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steuererklärung

  • martin prielipp
  • 20. Mai 2008 um 21:10
  • martin prielipp
    Beiträge
    8
    • 20. Mai 2008 um 21:10
    • #1

    Ich bin neu hier und habe eine frage.

    Ich habe letztes jahr ohne zu überlegen ein klein bzw. nebengewerbe angemeldet um an mehr aufträge zu kommen..

    das hat auch geklappt...

    nun weis ich nicht ob ich eine steuererklängung machen muss??? - ein bekannter fragte mich heute danach..

    muss ich sowas machen?

    mein umsatz war ca. 2500 euro im letzten jahr..dieses jahr wird es noch mehr..


    was soll ich nun am besten machen??


    entschuldigung für die dummheit!!!


    joseph

  • pierre strubelt
    Beiträge
    1.357
    • 20. Mai 2008 um 21:21
    • #2

    Soweit ich weiß musst du bis Ende Mai eine Überschussrechnung ans Finanzamt schicken. Also einfach Einnahmen aufschlüsseln, sowie Ausgaben und beides gegenrechnen.. Bin mir aber nicht hundert prozentig sicher... Einfach mal Finanzamt anrufen???? :?:

    Dresden ROCKT! Washroom, Showboxx!

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 20. Mai 2008 um 21:36
    • #3

    Natürlich musst du eine Steuererklärung machen, es sei denn du bist da von befreit.

    Aber mach dir keine Sorge, das Finazamt meldet sich schon bei dir wenn die Geld von dir wollen. g*

    Alles andere macht auch gerne dein Steuerberater den du bei einer gewerblichen Tätigkeit zu rate ziehen solltest.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • martin prielipp
    Beiträge
    8
    • 20. Mai 2008 um 21:43
    • #4

    qo steht denn das ich davon befreit bin? wie finde ich das heraus??

    grüße von joseph und danke für die antworten

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 20. Mai 2008 um 21:47
    • #5

    Ich kenn das nur so das du im ersten Jahr monatlich deine Steuern meldest und wenn du zu wenig umsatz hast wirst du auf eine jährliche ein/ausgabenrechnung abgestuft.

    Nach der Gewerbeanmeldung wird sich das finanzamt schon von alleine melden und dir sagen was fehlt.

    und sonst ruf halt dort an und klär das bei deinem zuständigem Sachbearbeiter der für dich verantwortlich ist.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 20. Mai 2008 um 22:00
    • #6

    wenn du nicht auf die Kleinunternehmerregel verzichtet hast, musst du, soweit ich weiß, nur eine Steuererklärung machen am Jahresende.

    Ales Andere nur beim verzicht der Kleinunternehmerregelung. Also wenn du Vorsteuerberechtigt bist.
    Weißt du auf deinen rechnungen eine Steuer aus?

    http://www.partysound-light.de

  • pierre strubelt
    Beiträge
    1.357
    • 20. Mai 2008 um 22:48
    • #7

    bei den "geringen" jahresumsaetzen hoffentlich nicht!!

    Dresden ROCKT! Washroom, Showboxx!

  • martin prielipp
    Beiträge
    8
    • 20. Mai 2008 um 23:02
    • #8

    nein ich weise keine steuer aus - ich bin umsatzsteuerbefreit..

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 21. Mai 2008 um 11:06
    • #9

    dann sollte die normale Steuererklärung reichen... aber bs Ende Mai :shock:
    Wenn doch mehr nötig sein sollte, sagt dir das Finazamt das schon und setzt dir eine Frist.

    http://www.partysound-light.de

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 21. Mai 2008 um 12:42
    • #10
    Zitat

    Welche Steuererklärungen sind wann abzugeben ?

    Bis zum 31.05. eines jeden Jahres muss der Kleinunternehmer folgende Steuererklärungen bei

    seinem Finanzamt einreichen:

    · die Umsatzsteuererklärung, wobei hier lediglich Angaben zum Gesamtumsatz genügen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung noch gegeben sind.

    · eine Gewerbesteuererklärung. Zumeist wird der Kleinunternehmer sich jedoch in den Grenzen des Freibetrages bewegen, so dass keine Gewerbesteuer abgeführt werden muss.

    · die Einkommensteuererklärung. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt auch die Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen (nicht Gewinn und auch nicht Gesamtumsatz) 17.500 EUR unterschreiten, können eine formlose Gewinnermittlung einreichen.

    Alles anzeigen

    Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/kleinunternehmer-steuern.htm

  • treibsand
    Verifiziert
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    9.424
    Marktplatz Einträge
    1
    • 21. Mai 2008 um 16:20
    • #11

    Ja, ja.
    Aber du kannst dem Finanzamt nicht einfach deine Daten zuschicken... :oops:
    Ruhig bleiben, die melden sich bei Dir.

