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  4. Lichttechnik & Effekte

Gefährdung durch diese Laser ?!

  • puma
  • 31. Mai 2010 um 23:08
  • puma
    Beiträge
    1.398
    • 31. Mai 2010 um 23:08
    • #1

    Hallo zusammen,

    da ich selbst in diesem Bereich der Veranstaltungstechnik nur mangelhaft informiert bin, wende ich mich an die Experten unter euch, in der Hoffnug dass ihr mir weiter helfen könnt. Auch habe ich hier leider noch keinen passenden Treat entdeckt, der meine Frage beantworten kann.

    Doch nun zur Sache: In meiner engeren Verwandschaft wird demnächst eine Geburtstagsfete etwas größer (ca. 200 Pax) gefeiert. Da ich die Location öfters betreue, und dem Geburtstagskind eine Freude machen möchte, habe ich mich bereit erklärt, mich um eine adäquate Beschallung der Feier zu kümmern (= eigenes Material). Da wir uns im Verleih in erster Linie um den PA-Bereich kümmern, und sich unsere Lichttechnik lediglich auf verschiedenste PAR-Strahler beschränkt, wurde ein Freund des Geburtstagskindes zur Bereitstellung der Lichttechnik gebeten. Da sich Jugendliche dieser Alterklasse (16-18 Jahre) immer häufiger an diversen Lasereffekten erfreuen, sollen nun vom besagten Freund auch verschiedene Laser auf der Veranstaltung zum Einsatz kommen. Zu den Geräten des (meiner Meinung nach eher inkompetenten) Lichtjockes habe ich von ihm zufällig folgende Informationen bekommen:

    - Laserworld EL-300RGY, rot-grün-gelb Laser mit ~350mW
    - Lightmaxx TOP 2 RGY, rot-grün-gelb Laser mit ~350mW
    - Vellemann Orbiter, grüner Laser mit ~80mW

    Ich habe selbst auf diesem Fachgebiet quasi kaum Ahnung und kann die Leistungsangaben nicht entsprechend einschätzen. Ich erinnere mich jedoch daran, im Pa-Forum gelesen zu haben, dass Laser bis 5mW für solche Veranstaltungen als vertretbar eingestuft werden.
    Vor diesem Hintergrund erscheinen mir diese Leistungsangaben natürlich als äußerst hoch und gefährlich. Ich möchte in jedem Falle dazu beitragen, dass es auf der Veranstaltung zu keinerlei Verletzungen oder irgendwelchen Schädigungen der Gäste durch diese Laser kommt, es soll jegliche Gefährdung vermieden werden.

    Daher würde ich nun gerne eure Einschätzung zu dem Sachverhalt hören. Wer kann etwas zu diesen Geräten und den Leistungsangaben sagen? Sind diese Laser tatsächlich so gefährlich wie ich denke, oder mache ich mir unberechtigte Sorgen? Grundsätzlich sehe ich das in jeden Falle kritisch, auf solch einer Veranstaltung, Geräte dieser Art ohne fachkundiges Personal einzusetzen!

    Ich wäre für jede kompetente und hilfreiche Antwort sehr dankbar. Besten Dank schon mal im Voraus!

  • binson
    Verifiziert
    Beiträge
    2.665
    • 31. Mai 2010 um 23:14
    • #2

    Es lässt sich sicherlich sagen, dass die genannten Leistungen nicht ungefährlich sind und nur von qualifiziertem Personal unter Einhaltung der gängigen Sicherheitsvorschriften eingesetzt werden sollten. :!:

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)

    Blog: Optinal Mittelgrund

  • DJheini
    Moderator
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    4
    • 1. Juni 2010 um 07:48
    • #3

    Das Problem sind immer wieder die Leute, die die Geräte bedienen, weniger die Geräte selbst.
    Sollte deine Kollege mit den Lasern nicht wissen was er tut, also keinen "Laserschein" haben,
    solltest auch du so verantwortungsvoll sein, und darauf verzichten. Die Leistungen sind nicht
    ohne und werden bei unsachgemäßem Einsatz so manches Augenlicht beeinträchtigen.
    Also im Zweifelsfall lieber Finger davon lassen.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • MRspeaker
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    Beiträge
    5.030
    • 1. Juni 2010 um 09:26
    • #4

    Also wir schießen auch mit 100mW Lasern durch komplette Zelte bei Veranstaltungen mit ca. 500 Besuchern....
    Die Leistung ist für die Gesundheit der Besucher quasi eine Nebensache.
    Ob jemand durch einen 100mW oder 5 Watt Laser sein Augenlicht verliert ist doch nicht relevant, Laserstrahlung ist immer gefährlich wenn entsprechende Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen werden. Das gilt Geräte-, wie auch Bedienerseitig.

    Wenn dein Kollege keine Befähigung hat, die Systeme richtig einzusetzen, würde ich dringend da von abraten. Ganz einfach....

