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Gerät ohne Seriennummer,was tun?

  • wurst
  • 12. Januar 2009 um 12:00
  • wurst
    Beiträge
    170
    • 12. Januar 2009 um 12:00
    • #1

    Hallo
    ich habe folgendes Problem:
    ich habe mir im April letzten Jahres ein Gerät bei einem Ebay Händler (der normalerweise auf Fahrradteile spezialisiert ist) per Sofortkauf gekauft.
    Der Händler war zu dem Zeitpunkt etwa 80 Euro Günstiger als Thomann und Konsorten,deswegen habe ich dort zugeschlagen.

    Nun wollte ich in der letzten Woche ein Firmware Update ziehen.In der Vergangenheit konnte man es einfach von der Herstellerseite runterladen.
    Neuerdings muss man das Gerät registrieren um in den Downloadbereich zu kommen
    Als ich dann die Seriennummer nachschauen wollte,ist aufgefallen,dass das Gerät keine besitzt.Auch in der Anleitung und auf der OVP war keine mehr drauf (eindeutig abgerissen).Dummerweise ist mir das in der Vergangenheit nicht aufgefallen

    Daraufhin habe ich dem Verkäufer eine Mail geschrieben,wie er sich dies erklären könne oder ob es sich bei dem Gerät möglicherweise sogar um Hehlerware handeln könnte.

    Er verwehrte sich nur dagegen,dass es Hehlerware sein könnte,auf die Seriennummer ging er nicht ein und antwortet seid dem auch nicht mehr

    -->Wie kann ich nun weiter vorgehen?Habe ich evtl noch einen Rechtsanspruch gegen den Verkäufer (Stichwort versteckter Mangel)?
    Wäre es ratsam den Hersteller (Denon) zu kontaktieren?

    €dith:Das gerät war als Neuware beschrieben.Der Verkäufer hatte etwa 10 Stück davon damals bei Ebay eingestellt


    Vielen Dank
    Tim

    2 Mal editiert, zuletzt von wurst (15. Februar 2010 um 16:19)

  • Daniel Kerner
    Beiträge
    33
    • 12. Januar 2009 um 12:10
    • #2

    War das Gerät in der Auktion als Neuware beschrieben. (ist ja bei Sofortkauf nicht immer der Fall)
    Das wäre zumindest interessant für die Mängelgewährleistung, da der Händler bei gebrauchtware da etwas mehr Spielraum hat...

  • wurst
    Beiträge
    170
    • 12. Januar 2009 um 12:11
    • #3

    War als Neuware beschrieben,habe auch eine Rechnung dazu bekommen

  • pierre strubelt
    Beiträge
    1.357
    • 12. Januar 2009 um 12:12
    • #4

    War es denn ein gewerblicher Verkauf oder Privatverkauf?!
    Ich würde auch an deiner Stelle EBay darüber informieren!

    Dresden ROCKT! Washroom, Showboxx!

  • wurst
    Beiträge
    170
    • 12. Januar 2009 um 12:13
    • #5

    Aufgrund der Abwicklung über das Geschäftskonto und der rechnung wohl eindeutig gewerblich

  • pierre strubelt
    Beiträge
    1.357
    • 12. Januar 2009 um 12:17
    • #6

    Du hast also eine Rechnung darüber bekommen? Als Verkäufer ist ein Unternehmen genannt wurden? Das ist schonmal recht gut. Wann wurde es gekauft? April 2008?! Dann hast du noch eine gesetzliche Garantie bis April 2009. Forder als erstes schriftlich den Verkäufer auf, den Mangel zu beseitigen. Sprich: Er soll die Nummer organisieren. Räum Ihm dafür eine Frist von 5 Tagen ein. Sollte reichen. Ich würde mir überlegen auch gleich eine Anzeige wegen Helerei anzudrohen.

    Notfalls kannst du das Gerät ihm dann zurück geben. Nur blöd für dich. Weil du eben für diesen Preis kein Gerät finden wirst, oder? Oder handelst eine "Entschädigung" aus, für den Nachteil welcher dir nun dadurch entstanden ist.

    Dresden ROCKT! Washroom, Showboxx!

  • wurst
    Beiträge
    170
    • 12. Januar 2009 um 12:21
    • #7

    Das hört sich schonmal gut an.Würde für die Fristsetzung ne mail reichen oder lieber per Einschreiben?

  • Daniel Kerner
    Beiträge
    33
    • 12. Januar 2009 um 12:22
    • #8

    gut dann geh ich das mal von der Rechtsseite her an...
    Vorraussetzung für Mängelgewährleistung:
    V1: Kaufvertrag ist zustande gekommen -wohl dank ebay und Rechnung ziemlich eindeutig
    V2: es liegt ein Mangel nach § 434 BGB vor. Hier ist das etwas Auslegungssache aber nach Absatz 1, muss die Beschaffenheit üblich wie Sachen der gleichen Art sein. -> Seriennummer fehlt also nicht gegeben.
    V3: Reihenfolge beachten. -> erstmal Nacherfüllung(§439 BGB) beantragen: Also Nachlieferung der Seriennummer oder Neulieferung des kompletten Gerätes
    nach 2 Fehlgeschlagenen versuchen des Händlers kannste dann vom Vertrag zurücktreten (§§ 440, 323, 326 BGB) oder Kaufpreisminderung (§ 441 BGB) verlangen.
    Naja und wenn de dabei viel Ärger und Kosten hast ist dann auch noch Schadensersatz fordern (§ 284 BGB) aber soweit sollte es eigentlich nicht kommen.

