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Laser auf Privatpartys rechtlich gesehen

  • simon tewes
  • 7. Oktober 2009 um 18:53
  • simon tewes
    Beiträge
    148
    • 7. Oktober 2009 um 18:53
    • #1

    Hallo,
    letztens war ich mal wieder auf ner Party und traute meinen Augen kaum. Es wurde ein recht starker Laser eingesetzt. Das was ich so schätze nicht unter 100mw. Dazu noch kein Nebel und teilweise in die Leute rein.
    Da hab ich mich doch echt gefragt wozu es in Deutschland so tolle Gesetze gibt. Die wurden schließlich nicht ohne Grund gemacht. Ist ja nicht ganz ungefährlich die ganze Sache.
    Aber jetzt zum eig. Thema.
    Wie sieht das auf Privaten Partys aus. Wenn man dort Laser einsetzt ohne auf Sicherheitsvorkehrungen zu achtenund dadurch ja andere Leute die es nicht wissen gefährdet. Wie sieht es dann rein rechtlich aus. Kann man gegen solche Leute irgendetwas tun, da mir da schon etwas unwohl bei der Sache ist.
    Man ließt ja oft genug von i-welchen Unfällen mit Lasern oder Skybeamern weil einfach was mit Folien abgedeckt wurde etc.
    Habt ihr nen Plan wie es da rechtlich ausschaut ob man gegen diese Leute was machen kann, da sie ja selber nicht begreifen das es einen Sinn hat mit den ganzen schönen Sicherheitsabständen etc.?

    MfG

    Simon

  • djobi
    Verifiziert
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 7. Oktober 2009 um 21:39
    • #2

    tja .. was möchtest du jetzt hören?
    gesetze sind das eine, überwachung das andere.
    dazu noch in privaten räumen bzw. privaten veranstaltungen - möchtest du den Staat auch in deinem Wohnzimmer haben? Ich nicht! In deinen privaten Räumen darfst du zum Glück noch (fast) alles machen was du willst. Theater gibt es erst wenn etwas passiert.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Seibel
    Beiträge
    2.184
    • 8. Oktober 2009 um 09:08
    • #3

    Hallo,

    zum einen das der Laser in die Leute "reinstrahlt" das ist nicht weiter schlimm, wenn du auf Youtube mal ein paar Videos anschaust wirst du schnell sehen das ist normal. Wo es gefährlich wird ist wenn es diese 0815 Billiglaser sind. Der überwiegende Teil dieser Geräte hat keine Schutzschaltung und wenn der Laser mal auf einem Punkt stehen bleibt und die Leute länger direkt reinschauen dann gibt es eine gewisse Erblindungsgefahr.

    Zu der Privatveranstaltung:

    Hier darf an sich alles benutzt werden, es gibt keine wirklichen Vorschriften. Allerdings ist der Veranstalter immer in jedem Fall für Personenschäden durch Tinitus oder Erblindung voll haftbar.

    An sich sollte immer an der Eingangstür auf Laserstahlung aufmerksam gemacht werden wichtig hierbei ist die Laserschutzklasse anzugeben. (ist aber bei Privatevents ebenfalls keine Pflicht.)


    hoffe ich konnte dir helfen.

    http://www.sodiumsound-eventtechnik.de

  • nexpro
    Verifiziert
    Beiträge
    45
    • 8. Oktober 2009 um 09:55
    • #4

    ohhhaaa,

    also Privat darf man ein Laser einsetzen aber nur eben für sich ganz alleine.
    Sobald Freunden , Verwandschaft , Familie oder eben eine zweite Person dazu kommt, ist es rechtlich gesehen verboten den Laser in Betrieb zu nehmen.

    Ansonsten könnte man jede größere Veranstaltung in einer Kneipe usw. als Privat deklarieren.
    Zumal ohne einen LSB Schein, ein Laser sowieso nicht eingesetzt werden darf in der Öffentlichkeit. Wir ein Laser ind er Öffentlich keit eingesetzt ist zmal eien TÜV Abnahme fällig und noch viele ander Dinge.

    Und die Antwort das nur billige Laser aus China gefährlich sind ist abolut falsch und zeigt hier eindeutiges nicht Wissen.

    Man soll nur mit Laser arbeiten wenn man sich den Gefahren bewußt ist, und dann noch das Risiko eingehen Freunden oder Familie der Gefahr auszusetzen ist unverantwortlich, da tritt auch keine Versicherung in Kraft wenn jemand dabei Augenschäden erleitet.

    Gruß

    Gert

  • simon tewes
    Beiträge
    148
    • 8. Oktober 2009 um 20:22
    • #5

    Hmmm... wenn man sowas auf einer party sieht das einer wieder so ein teil unsachgemäß benutzt was würdet ihr da tun, weil sich solche leute ja nix sagen lassen...?

    MfG

    Danke habt mir schon sehr geholfen

  • nexpro
    Verifiziert
    Beiträge
    45
    • 8. Oktober 2009 um 21:35
    • #6

    Ich persönlich habe mal auf eine Veranstaltung in Bonn (Rheinaue) einen RGY Laser (Klasser 3b 250 mW) gesehen, der war auf Augenhöhe montiert und Jugendliche wollten gerade reinschauen.

    Ich bin zu dem Betreiber und habe ihn aufgeklärt. Seine Aussage ich habe den heute morgen mal schnell gekauft in Köln und ich habe keine Ahnung davon.

    Er wollte das Gerät nicht abschalten, aber das Glück der Ahnungslosen Jugendlichen samt Eltern die direkt in den Laserauslass schauen wollten, ist das 2 Polizisten vorbei kamen .

