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Brandschutzklasse Veranstaltung (z.B. Bar)

  • domista
  • 13. Januar 2016 um 00:09
  • domista
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    • 13. Januar 2016 um 00:09
    • #1

    Hallo,
    mich würde interessieren, wie es mit dem Brandschutz bei selbstgebautem Equipment für öffentliche Veranstaltungen aussieht.
    Darf man z.B. eine Selbstgebaute Bartheke (aus Holz) bei einer öffentlichen Veranstaltung aufstellen?

    Benötigen die Holzteile dann einen besonderen Lack oder Farbanstrich, um Feuerhemmend zu sein? Oder gibt es dafür keine Vorschriften?

    Vielen Dank im Voraus!

  • deep-house
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    • 13. Januar 2016 um 09:43
    • #2

    Hallo,

    innen sind auch andere industriell gefertigte Einrichtungsgegenstände, Theken/Stühle Tische, aus Weichholz B2 normal entflammbar und dieses Holz ist nicht immer Hartholz und damit B1.
    Möglicherweise müssen aber auch Anbieter von Bestuhlungen B1 Nachweise liefern.
    Lautsprechergehäuse sind eher nicht B1

    Gruß UweS.

  • MRspeaker
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    • 13. Januar 2016 um 12:41
    • #3

    Ich nehme mal an Infos dazu findest du in der Versammlungsstättenverordnung.
    Schau doch mal noch und poste es hier.

    Letzt endlich wirst du zum Hersteller einer Sache, da gibt es sicher einiges mehr zu beachten als nur den Lack... Normen, Richtlinien...
    Aber da kenne ich mich nicht aus.

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  • zegi
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    • 15. Januar 2016 um 19:43
    • #4

    Ich weiss, ich bin OT, aber wie krank ist denn das, wenn man sich solche Fragen stellen muss, um eine schönde Bar aufstellen zu dürfen. Hier in der Gegend werden öfters mal Europaletten aufgestellt, ein Schalungsbrett drauf und mit Plastik überzogen - fertig ist die Bar. Europaletten brennen ausgezeichnet. Trotzdem hatte ich persönlich nie ein komisches Gefühl dabei, auch nicht zu Zeiten, als noch geraucht wurde in diesen Räumen.


    Irgendwann darf man gar nix mehr. Leben ist tödlich.

    Der Ton macht die Musik.

  • Tom Wantler
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    • 16. Januar 2016 um 08:55
    • #5
    Zitat

    Ich weiss, ich bin OT, aber wie krank ist denn das, wenn man sich solche Fragen stellen muss, um eine schönde Bar aufstellen zu dürfen. Hier in der Gegend werden öfters mal Europaletten aufgestellt, ein Schalungsbrett drauf und mit Plastik überzogen - fertig ist die Bar. Europaletten brennen ausgezeichnet. Trotzdem hatte ich persönlich nie ein komisches Gefühl dabei, auch nicht zu Zeiten, als noch geraucht wurde in diesen Räumen.


    Irgendwann darf man gar nix mehr. Leben ist tödlich.

    Das Problem ist das spezielle Verordnungen nicht ohne Grund existieren. Es geht um das Minimieren von Gefahrenquellen für den Gast und Betreiber. Heute ist bereits ein grober Fehler auch einer zu viel. Leider wird das allerdings kaum oder garnicht kontrolliert. Daher kann auch heute noch jeder bauen was er möchte --> bis etwas passiert!
    Lass mal eine Kippe zwischen die Paletten fallen. Am besten ist da noch ein tolles Moltontuch ohne B1 Molton Konformität aufgehangen. Das brennt wie Zunder!
    Beispiel: Brand mit über 200 Toten


    Zurück zum Thema:

    Auch in deinem Raum wirst du sicherlich einen Dienstleister finden, der die Betriebssicherheitsprüfung nach § 15 absolvieren kann. Hier einfach mal nachfragen wie das Holz für die Bar bearbeitet werden muss. Dafür gibt es spezielle Richtlinien was den Anstrich und die Häufigkeit angeht. Genau genommen musst du bei einer öffentlichen Einrichtung sowieso alle 5 Jahre eine Brandschutzbegehung machen. Aber wie gesagt, hier in Deutschland werden mehr Gesetze erlassen als kontrolliert werden können :roll:

  • zegi
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    • 16. Januar 2016 um 14:48
    • #6

    Ich kenne diese Vorfälle, habe auch das Video des Brandes im "the station" Club gesehen. Solche Tragödien sind schrecklich und deshalb lege ich auch extrem viel Wert auf Sicherheit.