  • wurst
    Beiträge
    170
    • 12. Januar 2009 um 12:40
    • #9

    gut,dann hab ich jetz ja erstmal was in der Hand.Vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten.
    Ich werde euch dann mal auf dem Laufenden halten,wie sich das ganze entwickelt

  • pierre strubelt
    Beiträge
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    • 12. Januar 2009 um 12:57
    • #10

    Sehr gerne. Hab solche Späße auch hinter mir. Bin aber immer als "Sieger" hervorgegangen. Einer kaufmännischen Ausbildung sei danke :wink:

    Dresden ROCKT! Washroom, Showboxx!

  • hell&dunkel
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    • 12. Januar 2009 um 14:26
    • #11
    Zitat von "Pierre Strubelt"

    ... Einer kaufmännischen Ausbildung sei danke :wink:

    Zitat

    Dann hast du noch eine gesetzliche Garantie bis April 2009.

    Prüfungsfrage für Kaufleute: Worin besteht der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? :wink:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • pierre strubelt
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    • 12. Januar 2009 um 15:11
    • #12

    Gewährleistung: Der Verkäufer sichert zu dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes / Kaufes fehlerfre ist, bzw. dem im Kaufvertrag stehenden Zustand, Ausstattung hat. Die Gewährleistung beträgt laut Gesetz 24 Monate.

    Garantie: Im Gegensatz zur Gewährleistung wo der Verkäufer nur den Zustand beim Verkauf / Kauf versichert, GARANTIERT er hier einen einwandfreien Zustand des Gerätes über einen gewissen Zeitraum.

    Du verstehst? Wieso? Noch Fragen? :grin:

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  • treibsand
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    • 12. Januar 2009 um 18:40
    • #13

    ...dünnstes Eis...
    In der Prüfung wärst du damit durchgefallen - ohne Chance auf Nachbesserung... :wink:


    H&D will offensichtlich darauf hinaus, dass eine Garantie IMMER eine freiwillige Leistung des Herstellers (selten auch des Verkäufers) ist. Ob er sie einhält/gewährt bleibt letztendlich jederzeit ihm überlassen. Gewährleistung ist hingegen gesetzlich geregelt.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • pierre strubelt
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    • 13. Januar 2009 um 07:04
    • #14

    Na das weiß man ja wohl!

    Gut, dann füge ich noch hinzu dass eine Garantie die Dauer oder den Umfang einer Gewährleistung nicht mindert oder verringert. :P

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  • hell&dunkel
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    • 13. Januar 2009 um 19:03
    • #15

    Gewährleistung:
    Was gilt bezüglich Beweislastumkehr und was ist das überhaupt?

    Wo ist die Garantie geregelt?

    _________________________________________________________________

    Auch meiner bescheidenen Meinung nach ist das Fehlen einer Seriennummer bei einem solchen Gerät ein Mangel, wenn sich dadurch keine Updates durchführen lassen.
    Entfernte Seriennummern sind zudem ein Indiz für, nennen wir es "unkonventionelle" Beschaffungswege.

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  • pierre strubelt
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    • 13. Januar 2009 um 20:19
    • #16

    Erst ist der Verkäufer in der Beweispflicht (6 Monate), dann der Käufer. Bei Mängeln: Erst muss der Verkäufer beweisen dass der Mangel nicht beim Verkauf bestand, dann muss der Käufer beweisen dass der Mangel beim Kauf bereits bestand..

    Willst du mich für die nächste Wirtschaftsklausur in der Berufsschule vorbereiten? :grin:

    Regeln der Garantie? Gute Frage! Ich behaupte mal nirgends weil sie rein freiwillig gewährt wird. Wenn doch, dann sicher im BGB

    Dresden ROCKT! Washroom, Showboxx!

  • hell&dunkel
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    • 13. Januar 2009 um 20:42
    • #17

    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers. Geregelt wird sie in seinen Garantiebestimmungen.

    Zitat

    Willst du mich für die nächste Wirtschaftsklausur in der Berufsschule vorbereiten? :grin:


    Nur ein bißchen... :grin:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • pierre strubelt
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    • 13. Januar 2009 um 20:45
    • #18

    Ich merk schon.. Sehr nett. Was hast du gelernt?!

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  • hell&dunkel
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    • 13. Januar 2009 um 20:50
    • #19

    Gelegentliches Lesen im PA-Forum macht schlau... :grin:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • pierre strubelt
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    • 14. Januar 2009 um 07:04
    • #20

    [Motzmodus]
    Du Schwein... Hier schlaue Fragen stellen und daweile selber nur die Antworten ausm PAForum kopieren[/Motzmodus]

    :P

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