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Versicherungsschaden

  • teeken
  • 28. November 2006 um 22:15
  • teeken
    Beiträge
    225
    • 28. November 2006 um 22:15
    • #1

    Hallo

    ich hatte von 3 Monaten einen großen Schaden an meiner Anlage.
    Der, der den Schaden verursacht hat, hat den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung gemeldet, Kostenvoranschlag das und Gutachen liegen vor. Nun möchte die Versicherung die Rechnungen der alten Teile sehen. Da ich die Rechnungen nicht mehr habe, weiß ich nicht was ich tun soll.
    Warum reicht der Versicherung der Kostnvoranschlag nicht ? Was kann ich tun ?
    Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt
    danke

    edit: die Anlage ist ca. 1 Jahr alt. eine endstufe und der CD Player schon 3 Jahre.

  • antek
    Beiträge
    221
    • 28. November 2006 um 23:39
    • #2

    Hallo,
    Du weißt doch sicher noch, wo Du die Teile gekauft hast. In der Regel ist es kein Problem, von dort nachträglich eine Rechnungskopie zu bekommen. Schwieriger ist es, wenn Du die Sachen gebraucht von Privat erworben hast. Aber wenn Du den Verkäufer noch kennst, dürfte das doch auch kein Problem sein, oder?

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 29. November 2006 um 05:30
    • #3

    Der Versicherung reicht der Kostenvoranschlag nicht weil diese nur den Betrag an € zurückzahlt, den dein Material zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Wenn überhaupt....

    Auf der Rechnung steht nunmal dein damaliger ek Preis sowie das Einkaufsdatum. Für Ware die nichts mehr Wert ist kann man halt noch eine Pauschale aushandeln.


    Mein Tipp:
    Telefoniere mit der Versicherung persöhnlich, benehme dich wie ein "Fimenunternehmer", halte die Summe künstlich hoch (Wirtschaftlicher Schaden, Folgeschäden...), Lass dir ein Angebot machen, das erhöhst du um ein paar Prozent und sagst dann du würdest dich damit ausnamsweise zufrieden geben....."Honig um den Mund schmier".....
    Wenn du telefonisch auf einen Nenner kommst, mit dem beide Parteien zufrieden sind, kannste du dir eventuell den ganzen Briefweg und Rechnungskopienweg.. sparen.


    Mein zweiter Tipp:
    Wenn du folgendes nicht gemacht hast, mach es wenn möglich:
    Gründe ein Kleinunternehmen, lass dir vernünftige AGBs aufsetzen die dein Kunde schriftlich akzeptiert und schreibe dort hinein;
    ....Schäden sind vollständig zu bezahlen bei Selbstverschulden....

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Raupe
    Beiträge
    232
    • 29. November 2006 um 09:51
    • #4

    Ich denke so einfach ist das mit dem Restwert des zerstörten Equipments nicht, da der Geschädigte als Bsp. eine funktionierende Endstufe hatte (auch wenn diese 10 Jahre alt ist), und ein Recht darauf das die Versicherung Ihm ermöglichen muß den Unsprungszustand seines Equipments wieder herzustellen. Es kann ja nicht sein, dass der Geschädigte auf Kosten sitzenbleibt, deren Ursprung er nicht zu vertreten hat, weil er sich ein Neugerät kaufen muß aber nur 20% des Preises erstattet bekommt!

    MfG
    Raupe

    TOPGIG Onlinespiel für Bandmanager
    http://www.topgig.de/topklick.php?ID=171
    Bitte mal anklicken und so Besucher der Rockband Lullies werden!

  • antek
    Beiträge
    221
    • 29. November 2006 um 10:24
    • #5

    In der Regel bekommt man den Zeitwert ersetzt. Also dass, was die Sachen zum Zeitpunkt der Zerstörung Wert waren, bzw. gleichwertige Sachen jetzt kosten. Man kann sich also durch soetwas nicht sanieren! Man soll zwar keinen finanziellen Schaden haben, aber auch nicht besser gestellt werden als vorher.

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 29. November 2006 um 13:46
    • #6

    viele Private Haftpflichtversicherungen haben einen Haftungsauschluss für vermietetes/verliehenes Sachgut.

    Desweiteren drücken sie sich manchmal um die Regulierung, wenn Du Dich z.B. zum Zeitpunkt der Beschädigung in einem anderem Raum aufgehalten hast bzw. gar nicht anwesend warst. Naja, wenn sie nicht zahlen wollen fallen da tausend Gründe ins Gewicht. Andererseits kannst Du möglichst vielen Einwänden mit einer guten Vorbereitung entgegenkommen.

    Sollte der VS-Berater des VS-Nehmers Dir irgendwie quer kommen (die bieten Dir eigentlich nie die geforderte Summe an und können oft nur bis 500,00 Euro blind entscheiden) - wimmele ihn freundlich ab und klär es direkt mit der Sachabteilung wie es hier bereits schon erwähnt wurde. Lass Dich auch nicht auf Regulierung Zug um Zug gegen das beschädigte Sachgut ein. Wollen die auch manchmal durchziehen.

