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Koventionalstrafe ?

  • [_beelzebub_]
  • 9. Oktober 2009 um 15:53
  • [_beelzebub_]
    Beiträge
    333
    • 9. Oktober 2009 um 15:53
    • #1

    Kurz zum Sachverhalt:

    Ein Kollege und ich (beide Privatpersonen ohne Gewerbe) haben die Möglichkeit ein größeres Event zu beschallen.
    Aufgabe ist es "eine PA zu stellen"
    Musik wird von einem bekannten lokalen DJ gemacht.
    Der Veranstalter verlangt die Abgabe eines Angebotes.
    Da ich jedoch als Privatperson auftrete tue ich mir hier schon schwer...
    Des weiteren droht er mit einer Konventionalstrafe von 1.500 EUR bei Nichterfüllung des Vertrages
    sofern er denn zustande kommt.

    Ist das ganze rechtens und wie sollte man sich verhalten ?
    Es gibt doch sicher Bedingungen die Erfüllt werden müssen dass eine Konventionalstrafe gültig sind?
    Zudem kenne ich den Veranstalter privat was die Erhebung einer Strafe normal überflüssig macht!
    Ich habe zwar die FH mit Steuer und Recht Kenntnissen jedoch kenne ich den Sachverhalt hier nicht.

    wenn´s clipt dann reicht´s

  • treibsand
    Verifiziert
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    Beiträge
    9.422
    Marktplatz Einträge
    1
    • 9. Oktober 2009 um 16:07
    • #2
    Zitat von "[_beelzebub_

    "]Der Veranstalter verlangt die Abgabe eines Angebotes.
    Da ich jedoch als Privatperson auftrete tue ich mir hier schon schwer...
    Des weiteren droht er mit einer Konventionalstrafe von 1.500 EUR bei Nichterfüllung des Vertrages

    ?!? :shock: :shock: :shock:
    Also:
    1. Privatperson und Angebot gehen nicht zusammen (privatperson und Gewerbliches Auftreten gehen schon nicht miteinander...)
    2. Privatperson & Konventionalstrafe gehen auch nicht. Diesbezügliche Verträge sind nicht rechtens, da die Privatperson hier i.d.R. benachteiligt (oder übertölpelt) wird.
    3. Konventionalstrafen unter Freunden & Kollegen sind... .................................................. ... eher unüblich.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Mechwerkandi
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    1
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    7.712
    • 9. Oktober 2009 um 17:38
    • #3

    ... vor allem:
    1.500,- Konventionalstrafe.

    Was ist denn das für eine Veranstaltung? Kindergeburtstag mit Topfschlagen?
    Ich habe bei Industriekunden öfter mal mit solchen Abläufen zu tun, und da werden etwas andere Summen aufgerufen...

  • restless
    Verifiziert
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    565
    • 9. Oktober 2009 um 17:40
    • #4
    Zitat von "treibsand"

    ....
    2. Privatperson & Konventionalstrafe gehen auch nicht. Diesbezügliche Verträge sind nicht rechtens, da die Privatperson hier i.d.R. benachteiligt (oder übertölpelt) wird.
    3. Konventionalstrafen unter Freunden & Kollegen sind... .................................................. ... eher unüblich.

    Bei Punkt 2 wäre ich mir nicht so sicher. Eine Vertragsstrafe kann durchaus rechtens sein (§339ff BGB), im Arbeitsrecht ist dies auch nicht gerade unüblich. Abgesehen davon hört beim Geld oft die Freundschaft auf :grin: :grin:

    Achim u. Manuela Bald GbR
    http://www.lautsprecherteile.de

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 14. Oktober 2009 um 16:44
    • #5

    Gibt es eigentlich Reservierungen für zweier Zellen im Knast :grin:

  • slaytalix
    Verifiziert
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    55
    Beiträge
    4.906
    Marktplatz Einträge
    1
    • 14. Oktober 2009 um 17:10
    • #6

    Ohne Gewerbe eine Rechnung zu schreiben, ist schon gewagt. Für etwaige Nichterfüllung verlangt der Veranstalter einen Schadenersatz als Konventionalstrafe ?

    Vermutlich will sich der Veranstalter auch noch die Vorsteuer aus Eurer Rechnung ziehen. Bei Kleinunternehmerregelung nach § 19 USTG geht das leider auch nicht, dh. man darf die MWST dort nicht ausweisen.

    Ich würde von dem Auftrag die Finger lassen an Eurer Stelle.

    1. Gewerbeanmeldung bei der Stadt
    2. Post vom Finanzamt mit Steuer-Nr. und Gewerbefragebogen
    3. Buchhaltung
    4. Steuererklärung oder Steuerberater aufsuchen

    Der Nickname ist passend :?: :wink: :lol:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • [_beelzebub_]
    Beiträge
    333
    • 14. Oktober 2009 um 17:18
    • #7

    Gewerbeanmeldung bin ich momentan dran.
    Nickname passt :lol:

    Von einer Rechnung war übrigens nie die Rede.
    Ich kenne mich sehr wohl mit dem deutschen Steuersystem der BRD aus das nur nebenbei
    Thema kann geschlossen werden, wird sind uns auch so "einig geworden" :P

    wenn´s clipt dann reicht´s

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 14. Oktober 2009 um 17:30
    • #8
    Zitat

    Von einer Rechnung war übrigens nie die Rede.


    :shock: :shock: :shock:

    Jetzt machen es schon welche umsonst.

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 14. Oktober 2009 um 17:46
    • #9

    man kann auch eune Rechnung als Kleinunternehmer schreiben, nur muss man dann draufschreiben, dass es eine Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UStG ist


    Eine konventionalstrafe von 1500Euro ist auch etwas merkwürdig!

    als Kleinunternehmer würde ich gleich von vornereich den Auftrag nicht annehmen

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

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