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    927
    • 1. Juni 2010 um 21:48
    • #5

    Nur so als Tip was so n Laser der angegebenen Klasse anrichten kann:

    http://www.youtube.com/watch?v=z2NMtqZgeIY&translated=1

    http://www.youtube.com/watch?v=NTNH9hendJg&translated=1

    Wenn dein Kumpel also nicht weiss was er tut, lass die Dinger weg.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • puma
    Beiträge
    1.398
    • 1. Juni 2010 um 23:13
    • #6

    Vielen Dank schon mal für die Antworten. Wie ich es mir bereits gedacht habe, steht die Gefährdung durch die Geräte in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ich werde dringend davon abraten.

    Grundsätzlich würde mich aber interessieren, ob es eine Art Nachweis oder Bescheinigung bzw. Qualifikation gibt, die darlegt, dass die entsprechende Person geschult ist im Umgang mit Lasern und befugt/befähigt ist, diese zu bedienen? DjHeini hatte ja schon erwähnt, dass es eine Art Schein gibt, die dies belegen soll. Was muss ich mir grundsätzlich unter diesem Schein vorstellen? Wie ist dieser zu erlangen? Wozu befähigt er? Und gibt es andere Alternativen, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen?

  • Rolf Gille
    Verifiziert
    Beiträge
    927
    • 1. Juni 2010 um 23:59
    • #7

    Jo, gibt es und sollte auch gemacht werden wenn man im professionellen Bereich, Laser einsetzen möchte.
    Bspw. hier: http://ds-showlaser.de/weiterbildung/…CFY0m3wodgHrVDg
    Aber es gibt auch noch viele andere Anbieter.

    (Ich hoffe man sieht mir den Link nach. Hab den von Medialas nicht gefunden)

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Constantin Falk
    Beiträge
    30
    • 2. Juni 2010 um 00:34
    • #8

    Hallo,

    diese sogenannten Laserscheine zum Laserschutzbeauftragten können in 1-3 Tägigen Kursen erworben werden und kosten zwischen 200 und ca. 500€ und sind Voraussetzung um einen Laser bei öffentlichen Veranstaltungen betreiben zu dürfen.

    Angeboten werden solche Kurse z.B. vom Deutschen Laserhersteller Medialas. Ich habe selbst einen Laser mit 40mW Grün und 100mW rot und selbst diese 40mW sind als recht kräftig einzustufen und schon für größere Räumlichkeiten ausreichend(wenn man weiß was man tut!).

    Die angegebenen Laser sind definitiv sehr gefährlich und schon recht stark und praktisch eine Waffe in Händen von Leuten die sich nicht mit den Sicherheitsvorschriften wie Mindestabstände etc. auskennen!!! Außerdem sind diese Laser meines wissens nicht mal zulassungsfähig in Deutschland da das idR Chinakisten sind die nicht die nötigen "Safetys" besitzen (zB. Strahlüberwachung, Notaus etc.)Wenns zb kein Laser ist wie die Spookys von Medialas mit TüV abnahme sind, muss eine Laseranlage rein rechtlich vor einer Veranstaltung vom TüV abgenommen werden(teuer ca. 500€)

    Bei derart starken Lasern sind die Mindestabstände auch schon recht groß...min 20-25m und min 3m hoch aufzuhängen....am Besten noch ein gutes Stück höher....

    Beispiele für Mindestabstände findet man zB bei den Manuals von den Medialas Spooky Lasern (welche so ziemlich als einzigste ne Deutsche Tüvabnahme besitzen) aber auch von einem sog. Laserschutzbeauftragten betrieben werden müssen!

    Also wenns der Typ net blickt und er keine Ahnung hat....FINGER WEG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Frag Ihn doch mal zu Mindestabständen und Sicherheitsvorschriften....da merkst du sehr schnell ob er Ahnung hat oder nicht!! Die meisten Leute die sowas kaufen haben nicht den Funken Ahnung und denken Sie müssten soviel mW haben wie es geht und hängen sich dann sowas ins Kinderzimmer ohne zu wissen das das sehr schnell ihr Augenlicht kosten kann...und das für immer! Und ich übertreibe hier keineswegs!!!

    Gruß Co

  • Jürgen Klingel
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    • 2. Juni 2010 um 00:47
    • #9
    Zitat von "Puma"

    Da sich Jugendliche dieser Alterklasse (16-18 Jahre) immer häufiger an diversen Lasereffekten erfreuen, sollen nun vom besagten Freund auch verschiedene Laser auf der Veranstaltung zum Einsatz kommen. Zu den Geräten des (meiner Meinung nach eher inkompetenten) Lichtjockes habe ich von ihm zufällig folgende Informationen bekommen:

    - Laserworld EL-300RGY, rot-grün-gelb Laser mit ~350mW
    - Lightmaxx TOP 2 RGY, rot-grün-gelb Laser mit ~350mW
    - Vellemann Orbiter, grüner Laser mit ~80mW

    Dankesehr und für mich abgehakt! Klingt nach leichtsinnigem Prahlhans, der einen auf "dicke Hose" mit seinen Netzhautbrennern machen will.

    Frag ihn nach den einschlägigen Befähigungsnachweisen und den Hardware-Sicherheitsvorkehrungen, druckst er dann rum, weißt Du Bescheid...

