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Einreise nach DE Regeln

  • zegi
  • 29. April 2021 um 14:40
  • zegi
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    • 29. April 2021 um 14:40
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich habe versucht herauszufinden, welche Regeln aktuell gelten, wenn man aus der Schweiz nach Deutschland reisen möchte. Einiges steht hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

    So wie ich das verstehe, müsste man nach 48h einen Test machen. Nur plane ich, die Reise für maximal einen Tag auszurichten. Genau genommen eher 8h oder so. Weiss jemand, wie das geregelt ist?

    Ich wäre dann ggf. im Bundesland Baden-Württemberg. Dort wiederum sehe ich auch keine detaillierteren Infos dazu: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/reda…gelungen_V2.pdf

    Geile Sache übrigens, dass da jedes Bundesland ein eigene Süppchen kocht - das macht echt Sinn...

    Der Ton macht die Musik.

    Einmal editiert, zuletzt von zegi (30. April 2021 um 22:27)

  • zegi 30. April 2021 um 22:23

    Hat den Titel des Themas von „Transport Hummelsweiler - Schweiz“ zu „Einreise nach DE Regeln“ geändert.
  • zegi
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    • 30. April 2021 um 22:29
    • #2

    Hab die Fragestellung komplett geändert, hoffe, das wird mir verziehen.

    Der Ton macht die Musik.

  • wora
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    • 30. April 2021 um 23:41
    • #3

    ja ja, die sache mit dem föderalismus... hat aber nicht nur nachteile ;)

    aber leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen, obwohl ich ja in BaWü lebe.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • audiobo
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    • 1. Mai 2021 um 00:53
    • #4
    Zitat von https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#content_0

    Andere Verkehrsmittel (außer Flugreisen)

    Einreisende ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen bereits bei Einreise einen Nachweis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen und diesen sowohl den zuständigen Behörden bei Einreise auf Anforderung sowie ggfs. dem Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise vorlegen.

    ...

    Der Test darf in jedem Fall höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein (Zeitpunkt der Abstrichnahme). Der Nachweis des Testergebnisses muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Einzelheiten zu den Anforderungen an den Test finden Reisende auf der Webseite des Robert Koch-Instituts. Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren.

    Zitat von https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

    3. Folgende Staaten/Regionen gelten aktuell als Risikogebiete:

    • ...
    • Schweiz (seit 24. Oktober 2020)
    • ...

    Risiko - nicht "Hochinzidenz"

    Aber um auf Nummer sicher zu gehen:

    Vom LUKS Wolhusen hatte ich mein Testergebnis (PCR) letzte Woche innert 24h, zugesichert werden 48h - Zustellung digital.

    Sollte also passen

  • guma
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    • 1. Mai 2021 um 07:15
    • #5
    Zitat von Das Gesundheitsministerium

    Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise

    Die geneigte Trinkkurzurlaubsvirenschleuder macht es also so:

    Morgens Abstrich, abends nochmals kleines Gelage mit internationalen „Freunden“ nebst betanktem Bad in der Menge und dann rasch heim zu Mutti... 8| :thumbdown:

  • wora
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    • 1. Mai 2021 um 11:11
    • #6

    na ja, irgendwie müssen die inzidenzzahlen ja hoch gehalten werden... X/

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • simonstpauli
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    • 1. Mai 2021 um 12:06
    • #7
    Zitat von zegi

    Hallo zusammen

    Ich habe versucht herauszufinden, welche Regeln aktuell gelten, wenn man aus der Schweiz nach Deutschland reisen möchte. Einiges steht hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

    So wie ich das verstehe, müsste man nach 48h einen Test machen. Nur plane ich, die Reise für maximal einen Tag auszurichten. Genau genommen eher 8h oder so. Weiss jemand, wie das geregelt ist?

    Ich wäre dann ggf. im Bundesland Baden-Württemberg. Dort wiederum sehe ich auch keine detaillierteren Infos dazu: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/reda…gelungen_V2.pdf

    Geile Sache übrigens, dass da jedes Bundesland ein eigene Süppchen kocht - das macht echt Sinn...

    Transportierst Du zufällig Güter oder Waren?

    Die entsprechende Verordnung hat dafür eine Ausnahme:

    https://www.baden-wuerttemberg.de/en/service/akt…-rueckreisende/

    "(1) Von § 1 Absatz 1 nicht erfasst sind

    1. Personen, die nur zur Durchreise in Baden-Württemberg einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Baden-Württemberg auf dem schnellsten Weg zu verlassen, um die Durchreise abzuschließen,
    2. bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte
      1. Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, oder
        ...

      "

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • audiobo
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    • 3. Mai 2021 um 23:02
    • #8

    Da ich auch gerade am eruieren bin, ob (und wie) es sich (nach mittlerweile über einem Jahr) einrichten lässt der eigenen Familie mal zu ermöglichen den jüngsten Nachwuchs kennenzulernen, hier mein persönliches Highlight zwischen all dem Bürokratengeschreibsel:

    Aus dem Stück "Die Corona-Regeln in NRW in Leichter Sprache"

    Zitat von https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/corona-einreise-regeln_leicht_2021-04-22_bf.pdf

    Dieser Text ist nur in männlicher Sprache geschrieben.

    Wir machen das so, damit man den Text besser lesen kann.

    Zum Beispiel steht im Text nur das Wort Mitarbeiter.

    Das Wort Mitarbeiterin steht nicht im Text.

    Mitarbeiter können aber auch Frauen sein.

    Frauen sind genauso wichtig.

    Alles anzeigen


    Ansonsten kann man die allgemeinen Regeln recht einfach zusammenfassen (Achtung - der Tonfall umfasst folgend die ganze Bandbreite von sarkastisch bis zynisch):

    - Geschäftsreisende mit wichtigen Terminen tragen keine Viren in sich

    - Grenzgänger sind immun

    - innerhalb von 24, 48 oder 72 Stunden, je nach Aufenthaltsort, Tätigkeit und/oder Nationalität ist man nicht ansteckend bzw. nicht ansteckbar

    - die Reisetätigkeit muss unbedingt immer angemeldet werden. Oder auch nicht (siehe vorangehende Punkte)

    - Wer aus privaten Gründen eine Reise tätigt, macht dies ausschliesslich zum Spass (Freizeit/Urlaub - na gut, Co-Elternschaft hätte das belgische Formular auch noch zu bieten) - ganz im Gegensatz zu den vielen wichtigen beruflichen Gründen

    - bei einer Einreise aus Virus-Varianten-Gebieten gibt es quasi keine Ausnahmen z.B. bei der Quarantäne... ausser den geltenden Ausnahmen

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