    Ruckzug war der Laser weg. Nachhinein habe ich erfahren das eine saftiges Bussgeld fällig war und eine Anzeige wegen Körperverletzung von den Eltern des Jugendlichen.

    Gruß

    Gert

  • Alfons Paintner
    Verifiziert
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    • 9. Oktober 2009 um 08:03
    • #7

    Lass mich raten, die Polizisten waren rein ZUFÄLLIG auf Streife und dachten sich, sie schaun mal rein und feiern ein bisserl mit... 8) :twisted:

    Ich würde jederzeit die Kollegen von der Pol bei solchen Aktionen dazuholen. Ist leider oftmals die einzige Möglichkeit, da die Leute meist viel zu Uneinsichtig sind.

    Mit Lasern hab ich sowas zwar noch nicht erlebt, aber oft genug als Sani auf Zeltdiscos, Open Airs etc. dass Besoffene mit dem Auto fahren wollen oder Ähnliches -> 110, hier werden Sie geholfen!

    Gruß

    Alfons

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
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    7.712
    • 9. Oktober 2009 um 09:15
    • #8

    Who cares?
    Ob sie sich jezzt mit einem illegalen Laser ein Muster in die Schädeldecke brennen, mit dem Auto strunzensbreit vor den nächsten Baum fahren oder sich den letzten Rest Verstand wegkiffen.
    Wen interessiert das? Ausser den üblichen Reichsbedenkenträgern doch niemanden.
    Und wenn irgendwo zufällig auf einer Party zufällig ein Laser zufällig falsch montiert die zufällig verbeikommenden Pozilisten beleuchtet, ist das zufällig eine nette Geschichte. Und mehr auch nicht.

    Ich weiss auch von Videobeamern, die nächsten Tags vom Verleih auf einer Pozileiwache abgeholt werden sollten.
    Weil die Kunden damit nach Abschluss der Veranstaltung über eine 4-spurige Strasse hinweg Pornofilme an die gegenüberliegende Hauswand projiziert haben.
    Auch eine nette Geschichte...

  • nexpro
    Verifiziert
    Beiträge
    45
    • 9. Oktober 2009 um 09:47
    • #9

    @ Alfons Paintner
    @ Mechwerkandi

    die Veranstaltung in der Rheinaue war "Rhein in Flammen 2009" ca. 300.000 Besucher.
    Und dort sind bei so einer VA immer die Polizei gegenwärtig bzw. auf Streife.

    Und diese waren ca. 100 Meter weg.

    @ Mechwerkandi erst Fragen bevor man Vermutungen aufstellt. :wink:
    Ganz genau war es eine Vergnügungsstand etwas größer und dort war eben der Laser so aufgebaut, das jeder Passant reinschauen konnte auf Augenhöhe.

    Wollte es als Blickfang einsetzen.

    @ Mechwerkandi mal schauen wenn du ganz zufällig in einen zufällig falsch aufgebauten Laser direkt in Augenhöhe reinschaust, der mit 300 mW Powert, von einer Person ohne Ahnung aufgebaut worden ist, du dir zufällig das Augenlicht ausschaltest oder zufällig es überhaupt nicht bemerkst das es zu Schäden gekommen ist, aber später einen toten Punkt auf der Netzhaut hast für dein ganzes Leben auch ne nette Geschichte oder :shock:

    Gruß

    Gert

  • Alfons Paintner
    Verifiziert
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    85
    • 9. Oktober 2009 um 10:11
    • #10

    Ich sehe es so: Auch wenn die Kollegen in Grün (oder blau) grad nicht anwesend sind, hole ich sie bei Bedarf als "Argumentationshilfe" hinzu. Natürlich ist es wichtig, zu überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist oder ob man die Situation nicht auch anders entschärfen kann!

    Sobald jedoch eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung vorliegt, habe ich wenig bis keine Hemmungen, die Polizei zu rufen. Alkoholisierte oder unter sonstigen Drogen stehende Personen haben nunmal nichts hinter dem Steuer zu suchen und Wegsehen ist hier die schlechtere Lösung!

    Ähnlich sehe ich es bei dem oben beschriebenen Sachverhalt, da hier eine entsprechende Gefahr von dem Laser für die Umstehenden ausgeht.

    0,02€

    Alfons

  • Mechwerkandi
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    7.712
    • 9. Oktober 2009 um 13:41
    • #11
    Zitat von "Gert Zumtobel"


    @ Mechwerkandi mal schauen wenn du ganz zufällig in einen zufällig falsch aufgebauten Laser direkt in Augenhöhe reinschaust, der mit 300 mW Powert, von einer Person ohne Ahnung aufgebaut worden ist, du dir zufällig das Augenlicht ausschaltest oder zufällig es überhaupt nicht bemerkst das es zu Schäden gekommen ist, aber später einen toten Punkt auf der Netzhaut hast für dein ganzes Leben auch ne nette Geschichte oder :shock:


    Statistisch gesehen ist die Chance wesentlich grösser, das ich hier vor der Tür von einem Besoffenen über den Haufen gefahren werde.
    Woher soll ich aber wissen, ob der Fahrer da vielleicht zufällig gerade mal nüchtern ist?

    Wenn ich mich auf solchen Veranstaltungen herumtreibe, muss ich halt damit rechnen, das mir einer auf die Schuhe göbelt.

  • simon tewes
    Beiträge
    148
    • 9. Oktober 2009 um 17:07
    • #12

    Das mit dem damit muss man doch rechnen finde ich absolut falsch!
    Bei den normalen Partybesuchern hat doch keiner eine Ahnung welcher Gefahr er sich aussetzt dabei anwesend zu sein wenn einen so ein Teil anlasert. Das finde ich das schlimme daran!

    MfG

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