Schweinwerfer?
Befreiender Satz: "Für so wenig arbeite ich nicht"
-
-
Zitat
Im Schwarzwald machen die Uhren noch "Kuckuck"...
...oder sie ticken zumindest anders.
und das ist auch gut so, denn hier ticken sie wenigstens :wink:ZitatAls Widerverleiher und Kollege erwarte ich schon ein paar mehr Prozente - bereits beim ersten mal.
Wenn du also als unbekannte Person das erste Mal bei einem Verleiherchen aufläufst willst sofort Prozente haben. Klar, da sagt dann doch jeder "isch bin Kollega - mach billig"
ZitatWenn ich regelmäßig mit anderen zusammenarbeite braucht der nicht mehr mit seiner Preisliste zu wedeln, sondern muss aus dem Kreuz kommen.
und schon redest du von etwas völlig anderem als von 4-5 Mal im Jahr Zumieten.ZitatSchliesslich erspare ich ihm den Nerv mit den Endkunden - incl. Beratung, Zahlungsfristen und ggf. den Nachteilen von Geschäftsverhältnissen zwischen Gewerbetreibenden & Privatkunden.
Wer sagt denn, dass Zumieter stets eine gute Zahlungsmoral, Ahnung von der Materie etc haben? Du kannst von dir ja nicht auf andere schließen.ZitatAber auch im Schwarzwald wird alle Theorie grau sein (kleines Wortspiel am Rande): was zählt ist nicht der Rabatt, sondern der zu zahlende Nettopreis...
Ach sag bloß :wink: -
Hab da ne interessante Rechnung gefunden. http://www.musikapen.de/djparty/index.php?seite=kosten
Mfg Eike
-
Und ich hab da einen interessanten Satz gefunden:
ZitatNach meiner Erfahrung sind die Anlagen im mittleren Preissegment nach 50-60 Einsätzen auszutauschen, da sie dann unsicher werden.
Ansonsten hat der Herr aus Aurich gar nicht mal so unrecht...
Wortloses Staunen - SKY
-
und ich ein interessantes bild.
extreme musikanlagedie wurde garantiert nicht alle zwei jahre ausgetauscht. :roll:
-
Zitat von "skyworker"
Und ich hab da einen interessanten Satz gefunden:
Das ist halt Verschleiss, verstehste... :wink:
Wenn du 66% des Neuanschaffungswertes (47,05/67,04) innerhalb der ersten zwei Jahre (50 VAs) alleine in Reparaturen steckst, dann hat der gute Recht: im Dritten Jahr hätt'ste den kompletten Krempel entsorgen und neu kaufen können...Da kommt dann wieder der Steuerberater ins Spiel, der dir erklärt, dass du das entsorgte Material noch volle 3 weitere Jahre abschreiben kannst...
Zwischendrinnen stellst du fest, dass die private Belastung für den PKW ja gesunken ist, weil die 30ct/km ja anteilig auch den Verschleiss des KFZ decken (die jährliche Inspektion & Reifenwechsel werden nicht häufiger und niemand wird sich einen Privatwagen für 6000 statt 5500 kaufen, nur weil die Firma rechnerisch dort Geld hineinsteckt.Vermutlich wird der DJ auch einmal jährlich für Umme bei Familienfeiern oder im engsten Freundeskreis auflegen, womit er weitere 2% der Kosten spart (indem er nicht einen Kollegen mit Technik buchen muss...)
Sein "Hobbyraum/Phono-Kabuff" mutiert schnell zum Arbeitszimmer, weil dort ja eh nur aus Langeweile aufgelegt wird und auch die ein oder andere Nicht 100%ige Firmenrechnung findet sich zu 100% in der Buchhaltung wieder.
Nicht, weil der DJ das Finanzamt betrügt, sondern weil eben nicht immer alles absolut & ausschliesslich in Firmen- und Privatangelegenheit getrennt werden kann.Das mal so zu den Tricks der BWL/VWL-ler...
...oder wie Manuela ihrerzeit schrieb: "Jede Medallie hat 3 seiten..." :wink:
-
Zitat von "monithor"
die wurde garantiert nicht alle zwei jahre ausgetauscht. :roll:
Wieso? Die wird alle 2 Jahre von DJ zu DJ weiterverkauft - oder hast du nur ein Wort von "Werksneu" gelesen... :lol: :lol:Edit:
Dank der Anregung des geschätzten Kollegen aus Delmenhorst habe ich mal ein wenig auf der Seite gestöbert.