    Solltest Du z.B. einen guten VS-Berater haben (am Besten ein Unabhängiger) bitte ihn bei einem guten Essen um einen Gefallen. Der macht das bestimmt gerne für Dich.

    ina

    ============================================

    ***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***
    ****Lichttechnik für alle guten Parties in Berlin****
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  • DaftMedia
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    1.169
    • 29. November 2006 um 14:12
    • #7

    Für die Zukuinft am besten mit knallharten AGB Klauseln absichern.

    Wird Equipment beschädigt, so ist die Reparatur in vollem Umfang zu bezahlen. Ist das Gerät nicht zu reparieren, so muss der derzeitige Neupreis des Gerätes oder falls nicht mehr verfügbar eines vollkommen gleichwertigen Gerätes gezahlt werden. Eventuell entstehende Verdienstausfälle hat der Mieter ebenfalls in voller Höhe zu tragen.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • slaytalix
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    • 1. Dezember 2006 um 10:27
    • #8

    Stimmt. Für gemietete oder ausgeliehene & dann beschädigte Geräte zahlt keine Privathaftpflicht.

    Dafür gibt es die Equipmentversicherung, die auch Schäden bei Unterschlagungen des Kunden (Nichtrückgabe nach Vermietung) sowie andere Schäden versichert. Bis zum weltweiten Touringgeschäft.

    Wir haben dies beim http://www.vdmv.de abgeschlossen. Das ist das Versorgungswerk der Medienwirtschaft.

    Einen Messestand gibt es immer auf dem Stand des Verbandes VPLT bei der Pro Light & Sound Frankfurt / Musikmesse

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 1. Dezember 2006 um 10:51
    • #9
    Zitat von "Teeken"


    ...Nun möchte die Versicherung die Rechnungen der alten Teile sehen. Da ich die Rechnungen nicht mehr habe....
    ...
    die Anlage ist ca. 1 Jahr alt. eine endstufe und der CD Player schon 3 Jahre.


    Was machst du mit deinen Rechnungen? Ablage "P"?
    Auch ohne Gewerbe würde ich an deiner Stelle die Rechnungen aufbewahren.

    Zitat

    .mit knallharten AGB Klauseln absichern.


    Ob man dadurch wirklich abgesichert ist, entscheidet im Zweifelsfall die Justiz.
    Wenn der Kunde durch die AGBs unverhältnismäßig benachteiligt wird, sind die entsprechenden Klauseln unwirksam.

    Ob Slaytalix wohl Provision bekommt...:wink:

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • teeken
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    225
    • 4. Dezember 2006 um 19:00
    • #10

    Hi
    danke für eure zahlreichen Ratschläge. Ja die Rechnungen sind damals wohl beim umziehen verloren gangen. werd nun in den sauren apfel beißen und vieles draufzahlen müssen. Ja, ich habe das ganz gewerblich laufen.

  • hell&dunkel
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    • 4. Dezember 2006 um 21:00
    • #11

    Gewerblich und Belege verloren? Wie geht das? Du hast 10 Jahre Aufbewahrungspflicht. Wie machst du das dem FA klar?

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • jg-em
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    • 4. Dezember 2006 um 22:05
    • #12

    Hallo Zusammen,

    ganz schön interessant, was für Tipps da gegeben werden!?

    Besonders der Tipp mit den AGB´s - sowas habe ich bisher noch nicht erlebt.

    Der Geschädigte hat Anspruch auf den Wert des beschädigten Gegenstandes vor der Beschädigung!
    (Zeitwertentschädigung)

    Saurer Apfel: Gibt es nicht!
    Mit dem Equipment wurde ein Jahr gearbeitet, d.h. Geld eingenommen!
    Entsprechende Abschreibungen vorgenommen!
    Von drauflegen kann man also nicht sprechen.
    Oder kauft Ihr bei ebay Gebrauchtware zum Neupreis???

    An Mehrwertsteuerpflichtige Gewerbetreibende wird nur netto entschädigt!

    Ich würde zB für eine Endstufe (da bereits oben genannt),
    Anschaffungspreis 500,00 Euro, wenn ein Jahr alt ca. 250,00 Euro entschädigen!


    Gruß

    Johannes

  • teeken
    Beiträge
    225
    • 5. Dezember 2006 um 16:54
    • #13

    nein nein nein. ich habe nichts verloren was mit dem Gewerbe zu tun hat. Ledeglich die letzte Rechnung von 2 neuen Endstufen und dem CD-Player. Ist zwar ärgerlich, lasst sich nun nicht mehr ändern. Habe mir 2 neue Endstufen gekauft und damit hat sich das ganze erledigt. War nur ziemlich genervt das fremde Personen so leichtsinnig mit dem Materiela umgehen und das ich dafür bezahlen musste.

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 5. Dezember 2006 um 18:19
    • #14

    Für Den Verleih kann man sonst ja auch eine Kaution verlangen, die nur bei pünktlicher Rückgabe des Geräts zurückgezahlt wird und natürlich auch nur dann, wenn das Gerät einwandfrei in Ordnung ist.
    Einige Verleiher machen das, allerdings nicht bei jedem Kunden.

    Harte Mietverträge bekommen auch nur Kunden zu Gesicht, bei denen ich das Risiko eines Schadens höher als bei meinen Stammkunden einschätze.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

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