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GEMA - Wie viel muss ich zahlen ?

  • dj-webmeikel
  • 5. Januar 2006 um 20:11
  • dj-webmeikel
    Beiträge
    97
    • 5. Januar 2006 um 20:11
    • #1

    Hallo,

    ich bin 14 Jahre jung und beschalle Veranstaltungen! z.B.: partys ( auch offene ) , Hochzeiten, Disco`s ... Jetzt wollte ich wissen ob ich Gema und wenn ja wieviel bezahlen muss!

    Aso:

    Und dann wollte ich noch wissen ob ich mit 14 Jahren schon Mehrwertsteuer bezahlen muss!

    MFG

    Meikel Rockenfeller

    Ton:

    2X JBL JRX 115
    1X Ms 4000 Endstufe ( 2x 420 watt an 4 ohm )
    1X Hk - Audio Pro 18 sub
    1X Ms 6000 Endstufe ( 2x 520 watt an 4 ohm )
    1X MX 1804 X Mischpult mit 16 Kanälen

    Licht:

    4X Par 56
    4X Dimmerpack
    1X Martin SCX 500
    2X 2 KW Fluter

  • ostpunki
    Beiträge
    1.201
    • 5. Januar 2006 um 20:18
    • #2

    Wenn du ein Gewerbe anmeldest...JA, wenn nicht....dann ist es Schwarzarbeit (solange du dafür Geld verlangst)
    Nun ist die Frage, ob man mit dem Alter schon ein Gewerbe anmelden kannst...(bei uns geht das nicht)?

    MfG.
    Benni.

  • schrecki7289
    Beiträge
    7.887
    • 5. Januar 2006 um 20:19
    • #3

    GEMA? Mit 14?
    Junge, du solltest erstmal aufpassen, dass du nicht Bekanntschaft mit dem JuSchgG machst.

    Gruß
    Thomas

  • dj-webmeikel
    Beiträge
    97
    • 5. Januar 2006 um 20:24
    • #4

    habe bis jetzt auch noch nix genommen aber wollte fragen ob ich mit 14 überhaupt schon ein gewerbe anmelden kann und natürlich wie viel die GEMA kostet!

    Danke

    Meikel Rockenfeller

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  • Dennis13
    Verifiziert
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    4.834
    • 5. Januar 2006 um 20:31
    • #5

    Fragt sich eher ob du überhaupt nen Gewerbe führen kannst. :roll:

  • bloodyhawk
    Beiträge
    232
    • 5. Januar 2006 um 21:28
    • #6

    Abgesehen davon, dass ich es mir mit 14 noch nicht mal zugetraut hätte in dem Paragraphendschungel Deutschland irgendetwas derartiges zu machen, würde ich an deiner Stelle schon mal alleine Wegen deinen persönlichen Auflagen acht geben, z.B. dass du 22 Uhr zu Hause sein musst (stimmt das noch?) oder dass du nur mit Begleitung deiner Elter oder anderen Erziehungsberechtigten dich in Kneipen aufhalten darfst usw usw

    Ist deine Anlage eigentliche über die Hausratsversicherung versichert wenn die dir zerpoggt wird? nur mal so als kleinen Denkanstoß.


    Aber wenn du dir sicher bist, dass du es hinbekommst... dann mach ruhig weiter, ich wünsch' dir viel Erfolg.

  • dj-webmeikel
    Beiträge
    97
    • 6. Januar 2006 um 10:27
    • #7

    Danke

    MFG

    Meikel Rockenfeler

    Ton:

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  • Jip
    Beiträge
    687
    • 6. Januar 2006 um 11:20
    • #8
    Zitat von "dj-webmeikel"

    Hallo,

    ich bin 14 Jahre jung und beschalle Veranstaltungen! z.B.: partys ( auch offene ) , Hochzeiten, Disco`s ... Jetzt wollte ich wissen ob ich Gema und wenn ja wieviel bezahlen muss!

    Hi, das mit der GEMA ist so: wenn Musik vor öffentlichem Publikum gespielt wird, muß dafür GEMA bezahlt werden. Öffentliich bedeutet im Sinne der Gema aber auch eine Geburtstagsfeier in einem Lokal oder so. Bei Dir im privaten Haus wäre es Gema frei.

    Bezahlen muß die Gema Gebühren der Veranstalter, also der jenige, der Dich gebucht hat, der Gastgeber also, bei einer Hochzeit wäre das das Brautpaar.

