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TÜV für Beschallungsanlage

  • DaWo
  • 17. März 2011 um 17:27
  • DaWo
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    • 17. März 2011 um 17:27
    • #1

    Ich habe an eine DJ Argentur eine Musikanlage bestehend aus 2x DB Technologies und 1x Sub 18 D verliehen.

    Jetzt kommt der anruf, ob ich eine TÜV abnahme der Musikanlage zertifizieren kann, da der Kunde, in dem Fall ABI Klasse, dies so wünscht.

    Also das einzige was mir mit dem TÜV bei Anlagen bekannt ist, sind die BGV1 Prüfungen bei Stativen oder die Abnahme von Lasern.

    Bei dieser Veranstaltung wird aber kein Laser und auch kein Stativ eingesetzt. Lediglich 3 Lichteffeckte auf Bodenplatten.

    Was wollen die von mir, bzw. da es eine ABI Klasse ist Frage ich mich, ob die überhaupt wissen was sie sagen.

    Eine normale Elektrische Prüfung auf Kurzschluss etc. kann ich ja noch verstehen, aber eine TÜV abnahme ist mir komplett neu in dieser Klasse von Lautsprechern.

    Würde mich freuen, wenn jemand Licht ins dunkle bringen könnte.

    Viele Grüße
    DaWo

  • kurzschluss_meister
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    • 17. März 2011 um 17:37
    • #2

    TÜV für eine 2.1 Anlage :lol:

    Es kann höchstens die Wiederholungsprüfung der E-Technik gemeint sein... Aber auch das sehe ich in der Größenordnung als sehr abstrus an. Mehr als ein Netzkabel zum Verstärker sowie diesen selber gibts ja nicht zu prüfen.

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • DaWo
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    • 17. März 2011 um 17:42
    • #3

    Deswegen und es sind keine Traversen etc. im Einsatz, da könnte ich es ja noch verstehen.

    Ich hänge gerade bissle in der Luft. Die Argentur meinte auch, dass dies Ihnen noch nie passiert ist und wiegesagt mir auch noch nicht.

  • Matthias Rommel
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    • 17. März 2011 um 17:54
    • #4

    Ich würde denen sagen, dass es einfach keine TÜV Prüfung gibt. Und das E-Anschlusskabel bzw. das Aktivmodul hat je ein CE-Zeichen...
    Was könnte man noch Prüfen? - Den Boxenflansch? - Dann such doch einfach ein Prüfzeugnis von irgend einem Zubehörflansch raus und schicks denen :wink:


    Aber schon sehr seltsam :grin:

    Gruß Matthias

    http://www.jmrsoundlight.de

  • DaWo
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    • 17. März 2011 um 17:55
    • #5

    Die Argentur brauchts ja auch nicht.
    Angeblich will der Direktor der Schule so etwas was es nicht gibt haben, das kein Kurzschluss entsteht etc....

    Wiegesagt ist sehr komisch das ganze

  • kurzschluss_meister
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    • 17. März 2011 um 18:08
    • #6

    Das prüft dein Elektrofachbetrieb auf Anfrage gern, zu Prüfen ist jedes deiner Geräte nach BGV A3.

    Er wird dir ein Prüfprotokoll ausstellen.

    Zitat

    § 5 Prüfungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und
    Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
    1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung
    vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder
    unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
    2. in bestimmten Zeitabständen.
    Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet
    werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
    (2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln
    zu beachten.
    (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten
    Eintragungen zu führen.
    (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich,
    wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass
    die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift
    entsprechend beschaffen sind.

    Alles anzeigen

    Betriebsmittel:
    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt), Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen mit Stecker, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

    Prüffrist:
    Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

    Prüfer:
    Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • hell&dunkel
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    • 17. März 2011 um 18:12
    • #7

    Stichwort: Betriebssicherheitsverordnung.
    Gilt auch für den HKS.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • treibsand
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    • 17. März 2011 um 19:41
    • #8

    So?

