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Garantie und Rechnung - einige Fragen

  • Throsten
  • 21. Dezember 2003 um 12:15
  • Throsten
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    832
    • 21. Dezember 2003 um 12:15
    • #1

    Wie macht ihr das, bzw. wie sieht die Rechtslage aus, wenn:

    a) ihr ein Gerät auf Rechnung verkauft, auf das ihr aber keine Garantie mehr geben könnt/wollt (Gerät älter als 2 Jahre)

    b) ihr ein Gerät auf Rechnung verkauft, dass sich für Euch als Fehlkauf herrausgestellt hat. Ihr wollt aber mit der Garantie und so nix mehr zu tun haben und gebt dem Kunden eine Kopie eurer Kaufrechnung mit. (Support des Herstellers ist mehr als schlecht)

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    3.316
    • 21. Dezember 2003 um 21:43
    • #2

    Wenn du gewerblich ein Gerät verkaufst (mit Rechnung) musst du 2 Jahre Garantie gewähren!
    Es ist lediglich möglich diese bei gebrauchten Geräten oder Demoware auf ein Jahr zu beschränken.

    Gruß Oliver

  • Pille666
    Beiträge
    2.639
    • 21. Dezember 2003 um 23:33
    • #3

    genau so ist es!

    kenn aber einige leute die es anders machen. um das gerät trotzdem als offiziel verkauft darzustellen schreiben sie ne rechnung aber geben diese dem verkäufer nicht mit. so ist vor dem finazamt alles klar und man hat nicht das problem mit garantie!

    weiß allerdings nicht ob das rechtlich haltbar ist!

  • slayer
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    1.478
    • 22. Dezember 2003 um 09:24
    • #4

    Einzigste Möglichkeit, die ja auch Ebay zur Tagesordnung geworden ist...

    Du verkauft den Artikel als Schrott und lässt dir extra noch vom Käufer den Verzicht auf Garantie etc. unterschreiben.

    ...ich finde sowas allerdings saumäßig und kaufe bei solchen Leuten einfach nicht. Wenn es ein ordentliches Gerät ist und in Schuß, kann man auch 1 Jahr garabtie geben. Alles andere sind Halsabschneider...

    hauptsarre gitarre !

  • Pille666
    Beiträge
    2.639
    • 22. Dezember 2003 um 10:25
    • #5
    Zitat von "slayer"

    Einzigste Möglichkeit, die ja auch Ebay zur Tagesordnung geworden ist...

    Du verkauft den Artikel als Schrott und lässt dir extra noch vom Käufer den Verzicht auf Garantie etc. unterschreiben.

    ...ich finde sowas allerdings saumäßig und kaufe bei solchen Leuten einfach nicht. Wenn es ein ordentliches Gerät ist und in Schuß, kann man auch 1 Jahr garabtie geben. Alles andere sind Halsabschneider...


    sehe das etwas anders, gerade bei ebay. das meiste sind ja privat personen. und wenn die dann ein teil verkaufen was bsp schon 6 jahre alt ist und es nur 40 euro gebracht hat und es geht nach nem halben jahr kaputt und die reperatur kostet dann 60 Euro dann legt man noch drauf!

  • slayer
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    1.478
    • 22. Dezember 2003 um 10:37
    • #6

    ...ich meinte damit nicht kleinwertige Güter. Wegen 40 Euro mach ich nicht so einen Aufriss...

    darunter fallen dann auch Antiquitäten und Sachen die ohnehin als Schrott entlarvt werden, kauft man ja auch nicht...

    hauptsarre gitarre !

  • Throsten
    Beiträge
    832
    • 22. Dezember 2003 um 21:15
    • #7

    Nun, große Teile (sprich teure Teile) können auch mehr in der Reperatur kosten. Und wenn man das nicht selber machen kann, dann steht man da.

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    3.316
    • 23. Dezember 2003 um 00:57
    • #8
    Zitat von "slayer"

    Einzigste Möglichkeit, die ja auch Ebay zur Tagesordnung geworden ist...

    Du verkauft den Artikel als Schrott und lässt dir extra noch vom Käufer den Verzicht auf Garantie etc. unterschreiben.

    ...ich finde sowas allerdings saumäßig und kaufe bei solchen Leuten einfach nicht. Wenn es ein ordentliches Gerät ist und in Schuß, kann man auch 1 Jahr garabtie geben. Alles andere sind Halsabschneider...

    Das haben viele Gebrauchtwagen Händler auch so gemacht.
    Ist rechtlich aber nicht haltbar - der Käufer hat trotzdem einen Garantieanspruch. Und das sogar zwei Jahre weil der Verkäufer diese ja nicht schriftlich auf ein Jahr begrenzt hat

  • slayer
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    1.478
    • 23. Dezember 2003 um 02:13
    • #9

    echt? So weit ich weiß war das nur wenn man die Garantie durch seine eigenen AGB ausschalten wollte. Der Verkauf als Schrott oder kaputt war da leider legitim.

    hauptsarre gitarre !

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    Beiträge
    3.316
    • 23. Dezember 2003 um 14:24
    • #10

    Ich weiß von einigen Gerichtsurteilen bei denen die Verkäufer recht alt ausgesehen haben ....

    Wie auch immer ... es ist dem Firmenruf nicht sehr zuträglich, wenn man nach solchen "Gesetzeslücken" sucht.
    Macht´s einfach sauber & gut.

    Gruß Oliver

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 26. Dezember 2003 um 13:30
    • #11

    Du kannst in deinen AGB ruhig die Garantie ausschließen, es nützt Dir aber nix, da nicht zulässig. Das hebelt Dir jeder Anwalt aus.

    rettet den ROCKPALAST

  • Pille666
    Beiträge
    2.639
    • 26. Dezember 2003 um 15:12
    • #12

    hab mich heute mal informiert. als privat man kann man sich von der gewährleistungs garantie entbinden. ess muss aber dann schriftlich festgehalten werden.

    als "geschäftsmann" kann man sich nicht entbinden und wenn es nicht anders angegeben ist dauert die egwährleistung sogar 2Jahre diese kann aber auf 1 Jah verkürzt werden!

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 26. Dezember 2003 um 15:25
    • #13

    ich gehe vom gewerblichen handel aus, da geht das nicht.
    das geht nur bei privatverkäufen

    rettet den ROCKPALAST

  • Pille666
    Beiträge
    2.639
    • 26. Dezember 2003 um 15:52
    • #14
    Zitat von "ph-showtechnik"

    ich gehe vom gewerblichen handel aus, da geht das nicht.
    das geht nur bei privatverkäufen


    habe ich doch oben geschriben!


    der geschäftsman sollte das gewebe darstellen!

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 29. Dezember 2003 um 10:47
    • #15

    Beim Handel zwischen Kaufleuten (also Gewerbetreibenden) gibt es die Möglichkeit den Garantie/Gewährleistungsanspruch auf 6 Monate zu begrenzen!
    Solltet Ihr in Euren AGB's vermerken!

    Was glaubt Ihr, warum ich nur sehr ungern direkt an Endverbraucher verkaufe?! :o
    Die Gesetzteslage ist die reinste Katastrophe!!! :cry:

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 29. Dezember 2003 um 12:30
    • #16

    Garantie und Gewähleistung sind zwei unterschiedliche dinge

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 29. Dezember 2003 um 23:35
    • #17
    Zitat von "tthorsten"

    Garantie und Gewähleistung sind zwei unterschiedliche dinge


    Gewährleistung - gesetzlich geregelt
    Garantie - freiwillig

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

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