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Diebesgut auf ebay. Wie lange braucht die Polizei?

  • MarcelHeck
  • 9. Juni 2012 um 10:25
  • Matthias Rommel
    Beiträge
    809
    • 22. Juni 2012 um 18:34
    • #21

    Würde es genauso machen, Selbstjustiz hin oder her, aufjedenfall mal bei dem vorstellig werden. Am besten noch mit ein paar Kollegen im Auto :wink:

    War denn ein Standort im Angebot bei ebay vermerkt? Kann man vom ebay Namen auf etwas schließen?
    Aber wie schon meine Vorredner geschrieben haben, vllt stellt er demnächst ja wieder einen anderen Artikel ein.
    Oder du bekommst vllt. doch die Adresse von vorherigen Käufern.

    Hat sich die Polizei denn nochmal gemeldet?

    lg matthias

    http://www.jmrsoundlight.de

  • MarcelHeck
    Beiträge
    29
    • 23. Juni 2012 um 07:16
    • #22

    Es gibt Neuigkeiten. Ich hab noch einen weiteren Artikel von uns endeckt.

    So dieser Verkäufer hat aber auch den Verkäufer bewertet der das Mischpult verkauft hat. Kurioserweise hat dieser Verkäufer auch das Mischpult verkauft. Verkäufer1 und 2 haben den selben Standort sowie auf den Fotos selber Parkettboden. Daher liegt es nahe das es die selbe Person ist.

    Der Käufer von der anderen Auktion ist ein gewerblicher Händler. Hab den angerufen und ausgefragt. Bechreibung passt 100% auf unser Pult. Leider war nur eine Dame am Telefon und 18.00Uhr Freitags. Sie wollte sich darum kümmern das mir am Montag die Seriennummer zugeschickt wird. Ich wette meinen Arsch darauf das die übereinstimmt!

    Siehe da ohne selbst tun wäre da nie was rum gekommen!

  • Fritz Führmann
    Beiträge
    198
    • 23. Juni 2012 um 10:57
    • #23
    Zitat

    Würde es genauso machen, Selbstjustiz hin oder her, aufjedenfall mal bei dem vorstellig werden. Am besten noch mit ein paar Kollegen im Auto :wink:

    +1

    Und alle in dunklen Anzügen mit Sonnenbrillen.......

    Leider ist ja auf die Exekutive und die Justiz nicht immer Verlass.

    DRÜCKEN muss das!

  • Xone*
    Beiträge
    926
    • 23. Juni 2012 um 11:57
    • #24

    Ich denke es sei nicht verwerflich sich die Klamotten zurück zu holen, die einem eh schon gehören.
    Und wenn er die Pozilei holt, soll er doch ... ob er es dann auch wirklich tut is die andere Sache.

    Ich verkaufe

  • DJheini
    Moderator
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    • 23. Juni 2012 um 12:19
    • #25
    Zitat von "Fritz Führmann"


    Was keine Berechtigung zur Selbstjustiz darstellt!

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Online
    Jürgen Klingel
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    • 23. Juni 2012 um 12:24
    • #26
    Zitat von "MarcelHeck"

    Der Käufer von der anderen Auktion ist ein gewerblicher Händler. Hab den angerufen und ausgefragt. Bechreibung passt 100% auf unser Pult. Leider war nur eine Dame am Telefon und 18.00Uhr Freitags. Sie wollte sich darum kümmern das mir am Montag die Seriennummer zugeschickt wird. Ich wette meinen Arsch darauf das die übereinstimmt!

    Siehe da ohne selbst tun wäre da nie was rum gekommen!

    Hm, dann müsste sich der gewerbliche Käufer womöglich noch den Vorwurf der Hehlerei gefallen lassen, oder irre ich mich? Kann sein, dass er sich gründlich überlegt, ob er Dir die richtige Seriennummer gibt :roll:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • Kracky
    Profi
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    • 23. Juni 2012 um 12:47
    • #27

    Ist doch wurscht, kauf das Ding und mach nicht so viel Trouble drum rum, die werden sonst nur hellhörig, wenn es deins ist bekommst du die Kohle wieder weil man an Hehlerware keine Eigentum erwerben kann. Möglich das der Gewerbliche Verkäufer selbst geschädigter ist, ist dann aber sein Problem. Sollte es nicht deins sein musst es halt wieder verticken.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • dymit
    Beiträge
    65
    • 23. Juni 2012 um 13:54
    • #28

    IANAL, aber was ist denn mit
    "Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren."
    (§859 Abs. 1 BGB)

    Du musst ihm/ihr ja nicht gleich mit "sonnenbebrillten Kollegen"
    koerperliche Schaeden zufuegen, aber teilweise scheint
    die Selbstjustiz ja doch statthaft zu sein.

    Wie geschrieben, kein juristisch verbindlicher Rat.

  • MarcelHeck
    Beiträge
    29
    • 23. Juni 2012 um 13:57
    • #29
    Zitat

    Hehlerware keine Eigentum erwerben kann

    Genau so ist es.

    Der Käufer macht sich nicht strafbar es sei den man kam ihm Vorsatz nachweisen.

  • tufkafs
    Beiträge
    205
    • 23. Juni 2012 um 14:52
    • #30
    Zitat von "dymit"

    IANAL, aber was ist denn mit
    "Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren."
    (§859 Abs. 1 BGB)

    Du musst ihm/ihr ja nicht gleich mit "sonnenbebrillten Kollegen"
    koerperliche Schaeden zufuegen, aber teilweise scheint
    die Selbstjustiz ja doch statthaft zu sein.