    Gruß, Jürgen :wink:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • davidewering
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    • 7. Juni 2010 um 00:30
    • #10

    da ich keine lust habe dafür extra nen neuen fred aufzumachen.

    wie verhält sich das mit diesen kost-nix und sieht-aufm-boden-sche...-aus aber für den effekt ganz geil lasern von laserworld...

    ich habe selber mal den el-40g gekauft in der hoffnung er macht nen paar chillige muster, lässt sich per DMX steuern (unzwar richtig und alles) und joa... sowas halt...

    dazu muss ich sagen ich habe auch nen laserschein (also ich weiß was ich da tue)

    soweit ich weiß muss der laser mindestens auf 2,4m hängen und (bei der klasse 3b) darf er frühestens nach 4m auf publikum treffen (später ist selbstverständlich besser) und das sind jedenfalls die zahlen die der tüv-typ uns da erzählte...

    mir ist auch klar das ich das eigentlich jedes mal vom tüv abnehmen lassen müsste aber laut der laserschulung reicht es bei privatpartys das an den eingängen zu dem raum ausgehängt wird das man sich darüber im klaren ist das mit gefährlicher laserstrahlung gearbeitet wird und etwaige schäden nicht durch den Veranstalter/LJ/DJ übernommen und verantwortet werden.

    jetzt ist es aber bei dem EL-40G so das er im sound-to-light modus als einziges halbwegs vernünftig läuft und im DMX-Modus pauschal erstmal gar nicht das tut was laut anleitung an der jeweiligen position passieren sollte und es sogar möglich (reproduzierbar) ist eine einzelnen Beam zu erzeugen (den kann man dann komischer weise sogar per DMX lenken :D)

    ich setze seitdem ich an dem DMX gescheitert bin das gerät nur noch sound-to-light mäßig ein und nehme es auch nur mit bei räumen wo die deckenhöhe grob 2,5m+ hat... alles andere wäre pauschal total daneben...

    wollte mir u.U. in den nächsten Monaten nen ILDA laser zulegen der um die 300mW hat...
    Vorteile liegen ja klar auf der Hand: Nebst endlich den Funktionen die man eigentlich auch beim anderen laser schon gekauft hatte (die aber erst bei einem deutlich teureren produkt funktionieren) über alle nötigen sicherheitsschaltungen und die möglichkeit des not-aus... und den technischen vorteilen durch höheren scanspeed und dimmbarkeit (man kann ihn also auch in kleineren räumlichkeiten einsetzen)
    gibts da irgendwelche guten empfehlungen?

    grüße

  • Jürgen Klingel
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    • 7. Juni 2010 um 00:48
    • #11

    Joa, willkommen in diesem Forum (glaube aber fast, da gibt es Geeignetere für LASER-Fragen)

    Eins vorweg - sei Dir bitte darüber im Klaren dass dieser Passus Dich nicht von jeglicher Verantwortung entbindet, oder bietest Du etwa geeignete Schutzausrüstung an (wohl kaum, soll ja nen Effektlicht sein...):
    "...reicht es bei privatpartys das an den eingängen zu dem raum ausgehängt wird das man sich darüber im klaren ist das mit gefährlicher laserstrahlung gearbeitet wird und etwaige schäden nicht durch den Veranstalter/LJ/DJ übernommen und verantwortet werden."

    Gleichzeitig räumst Du ein, dass dein LASER stehende Beams ins Publikum feuert...pass irgendwie nicht so recht zusammen!

    Gruß, Jürgen :wink:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • davidewering
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    9
    • 7. Juni 2010 um 01:02
    • #12

    der stehende beam kommt ja komischerweise nur bei DMX-Ansteuerung zustande... ergo wird er ja so nicht betrieben sondern rein sound-to-light... da läuft er flüssig und spult seine 5 oder 10 muster ab und das solange bis ich den saft wieder abdrehe

    naja sobalds bei ner privatparty ne kasse gibt was sie ja rechtlich zu einer öffentlichen macht ist ja eh alles erlaubt... da könnte man auch daten sammeln... oder schreiben wer nicht wiederspricht kann sich morgen fotos im internet anschauen... von daher sehe ich imho darin erstmal kein problem mich solange der laser sachgemäß verwendet wird von der verantwortung freizusprechen... ich sags mal so... wenn irgendein depp von 2 kollegen sich hochheben lässt und dann sein auge direkt vor den austritt des lasers hängt (was ich zu verhindern wüsste) der ist ja wohl auch selber schuld :D

    grüße

  • MRspeaker
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    • 7. Juni 2010 um 09:05
    • #13

    ich sags mal so... wenn irgendein depp von 2 kollegen sich hochheben lässt und dann sein auge direkt vor den austritt des lasers hängt (was ich zu verhindern wüsste) der ist ja wohl auch selber schuld......

    Na das erklär mal einem Gericht.... :grin:

    Genau für sowas gibt es beispielsweise "Not-Halt / Not-Aus" Einrichtungen.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Rolf Gille
    Verifiziert
    Beiträge
    927
    • 7. Juni 2010 um 11:17
    • #14

    .....und ich denke, hier http://www.laserfreak.net/forum/index.php kann dir sicherlich geholfen werden, was das Thema Laser betrifft.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

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