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Energiepreispauschale

  • e-on
  • 30. Dezember 2022 um 13:18
  • e-on
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    • 30. Dezember 2022 um 13:18
    • #1

    Wenn ich das richtig verstanden hab, dann ist die dazu da um die gestiegenen Strom/Gas/Heizöl.... Kosten etwas auszugleichen. Nun hat aber nicht jeder die gleichen Kosten. Ein Selbstständiger hat eine privat Haus/Wohnung und seine Geschäfts/Lagerräume

    zu versorgen.

    Weis jemand wie das geregelt ist ? Ich bin nicht fündig geworden. Ich weis nur das die 1 x über die EkSt. verrechnet werden. Das zählt für mich dann als Geschäftlich. Aber was ist mit meinen privaten Energieausgleichkosten ?

    Es geht hier nicht um Arbeitnehmer oder Arbeitslose.

    :?:

  • UweLam
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    • 30. Dezember 2022 um 18:12
    • #2
    Zitat von e-on

    Ich weis nur das die 1 x über die EkSt. verrechnet werden. Das zählt für mich dann als Geschäftlich. Aber was ist mit meinen privaten Energieausgleichkosten ?

    Die EkSt. ist aber eine private Steuer, und nicht geschäftlich. Von daher bekommst du das Geld für dich privat.

    Für die Firma gibt es aus dem Topf nichts.

    mfG

    Uwe

  • treibsand
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    • 30. Dezember 2022 um 23:55
    • #3
    Zitat von e-on

    Wenn ich das richtig verstanden hab, dann ist die dazu da um die gestiegenen Strom/Gas/Heizöl.... Kosten etwas auszugleichen. Nun hat aber nicht jeder die gleichen Kosten.

    Ich hab das mal für mich als angehender Ex-Hobby-Kistenschubse überschlägig kalkuliert:

    - ungeheiztes Lager mit minimalem Stromverbrauch: quasi Null änderung.

    - privat teilen meine Frau und ich uns dann die je 300,- zzgl. eines Monatsverbrauches auf etwa 400-600€ Jahresverbrauch auf;

    bleibt also noch was für den Nebenerwerb übrig,,,

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • e-on
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    • 4. Januar 2023 um 04:48
    • #4
    Zitat von UweLam

    Für die Firma gibt es aus dem Topf nichts.

    Das dachte ich mir, nachden ich im Netz nix gefunden hab. Meine EkSt. 2022 wird erst 2024 gemacht. Also wird das erst 2024 verrechnet und dann .... je nach Steuerklasse bleiben da 150 €. Den Scheiß hätten die sich sparen können, steht in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand.

    :?:

  • treibsand
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    • 4. Januar 2023 um 10:47
    • #5
    Zitat von e-on

    Das dachte ich mir, nachden ich im Netz nix gefunden hab. Meine EkSt. 2022 wird erst 2024 gemacht. Also wird das erst 2024 verrechnet und dann .... je nach Steuerklasse bleiben da 150 €.

    Dann würde ich umgehend den Steuerberater wechseln!!!

    Das Finanzamt versteht recht wenig Spass, wenn es um Steuern geht und möchte i.d.R. sowohl bei USt, als auch bei der EkSt eine Vorauszahlung haben. Vermutlich haben die Angst, daß ihre Schuldner vorher insolvent sind und bereits alle anderen Gläubiger deren Hallen ausgeräumt haben...

    Die 300,- waren bei der letzten EKSt Vorauszahlung als Abschlag drin und zwar zu 100%, weil steuerfrei. Schlimmstenfalls liegt das Geld sicher beim FA bis zu deiner Steuererklärung...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • e-on
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    • 7. Januar 2023 um 04:38
    • #6

    Natürlich zahl auch ich im voraus, allerdings war da noch nix verrechnet.

    Zitat von treibsand

    und zwar zu 100%, weil steuerfrei.

    so,so, dann lies das hier:

    Besserverdienern bleibt im Vergleich am wenigsten übrig, denn ein Single aus der Steuerklasse eins und einem Gehalt von 72.000 Euro im Jahr, erhält von der Energiepauschale lediglich 181,80 Euro auf dem Konto. Das sind umgerechnet rund 60 Prozent des Gesamtbetrags.

    300 Euro Energiepauschale: Wie viel bleibt Netto vom Bonus übrig?
    www.fnp.de

    :?:

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