    Jetzt schreibt die GEMA singemaß: "Wenn der Veranstalter seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, kann die Gema sich das Geld auch vom demjenigen fordern, der die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und die Möglichkeit hat, die Feier zu unterbinden. wie etwa der Wirt.

    Ich bin der Meinung, das kann man auch für den DJ auslegen, ist halt eine Grauzone, die die Gema dort schafft.

    Deswegen halte ich es so, daß ich bei privaten Feiern ohne Eintrittsgeld die Gema von meine Gage bezahle, die dafür dann etwas höher ist.

    Aber schau mal selbst bei der GEMA: http://www.gema.de dort findet man eigentlich alle Bestimungen.

    Gruß Jens

    Gruß Jens

  • aeroy
    Beiträge
    353
    • 6. Januar 2006 um 11:59
    • #9

    Ich habe auch schon fast in dem Alter angefangen. habe dann immer(erst mit der vorhandenen Anlage) auf Geburtstagen oder Privatpartys von den Freunden meiner Eltern Musik aufgelegt. Ging dann weiter, das mich auch Eltern und Freunden von den Eltern meiner Freunde gebucht haben. Ob das schon was mit GEMA zu tun hatte war mir nicht klar, das es alles nur Privatfeiern waren.

    Mit 18 habe ich mich als Gewerbe angemeldet und "Werbung" gemacht. Seitdem bin ich auch manchmal auf unseren Dorffesten oder Ernte/Schützenfetsen angagiert.

  • Micromann
    Beiträge
    1.622
    • 6. Januar 2006 um 12:21
    • #10
    Zitat von "Jip"

    Hi, das mit der GEMA ist so: wenn Musik vor öffentlichem Publikum gespielt wird, muß dafür GEMA bezahlt werden. Öffentliich bedeutet im Sinne der Gema aber auch eine Geburtstagsfeier in einem Lokal oder so. Bei Dir im privaten Haus wäre es Gema frei.

    hä ich dachte, dass man z.b. in nem lokal oder anderen öffentlichen gebäude nur gema zahlen muss, wenn der raum auch anderen gästen der lokaltität zugänglich ist. wenn ich in nem abgetrennten raum bin, in dem nur die kellner und die gäste zutritt haben ist es doch nicht öffentlich oder etwa doch *verwirrt*


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • aeroy
    Beiträge
    353
    • 6. Januar 2006 um 12:31
    • #11

    Dann ist es ne Geschlossene Gesellschaft und da muss man glaube ich keine GEMA zahlen.

  • nachwuchslichtler
    Beiträge
    651
    • 6. Januar 2006 um 12:33
    • #12

    Also ich bin mir nicht sicher, aber ich meine zu wissen, dass eine Hochzeit o.ä. mit EINGELADENEN Gästen rechtlich keine Veranstaltung ist. So lange nicht jeder Zugang hat und du die Veranstaltung nicht genehmigt hast, ist es auch keine Veranstaltung. Eine private Feier somit auch nicht. Und da hat sich die GEMA wenig einzumischen.

    Gruß, Alex Haneke

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 6. Januar 2006 um 12:43
    • #13

    Die Gema Anmeldung ist das Problem des Veranstalters, nicht die des Deejotts.
    Viel interessanter ist, daß sich unser DJ auf öffentlichen Tanz-VAs ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht aufhalten darf.

    Info als pdf:
    http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF…roperty=pdf.pdf

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • subkiller
    Beiträge
    799
    • 7. Januar 2006 um 07:36
    • #14

    also hier mal ein link zum thema minderjährige und gewerbe.

    http://www.jex-treme.de/forum/archive/17258/thread.html


    subkiller

    Wer gutes nicht verändern will,
    Verpaßt das Bessere.

  • Jip
    Beiträge
    687
    • 9. Januar 2006 um 20:10
    • #15
    Zitat von "Micromann"


    hä ich dachte, dass man z.b. in nem lokal oder anderen öffentlichen gebäude nur gema zahlen muss, wenn der raum auch anderen gästen der lokaltität zugänglich ist. wenn ich in nem abgetrennten raum bin, in dem nur die kellner und die gäste zutritt haben ist es doch nicht öffentlich oder etwa doch *verwirrt*

    "öffentlich" im Sinne der "GEMA". Natürlich ist eine hochzeit eine private Feier, wo Fremde nichts zu suchen haben. Die GEMA definiert aber öffentlich und privat nach ihren eigenen Regeln. Wenn auf der Hochzeit nur Personen sind, die regelmäßig privat miteinander zu tun haben, z.B. nur die Familie von Braut und Bräutigam, die sich also regelmäßig sehen, dann gilt sie als nicht öffentlich.

