Ganz einfache Frage: Welche Last darf mit einem 4mm Safetydrahtseil gesichert werden?
Grüße
Stephan
Ganz einfache Frage: Welche Last darf mit einem 4mm Safetydrahtseil gesichert werden?
Grüße
Stephan
Nach BGI 810-3:
einsträngige Sicherung: 4mm Drahtseil nach DIN 3060 mit Endverbindung nach DIN 3093-2 und Kausche nach DIN 3090 bis 10kg
zweisträgige Sicherung: 4mm Drahtseil nach DIN 3060 mit Endverbindung nach DIN 3093-2 und Kausche nach DIN 3090 bis 30kg
Achtung: Das Verbindungsglied muss auch noch berücksichtigt werden!
Als Verbinder sind so weit ich weiß nur noch U-Stücke zulässig und keine Karabiner mehr.
Ist das so?
karabiener sind noch zulässig aller ding nur bis zudem gewicht wie der kleine splint aushält! und närtürlich nur die mit der verschraubung!
würde mich aber nicht auf karabiener verlassen sonder kettennotglieder nehemen! sind auch nach meiner ansicht einfacher zu handeln!
Sch**** ist nur das die Glieder immer runterfallen wenn man gerade ungünstig steht. Soll aber welche mit Ring, wie beim Karabiner geben.
Für wie viel ist den der Splint im Karabiner ausgelegt?
Leider werden bei diesen Diskusionen sehr häufig falsche Begriffe benutzt.
Ein Kettennotglied dient dazu 2 Ketten "Notdürftig" miteinander zu verbinden. So sieht das Ding aus:
Was Ihr meint ist ein Kettenschnellverschluß
Für Sicherungsseile gibt es die DIN 56927 hier steht:
- 15kg -> 3mm Seil, Schnellverbindungsglied min 50kg
16-30kg -> 4mm Seil, Schnellverbindungsglied min 90kg
30-50kg -> 5mm Seil, Schnellverbindungsglied min 200kg
51-60kg -> 6mm Seil, Schnellverbindungsglied min 200kg
Drahtseilklemmen sind NICHT zulässig !
Die maximale Fallhöhe darf 20cm nicht überschreiten !
Alle diese Dinge stehen auch im DIN Taschenbuch 342. Ich wer sein Geld als Vermieter verdient sollte sich das leisten. Zu beziehen beim Beuth Verlag. Um es klar zu sagen ich kann die Preispolitik beim DIN und dem VDE nicht nachvollziehen und auch nicht gut heissen. Wenn ich alle Normen die ich beachten sollte kaufen will kann ich auch bei Porsche ein Auto kaufen gehen. Gesetze kann ich kostenlos Downloaden aber diese Normen sind völlig überteuert.
Womit Markus den Nagel auf den Kopf getroffen hat.
Welchen Nagel ?
Das die Normen zu teuer sind ?
Oder das man sich das Buch gönnen sollte ?
und überhaupt ich benutze doch Schrauben..... ![]()
beides... ![]()
Zitat von "Markus Verza"Für Sicherungsseile gibt es die DIN 56927 hier steht:
- 15kg -> 3mm Seil, Schnellverbindungsglied min 50kg
16-30kg -> 4mm Seil, Schnellverbindungsglied min 90kg
30-50kg -> 5mm Seil, Schnellverbindungsglied min 200kg
51-60kg -> 6mm Seil, Schnellverbindungsglied min 200kg
Heist das 2mm Stahlseil zum Sichern einer PAR Lampe an der Bar ist nicht ausreichend. Als Schlaufe also zwei Straenge.
Bye
Holger
Es heist nur das dieses Sicherungsseil nicht der DIN entspricht. Es gibt neben der DIN auch andere Anerkannte Regeln der Technik. Mir ist jetzt leider keine bekannt in der etwas zu Sicherungsseilen steht.
inzwischen gibt es eine neue bgi die 50 fache sicherheit für saftys vorschreibt .....
Bitte genauer.
-Bezeichnung
-Link
-...
-....
An alle Interessierten: Unter folgendem Link kommt man an die BGI "Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und -ketten"
http://www.dthg.de/praxis/infothe…SP_25_1-2-4.pdf
(wer grad einen kürzeren Link weiß: bitte posten)
hierin steht:
"Die Festlegungen beruhen auf den Ergebnissen von Fallversuchen, bei
denen die auftretenden dynamischen Kräfte gemessen wurden. Hierbei
ergab sich statistisch ein Verhältnis von 1 : 50 des Gewichtes zur maximal
auftretenden Kraft bei der einsträngigen Aufhängmethode." (Seite 9).
Ebenfalls auf dieser Seite findet sich die Forderung:
"Werden andere als in der Tabelle aufgeführte Verbindungsglieder
benutzt, so ist sicherzustellen, dass diese
1. eine Mindestbruchkraft aufweisen, die
a) bei einsträngiger Aufhängmethode das 50fache
b) bei zweisträngiger Aufhängmethode das 25fache
des Gewichtes des zu sichernden Gegenstandes nicht unterschreitet
und
2. gegen Selbstlösen gesichert sind."
Ich vermute dass sich der Post von jundc darauf bezieht. Wer diese BGI nicht daheim (od. in der Firma) als Nachschlagewerk stehen hat, sollte sie sich schnell besorgen (gibts nämlich schon länger...) und da steht wirklich sinnvolles drin.
Grüße emsch
Wenn ich jetzt alle BGVs beachte, verhalte ich mich dann vollständig richtig? Oder muß man zusätzliche ebenfalls die DIN kennen und beachten?
Grüße
Stephan