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Haftungsfrage => alles an den Veranstalter

  • ewok
  • 28. August 2002 um 13:24
  • ewok
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    • 28. August 2002 um 13:24
    • #1

    Hi!

    Wie gestaltet Ihr Eure Verträge in Punkto Haftung für Schäden am Material ?

    Ich hatte nun schon 2x den Fall, dass durch Verschulden des Veranstalters Geräte beschädigt wurden.

    1) Einmal hat einer bei der Eröffnung eines Jugendraums (Hintergrundbeschallung bei Cafe und Kuchen) an meine 2x100W Wersi mit 2 JBL Control 1 eine selbstgebaute Sperrholz-Gitarren-und-Fernseh-speaker-box mit Klingeldraht und Lüsterklemmen drangefriemelt => Feinschluss => Endstufentransistoren + Elektronik platt

    2) Der andere Fall war der "Bauerndrehstrom" vor nem Monat, vom Veranstalter wurde vertraglich "vom Fachmann installierte CEE16 nach VDE mit FI" gefordert:
    Uralt-Dimmerpack kaputt und 1 Bass geschossen als die Sicherung der Aktivweiche durch ging.

    In beiden Fällen warte ich noch auf mein Geld.

    Wie handhabt ihr sowas ? In meinen Verträgen steht, dass der Veranstalter für Schäden haftet, die durch ihn oder Gäste verursacht wurden.
    (Verschleiss, normale Defekte usw. sind natürlich ausgeschlossen; nicht dass einer denkt...)
    Wie berechnet ihr solche Schäden ?
    Am Beispiel vom Dimmer (Uralt => Restwert = 0) weiss ich nun nicht, was ich da fordern kann/soll/darf. Für mich steht erst einmal fest: vorher hatte ich einen funktionierenden Dimmer, jetzt nicht mehr. Ob das Teil noch einen (buchhalterischen) Wert hatte ist _mir_ ja insofern egal.
    Was sagt eine Versicherung in so einem Fall ?


    mfg,

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • tthorsten
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    • 28. August 2002 um 14:09
    • #2

    alos bei geliehenem geräten

    bezahlt erst mal keine Private haftpflicht versicherung sondern nur eine

    haftpflicht die es für gewerbe treibende gibt.


    der veranstalter müsste das aus eigener tasche bezahlen.

    im falle des jugendraumes würde ich mit dem zuständigen sozialarbeiter oder dessen vorgesetzten reden die müssten versichert sien.


    im falle des stromverteiles elektriker firma in regress nehmen.

    bzw. ist der bauer ja auch unternehmer.


    ansonsten nicht überzogen fordern aber doch kräftig.

    bei forderungn firmen gegenüber dann musst du die MWST raus rechnen, da die die versicherung nicht erstattet.

    wenn der betrag also netto 500 € sein soll dann musst du mehr ansetzen.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
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  • ewok
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    • 28. August 2002 um 15:41
    • #3

    hi!

    klar, bei der Sache mit dem Jugendraum läuft das über die Versicherung; leider verzögert sich das Ganze dadurch....

    Die andere Sache: hat ein Privatmann "verbockt

    http://www.partyontour.de

  • tthorsten
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    • 28. August 2002 um 16:18
    • #4

    ich hätte noch 3x soundlight 6kanal dimmer und ein soundlight lichtpult dazu.

    desweiteren einen 6 kanal soundlight dimmer der als halbaufgebauter bausatz so rum liegt.

    evtl wäre ja das was für dich für kleines geld.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
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  • Oliver Derks
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    • 29. August 2002 um 02:51
    • #5

    Das ist dann wohl wirklich einfach Pech.
    Wobei so "altes" Equipment seinen Anschaffungspreis wohl auch längst wieder eingefahren hat.

    Gruß
    Oliver

  • ewok
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    • 29. August 2002 um 09:32
    • #6

    >Wobei so "altes" Equipment seinen Anschaffungspreis wohl auch längst wieder eingefahren hat.

    klar, den Anschaffungspreis schon, aber den Anschaffungspreis für neues Equiqment gleich mit ?? :smile:

    Wenn mir auf einer Veranstaltung, auf der ich nach Steuer und Kohle für den DJ, der mich vertreten hat, ein paar hundert € übrig habe und dann vom Veranstalter zu verantwortende Schäden in doppelter Höhe habe, macht das Ganze keinen Spass :smile:

    Ein Bekannter von mir verleiht Netzwerkequiqment (klar, das Zeug ist immer max. 2-3 Jahre alt) und verlangt vertraglich pauschal 150% vom Neupreis als Wiederbeschaffungswert (Neupreis+Aufwand)...
    auch eine nette Methode, in unserem Bereich allerdings kaum durchsetzbar :smile:

    Von der Endstufe (alte Wersi PA-Endstufe, 2x100W) aus dem Jugendraum habe ich auch Neuigkeiten: Der Zuständige vom Jugendraum hat nach von meinem Händler attestiertem Defekt (irreparabel, vergleichbares Neugerät = 400,- €) das Teil zu einem Wald-und-Wiesen-Elektiker gebracht, der meinte dann nur: "Da fehlen Teile, da wurde dran gebastelt, Wert 50,- €."

    Ich habe ihm daraufhin klargemacht, dass ich vorher eine funktionierende, gute Endstufe hatte und nun nichts mehr....

