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Kalkulator für DIN 15905-Grenzwert

  • ADMIN
  • 1. September 2003 um 23:51
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    • 1. September 2003 um 23:51
    • #1

    Es hat sich ja bereit rumgesprochen, dass es da einen Grenzwert gibt, wie laut man maximal machen darf, und der bezieht sich auf eine Veranstaltungsdauer von 2 Stunden.

    Die DIN rechnet das dann auch noch in Werte für 1, 4 und 8 Stunden um, damit hat sich das aber. Jetzt steht man aber vor einer Aufgabe wie

    Zitat

    Die Hauptgruppe spielt 150 Minuten, die Vorgruppe spielt 40 Minuten, die Hauptgruppe darf 6 dB lauter. Wie laut dürfen die Gruppen jeweils?

    Ok, wenn man die Formeln kennt und 'nen Taschenrechner zur Hand hat, dann solle das kein Problem sein. Einfacher geht's jedoch mit 'nem Programm, das ihr unter http://www.db-mess.de/calculator.html kostenlos herunterladen könnt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • saga
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    • 2. September 2003 um 08:36
    • #2

    @ ADMIN:

    Danke für das Tool, aber weisst Du ob es da inzwischen einen fest-
    geschriebenen Messpunkt gibt?

    Gruss,

    Michael

    Mach das mal schön! Wie, schön? Aus!!!

  • ADMIN
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    • 2. September 2003 um 11:51
    • #3
    Zitat von "saga"

    Danke für das Tool, aber weisst Du ob es da inzwischen einen festgeschriebenen Messpunkt gibt?

    Ich interpretiere die Frage so: "An welchem Punkt muss gemessen werden?"

    Dazu sagt die DIN nicht viel: Die Messmikrofone müssen ausser Reichweite des Publikums angebracht werden, und man empfiehlt, sie an der Hallendecke und nach Möglichkeit über dem maßgeblichen Imissionsstandort zu befestigen

    Dass der Standort des Mikrofons frei wählbar ist, mag erst einmal verwundern, die Sache klärt sich aber, wenn man sich das vorgeschriebene Messverfahren genauer ansieht:

    1.) Es gibt einen sogenannten "maßgeblichen Imissionsstandort", das ist der lauteste Punkt einer Veranstaltung, an den noch Publikum hinkommen kann. Bei einem konventionellen Aufbau also direkt vor der Box.

    2.) Der Standort der Messmikrofone ist davon abweichend. Deshalb müssen vor der Veranstaltung oktavgemittelte Korrekturwerte ermittelt werden.

    3.) Während der Veranstaltung wird dann das Meßsignal mit den vorher ermittelten Korrekturwerten verrechnet.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • saga
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    • 2. September 2003 um 15:20
    • #4

    So war die Frage gemeint.

    Hast Du vielleicht auch noch einen Link zu dieser wunderbaren Verordnung?

    Ich hätte da sonst noch tausend Fragen, und Deine Zeit ist sicherlich
    ähnlich begrenzt wie meine........ :D:D:D

    Vielen Dank im voraus,


    Michael

    Mach das mal schön! Wie, schön? Aus!!!

  • hell&dunkel
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    • 2. September 2003 um 16:10
    • #5

    [einmisch]
    @ Saga: Einen Link zur DIN-Norm gibt´s nicht. Die darfst du dir beim Beuth-Verlag in Berlin kaufen.

    Armin

    [/einmisch]

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • saga
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    • 2. September 2003 um 16:14
    • #6
    Zitat von "hell&dunkel"

    [einmisch]
    @ Saga: Einen Link zur DIN-Norm gibt´s nicht. Die darfst du dir beim Beuth-Verlag in Berlin kaufen.

    Armin

    [/einmisch]


    .....na dann mach ich´s wohl weiterhin so wie die letzten 15 Jahre auch. :lol:

    Mach das mal schön! Wie, schön? Aus!!!

  • hell&dunkel
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    • 2. September 2003 um 16:34
    • #7
    Zitat von "saga"

    .....na dann mach ich´s wohl weiterhin so wie die letzten 15 Jahre auch. :lol:

    Wie? Lautmachen wie Sau oder DIN-Norm von Kollege koperen? :D

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • ADMIN
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    • 2. September 2003 um 23:53
    • #8
    Zitat von "hell&dunkel"

    [einmisch]
    @ Saga: Einen Link zur DIN-Norm gibt´s nicht. Die darfst du dir beim Beuth-Verlag in Berlin kaufen.