    Schön und gut.
    Allerdings begeht man nebenher unter Umständen noch eine Reihe von anderen Straftaten. Hausfriedensbruch, Nötigung, Körperverletzung, ...
    Was ist wenn im Endeffekt der "Besitzer" die Sachen erworben hat ohne das Wissen, dass es Hehlerware ist?
    Viel Spaß vor Gericht wenn man sich u.a. wegen oben genannter Vergehen strafbar gemacht hat. Wenn es einem das wert ist... nur zu. ;)
    Man kann nicht einfach annehmen, dass der aktuelle "Besitzer" auch der Dieb ist. Vllt. hat er es zu einem normalen Kurs bei irgendwem erworben und kann somit nicht ahnen, dass es sich um Hehlerware handelt. Es ist dann zwar für ihn "blöd gelaufen", da er sein Geld verloren hat und die Waren nicht behalten darf, aber strafbar gemacht hat er sich nicht.

    Man sollte eigentlich erwarten, dass sowas Grundlegendes in einem Forum mit größtenteils Erwachsenen nicht diskutiert werden muss.
    (Beim Thema VT wird bei jeder Kleinigkeit gemeckert, aber wenn es um sowas hier geht, kann man ja mal ruhig mit Kollegen im Auto vorfahren und sonstwas tun. Die Andeutungen waren wohl eindeutig.)

  • Kracky
    Profi
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    • 23. Juni 2012 um 15:03
    • #31

    Man muss ja nicht gleich handgreiflich werden, man kann aber das Produkt kaufen und evtl. selbst abholen, wenn es dann sein Eigentum ist und er hat sowohl die Diebstahlsmeldung als auch den Kaufbeleg mit Seriennummer als Nachweis dabei kann man sicher dem Verkäufer eröffnen das er hier gestohlene Ware verkauft und der wiederum kann in seinem Interesse offenlegen wer ihm den Mist angedreht hat, dann kann auch die Polizei in Aktion treten wenn es Adressen eines verdächtigen gibt und einen eindeutigen Hinweis. Den der Verkäufer ist ja in dem Fall auch geschädigt und daran interessiert sein Geld wieder zu bekommen. Wenn der aber gleich pampig und ausfallend wird kannst du davon ausgehen er weiß mehr von Thema und kannst dieses ebenfalls der Polizei mitteilen, ich kenne Fälle da haben die Beamten nicht lange gefackelt, die Beweislage war für sie eindeutig und deshalb wurde sofort zugegriffen bevor Verdunkelungsgefahr besteht.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • DJheini
    Moderator
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    • 23. Juni 2012 um 15:10
    • #32
    Zitat von "semmelkuh"

    Man sollte eigentlich erwarten, dass sowas Grundlegendes in einem Forum mit größtenteils Erwachsenen nicht diskutiert werden muss.


    Erwachsen und volljährig wird sehr oft miteinander verwechselt.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • MarcelHeck
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    • 24. Juni 2012 um 12:32
    • #33

    Das Blatt wendet sich zum guten. Verkäufer hat gestern einen neuen Artikel eingestellt. Natürlich war es so wie der zufall es wollte das Mischpult was im Nachbardorf geklaut wurde.

    Die Namen und die Andresse habe ich jetzt. Bei Facbook sind die Personen auch vertreten :)


    Schönen Sonntag


    Gruß

  • Online
    Jürgen Klingel
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    • 24. Juni 2012 um 12:59
    • #34
    Zitat von "MarcelHeck"

    Die Namen und die Andresse habe ich jetzt. Bei Facbook sind die Personen auch vertreten :)


    Möge der "shitstorm" auf ihn kommen :twisted:
    Wie bist jetzt an die Daten gekommen? Nur vom Angebot kriegst die ja nicht...Sofortkauf?

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • MarcelHeck
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    • 24. Juni 2012 um 14:18
    • #35

    Ich hab bei sofortkauf zugeschlagen. Ich kenne die Person nicht aber mein richtiger Account war ausgeschlossen um drauf zu bieten. Kein Problem dann wird halt der von der Mum genommen und zack war es meins :)

    Der Typ ist sowas von fällig!

    Kollegen von mir kennen ihn flüchtig. Der soll noch zu blöd sein um ne Banane zu schälen. Ist bekannt als Oberdepp!

  • Online
    Jürgen Klingel
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    • 24. Juni 2012 um 15:31
    • #36

    Damit hast Du doch aber auch genug Indizien zusammen um da mit Staatsgewalt zuzuschlagen, oder? Zumindest die entsprechenden Organe nochmal aufsuchen und die Daten auf den Tisch legen - dann wirst ja hören, was dazu gesagt wird.

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • MarcelHeck
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    • 24. Juni 2012 um 15:48
    • #37

    Die Polizei hat schon eindeutige Beweise von mir bekommen. Bereits vor drei Wochen. Für die ist das doch nichts Wert. Das wird in der Bearbeitungsstufe ganz unten angesiedelt.

    Der hat zwar zu mir gesagt ich soll mich raus halten aus den Ermittlungen aber mir wayne so gings schneller. Er hat gemeint dadurch würde es schwieriger werden die geklaute Ware wieder zu beschaffen.
    Komischerweise weis ich wo das Zeug ist, zumidest die teuren sachen. Mischpult, Controller und der Yamaha Reciever.

    Es handelt sich ja nicht nur um einen Einbruch. Mir bekannt sind 5 in der Gegend hier. Immer ein Vereinshaus.

    Ich bin mal gespannt was der dazu sagt der Herr von der Kriminalpolizei.

    Montag weis ich mehr.

  • DJ-JAJA
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    • 25. Juni 2012 um 07:23
    • #38

    Halt uns auf dem Laufenden!
    http://www.helpster.de/eine-beschwerd…-beachten_55753

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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