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Untergeschoben Verträge---Telefonanbieter

  • DJ-JAJA
  • 23. März 2009 um 13:46
  • DJ-JAJA
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    4.137
    • 23. März 2009 um 13:46
    • #1

    Hallo, eigentlich könnte es auch in das Warnungsbrett, aber ich wollte mal wissen wie Ihr das seht.

    Am 27.12 bekam ich ein Paket meines Mobilfunkanbieters mit 2 Partnerkarten darin.
    Diese seien bereits aktiv und ein Lieferschein liegt bei, auf dem 0 Euro für die Karten steht. Dabei ist zu dem noch ein Retourenschein, auf dem steht, dass man im Falle einer Fehlfunktion der karten diesen benutzen solle.

    Da ich die Karten nicht bestellt habe nutze ich sie nicht und lege sie unausgepackt bei Seite.

    Nach 2 Monaten beginnt der Mobilfunkanbieter abzubuchen. Und zwar grundkosten für diese zwei Karten.
    Auf Frage was das solle, wird mir am telefon mitgeteilt ich hätte am 19.12 dies per Telefon so gewollt.
    Ich habe zu 100% keine Willenserklärung am Telefon dazu abgegeben. Das ist also eine Behauptung.

    Ich hätte ja mit der Rücksendung widersprechen können.

    Jetzt meine Frage dazu: (Ich Privatperson) muss einem Vertrag, den ich nicht geschlossen habe widersprechen?

    Kennt Ihr solche Fälle? Wie gehe ich da am besten vor?

    Aus meiner Sicht ist das ein Betrug, da hier so getan wird, als ob. Wer trägt die Beweislast? Wie soll ich denn beweisen, dass ich am Telefon NICHT! "JA" gesagt habe?

    Gruß

    Alex

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
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  • Freizeichen
    Beiträge
    322
    • 23. März 2009 um 14:33
    • #2

    Angesichts dessen, dass hier rechtliche Angelegenheiten sehr naiv und teilweise weltfremd behandelt werden und im übrigen auch keine Rechtsberatungen getätigt werden dürften, empfehle ich dir, dich an deine zuständigen Verbraucherschutz oder deinen Rechtbeistand zu wenden, wie es auch jeder andere machen würde.
    Das ist kein Thema für dieses Forum.

    FREIzeichen

    Bist du deprimiert, weil du einen zu kleinen P**** hast ? Möchtest du dir "PHATE" Boxen kaufen, um die Mädels zu beeindrucken ?
    Dann tu uns bitte allen den Gefallen und lies DAS bevor du dumme Posts erstellst:
    http://www.paforum.de/buecher_index.html

  • pierre strubelt
    Beiträge
    1.357
    • 23. März 2009 um 19:38
    • #3

    Naja, es soll ja auch keine Rechtsberatung stattfinden, sondern nur unsere Meinung ist gefragt :wink:

    Und hier meine:

    Schwierige Lage. Die Frage ist, ob ein Vertrag zustande kommen kann, nur durch das Ausbleiben eines Widespruches. Soll heißen: Entsteht ein rechtsgültiger Vertrag, wenn man nicht innerhalb einer gewissen Frist dem Vertrag widerspricht.

    Es erinnert mich an diese Sache:
    http://www.youtube.com/watch?v=m0LigOwkDDA

    In dem Falle handelt der Anbieter bei dir, wie der Typ in dem Video..

    Aber das Freizeichen hat Recht: Wende dich an einen Anwalt...

    PS: Wieso hast du die SIM-Karten erst behalten? Ich hätte Sie gleich zurückgeschickt!
    MIr fällt aber eben ein: Es gibt Gerichtsurteile, wo entschieden wurde, dass man Sachen, welche man nicht bestellt hat, aber dennoch geliefert wurden, unentgeltlich behalten darf... :D

    Dresden ROCKT! Washroom, Showboxx!

  • tufkamf2
    Verifiziert
    Beiträge
    436
    • 23. März 2009 um 19:48
    • #4
    Zitat von "Pierre Strubelt"

    ... Schwierige Lage. Die Frage ist, ob ein Vertrag zustande kommen kann, nur durch das Ausbleiben eines Widespruches. Soll heißen: Entsteht ein rechtsgültiger Vertrag, wenn man nicht innerhalb einer gewissen Frist dem Vertrag widerspricht. ...

    ja. das nennt man konkludentes handeln - schlüssiges handeln - akzeptieren durch stillschweigen.
    haben wir zumindest so in der berufschule gelernt...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln


    PS: verurteilt mich nicht wenns nicht stimmt :wink:

    2 Mal editiert, zuletzt von tufkamf2 (23. März 2009 um 20:26)

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 23. März 2009 um 20:20
    • #5

    Wir stellen fest: DJ-Jaja hat den falschen Telefonanbieter. Welche Telefonbude ist es denn?
    Meine persönliche Meinung: Ohne Nutzen der Karte kommt kein Vertrag zustande, denn er hat nicht zugestimmt.
    IMHO wäre in diesem Fall nur die Nutzung konkludentes Handeln.

    Ansonsten: Siehe Freizeichen. Die Masche ist bekannt.
    Lasst euere Tipps außerhalb dieses Threads.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • DJ-JAJA
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    • 23. März 2009 um 20:40
    • #6

    Annahme durch Stillschweigen gilt soweit ich weiß nur bei Kaufleuten. Der Vertrag betrifft mich als Privatperson.

    Und es handeld sich dabei um ePlus.

    Warum ich nicht zurück geschickt habe? Aus dem selben Grund aus dem ich auch keine Bücher von irgendwelchen Buchclubs zurücksende. Quelle: Lexikon der Rechtsirrtümer von Ralf Höcker.