    Ist aber z.B. noch eine Tante dabei, die man sonst nur selten mal trifft, dann gilt die Feier bei der Gema als öffentlich.

    Oder einfach selber mal den Text lesen, ich kann es hier vielleicht nicht so gut wiedergeben:

    http://www.gema.de/cgi-bin/mediadownload?dir=de%2finfoblaetter&file=gema_info_oeffentlichkeit.pdf


    Auch daß der DJ NICHT für die GEMA Gebühren zuständig ist, kann man hier nachlesen (Ausnahme, der DJ ist selbst der Veranstalter, dann ja):

    http://www.gema.de/cgi-bin/mediadownload?dir=de%2finfoblaetter&file=gema_info_disk_jockeys.pdf

    Ist eben eine Grauzone, theoretisch könnte man ja auch sagen: ALLE Gäste stehen in enger persönlicher Beziehung zum Brautpaar, deshalb ist es privat.

    Gruß Jens

    Gruß Jens

  • >>zeppi<<
    Beiträge
    683
    • 24. Januar 2006 um 19:36
    • #16

    was ist denn mit gvl?

    gilt dasselbe wie bei der gema oder?

  • illuminati235
    Beiträge
    630
    • 25. Januar 2006 um 22:09
    • #17

    Na klar geht das mit dem Gewerbe, bin 17, hab ne eigene Firma.

    Nach ca. 1 Jahr rechtlichem Kram, der aber bis auf 23,60€ Bearbeitungsgebühr nichts gekostet hat.

    Gruß
    Noel

    Gruß
    Noel
    ------------------------------------------------
    Nimmt der Pegel des Meeresrauschens mit 3 oder 6db pro Entfernungsverdopplung ab?
    Ab sofort neu in der Vermietung: 24x MLA Mini

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 26. Januar 2006 um 23:21
    • #18

    Hallo!

    Gema: Das Thema ist ganz Eindeutig, der wirtschalftlich veranwortliche für die Feier (in der regel der Veranstalter) ist für die Zahlung der Gema zuständig. Solltest du digital vervielfältige Tonträger (MP3 oder gebrannte CD´s) benutzten hast du den Veranstalter darauf hinzuweisen das du dieses machst. er hat die pflicht bei der gema dann den erhöhten satz zu zahlen. Solltest du dieses nicht schriftlich haben könnte es mal passieren das man dich kräftig zur kasse bittet.

    Im gegensatz zum Thema Gema ist dein Alter ein wesentlich größeres Problem. Niemand wird was dagegen haben wenn du für deine Kumpels abends ein bisschen mucke in der garage machst. Aber sobald du öffentlich bzw. für Auftraggeber was machst kommen da ganz andere gesetze zum zuge. Du darfst weder nach 22 Uhr dich in einem Lokal ohne erziehungsberechtigte aufhalten. Und du darfst schon gar nicht um diese Uhrzeit noch arbeiten.
    Ich will dir den Spaß am mucke machen nciht verderben. Aber stell dir vor du bist auf einer hochzeit und um 22 uhr kommt zufällig die Polizei vorbei und kontrolliert mal was da los ist und du stehst hinter dem pult und musst nach hause. Die party ist gelaufen. Und der ruf wird dir jahrelang hinterher hängen.
    Also : Mach in deinem Bekanntenkreis was du willst, aber las alles andere so lange sein bis du mit den gesetzten keine probleme mehr hast.

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • >>zeppi<<
    Beiträge
    683
    • 29. Januar 2006 um 10:21
    • #19

    ok vielen dank, allerdings denke ich mal man sollte allgemein gesehen nie mit gebrannten cds auflegen, klar machen es viele z.B. aus angst sie die teuren originale zu verkratzen, naja, ich mein halt man muss aufpassen das man die lizensen für die musik hat. ich denke jeder vernünftige dj hat dies auch und legt keine illegal gebrannten cds auf.

    zum thema alter, ist sicherlich ein problem, natürlich auch lösbar aber macht alles komplezierter!

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