    Armin

    [/einmisch]

    Und dort kostet dieses Normblatt (drei DIN-A4-Seiten) 28,- Euro zuzüglich Versand und MWSt....

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Oliver Derks
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    • 3. September 2003 um 06:05
    • #9
    Zitat von "ADMIN"

    Und dort kostet dieses Normblatt (drei DIN-A4-Seiten) 28,- Euro zuzüglich Versand und MWSt....

    Das habe ich auch vor einigen Tagen festgestellt als dieses Blättchen kaufen wollte.
    Das soll ja wohl ein Witz sein, oder?

    28,- für drei Seiten - Papier, nicht Gold!
    Hab´s dann nicht bestellt.

    Bleib´s eben laut :D

    Gruß Oliver

  • saga
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    • 3. September 2003 um 21:29
    • #10
    Zitat von "hell&dunkel"

    Wie? Lautmachen wie Sau oder DIN-Norm von Kollege koperen? :D

    Armin


    ...wo kein Kläger.... :D

    Mach das mal schön! Wie, schön? Aus!!!

  • Online
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    • 3. September 2003 um 22:03
    • #11

    da kommt der richter unaufgefordert 8)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Mister.Lange
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    • 15. September 2003 um 20:06
    • #12

    ADMIN

    Gibt es da vielleicht auch eine "Staatlich annerkannte Annahme" wann das Publikum auf einem Stadtfest im Festzelt komplett ausgetauscht ist. Ich hatte am WE 3 Tage mit je bis zu 16h.

  • ADMIN
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    • 15. September 2003 um 23:15
    • #13

    Die DIN-Norm gibt Pegel für 1, 2, 4 und 8 Stunden an. Von daher könnte man argumentieren, dass nur für maximal 8 Stunden gerechnet werden muss.

    Wenn jetzt aber irgend ein "kranker" Techno-Jünger glaubhaft versichert, er hätte 36 Stunden vor dem Stack durchgetanzt, dann will ich nicht wissen, ob ein Amtsrichter dieser Argumentation folgt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • MIKE
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    • 16. September 2003 um 10:42
    • #14

    Das mit den Stadtfesten etc. sowie der durchgang bei einem Stadtfest ist ja immer so ein juckepunkt. Habe mir die DIN Norm auch gekauft und gelesen und da muss ich auch sagen was sit denn in diesem Fall nun relevant. Denn wenn ich mir überlege das bei einer Veranstaltung ein Mensch ca. 30-60 Minuten Tanzt und dann sich an eine Bar verzieht um was zu trinken dan muss ich ja sagen das der Wert auf eine Stund egerechnet werden darf.

    Was aber bei dieser Techno Kiste wo die Drogen versuechten das wirklich machen ???

    Wenn man den Wert runter rechnet ist das ja kaum noch Beschallung zu nenen was man dann noch darf.


    Die Vorschrift geht wohl dvon aus das man sich an einem Fleck befindet wie z.B. bei einem Fussball Spiel etc.

    Denn aucch Die FIA etc. Hat da Ihre eigenen Vorschriften. Die der DIn recht ähnlcih sehen.

    Anfragen bitte an MIKERAUCHFLEISCH@gmx.de

  • Mister.Lange
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    • 16. September 2003 um 20:58
    • #15
    Zitat

    Die DIN-Norm gibt Pegel für 1, 2, 4 und 8 Stunden an.

    Ergibt sich aus den einzelnen Werten für 1,2,4 und 8 Stunden die Formel zur Berechnung bei Deinem TOOL oder gibt die DIN da verschiedene Werte an. Dein nettes TOOL liegt ja bei 2Stunden.
    Ich habe leider die DIN nicht um selbst nachzulesen.

  • ADMIN
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    • 17. September 2003 um 01:38
    • #16

    Die DIN-Norm schreibt:

    8 h = 93 dB
    4 h = 96 dB
    2 h = 99 dB
    1 h = 102 dB

    Wobei der 2h-Wert die Grundlage ist, bei den anderen Werten müssen minimale Rundungsungenauigkeiten hingenommen werden.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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