Nur mal so als Beispiel:ZitatEin Mischer mit bis zu acht Mikrofonanschlüssen, zwei Boxen, zwei Stativen, ein Kabelmikrofon und ein Funkmikrofon.
Leistung: 400 Watt. Inklusive Auf- und Abbau.
Der Lieferradius ist 15km von meinem Standort.
60 Euro / Tagesmiete.
Bei größeren Entfernungen oder längerer Mietdauer ist der Preis verhandelbar.
Eine gründliche Einweisung findet natürlich statt.
15 Km einfache Anfahrt - macht bei Lieferung & Abholung 60km (alternativ: den Ganzen Tag auf der VA rumgammeln...) Bei 30ct/km ergibt das € 18,-
Fahrtzeit & Auf-/Abbau: knappe 2 Std (incl. 60km Stadtverkehr, Einweisung und Be-/Entladen) - € 20,- (10,-/Std)ZitatFunkmikrofon ab 15 Euro Tagesmiete, inklusive Batterien und Anschlussmaterial. Kabelmikrofon ab 5 Euro Tagesmiete.
Zusammen: 20,-
Bleiben noch 2,- für Mischer, Boxen und Stative... :roll:Aber 60,- sind ein realistischer Preis für ein so kleines Besteck.
-
und diese blinkende
8000W Angabe.
Firmengeschichte ist auch ganz lustig: http://www.musikapen.de/djparty/index.…irmengeschichte
da steht irgendwo was von 30.000 Watt -
Und was mir auch auffällt: Der Herr fährt total auf DVD Player ab :grin: :lol: :lol:
Bei jeder Anlagenkombination sind immer "2 DVD Player" dabei...wahrscheinlich die für 30€ ausm Discounter
Und ich frage mich, wie viel Kinder der wohl noch bekommen will, bis die Frau endgültig die Schnauze voll hat :grin:
Aber die Rechnung über die Kosten eines DJ's finde ich recht gelungen!!
-
Zitat von "Timo Blößer"
Und ich frage mich, wie viel Kinder der wohl noch bekommen will, bis die Frau endgültig die Schnauze voll hat :grin:
Mittendrin im aufbauenden Nebengewerbe aber ".... meine Frau ist schon wieder schwanger".
Was ist das für eine Familienplanung ? :?Andere Familie: Frau bekam das siebte Kind - und hatte die Schnauze voll. Ihr Mann wünscht sich zwölf Kinder.
Aber an wem bleibt die meiste Arbeit hängen ?ZitatAber die Rechnung über die Kosten eines DJ's finde ich recht gelungen!!
Aber was ist, wenn sich seine Frau von ihm trennt, und er Unterhalt für Frau und zwei Kinder zahlen muß ? :shock:

Bei mir wäre Familie UND Musik unmöglich. Nur Eines von Beiden - also Musik. :wink:
Hier (BaWü) aktuelles Stellenangebot: LKW-Fahrer (7,49 to.) - halbtags, für monatlich 400,- Euro netto. = "Für so wenig arbeite ich nicht"
-
Zitat
Bei mir wäre Familie UND Musik unmöglich. Nur Eines von Beiden - also Musik. :wink:
Das geht schon.ZitatHier (BaWü) aktuelles Stellenangebot: LKW-Fahrer (7,49 to.) - halbtags, für monatlich 400,- Euro netto. = "Für so wenig arbeite ich nicht"
Dafür würde ich auch nicht den Job machen. Allerdings verstehe ich das nicht, denn normalerweise ist eher die Gegend um Kaiserslautern ein Niedriglohngebiet. Richtig ist, dass es im Schwarzen Wald auch niedriger ist als in Stuttgart, aber so niedrig???Allerdings wissen anscheinend die Spediteure noch gar nicht, was über das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (Was für ein Wort) auf sie zukommt.
Warten wir mal noch 2-3 Jahre dann wird es heißen: "Bürgerliche heiratet Berufskraftfahrer" :grin: -
Zitat
Allerdings wissen anscheinend die Spediteure noch gar nicht, was über das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (Was für ein Wort) auf sie zukommt.
Das wissen die meisten Hellundlautbuden und das Handwerk noch viel weniger.
Immerhin sorgen die Arbeitsagenturen für (kostenlosen) Fahrernachschub.BTW: Wieviele der "VW-Bus + 1,5t-Anhänger-Djs" hier wissen von der Fahrpersonalverordnung und der Aufzeichnungspflicht? Erst gestern habe ich auf der A5 eine BAG-Kontrolle gesehen.
