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Sind ICQ Logs rechtskräftig?

  • dj tobi4u
  • 28. Juni 2008 um 17:05
  • dj tobi4u
    Verifiziert
    Beiträge
    599
    • 28. Juni 2008 um 17:05
    • #1

    Ich habe eine kurze Frage an die Allgemeinheit, wenn ich im ICQ etwas geschrieben habe, was quasi nicht gestattet ist und dieser Log wird der Polizei vorgelegt (von seiten des Gesprächspartners), ist die ganze Sache dann vor Gericht wirksam und somit Rechtskräftig?

    Denn eigentlich ist das doch wie jemanden aus zu Spionieren oder jemanden heimlich zu filmen, so etwas ist vor Gericht doch auch wertlos und kann nicht gegen jemanden verwendet werden, oder?


    Grüße,
    Tobias

    Zebandt Eventtechnik
    Sommercable Fachhändler

  • hell&dunkel
    Moderator
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    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 28. Juni 2008 um 17:11
    • #2

    Zu diesem Thema fragst du bitte den Anwalt deines Vertrauens.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • tufkafs
    Beiträge
    205
    • 28. Juni 2008 um 17:23
    • #3

    Hi,

    da die ICQ Logs sehr leicht zu manipulieren sind, denke ich, dass sie nicht rechtskräftig sind. Du könntest ja mal eben deine ICQ 6 Nachrichtenverläufe mit Access öffnen und einfach etwas eintragen.

    semmelkuh

  • Maximilian Albert
    Beiträge
    87
    • 28. Juni 2008 um 17:29
    • #4

    Ist ein Word Dokument Rechtskräftig?

    -Nein.

    Das gleiche gilt ebenfalls für diverse Logfiles.

    Gruß Max

    Bass ist nicht alles.

  • t-bone
    Verifiziert
    Beiträge
    1.474
    • 28. Juni 2008 um 18:29
    • #5

    Woher will man wissen, wer am anderen Ende sitzt?
    Also es könnte sich genau so gut jemand mit deinem Nick einloggen und dann irgend welche dinge schreiben, die evtl. nicht legal sind etc.

    Von daher bzweifle ich, dass die vor Gericht verwertbar sind!


    Gruß
    Jan

  • fladdi
    Beiträge
    4.029
    • 28. Juni 2008 um 18:41
    • #6

    Du kannst die gespeicherten logs mit jedem text prog öffnen (vor allem bei qip) wirds sowieso als txt gespeichert somit komplett abänderbar
    .... von daher best nit rechtskräftig

  • p@
    Beiträge
    1.112
    • 29. Juni 2008 um 01:45
    • #7
    Zitat von "DJ Tobi4U"

    wenn ich im ICQ etwas geschrieben habe, was quasi nicht gestattet ist


    Was haste denn gemacht :shock: ?

  • tobiwan2k
    Beiträge
    262
    • 29. Juni 2008 um 10:45
    • #8

    Photos, Videos, Briefe und Emails sind absolut fälschungssicher, deshalb werden sie als rechtsrelevante Dokumente verwendet ;) :lol:

  • Arno
    Verifiziert
    Beiträge
    902
    • 29. Juni 2008 um 16:28
    • #9

    Ich bin kein Jurist und interessiere mich nicht mal sonderlich für Jura. Allerdings fallen mir hier doch einige Punkte auf, zu denen ich mein gesundes Halbwissen beitragen will:

    1) Der Begriff "rechtskräftig" ist Unsinn in diesem Zusammenhang. Rechtskräftig kann ein Urteil, Beschluss oder Vergleich sein. Ein Beweis/Indiz kann nicht rechtskräftig sein. Das macht einfach keinen Sinn.
    2) Ob eine Sache/Hinweis vor Gericht als Beweis/Indiz angenommen wird, darüber entscheidet der Richter. Es gibt zwar Richtlinien, aber in letzter Instanz entscheidet der Richter ob er eine Sache als Beweis gelten lässt (im Rahmen der Gesetze natürlich). Es gibt (vor allem in der Industrie/Verwaltung) viele Verhandlungen, in denen (kryptographisch unsignierte) Emails als Beweis zugelassen wurden. Das ist keine Seltenheit.
    3) Klar ist, dass ein ICQ-Log, den jemand in einem Zivilprozess einbringt nicht soviel "Beweiskraft" hat, wie eine kryptographisch signierte Email von einem Backupband eines Rechenzentrums.
    4) Der Vergleich mit dem "jemanden heimlich filmen" hinkt gewaltig. Wenn du das machst verletzt du (unter Umständen) seine Persönlichkeitsrechte (und ein paar andere Rechte auch). Du beschaffst dir also illegal "Beweismaterial". Dieses wird dann oft vor Gericht nicht zugelassen, weil es eben illegal beschafft worden ist. Wenn dein Chatpartner aber den ICQ-Log vor Gericht verwenden will, so darf er das in meinen Augen erstmal machen. Er hat ihn sich ja nicht illegal verschafft. Ob der Richter diesen Log beachtet und welchen Stellenwert er ihm zugesteht ist wieder eine andere Frage. (Noch was: Der Polizei ist das alles schnuppe.... ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um eine Zivilanzeige geht und nicht um einen Strafprozess)

    So.. ab hier sollte jemand mit einer juristischen Ausbildung weiter machen und darf meine Ungenauigkeiten in den juristischen Begriffen verbessern.

    Bis dann... Arno!

  • dj tobi4u
    Verifiziert
    Beiträge
    599
    • 29. Juni 2008 um 16:42
    • #10
    Zitat von "p@"

    Was haste denn gemacht :shock: ?

    Schreib mich mal @ ICQ an, dann erklär ich's dir. ;)


    Zitat von "Arno"

    ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um eine Zivilanzeige geht und nicht um einen Strafprozess)

    Jup, richtig.

    Zebandt Eventtechnik
    Sommercable Fachhändler

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