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Bauamt

  • Kadara
  • 25. März 2009 um 12:20
  • Kadara
    Beiträge
    243
    • 25. März 2009 um 12:20
    • #1

    Tach miteinander.
    Also ich hab die Suche schon bemüht, aber irgedwie nix zum Thema gefunden.
    Ich bin zur Zeit dran ein Gewerbe anzumelden und habe mein Zeug bei mir zuhaus halt in der Wohnung stehen.
    Is ja auch nicht so viel. Jetzt steigt mir nur das Bauamt aufs Dach und möchte für die Wohnung eine Nutzungsänderung haben. Habt ihr alle gewerbliche Nutzungsräume, oder will nur mein Bauamt hier mal wieder ne Extrawurst gebraten haben?
    Is ja auch wieder alles mit Kosten und Aufwand verbunden.
    Hab schon mit 2 Freunden geredet, die das genauso angemeldet hatte wie ich, nur in ner anderen Stadt. Von denen wollte keiner was.

    Gruß
    Falko

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 25. März 2009 um 12:28
    • #2

    Kleingewerbe oder normales gewerbe?

    da liegt der Unterschied ;)

  • Kadara
    Beiträge
    243
    • 25. März 2009 um 12:55
    • #3

    Auf dem Rathaus konte ich ja nur Haupt, oder Nebengewerbe angeben.
    Daß is doch ne Sache dann mit dem Finanzamt, nich mit dem Rathaus, oder?
    Auf jeden Fall hab ich in der Gewerbeanmeldung Nebengewerbe angegeben.

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 25. März 2009 um 12:57
    • #4

    aso stimmt ja.....

    ja weil ich mich da damals erkundigt habe....
    weil ich ja ne Garage als Lager und mehr oder weniger die Wohnung als Büro habe....

    Als Neben/Kleingewerbetreibender ist das so auch kein Problem, nur wenn man das als hauptgewerbe macht dann muss man sich Lagerräume suchen.

    Ich an deiner stelle würde mich mal in google ausreichend informieren und der Dame vom Amt erklären....;)

  • Kadara
    Beiträge
    243
    • 25. März 2009 um 13:05
    • #5

    Google hab ich schon bemüht, nur direkt auf dieses Problem keine Antwort gefunden.
    Daher hoffe ich eben, daß hier jemand evtl rat weiß, da das Problem denke ich in der Natur der Sache liegt.
    Wird ja nicht jeder so viel Material haben, daß er ein Lager braucht.
    Ich kann ja nicht von heut auf morgen so viele Jobs an Land ziehen, daß sich ein Lager rechnet.
    Und solange ich die Jobs nicht hab kann ich ja auch nicht schwarz auf diesen Status kommen.
    Da muß es doch ne Lösung geben, daß ich Legal mein Zeug vermieten darf.

  • DJ-JAJA
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    • 25. März 2009 um 13:12
    • #6

    Dann wird Dich das interessieren!

    http://www.anwaltssuche.de/aws/tipps/tipps_111.htm

    Gruß Alex :)

    Frauen denken analog; Männer digital!
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Kadara
    Beiträge
    243
    • 25. März 2009 um 13:30
    • #7
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Dann wird Dich das interessieren!

    http://www.anwaltssuche.de/aws/tipps/tipps_111.htm

    Gruß Alex :)


    Ich hab ja hier nicht den dicken durchgangsverkehr.
    Und von seiten des Hausbesitzers ist das auch kein Problem.
    Nur sehe ich nicht ein eine nutzungsänderung zu beantragen,
    was ja auch alles wieder Geld kostet. Nur für ein paar Lautsprecher,
    die 1-2 mal im Monat raus gehen werden. Das find ich überzogen
    und da interessiert mich eben wie ihr das so regelt. Obs da nen
    Weg gibt, oder ob ich um die Nutzungsänderung nicht drum rum komm.

  • treibsand
    Verifiziert
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    1
    • 25. März 2009 um 14:19
    • #8

    Mein Tip:
    Nimm den Telefonhörer in die Hand und ruf' mal beim BA an...
    Die sind ja auch nicht völlig verblödet. :wink:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Kadara
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    243
    • 25. März 2009 um 14:26
    • #9

    Das lustige ist, daß ich ja bei der Gewerbeanmeldung schon auf dem Amt war.
    Da haben sie mir gesagt, daß es so erstmal ok gehen würde mit dem bißchen was ich mach.
    Dann kam aber anstatt des Gewerbescheins ein schreiben, daß sie nun wohl doch diese Nutzungsänderung haben wollen.

  • treibsand
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    1
    • 25. März 2009 um 14:43
    • #10

    Was für ein Gewerbe willst du dir denn eintragen lassen?!? :roll:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Kadara
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    243
    • 25. März 2009 um 15:03
    • #11

    Vermietung, auf und abbau von Veranstalltungstechnik.
    Klar kann sich das groß anhören für ein Amt, aber deswegen war ich ja bei der Anmeldung schon auf dem Amt.

