Nachdem meine nachbarin sich heute zum 5. mal beschwert hat weil ich zu nach ihrermeinung nach unverschämten uhrzeiten im keller boxen baue.
( es war heute halb 7 ) wollte ich mal nachfragen ob mir hier jemand sagen kann wie das denn rechtlich aussieht.
hatte ihr das letzte mal schon versichert, dass ich nur auserhalb der ruhezeiten arbeite also von 15-20 uhr oder so jetzt in den ferien vllt auch mal von 10-12.
zum "lärm" ich mache alles was halt zum bauen dazugehört: Kreissäge, stichsäge, bandschleifer, schwingschleifer,.....
wie schon gesagt findet alles im keller statt und die nette dame wohnt halt direkt drüber.
also falls mir jemand dazu verhelfen kann die netten dame auf rechtlicher grundlage davon abzuhalten sich zu beschweren wäre ich sehr dankbar.
grüßle Sebastian