-
Zitat
Das wissen die meisten Hellundlautbuden und das Handwerk noch viel weniger.
Immerhin sorgen die Arbeitsagenturen für (kostenlosen) Fahrernachschub.
Das stimmt, aber die Arbeitsagenturen werden auch langsam vorsichtig, aufgrund der dramatisch gestiegenen Kosten.
Die Hellundlautbuden sollten sich aber schnellstens informieren, sonst droht ein gewaltiger Engpass ab spätestens 2014. Vor allem wissen ja die wenigsten dass man nicht nur bei den (LKW) Klassen die 95 im Führerschein braucht und dass das sogar im europäischen Ausland gilt.ZitatBTW: Wieviele der "VW-Bus + 1,5t-Anhänger-Djs" hier wissen von der Fahrpersonalverordnung und der Aufzeichnungspflicht? Erst gestern habe ich auf der A5 eine BAG-Kontrolle gesehen.
Es sind trotzdem zuwenig Kontrollen, denn nur dadurch ist eine breitere Qualifizierung und höhere Wertstellung der Tätigkeit als Fahrer, möglich. -
Zitat
"VW-Bus + 1,5t-Anhänger-Djs"
Ist das Lenken des Fahrzeugs neuerdings die Haupttätigkeit eines DJs? (Ansatz 2.3) :wink:
ZitatFPersV §1
(1) Fahrer...
1. ...von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf...
3. ...Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt, -
Zitat von "hell&dunkel"
BTW: Wieviele der "VW-Bus + 1,5t-Anhänger-Djs" hier wissen von der Fahrpersonalverordnung und der Aufzeichnungspflicht? Erst gestern habe ich auf der A5 eine BAG-Kontrolle gesehen.
Daß gilt für die Personen- oder Güterbeförderung, bzw. wenn die Lenktätigkeit die Haupttätigkeit des Fahrers ausmacht.
Da gibt es aber div. Ausnahmen, und u.a. Ausnahmen vom sog. "Sonntagsfahrverbot",
was für den DJ und/oder PA-ler auch gelten können.http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrpersonalverordnung
Hier sehe ich bei BAG-Kontrollen nur die "großen Brummis" kontrolliert.
Tja - wie ist die -manuelle- Aufzeichnungspflicht z.B. bei den Kurierfahrern ? -
Hoppla, ihr seit schneller als ich, hier trotzdem mein Senf:
Werft nicht das BKrFQG, die Fahrpersonalverordnung und das Sonntagsfahrverbot für LKW >7,49t und mit Anhänger durcheinander.Zum BKrFQG:
Alle >= C1 Inhaber mit Erwerb vor 10.09.09 dürfen sich bis 2014 schulen lassen, um die 95 zu bekommen und damit den Schein weiterhin gewerblich nutzen zu können. Alle anderen dürfen zum Erwerb von C1/C1E oder C/CE eine beschleunigte Grundqualifikation absolvieren.Kein Gesetz ohne diverse Ausnahmen:
Zitat von "Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz"
...gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit
5.
Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Ein Gummiparagraph auf dessen Auslegung ich noch warte.
Hauptbeschäftigung innerhalb eines Arbeitstages oder Hauptbeschäftigung lt. Arbeitsvertrag?Allerdings sind Fahrzeuge und Gespanne, die nicht mit den B-Führerschein bewegt werden dürfen, ja schon nicht mehr Party-PA.... :grin:
Man könnte zum Thema "Fahrpersonalverordnung" einen Thread starten, da der gemeine "das istabernichtmehrpartypa"-User sowieso nicht im PA-Forum liest. Im Gegensatz zum Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz sollte die auch den hobbykistenschleppenden BE-Führerscheininhaber interessieren.
Fahrpersonalverordnung:
Wenn mir auf der Autobahn die >3,5t- Gespanne der diversen Handwerkskollegen (und HKS) begegnen, die offensichtlich weiter als 50km vom Firmensitz entfernt unterwegs sind, sehe ich da einen erhöhten Informationsbedarf.
Über 3,5t seid ihr dabei, Jungs.Zum aktuellen Beitrag von Michael:
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz interessiert dich soweit nicht.
Interessant für den DJ kann die Fahrpersonalverordnung sein:
Gespann über 3,5t, weiter als 50km vom Firmensitz entfernt.