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • hell&dunkel
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    • 17. März 2011 um 20:13
    • #9

    Womit du recht hast. Der HKS hat keine Arbeitnehmer.
    Die einzigen Arbeitnehmer sind Lehrer und Hausmeister. Zu deren Schutz kann der Schulleiter allerdings die VDE 0701-Messung verlangen.

    Ich habe zudem gerade Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" (nicht mehr gültig) und BGV A3 im Kopf gewürfelt. Schande über mich.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • skyworker
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    • 17. März 2011 um 20:34
    • #10

    Das

    Zitat

    Dann such doch einfach ein Prüfzeugnis von irgend einem Zubehörflansch raus und schicks denen

    ist ungemein zielführend und ein ausgewiesenes Zeichen von Professionalität... und mit dem CE-Zeichen des Netzkabels ist es auch nicht getan...

    Die Diskussion um die A3 führe ich hier regelmäßig und gerne, insbesondere mit Hausmeistern, die jetzt alle irgendwie "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" per Wochenendseminar der örtlichen IHK oder Brandschutzbeauftragter der Gemeinde sind. Dummerweise haben die sowas wie Hausrecht - da machst du nix. Wenn der eine A3 verlangt, dann musst du ihm die bringen - fertig. In einer Stadthalle ums Eck baut man auch LED-Pars laut Brandschutzbeauftragten immer mindestens 2 Meter entfernt von Vorhängen auf... nur weil die Hütte unlangst den roten Hahn auf dem Dach hatte.

    Ach ja - Agentur schreibt man mit einem r... am Ende...

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • DaWo
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    • 18. März 2011 um 09:15
    • #11

    Okay, der Rechtschreibfehler bei Agentur ist mir in der Eile des Gefechts passiert ;)

    Aber mein Problem ist hiermit noch nicht gelöst, was würdet ihr machen.

    Ich habe mal ein Seminar besucht beim TÜV weiss aber nimmer genau, was es war, Fachkraft für Elektrotechnik für wiederholende tätigkeiten.

    Wenn ich denen das Zertifikat zeige reicht das?

  • treibsand
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    • 18. März 2011 um 10:15
    • #12

    Nö, Onkel Sky hat Recht. Hier ist ein A3 Zertifikat gefragt (wozu auch immer) und die einzige Lösung ist, so ein Zertifikat ranzuschleppen oder den Job abzulehnen. Keine Augenwischerei, keine Trickserei.

    Mein persönliches Statement:
    Ich finde den Zertifizierungswahn völlig kontraproduktiv. Jeder schreit zunehmend nach wertlosen Zertifikaten (s. Wertpapiere), ohne überhaupt ansatzweise zu verstehen, was er/sie/es sich da gerade zertifizieren lässt. Mein Lieblingsbeispiel ist die DIN/EN 10204 2.1 mit der ich in meinem Hauptberuf regelmäßig bestätigen muss, dass das was ich liefere das ist, was bestellt und auf Lieferpapieren vermerkt ist. :roll:

    Mein Tip: nimm den Telefonhörer in die Hand, lass dir von der Agentur die Nummer des Zertifikatsanforderers geben und rede mit ihr/ihm. Meisst erledigen sich solche Dinge schnell, weil die Gegenseite nämlich nur in Unwissenheit ihre mögliche Verantwortung abschieben will. Stellt man dann klar, dass sie etwas wollen, was nicht geht, rudern sie meisst schnell zurück...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Bernd Masu
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    • 18. März 2011 um 10:44
    • #13

    Etwas o.T. - Ich kenne eine private Schule, die Arbeitslose unterrichtet, im Auftrag der Ämter. (Bewerbungstrainings etc.)
    Die haben eine ganze Bürowand mit gerahmten TÜV- und ISO-Zertifikaten "tapeziert".
    Diese Schule ist seit 20 Jahren gut im Geschäft. Aber diese Kurse sind dort so miserabel, daß sich bei den Teilnehmern dadurch kaum was ändert.
    Seitdem gebe ich nix mehr auf solche Zertifikate. Nur Geld damit verdient. m.E. wie eine gekaufte Doktorarbeit, weil Derjenige selber keine schreiben kann ?