    Wenn ich nen Anwalt bemühe kostet es nur meine Zeit und mein Geld, daher wollte ich hier einfach erfahren, wer schon mal so was erlebt hat und was er gemacht hat.

    Es geht nicht um eine Rechtsberatung, sondern um Erfahrungsaustausch!
    http://www.youtube.com/watch?v=_GOKLZjVIys&NR=1

    Hier ist es im Grunde wie der 2. Fall.

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  • tufkamf2
    Verifiziert
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    • 23. März 2009 um 21:25
    • #7
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Annahme durch Stillschweigen gilt soweit ich weiß nur bei Kaufleuten. ...

    stimmt...da war noch was! :oops:

  • FF
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    • 24. März 2009 um 00:07
    • #8

    Ihr vergesst: die Annahme durch Stillschweigen setzt aber trotzdem noch eine Willenserklärung des Käufers voraus!

    Sonst könnte Firma "Clever" warten, bis die PA-Bude "Ahnungslos" ihren 3-wöchigen Betriebsurlaub angetreten hat und schickt Waren im Wert von 3,5 Phantastilliarden mit 14-tägigem Widerrufsrecht dorthin - bis "Ahnnugslos" vom Urlaub zuhause ist, wäre die Frist abgelaufen, ein rechtskräftiger Vertrag zustandegekommen und schon die erste Mahnung im Briefkasten. Schön wäre es, ich würde morgen mit dem Versenden der ersten Pakete anfangen und mich im Branchenbuch von A-Z durcharbeiten :wink:

    Die Willenserklärung fehlt hier offensichtlich. Dass sie angeblich doch existiert, muss die Telefongesellschaft nachweisen. Das bloße Vorhandensein eines bereits bestehendes Vertrages als Grundlage einer Stillschweigenden Willenserklärung ist ein wenig weit hergeholt.

    Wobei es mir trotzdem ein Rätsel ist, wie solche Post 2 Monate lang ungelesen auf den Schreibtisch liegen kann....

    Gruß FF

  • Reini
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    • 24. März 2009 um 01:14
    • #9

    als aller Erstes wird die Abbuchung zurückgeholt, dass kann aber nur die Bank -> persönlich.

    Dann warten bis eine Rechnung mit den Zusatzgebühren kommt.

    Einen sehr höflichen Brief schreiben, dass diese Firma für sämtliche verursachten Kosten aufkommen muss, diese dann auch per Rechtsanwalt eingeklagt werden; die Verbraucherzentrale informiert wird und eine Anzeige wegen versuchten Betruges wird umgehend erstattet wenn es nur annähernd zu eine weiteren Handlung kommt.

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • DJ-JAJA
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    • 24. März 2009 um 13:34
    • #10
    Zitat

    Wobei es mir trotzdem ein Rätsel ist, wie solche Post 2 Monate lang ungelesen auf den Schreibtisch liegen kann....

    Ist er ja nicht. Es ist aber nicht zu erkennen, dass man die Ware auf Ggrund einer abgegebenen Willenserklärung bekommen hätte. In der Vergangenheit (ich bin seit 12 Jahren bei ePlus), bekam man immer wieder mal Karten für den Lebenspartner gesendet, die man dann selbst aktivieren konnte, wenn man wollte. Wollte man das nicht, dann einfach vernichten.
    Das aktivierte karten nun versendet wurden, habe ich nicht gelesen.

    Zu dem fehlt mir die Zeit auf jede Sendung, die einfach mal so in´s Haus kommt schriftlich zu reagieren.


    Status:
    Ich habe einen Brief an die ePlus Geschäftsleitung gesendet. Nicht einfach. Es gibt keine jur. korrekte Postanschrift für ein Einschreiben. Also hab ich ds Fax, das Postfach und den Mailsverkehr bemüht.

    Die Verbraucherzentrale? Ja das mach ich noch!
    Konto: Da muss ich wohl zur Bank.

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  • Reini
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    • 24. März 2009 um 14:24
    • #11

    was aber noch sehr interessant wäre, woher haben sie Deine Kontonummer?


    wer lesenkann, hat Vorteile

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • DJ-JAJA
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    • 24. März 2009 um 15:29
    • #12

    :lol:
    Haste es beim Schreiben bemerkt? 12 Jahre lang schon...

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  • Thomas Möller
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    • 24. März 2009 um 18:42
    • #13

    @ DJ-JAJA

    Warum hast du keine juristisch korrekte Postanschrift ?

    http://www.eplus.de/meta/Impressum/Impressum.asp

    Da sollte doch eine zu finden sein ?!

    Grüße

    Thomas Möller

  • DJ-JAJA
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    • 24. März 2009 um 20:47
    • #14

    Weil nach Angaben der Hotline hier keine POst angenommen wird, sondern nur via Postfach.

    Steht auch auf allen Schreiben, die man von ePlus so bekommt immer nur das Postfach drauf.

    Aber das reicht ja leider nicht:
    http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/6803/

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  • DJ-JAJA
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    • 19. April 2009 um 22:23
    • #15

    So Leute,,,das Gasgeben war richtig.
    Die Sache ist mit einem Schreiben von E-Plus an mich vom Tisch.
    Sie haben zwar nach wie vor ne merkwürdige Rechtsauffassung, annulieren den angeblich korrekten Vertrag aber aus "Kullanz".

    Aha :lol: ...!

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  • Reini
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    • 20. April 2009 um 06:06
    • #16

    ist doch schön, wie man aus vorsätzlichen Betrug eine Kullanz macht :roll:

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • DJ-JAJA
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    • 20. April 2009 um 13:21
    • #17

    :roll: Stimmt, aber ich bescheinige so manchen Telefonanbietern eh einen Realitätsverlust! Das passt das ja dann auch wieder in mein Bild.

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