    Wenn's hingegen doll pressiert, dann ruf doch einfach beim Finanzamt an und frag unter Angabe deiner Steuernummer nach deinem Sachbearbeiter. Der wird dir sicherlich in wenigen Worten erklären, was du zu tun hast.
    Wenn du mehr Beratung brauchst: die Sachbearbeiter sind grundsätzlich zu Auskünften und Hilfestellungen verpflichtet - das heisst allerdings nicht, dass sie Dir die Arbeit an deiner Erklärung abnehmen. Die musst du nämlich selbst machen und unterschreiben.

    Lediglich ein Steuerberater darf dich beraten und die Erklärung für dich übernehmen (ausfüllen). Deine unterschrift ist allerdings immernoch zu leisten.

    Vielleicht kann dir aber auch ein "Büroservice" oder ein Buchhalter im Bekanntenkreis ein wenig bei der "Buchhaltung" helfen, dann ist die Steuereklärung ein Klacks... :wink:


    Im Übrigen:
    Wenn jemand nicht vergisst, dass du Steuerklärungen zu machen hast und auch ggf. Steuern abzuführen, dann ist's das FA.
    manchmal sind die Damen & Herren ähnlich lästig, wie "ein Stock im Auge"... Die sorgen dafür, dass du die Termine einhälst!!!

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • martin prielipp
    Beiträge
    8
    • 21. Mai 2008 um 17:38
    • #12

    Ich muss dazu sagen: seid dem ich das gewerbe angemeldet habe, habe ich noch nie etwas vom finanzamt gehört.

    :roll:

    vielleicht haben die mich ja übersehn :grin:

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 21. Mai 2008 um 17:39
    • #13
    Zitat von "Joseph Owusu"

    Ich muss dazu sagen: seid dem ich das gewerbe angemeldet habe, habe ich noch nie etwas vom finanzamt gehört.

    :roll:

    vielleicht haben die mich ja übersehn :grin:

    wie lange isses den her mit der Anmeldung?

  • martin prielipp
    Beiträge
    8
    • 21. Mai 2008 um 19:51
    • #14

    im januar 2007

    gruß von joseph

  • Johnny
    Verifiziert
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    474
    • 21. Mai 2008 um 23:41
    • #15

    In dem Fall wirst Du erst was vom Finanzamt hören, wenn dort festgestellt wird, dass Deine Steuererklärung für das Jahr 2007 (Abgabetermin ist grundsätzlich der 31.5.2008 sofern keine Fristverlängerung beantragt wurde) nicht fristgemäß vorliegt. Da Du angegeben hast, dass Du keine Umsatzsteuer ausweist und somit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, gehe ich davon aus, dass Du den Fragebogen des Finanzamtes, der dort kurz nach Deiner Gewerbeanmeldung rausgeschickt wurde, erhalten und ausgefüllt hast. Das sollte Dir bereits als Hinweis darauf, dass Du keinesfalls vergessen worden bist, ausreichen.

    Verspätete Abgabe ist vermeidbar und ärgerlich. Das Finanzamt ist berechtigt, bei nicht vorliegender Erklärung Deine Einkünfte zu schätzen und darauf Steuern zu erheben und einzutreiben. Die Schätzung wiederum entbindet Dich nicht von der Verpflichtung, die Erklärung abzugeben. Um Dich ein wenig zu motivieren, wird das Finanzamt Deine Einkünfte recht "großzügig" schätzen... :D

    Johnny
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  • martin prielipp
    Beiträge
    8
    • 22. Mai 2008 um 00:03
    • #16

    es gibt doch dieses elster formular - bzw. software.

    kann ich das noch schnell darüber machen?

    Hat jemand erfahrung damit?

    oder hab ich rdas richtig verstanden, dass ich auch formlos ein formular über einnahmen und ausgaben beim finanzamt abgeben kann?

    gruß joseph

  • Johnny
    Verifiziert
    Beiträge
    474
    • 22. Mai 2008 um 07:29
    • #17

    Die Steuererklärung wird grundsätzlich auf einem amtlichen Vordruck oder alternativ elektronisch z. B. über ElStEr (mit dem komprimierten Ausdruck der Steuererklärung) eingereicht. Als Anlage wird in Deinem Fall mindestens noch die Gewinnermittlung benötigt.

    Johnny
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  • martin prielipp
    Beiträge
    8
    • 22. Mai 2008 um 12:10
    • #18

    OK ich möchte das gerne heute erledigen da ich heute noch zeit habe.. :roll:

    wär super wenn ihr mir helfen könntet..

    Also ich habe nun das elster-programm runtergeladen.

    jetzt kann ich zwichen einkommenssteuer, umsatzsteuer, gewerbesteuer,Zerlegung Gewst Messbetrag, Lohnsteuerbescheinigungen (alles was mit 2007 zu tun hat) wählen.

    Welche davon muss ich machen?

    Aso..mache nebenbei noch eine Ausbildung...


    gruß joseph

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