  • fever fever
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    • 25. März 2009 um 15:10
    • #12

    hallo zusammen

    ich denke mal das du mit deinem kleinkram erst mal ne bisschen geld verdienen willst aber es halt ehrlich sein zwecks finanzamt usw.
    da wir ja wahrscheinlich nicht von 50.000€ oder 230.000€ im jahr sprechen sonst wäre die frage für büro lagerplatz usw ja hinfällig, gebe ich ein tip sei nicht immer zu allem ehrlich, ich denke viele haben früher klein angefangen und dann ist es halt so das du dein zeug im wohnzimmer oder keller zu stehn hast.
    bei uns im gewerbeamt interessiert das keinem hauptsache du führst deine steuer ab, das will ja der staat, land gemeinde usw.
    ich kenn ne menge unternehmen die seit jahren kein büro haben, wird ja immer besser das man dazu noch gezwungen wird :(

  • DJ-JAJA
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    • 25. März 2009 um 17:37
    • #13

    Wer sagt denn dass Du Dein Material vermietest :wink:

    Ich kenne Menschen, die organisieren das nur, daheim am Küchentüsch und bekommen Ihre Zeit dafür bezahlt....war das nun Wink mit der Eisenbahnschwelle genug?

    Auf und Abbau findet ja wohl eh beim Kunden statt.

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  • uncelsam
    Verifiziert
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    • 25. März 2009 um 20:04
    • #14

    Man darf nicht in jeder Wohnung eine Gewerbe anmelden!

    Dazu muß man zwingend in einem Mischgebiet wohnen, in einen reinen Wohngebiet kannst und darft Du keinen Gewerbebetrieb eröffnen.

    Solche Kleinigkeiten werden eigentlich alle bei den Gründerseminaren der Örtlichen IHK erklärt...

    Grüße Holger

  • fever fever
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    929
    • 25. März 2009 um 22:34
    • #15

    ob nun ne kleine anlage habe und diese an einem freund zum geburtstag vermiete und dann diese aus meinen keller hole und vor der tür steht der wagen ist vollkommen schnubbe, also ehrlich jungs!!!!

    ich geb dir noch den tip denen von gewerbeamt zu sagen das es soweit richtig ist mit der anmeldung aber kein equipment vorhanden ist und das gewerbe amt bitte die sache vom bauamt zurück ziehen sollen, da die firma erstmal nur auf dem papier steht und du ehrlicherweise das erstmal anmelden wolltest PUNKT!

    gruss Andre´

  • DJ-JAJA
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    • 26. März 2009 um 07:08
    • #16
    Zitat

    Man darf nicht in jeder Wohnung eine Gewerbe anmelden!

    Das stimmt zwar, aber ist hier ja nicht das Thema.
    Er darf es ja wohl, wenn er einige Dinge für das BA machen würde.
    Die logische Frage ist dann, wie man mit dem BA eine Einigung findet.

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  • Kadara
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    243
    • 26. März 2009 um 09:08
    • #17

    Also, ich war gestern jetzt nochmal beim Amt.
    Hab denen NOCHMAL erklärt wies ausschaut bei mir.
    Daraufhin die selbe Antwort, wie beim ersten mal.
    "Wenn das so wenig ist bei ihnen, dann braucht das keine Nutzungsänderung".
    Hab denen dann auch gesagt, daß ich ihnen das bei der Anmeldung schon erklärt habe.
    Dann hat die gute Dame gemeint, daß sie sich nen Vermerk machen würde und damit wäre das jetzt gut.
    Ich hoffe daß es nun auch dabei bleibt.
    Zur Not halt ändere ich wenn sie sichs doch anders überlegen wirklich das Gewerbe ab in auf und abbau und fertig.
    Vielen Dank für die Hilfe.

  • DJ-JAJA
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    • 26. März 2009 um 17:58
    • #18

    Und was lernen wir daraus?

    Bürokraten schaffen sich Ihre eigene Arbeit auf Kosten der Steuerzahler!

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  • FF
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    • 26. März 2009 um 21:35
    • #19

    Beamten sind die Träger des Staates - einer träger als der andere...

    Gruß FF

  • fever fever
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    • 26. März 2009 um 21:52
    • #20
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Und was lernen wir daraus?

    Bürokraten schaffen sich Ihre eigene Arbeit auf Kosten der Steuerzahler!


    das schlimme ist ja das es wirklich in jeder stadt-gemeinde-landkreis-doof usw anders ist was aber nicht sein darf, denn wie jeder wissen sollte, sind wir alle bürger (auch die merkel) vor dem gesetz GLEICH!

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