    Wenn das Teil einfach so abgeraucht wäre => kein Problem. Aber wenn da einer ohne Sinn und Verstand dran rumbastelt..........

    Bin mal gespannt, was das nun gibt...

    mfg,
    tom

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    • 29. August 2002 um 10:02
    • #7

    Die Sache mit dem Jugendraum ist rechtlich eindeutig: Derjenige, der da rumgebastelt hat, ist voll schadensersatzpflichtig. Im Zivilrecht braucht's dafür noch nicht mal grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der hat gehandelt, dadurch ist ein Schaden entstanden, für den hat er aufzukommen.

    Als Höhe des Schadens würde ich hier die Wiederbeschaffung einer ähnlichen, gebrauchten Endstufe ansetzen.

    Die Sache mit dem Baura-Drehstrom ist schwierig. In vielen Firmen gilt die Devise: Erst messen, dann stecken. Das ist fast schon so etwas wie ein "Stand der Technik". Und wenn im Vertrag nicht explizit etwas von Nulleiter dringestanden hat...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ewok
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    • 2. September 2002 um 12:28
    • #8

    Hi!

    Die Sache mit dem Jugendraum schein sich zu klären.... Ersatz ist beschafft (gebraucht) und wird wohl so auch bezahlt.
    __________

    Die Sache mit dem Drehstrom: Im Vertrag stand eindeutig:

    "Zur Stromversorgung wird seitens des Veranstalters ein vom Fachmann nach VDE Vorschriften installierter, funktionsfähiger und abgesicherter 400V-Stromanschluss mit einem Anschlusswert von 16 oder 32A in der Nähe der Musik- und Lichtanlage/Bühne bereitgestellt."

    Weiterhin:

    "Für alle (...) Diebstähle, Verluste, insbesondere Beschädigungen durch unzureichende Stromversorgung, Brand, (...) oder Vandalismus von Beginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Veranstalter"

    Ist das nicht eindeutig genug ????

    http://www.partyontour.de

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    • 2. September 2002 um 17:49
    • #9
    Zitat

    Ist das nicht eindeutig genug ????

    Wenn das von Dir formulierte Vertragsbestandsteile sind, dann mußt Du Unklarheiten gegen Dich gelten lassen. Funktionsfähig war der Anschluß, mit Drehstrommotoren - egal ob Stern- oder Dreieck-Schaltung - hätte es keine Probleme gegeben, daß er abgesichert war, unterstelle ich einfach mal, daß er von einem Elektriker installiert wurde, auch.

    Wenn hier der Nulleiter mit einer Phase vertauscht wäre (auch so etwas haben mir schon gelernte Elektriker gelegt...), wäre es eindeutig.

    Fazit: Leute, schreibt explizit in Eure Verträge, daß da ein Nulleiter zu sein hat, dann ist es eindeutig.

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  • Kracky
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    • 3. September 2002 um 00:20
    • #10

    Besser noch, Messgerät im Stromverteiler mitführen! Es gibt das zwei Möglichkeiten, entweder ein 400V Drehspulenmeßgerät fest eingebaut im Stromverteiler und mit Mehrfachschalter alle Schaltmöglichkeiten messen bevor Strom auf die Anlage. Oder die simple, Kleinmeßgerät nebenbei ins Case legen und vorher messen. Und fals beides nicht vorhanden oder machbar, erst ma nur ne Lampe einstecken, Birnen sind ersetzlich.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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    78598 Königsheim

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    • 3. September 2002 um 07:33
    • #11

    Es gibt auch Überspannungsabschalter, die man in den Stromverteiler einbauen kann.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ewok
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    • 3. September 2002 um 13:58
    • #12

    hi!

    Nach aktueller VDE hat IMO ein Nulleiter da zu sein, auch wenn er nicht gebraucht wird.
    Haken an der Sache: Altkabel müssen aber (dummerweise) nicht ausgetauscht werden

    Der Anschluss wurde nicht von einem Elektriker hergestellt, "irgendwer" hat von "irgendwo" ein Kabel genommen und es einfach in die nächstbeste CEE16-Dose gesteckt.

    Wer stellt denn Spannungswächter her ? Wer kennt Bezugsquellen, Preise ?

    mfg,

    tom

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    • 3. September 2002 um 18:10
    • #13
    Zitat

    Der Anschluss wurde nicht von einem Elektriker hergestellt, "irgendwer" hat von "irgendwo" ein Kabel genommen und es einfach in die nächstbeste CEE16-Dose gesteckt.

    im Zweifelsfall gilt die Frage: läßt sich das beweisen? Und er Kläger hat die Beweislast.

    Zitat

    Wer stellt denn Spannungswächter her ? Wer kennt Bezugsquellen, Preise ?


    http://www.rs-components.de

    nach Dreiphasen-Überwachungsrelais oder Über- und Unterspannungsrelais suchen. Größenordnung 100 Euro.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • tthorsten
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    • 3. September 2002 um 18:29
    • #14

    du könntest auch von HK die strom station kaufen, die macht das auch automatisch messen.


    ansonsten hilft evtl auch schon ein Teststecker für 380 Volt

    der zeigt dir dsa drehfeld an und geht im zweifels fall kaputt .

    oder halt spannung messen hier das von einem elektriker zeigen lassen und es ihm vor turnen, ob du es richtig machst.

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