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Universal Audio und die Umsatzsteuer

  • Christian Engel
  • 18. April 2017 um 18:16
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    Christian Engel
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    • 18. April 2017 um 18:16
    • #1

    Hallo miteinander,

    nun auch im erlesenen Kreis der Universal Audio User angekommen wundere ich mich einigermaßen über die Rechnungen, die ich beim Kauf von Plugins erhalte. Diese enthalten eine EU USt.-ID und es ist deutsche MwSt. ausgewiesen. Alles in Ordnung - wenn man als Privatmann einkauft! Nun bin ich aber natürlich Unternehmer und möchte die Rechnungen gern als Betriebsausgabe verwerten. Dafür wäre eine Rechnung ohne USt. vorteilhaft. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, im Bestellprozess eine deutsche USt.-ID einzugeben um somit die Absicht eines B2B-Geschäftes zu kennzeichnen. Die Rücksprache mit dem Universal Audio Support ergab, dass dies auch nicht vorgesehen ist und man da leider nichts machen könne. Das kann es doch nicht sein, oder? Wie handhabt ihr das?

    Beste Grüße

    Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • chris216
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    • 18. April 2017 um 18:21
    • #2

    Oben schreibst du doch, dass die deutsche MWSt. ausgewiesen wird - wo ist denn das Problem? Bei der Steuervoranmeldung / Jahresabschluss als bereits gezahlte Steuer ausweisen, fertig. Oder hab ich da was nicht verstanden?

    Gruß,
    Christoph Holdinghausen

  • pfeiffe
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    • 18. April 2017 um 18:32
    • #3

    Ich habe die UA Rechnungen einfach so wie sie waren bei meinem Steuerberater eingereicht, hatte mich damals auch gewundert und ihn auch nochmal gefragt ob das so passt, er meinte das sei kein Problem. Ob ich dafür nun die Steuer wiederbekommen habe oder nicht weiß ich nicht :D Kann aber nochmal nachfragen wie er das genau gehandhabt hat, hab da nächste Woche eh einen Termin.

    lg,

    Paul

  • ThoSchu
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    • 19. April 2017 um 04:39
    • #4

    Das ganze nennt sich MOSS (Mini-One-Stop-Shop) und gilt für digitale Produkte (Downloads) und nicht gewerbliche Kunden.

    Wahrscheinlich weil man sich den Stress der Überprüfung Deiner USt.-ID sparen will (der Lieferant haftet), haut man die 19% drauf.

    Dir kann es egal sein, Du bekommst die USt. ja erstattet.

    Nur für Kleinunternehmer wäre das relevant.

  • Volker
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    • 19. April 2017 um 07:55
    • #5

    Das mit der Erstattung der Umsatzsteuer ist schon richtig, allerdings nicht über die Voranmeldung in Deutschland, sondern im Vergütungsverfahren (laut Sachverhalt stand keine deutsche IDNr. drauf).

    Das mit dem Kleinunternehmer verstehe ich nicht. Wende ich als Kleinunternehmer die USt-ID an (sehr beliebt z.B. auch bei Ebay-Provisionen oder für was auch immer), muss ich in Deutschland ne Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und den entsprechenden Betrag entrichten. Alles andere würde ja auch keinen Sinn machen...

    Falls hier also irgendein Kleinunternehmer die lustige Idee hat seinen Kram mit ID Nr z.B. (!) beim "B"-Shop in NL anstatt beim T oder M in D zu kaufen, dann sollte er an die USt denken, sonst ist es Steuerhinterziehung und kommt irgendwann raus (vgl. in diesem Zusammenhang auch mal "zusammenfassende Meldung"...).

    Oder anders:

    Entweder buchst Du den Betrag für dieses Plugin komplett als Aufwand, oder gehst ins Vergütungsverfahren oder forderst von denen mal ne echte b2b Rechnung unter Erstattung der USt an. Der Hinweis auf "MOSS" oben ist dem Grunde nach schon korrekt, vereinfacht aber nur die Abwicklung beim Lieferanten im Zusammenhang mit Privatpersonen und führt bei Dir nicht zum Vorsteuerabzug! Die 19% stehen da, weil der Lieferort (an Privatpersonen) im Inland ist und durch das vereinfachte Verfahren keine Registrierung des ausländischen (EG-)Lieferanten hier nötig. Würden die sich registrieren und ne deutsche ID-Nummer verwenden, wäre es für alle entspannt, vgl. zB Applestore...

    Steuerliche Themen sind grenzwertig in einem Beschallerforum ;-).

    2 Mal editiert, zuletzt von Volker (20. April 2017 um 06:46)

  • ThoSchu
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    • 19. April 2017 um 08:59
    • #6

    Volker Du hast recht, wir sollten das nicht weiter vertiefen hier.

    Ich will nur sagen: Das ist schon nachvollziehbar. Befragt Euren Steuerberater.

  • stb
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    • 19. April 2017 um 19:05
    • #7

    Na da fühl ich mich ja direkt angesprochen :)

    Nur um das abzuschließen:

    Volker hat es (nahezu) umfassend erklärt. So isses!!!

  • slaytalix
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    • 23. Oktober 2018 um 09:34
    • #8

    mit gültiger VAT ID hättest Du doch netto einkaufen müssen & können. Dann sollte eine EU-gültige UST ID genügen.

    Prüfen der Nr. https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

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