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WAs darf ich was darf ich nicht, was bracuh ich

  • teeken
  • 25. Juli 2005 um 21:10
  • teeken
    Beiträge
    225
    • 25. Juli 2005 um 21:10
    • #1

    Hallo

    bin auf der suche nach einem Buch, Zeitschrift etc. in dem ich so Sachen nachlesen kann was ich als Alleinunterhalter darf und was nicht.
    Sprich. was muss ich an gema gebühren zahlen, wie läuft das mit MP3´s.
    Wenn ich Geld nehmen, muss ich dann ein gewerbeschein haben, brauch ich einen gewerbeschein auch wenn ich nur auf privanveranstaltungen musik mache?
    All so sachen die man halt wissen muss :D

    Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt. jeder ist doch mal klein angefangen ... :D

  • Jobsti
    Reaktionen
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    Beiträge
    7.942
    • 29. Juli 2005 um 22:07
    • #2

    Würde mich auch alles mal interessieren...

    Mit freundlichen Grüßen
    B. Jobst | Fa. Jobst-Audio | 36396 Steinau Ulmbach | Germany | http://www.Jobst-Audio.de
    http://www.audiofotos.eu | Kostenfreier Bilderhoster für eure Forenbilder
    Nützliche Tools | Limiter berechnen, Schaltungen usw.

  • psy
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    597
    • 30. Juli 2005 um 17:23
    • #3
    Zitat

    was muss ich an gema gebühren zahlen, wie läuft das mit MP3´s

    so wie ich informiert bin darfst du mp3´s natürlich benutzen solange es originale sind...auf die normale gema gebühr fallen dann 30% extra an!

  • Jobsti
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    11
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    7.942
    • 30. Juli 2005 um 19:45
    • #4

    dachte 20% ?

    Mit freundlichen Grüßen
    B. Jobst | Fa. Jobst-Audio | 36396 Steinau Ulmbach | Germany | http://www.Jobst-Audio.de
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  • slaytalix
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    1
    • 30. Juli 2005 um 21:51
    • #5

    Gema zahlt normalerweise der Veranstalter. Wenn Du selbst Veranstalter bist, dann natürlich auch.

    "Privatveranstaltungen" gibt es weder bei der Gema, - wo selbst eine Hochzeit Gema pflichtig ist, weil man nicht mehr davon ausgeht, daß alle Leute verwandt sind, - noch beim Finanzamt, wenn man Einkünfte erzielt.

    Wenn sich Kunden eine Rg. wünschen mit MWST, um die "Vorsteuer zu ziehen" von der Rechnung, brauchst Du auch eine UST_Identitäs-Nr.

    Sonst darfst Du nur den Gesamtbetrag in der Rechnung ausstellen beim Kleingewerbe.

    Vorteil mit UST ID & Vollgewerbe: Man kann auch die Rg für Investitionen kürzen um die "Vorsteuer" für PA etc. Eine Gewinnerzielungsabsicht muß natürlich gegeben sein.

    Jetzt kenne ich Deinen Status nicht.

    a) bei Hartz IV sind 150 € anrechnungsfrei, bis 800 € monatl. 20 %, darüber 10 %

    b) bei Studenten weiß ich das nicht, wenn Du Bafög etc beziehst, mußt das wohl auch anrechnen lassen

    c) Kleingewerbe vs. Vollgewerbe

    d) Als Arbeitnehmer muß man den Arbeitgeber über die "Nebentätigkeit"
    informieren

    e) Dann über Antrag GSE des Finanzamtes die selbständige Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb melden

    f) Schwarzarbeit ist nicht gern gesehen. Frag Deinen Steuerberater, das Finanzamt & das Gewerbeamt

    g) Natürlich Gewerbeanmeldung als DJ oder Moderator

    h) Beim Finanzamt kann man die Steuer-Nr beibehalten oder wird in einem anderen Veranlagungsbezirk geführt (zusätzlich als Selbständiger)

    Die UST _ ID kann man kostenlos beantragen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

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