    Es gibt allerdings einfach Auswüchse, die nichts mehr mit Sicherheit zu tun haben. Einen Veranstaltungsort muss man imho immer als Ganzheit ansehen. Gehobeltes Holz gilt meines Wissens übrigens nicht als riskant.

    Meiner Ansicht nach steigt das Risiko mit der Menschenmenge exponentiell. Wo sich viele Leute auf einer kompakten Fläche aufhalten, ist es potentiell immer heikel.

    Lieber eine Holzbar und grosszügig dimensionierte Fluchtwege, als die Chromstahlbar im engen Kellergewölbe.

    Der Ton macht die Musik.

  • deep-house
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    • 18. Januar 2016 um 10:01
    • #7
    Zitat von "zegi"

    Ich weiss, ich bin OT, aber wie krank ist denn das, wenn man sich solche Fragen stellen muss, um eine schönde Bar aufstellen zu dürfen. Hier in der Gegend werden öfters mal Europaletten aufgestellt, ein Schalungsbrett drauf und mit Plastik überzogen - fertig ist die Bar. Europaletten brennen ausgezeichnet. Trotzdem hatte ich persönlich nie ein komisches Gefühl dabei, auch nicht zu Zeiten, als noch geraucht wurde in diesen Räumen.


    Irgendwann darf man gar nix mehr. Leben ist tödlich.

    ich sehe das auch so, es gibt gerade in der 5.Jahreszeit jede Menge Deko aus Krepp Papier, Sperrholz oder Papier/Leinwand auf Holzrahmen, hübsch angemalt, das auch in geschlossenen Räumen steht oder angehängt wird. Dort interessierte sich, bei den mir bekannten Veranstaltungen auf dem Lande, bisher niemand für Brandklassen oder auch für Sekundäre Fallsicherungen bei Bühnenbildern.
    Zählt auch schon das Plastikbesteck und die Pommesschale zum Gefahrgut? (ausgenommen gesundheitliche Bedenken)

    Aber vielleicht müssen Hallenmeister diese Dekoartikel zunehmend entfernen lassen.

    Gruß UweS.

  • Tobi85
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    • 10. Februar 2016 um 08:24
    • #8
    Zitat

    ich sehe das auch so, es gibt gerade in der 5.Jahreszeit jede Menge Deko aus Krepp Papier, Sperrholz oder Papier/Leinwand auf Holzrahmen, hübsch angemalt, das auch in geschlossenen Räumen steht oder angehängt wird. Dort interessierte sich, bei den mir bekannten Veranstaltungen auf dem Lande, bisher niemand für Brandklassen oder auch für Sekundäre Fallsicherungen bei Bühnenbildern.

    Damit wäre ich sehr vorsichtig! in unserem 1500 Seelen Ort gibt es bei fast jeder Prunksitzung vorher eine Brandschutzbegehung!
    Die messen Abstände zwischen Tisch / Stuhlreihen und halten auch mal das Feuerzeug an die Deko. Wenn die nicht von selbst erlischt, ist die ganz schnell wieder weg!

    Aber Holz ist nicht so kritisch, da gibt es schlimmeres. Das raucht erst und fängt langsam an zu brennen, nicht wie Stoff.

  • deep-house
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    • 10. Februar 2016 um 09:41
    • #9

    habe ich auch schon erlebt, für Luftschlangen usw. mag das richtig sein,
    die Servietten und Pappteller waren jedenfalls Standard, ich habe da auch keinen Brandversuch gemacht, denn da war meine Wurst drauf.

    Die sägerauhen Bretterschwarten samt Rinde für eine Bühnendekoration im Westernlook wurde nicht beanstandet.

    Gruß UweS.

  • MRspeaker
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    • 10. Februar 2016 um 16:44
    • #10

    Das Holz kann ja durchaus B1 sein. Sind Bühnenplatten ja auch. Für Stoffe gibt es Sprays. Und auch Konfetti schlangen gibt es als B1 Ware für Veranstaltungen. Es ist sicherlich für eine Gefährdungsanalyse nicht tragbar einfach zu sagen das andere Zeug wäre nicht B1.

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