Zitat UKW: "[i]Mit dem Abschluß des Konkurses wird die Quote festgelegt, mit der der Rest der verwertbaren KK-Masse auf die Gläubiger verteilt wird. Forderungen vom Fi-Amt und SV Beiträge werden bevorzugt behandelt. Banken ebenfalls .
Der Rest wird auf die Gläubiger verteilt.
Keinesfalls zu kurz kommt der Anspruch des KK Verwalters, der in den vollen Topf greift und mit 100-265,- € die Stunde oft der einzige ist, der noch richtig absahnt."
Sorry, aber da muß ich (mal wieder) was klarstellen:
Seit Inkrafttreten der InsO am 01.01.1999 gibt es keine Insolvenzvorrechte mehr, wie sie die Konkursordnung in § 61KO noch kannte. Das bedeutet, daß der Fiskus und die Sozialversicherungen eben nicht mehr bevorrechtigt sind (durch eine Änderung der Abgabenordnung wird ab 2007 aber wieder eine Quasi-Bevorrechtigung des Finanzamtes eingeführt werden). Banken hatten auch nach er alten Konkursordnung kein Vorrecht. Allerdings sind die Banken in der Regel so weit (und gut) besichert (z.B. durch Grundpfandrechte), daß hier das sogenannte Absonderungsrecht §§ 49 ff InsO greift.
Und Letztlich: Der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters richtet sich nach der InsVV (Insolvenzverwaltervergütungsverordnung) und bemisst sich u.a. am Wert der verwalteten Masse(vereinfacht gesagt); aber keinesfalls nach einem willkürlichen Stundensatz!
So, das mußte sein, damit sich hier keine falschen Vorstellungen festsetzen.
Philou: In der Tat ist es am Besten zu versuchen die Forderungen in einem mglw. anhängigen Insolvenzverfahren geltend zu machen. Aber mit hoher Wahrscheinlicheit wird da außer einem vollstreckbaren Titel (wenn´s eine GmbH war - gegen die GmbH, die dann aber aufgelöst wird => Titel wertlos!) nichts rauskommen. Vielleicht kannst Du ja mal eine Anzeige wegen Betrug oder Unterschlagung erstatten. Bring Dich zwar wirtschaftlich nicht weiter, aber gibt Dir gegebenenfalls eine gewisse Befriedigung...
Tschö wa
stb
p.s.: bitte diesen Beitrag nicht wieder zur Grundlage einer Grundsatzdiskussion machen - sollte nur eine Info für die Kollegen sein. Danke!