    Aktuell kämpfe ich um die TÜV-Hauptuntersuchung am Auto. Selbst das Scheibenwaschwasser wurde beanstandet.
    Jetzt muß ich die neuen ! Bremsen nochmal ! auseinander nehmen, für Fein-Tuning. Weil sie dem Prüfer nicht gut genug sind.

    Wenn der Prüf- und Zertifikats-Wahnsinn so weiter geht, geh ich komplett ins Ausland. Selbst die Schweiz ist nicht so schlimm in Sachen PA,Licht, Bühne, etc. (wie mir hier ein Schweizer PAler nannte).

    Mir scheint dieses Verlangen der Schule allgemeine TÜV-Hysterie zu sein, ohne fachliche Ahnung. Als ob der TÜV alles prüfen würde ?

    Einer berichtete von einer TÜV-GS Prüfung für ein neues Produkt im Werk. Die TÜV-Prüfer kamen, schauten auf das Teil, und erteilten sofort das GS-Prüfzeichen.
    Und sowas nennt sich dann "Geprüfte Sicherheit" = GS. :lol:

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • deep-house
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    • 18. März 2011 um 10:55
    • #14
    Zitat von &quot;treibsand&quot;


    Mein persönliches Statement:
    Ich finde den Zertifizierungswahn völlig kontraproduktiv. Jeder schreit zunehmend nach wertlosen Zertifikaten (s. Wertpapiere), ohne überhaupt ansatzweise zu verstehen, was er/sie/es sich da gerade zertifizieren lässt.....

    O.T.
    Die Firma AREVA hat zum Zeitpunkt des Erdebebens in Japan vor Ort "bestimmte Technologien durch den Kunden zertifizieren zu lassen" (Quelle: Nürnberger Zeitung) wirklich geholfen hat das nicht.
    O.T. Ende

    Wer beurteilt den Sinn oder Unsinn, den Umfang und Auslegung, die Randbedingungen und die Extremwertbetrachtung. Letzlich geht es um Papier und um Geld, und jeder wäscht sich die Hände rein, falls es in die Hosen geht, denn was nicht in den Prüflisten steht, kann auch nicht geprüft werden. Auch die Prüfer sind nur Menschen, vielleicht auch weniger qualifizierte.

    Das gilt auch für die einfache Beschallungsanlage. Warscheinlich werden Verleihbetriebe ohne Zertifizierung nichts mehr an öffentliche Träger vermieten können.
    :wink: Als Anregung:
    Das ließe sich bestimmt von deren Interessenvertretern der Großverleiher unter Zuhilfenahme der Landespolitiker bei einem Arbeitsessen über den kleinen Dienstweg auf als Vorlage in die Landesgesetze bringen.

    Gruß UweS.

  • Matthias Rommel
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    • 18. März 2011 um 13:09
    • #15
    Zitat von &quot;skyworker&quot;

    Das

    ist ungemein zielführend und ein ausgewiesenes Zeichen von Professionalität... und mit dem CE-Zeichen des Netzkabels ist es auch nicht getan...


    SKY

    Professionell ist das sicherlich nicht und habe ich auch nie behauptet, nur findet ihr das nicht ein wenig überzogen? Eine Tüv-Bescheinigung für ein 2.1 System? Die Wissen wahrscheinlich selbst nicht, was sie da verlangen...

    Aber was sagt denn der Hersteller dazu, hast du ihn schonmal kontaktiert? Denn wenn die Lautsprecher sich in irgend einer Art oder Weise dem Tüv unterziehen mussten, dann gibts ja auch ein Prüfungszeugnis oder sowas in der Art und der Hersteller müsste am ehesten davon wissen.

