Hallo, eigentlich könnte es auch in das Warnungsbrett, aber ich wollte mal wissen wie Ihr das seht.
Am 27.12 bekam ich ein Paket meines Mobilfunkanbieters mit 2 Partnerkarten darin.
Diese seien bereits aktiv und ein Lieferschein liegt bei, auf dem 0 Euro für die Karten steht. Dabei ist zu dem noch ein Retourenschein, auf dem steht, dass man im Falle einer Fehlfunktion der karten diesen benutzen solle.
Da ich die Karten nicht bestellt habe nutze ich sie nicht und lege sie unausgepackt bei Seite.
Nach 2 Monaten beginnt der Mobilfunkanbieter abzubuchen. Und zwar grundkosten für diese zwei Karten.
Auf Frage was das solle, wird mir am telefon mitgeteilt ich hätte am 19.12 dies per Telefon so gewollt.
Ich habe zu 100% keine Willenserklärung am Telefon dazu abgegeben. Das ist also eine Behauptung.
Ich hätte ja mit der Rücksendung widersprechen können.
Jetzt meine Frage dazu: (Ich Privatperson) muss einem Vertrag, den ich nicht geschlossen habe widersprechen?
Kennt Ihr solche Fälle? Wie gehe ich da am besten vor?
Aus meiner Sicht ist das ein Betrug, da hier so getan wird, als ob. Wer trägt die Beweislast? Wie soll ich denn beweisen, dass ich am Telefon NICHT! "JA" gesagt habe?
Gruß
Alex