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Suche Wochenendsjob Raum Minden/Herford/Bielefeld/Lemgo

  • Urs
  • 6. Januar 2004 um 19:36
  • Urs
    Beiträge
    184
    • 6. Januar 2004 um 19:36
    • #1

    Ich suche einen Wochenendsjob im Bereich der Veranstaltungstechnik im oben gennanten Raum.
    Erfahrungen habe ich an meiner Schule(Wesergymnasium Vlotho) gesammelt im Bereich
    der Theaterlichttechnik/Bühnenbau, insgesamt 3 Theaterprojekte (Proben,Aufführungen),
    habe auch Erfahrungen im Bereich der Elektrotechnik/Elektronik durch Selbstbau eines
    DMX Mischpultes sowie einer Lastverteilung und eines DMX Demultiplexers.
    Erfahrungen im Bereich der Tontechnik habe ich durch Arbeit im Bereich der kirchlichen
    Jugendarbeit bekommen (TenSing),dort bin ich für die Veranstaltungstechnik verantwortlich
    und habe dort drei Konzerte mit 600 - 800 Zuschauern eigenverantwortlich von der Technik geplant
    sowie im Bereich des Tons als FOH Techniker durchgeführt. An kleineren Veranstaltungen habe ich bis
    jetzt ca. 15 durchgeführt, jeweils als Verantwortlicher für die gesamte Technik sowie als FOH Techniker.
    Ebenfalls Erfahrungen gesammelt habe ich als ich in der Kirchengemeinde der Gedächtniskirche für
    die Zeit des gesamtökumenischen Kirchentages(-Woche) einen Veranstaltungsort veranstaltungstechnisch
    betreut habe.

    Mobil bin ich durch ein eigenes Motorad, an Führerscheinen habe ich zum Motorradschein nur den normalen
    B-Führerschein, bin 19 Jahre alt und befinde mich in der 13 Jahrgangsstufe.

    Ing. M.Sc. Urs Obernolte

  • ChriBü
    Beiträge
    31
    • 8. Januar 2004 um 18:01
    • #2

    Falls Du so zu viele Angebote bekommst, sag ruhig bescheid; Ich nehme Dir gerne was ab.
    Nee, mal ernst, falls ich irgendwo noch Hilfe brauche, sag ich mal bescheid.
    Is ja nicht weit weg und wir sehen uns ja nächste Woche.
    Gruß nach Vlotho,

    ChriBü

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 10. März 2004 um 21:36
    • #3

    Hallo Urs!

    Wenn du einen Autoführerschein (incl. Anhänger) hättest könnte ich bestimmt was mit dir anfangen.

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • Urs
    Beiträge
    184
    • 11. März 2004 um 19:29
    • #4

    auto ja, mit e(Hängerschein) dazu leider nein

    Ing. M.Sc. Urs Obernolte

  • CrezesDusty
    Beiträge
    229
    • 11. März 2004 um 20:11
    • #5

    Für die Leute der älteren Generation welche nicht wissen was mit BE gefahren werden darf:

    -PKW & LKW bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse

    -PKW & LKW bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 KG zul Gesamtmasse.

    -PKW & LKW mit Anhänger über 750 KG zul Gesamtmasse wenn die Gesamtmasse PKW + Anhänger bzw. LKW + Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet. In diesem Fall muss das Leergewicht PKW / LKW allerdings höher liegen als die zul. Gesammtmasse des Anhängers!

    Da haben wirs doch:
    Lichtgeschwindigkeit: 299.792,458 Kilometer pro Sekunde
    Schallgeschwindigkeit: 333 Meter pro Sekunde

  • Thomas
    Verifiziert
    Beiträge
    10.847
    • 15. Juni 2004 um 14:37
    • #6

    so weit ich weiß nicht ganz richtig.
    du meinst sicher mit B gefahren werden darf.
    weil mit BE ist das dann wie mit dem alten Führerschein. also bis 7,5 Tonnen...

  • lightguy
    Gast
    • 15. Juni 2004 um 15:39
    • #7

    also laut Fahrschule.de sieht das ganze so aus:

    Zitat


    Klasse B
    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

    Klasse C 1
    Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).

    Klasse BE, CE, C1E, DE, D1E
    Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (Ausnahme bei Klasse B, siehe Abschnitt "Anhängerführerscheine"). Bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Bei der Klasse D1E darf der Anhänger außerdem nicht zur Personenbeförderung verwendet werden


    Gruß Daniel

  • RA-CG
    Beiträge
    1.205
    • 15. Juni 2004 um 15:57
    • #8

    Hi!

    Klasse E steht grundsätzlich für Anhänger, ist aber immer in Verbindung mit dem Zugfahrzeug zu sehen.

    B = PKW bis 3,5t zGG
    C1 = PKW/LKW bis 7,5 t zGG
    C = LKW über 7,5t zGG
    D = Bus (da gibt's glaub auch nochmal ne Unterscheidung)

    Der alte 3er Führerschein entspricht der Klasse C1E, also bis 7,5t zGG Zugfahrzeug plus Anhänger (max. 1,5 fache des Zugfahrzeuges bei durchgehender Bremsanlage).

  • Nessy
    Beiträge
    13
    • 29. Juni 2004 um 10:14
    • #9

    Ich darf mich Urs mal anschliessen, suche auch noch ein paar jobs, bis ich meine Ausbildung anfange! Allerdings, suche ich nur stagehand jobs, weil für mehr mein fachwissen nicht reicht! aber da ich keinen Führerschein habe, kann ich das wahrscheinlich knicken! Habe einige jobs im Rahmen eines Praktikums gemacht und weiß zumindest, wie das arbeitspensum ist! Bin jetzt seit 3 monaten ohne arbeit und vermisse das knüppeln total! Also wenn ihr noch einen Stagehand braucht und mir das zutraut, obwohl ich ein mädchen bin, könnt ihr euch ja melden! Würde mich wirklich sehr freuen!

    Bis denn dann!


    Nessy

  • Jan Brandt
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    960
    • 3. Oktober 2004 um 20:22
    • #10

    CrezesDusty hat Recht. Wir hatten das Thema letzte Woche in der Fahrschule.
    Mache deshalb auch gleich B/E, dann muss ich nicht soviel rumrechnen. ;)


    Jan

    040 audio GbR

    http://www.040audio.de | hallo@040audio.de

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