    Gruß Matthias

    http://www.jmrsoundlight.de

  • skyworker
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    • 18. März 2011 um 13:18
    • #16

    Ach Kinder - vergesst doch mal den TÜV, den interessiert das nicht die Bohne. Nur weil der Hausmeister die Begriffe verwechselt.

    Es geht um eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach A3. Das heiß leicht verdaulich formuliert: wer seine Elektrogeräte durch die Gegend trägt, setzt sie einem erhöhten Verschleiß aus und ist daher verpflichtet, sie bei Einsatz im öffentlichen Raum regelmäßig überprüfen zu lassen. So einfach ist das. Wer mal genau hhinschaut, der wird mittlerweile in jeder Amtsstube, in jedem Sekretariat, in jedem öffentlichen Gebäude selbst auf der lebgewonnenen Kleinkaffeemaschine für zwei Tassen von Frau Amtsuntersekretärin Schmitz-Müller so einen gelben Aufkleber finden.

    Also - der Hersteller hat nichts damit am Hut, der hat sein Gerät hoffentlich in technisch einwandfreiem Zustand auf den Markt gebracht - ab dann ist der Eigentümer gefragt. Ob das eine aktive Kompaktbox oder ein Haarfön ist - völlig egal.

    Lesen und verstehen kann man hier: http://www.bauordnungen.de/BGV-A3.pdf

    Nebenbei - diese Überprüfung muss jeder machen, der mit dem Einsatz von Elektrogeräten sein Geld verdient und / oder diese Dritten zur Verfügung stellt.

    SKY

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  • hell&dunkel
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    • 18. März 2011 um 14:05
    • #17

    Jetzt hatte ich so einen schönen Text gebastelt und dann kommt Onkel Sky und schreibt das selbe....

    Zitat

    Die Prüfung ist zu dokumentieren


    Der Aufkleber ist lediglich eine Gedächtnisstütze.

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  • tufkadib
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    • 18. März 2011 um 14:06
    • #18
    Zitat von &quot;skyworker&quot;


    Nebenbei - diese Überbrüfung muss jeder machen, der mit dem Einsatz von Elektrogeräten sein Geld verdient und / oder diese Dritten zur Verfügung stellt.


    Da wundert mich dann aber schon, mit welch raudigem Elektrokram bisweilen Musiker unterwegs sind... :grin:

    MfG
    DirkB

  • skyworker
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    • 18. März 2011 um 14:55
    • #19

    Jaaa - Momentemal... womit sich der Musiker selbst umbringt, ist ja nun seine Sache. Sollte der Hausmeister aber bemerken, dass da keine Prüfung vorliegt, dann traue ich einigen Kollegen hier zu, dass sie selbst Joe Sattriani oder David Gilmour von der Bühne schicken würden ^^ Sobald der Kollege Musiker seinen Ast aber verleiht, fängt sein Problem (rein rechtlich) an.

    SKY

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  • treibsand
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    • 18. März 2011 um 15:38
    • #20
    Zitat von &quot;skyworker&quot;

    Sobald der Kollege Musiker seinen Ast aber verleiht, fängt sein Problem (rein rechtlich) an.

    Nö.
    Die Herren Klapfisten kommen schon in Schwulitäten, sobald sie ihren Krempel nicht mehr selbstpersönlich rumrockern, sondern den erstbesten Fan als Kistenschubser missbrauchen und ihm dafür ein Autogramm auf den allerwertesten geben!!! Insofern würde ich da bei Satriani & Co. schwer davon ausgehen, dass sie einen A3 in der Garage haben und das mit nem TÜV-Aufkleber drauf auch nachweisen können.
    Oder so ähnlich.

    Ich bin leider gerade etwas verwirrt, weil ich mich wegen genau dieser Sinnlosigkeiten maßlos über die Maßlosigkeit der Zertifizierungsindustrie aufrege.
    BÄH!

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

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