-> Aufzeichnungspflicht.
http://www.zdh.de/fileadmin/user…_Handwerker.pdf -
Zitat von "hell&dunkel"
Zum aktuellen Beitrag von Michael:
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz interessiert dich soweit nicht.
Interessant für den DJ kann die Fahrpersonalverordnung sein:
Gespann über 3,5t, weiter als 50km vom Firmensitz entfernt.
-> Aufzeichnungspflicht.
http://www.zdh.de/fileadmin/user…_Handwerker.pdf
Und wenn wir schon dabei sind, Michael, bitte den Paragraphenauszug auch komplett darstellen.Zitatzur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, z. B. Fahrzeuge mit jeweils für diesen Zweck bestimmter, besonderer Ausstattung, die als Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten oder für den ambulanten Verkauf dienen
Es geht ja noch in vielen Bereichen viel tiefer, aber das hier ist das falsche Forum dafür.
Und nicht mal mehr ne Schaustellergenehmigung geht. :grin:
Derzeit bin ich daran, für unsere 900 Fahrer in BW die ganzen Schulungen nach Berfufskraftfahrerqualifikationsgesetz zu organisieren.
-
Zitat
Zum aktuellen Beitrag von Michael:
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz interessiert dich soweit nicht.
Interessant für den DJ kann die Fahrpersonalverordnung sein:
Gespann über 3,5t, weiter als 50km vom Firmensitz entfernt.
-> Aufzeichnungspflicht.
Interessiert mich auch nicht T4 = 2,5T & Hänger 1,0T ≤ 3,5T. Wer sich vorher informiert bleibt unter der Grenze und fährt legal :grin:ZitatUnd wenn wir schon dabei sind, Michael, bitte den Paragraphenauszug auch komplett darstellen.
Ich zitierte aus dem Originalquelltext, den ich hier als PDF habe, da stehen logischer Weise keine Bsps drin. Wenn ich mich über so etwas informiere (und das war vor dem Hängerkauf) dann immer an der Quelle, denn da steht es unverfälscht. Woher stammt denn dein Text? Meiner ist von der DEKRA und auch der vom TÜV oder vom Landratsamt zählt beide Dinge (also mein Quote und deine Ergänzung) getrennt auf. Siehe Seite 2:
http://www.dekra.net/dekra_net/live…b0e8_070208.pdf
Meine Nachbarn (Tochter: Polizistin, Papa: TÜV-Gutachter) haben mich beim Anhängerkauf darauf hingewiesen. Die werden sich ja wohl auskennen.
Zudem würde ich das nicht als Gummiparagraphen bezeichnen. Das Fahren stellt ganz klar nicht die Haupttätigkeit dar. Oder habt ihr Fahrzeiten, die die Vorbereitung und Durchführung von VAs überschreiten?
-
Zitat von "Michael Beyer"
Ich zitierte aus dem Originalquelltext, den ich hier als PDF habe, da stehen logischer Weise keine Bsps drin. Wenn ich mich über so etwas informiere (und das war vor dem Hängerkauf) dann immer an der Quelle, denn da steht es unverfälscht. Woher stammt denn dein Text? Meiner ist von der DEKRA und auch der vom TÜV oder vom Landratsamt zählt beide Dinge (also mein Quote und deine Ergänzung) getrennt auf. Siehe Seite 2:
Hier: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/imperia/md/con…nahmen_sozv.pdf
oder hier: http://www.ihkzuschwerin.de/ihksn/Medien/P…lverordnung.pdf
Ähnlich nachzulesen im Bundesgesetzblatt.
Schau nicht in Infoblätter der Exekutive, besser ist die Legislative und wenn es Gesetze und Verordnungen schon länger gibt, auch die Judikative (Richterrecht) :grin:ABER, h&d hat recht wenn er sagt dass es sich um "Gummiparagraphen" handelt. Hier müssen erst die Erfahrungswerte der Rechtssprechung abgewartet werde. So lange zahlt man halt seine Strafe oder findet nen anderen Richter.
-
Jeder kann ja damit umgehen wie er will. Ich frage eben bei der Ausführenden Staatsgewalt, da diese ja ihre Anweisungen bekommen wie sie mit dem Gummiparagraph umzugehen haben. Die Aussagen brachten schnell die Entscheidung einen 1t Hänger zu holen, da es hier wohl auch um Distanzen geht (auch wenn dies nicht im Text steht).
Solange ich mit einem Gespann ≤ 3,5 t in der Gegend rumfahre, interessiert mich das ganze zum Glück nicht. :grin:
-