natürlich bei Deiner ESt-Erklärung eine (kleine) Gewinnermittlung, sogn. 4(3)-Rg. (Bilanz wäre wohl übertrieben, obwohl nicht verboten...) und die Anlage GSE mit einreichen und so den Gewinn aus dieser Tätigkeit versteuern.


    Ich hoffe, daß Dir das weiterhilft.


    stb


    p.s.: Bist Du der Christian Martin, der uns mal 2002 aushilfsweise auf ´ner Geburtstagsfeier in Kleve gemischt hat? Dann melde Dich doch mal!

    ukw:


    Ich weiß ja nicht wer oder was Du bist, aber Dein Ego ist in Ordnung?
    Offensichtlich, denn sonst würdest Du ja nicht mit dieser Überzeugung falsche Sachverhalte vertreten.


    Wenn Du schon solch diffamierende Behauptungen aufstellst (bzgl. Insolvenzverwaltervergütung), solltest Du mit berechtigter Kritik umgehen können.


    Aber lassen wir das - ich wollte genau diese Grundsatzdiskussion nicht!


    Wenn es übrigens den anderen Usern ebenfalls nicht passt, daß ich (zugegeben diesmal unaufgefordert) einige Hinweise gebe, dann lasst es mich wissen.



    stb

    Zitat UKW: "[i]Mit dem Abschluß des Konkurses wird die Quote festgelegt, mit der der Rest der verwertbaren KK-Masse auf die Gläubiger verteilt wird. Forderungen vom Fi-Amt und SV Beiträge werden bevorzugt behandelt. Banken ebenfalls .
    Der Rest wird auf die Gläubiger verteilt.
    Keinesfalls zu kurz kommt der Anspruch des KK Verwalters, der in den vollen Topf greift und mit 100-265,- € die Stunde oft der einzige ist, der noch richtig absahnt."


    Sorry, aber da muß ich (mal wieder) was klarstellen:


    Seit Inkrafttreten der InsO am 01.01.1999 gibt es keine Insolvenzvorrechte mehr, wie sie die Konkursordnung in § 61KO noch kannte. Das bedeutet, daß der Fiskus und die Sozialversicherungen eben nicht mehr bevorrechtigt sind (durch eine Änderung der Abgabenordnung wird ab 2007 aber wieder eine Quasi-Bevorrechtigung des Finanzamtes eingeführt werden). Banken hatten auch nach er alten Konkursordnung kein Vorrecht. Allerdings sind die Banken in der Regel so weit (und gut) besichert (z.B. durch Grundpfandrechte), daß hier das sogenannte Absonderungsrecht §§ 49 ff InsO greift.


    Und Letztlich: Der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters richtet sich nach der InsVV (Insolvenzverwaltervergütungsverordnung) und bemisst sich u.a. am Wert der verwalteten Masse(vereinfacht gesagt); aber keinesfalls nach einem willkürlichen Stundensatz!


    So, das mußte sein, damit sich hier keine falschen Vorstellungen festsetzen.


    Philou: In der Tat ist es am Besten zu versuchen die Forderungen in einem mglw. anhängigen Insolvenzverfahren geltend zu machen. Aber mit hoher Wahrscheinlicheit wird da außer einem vollstreckbaren Titel (wenn´s eine GmbH war - gegen die GmbH, die dann aber aufgelöst wird => Titel wertlos!) nichts rauskommen. Vielleicht kannst Du ja mal eine Anzeige wegen Betrug oder Unterschlagung erstatten. Bring Dich zwar wirtschaftlich nicht weiter, aber gibt Dir gegebenenfalls eine gewisse Befriedigung...


    Tschö wa


    stb


    p.s.: bitte diesen Beitrag nicht wieder zur Grundlage einer Grundsatzdiskussion machen - sollte nur eine Info für die Kollegen sein. Danke!

    Guten morgen,


    hier mein letzter Beitrag zum Thema (auf Wunsch von mringhoff):


    Ertragsteuern: siehe § 6 Abs. 1 Nr.4 EStG => Teilwert (legal definiert im § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)


    Umsatzsteuer: § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG ( Entnahme); § 10 Abs. 4 Nr.1 UStG ( Bemessungsgrundlage = Einkaufspreis zzgl. NK)


    und letztlich:


    Tschö wa !
    (Das ist ein am Niederrhein durchaus gebräuchlicher Verabschiedungsgruß, kann man ja mal bei Hanns-Dieter Hüsch nachlesen ;) )

    Tach zusammen!


    Volker hat ja soo Recht: Eine Diskussion mit gefährlichem Halbwissen. Aber Volker, Leute die so ein Halbwissen verbreiten sind in der Regel auch beratungsresistent. Will heißen, sie glauben an die Kloparolen die an den Stammstischen (und sonst wo) in dieser Republik verbreitet werden.


    Aber zum Thema:


    Eine Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen wird ertragsteuerlich mit dem sogn. Teilwert angesetzt. Bei der Entnahme mit der Absicht es (sofort) danach zu veräußern dürfte dies der zu erzielende Erlös = VK netto sein.


    Für die Umsatzbesteuerung gilt für einen solchen "Eigenverbrauchstatbestand" als Bemessungsgrundlage der (ursprüngliche oder aktuelle) Einkaufspreis !!! (früher: gemeiner Wert).


    ALSO ENTNAHME ZUM BUCHWERT IS NICH!!!!


    Damit ist auch schon alles gesagt...


    Und glaubt mir und dem Kollegen Volker: die Jungs von der Steufa können einem ganz schön auf die ...Nerven gehen. Abgesehen davon, daß Steuerhinterziehung (und die liegt dann nunmal vor) auch nicht wie "Rauchen in der Einbahnstrasse" behandelt wird.


    Soviel von hier auf Wunsch von Volker.


    Tschö wa!


    stb

    Tach!


    Hast Du schonmal mit dem Vermieter darüber geredet? Vielleicht kann man das ja auch "anderweitig" wieder ausgleichen. Ist evtl. sinnvoller als gleich aufeinander einzuschlagen...(wg. Schadenersatz und so). Vor allem wenn die Sixtstation gleich um die Ecke ist und man sich doch schon (länger) kennt, gibt es da doch wohl ´ne Verständigungsbasis.


    stb