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Hochzeit und Pyrotechnikeffekte

  • Sihtam
  • 16. Januar 2004 um 13:16
  • Sihtam
    Beiträge
    203
    • 16. Januar 2004 um 13:16
    • #1

    Hallo

    Einer meiner Cousins Heiratet bald mein Vater ist dann auf die tolle Idee gekommen einfach von Sylvester Raketen und andere Effekte (Aldi packung) aufzuheben und diese dann dort zu benutzen.

    Da ich so was aber irgendwie zu billig finde und ich Lichteffekte und Pyrotechnik einfach total klasse finde hab ich mir überlegt ob man nicht vielleicht selber nen paar interessante und schöne Sachen für eine Hochzeit basteln könnte.

    Dabei hätte ich an
    Riesen Eisfontäne 25 Min. - 10er Schtl
    gedacht.

    Wobei es nicht direkt für 56 € sein muss!!!
    Was meint ihr was gut dafür geeignet wäre!

    Und kann man jetzt überhaupt noch die Sachen kaufen?


    Andere Frage:
    Wo kann man in NRW (Düsseldorf) nen Lehrgang mit Lizenz zum Bühnenfeuerwerker machen. Und wo gibt es Infos?

    Gruss Mathis

  • lokaluser
    Beiträge
    32
    • 16. Januar 2004 um 15:46
    • #2

    Hallo,
    gibt viele Sachen, die man mit Pyro anfangen kann. Aber zuerst mal der Hinweis: Feuerwerk ist immer Genehmigungspflichtig. Deine aufgehobenen Silvesterraketen darfst du auch nicht während des Jahres schiessen. Dafür brauchst du eine Ausnahmegenehmigung. Ich will jetzt nicht irgendwie Klugscheissern, sondern so ist die Gesetzeslage nunmal. Ausserdem gehst du so eben Problemen aus dem Weg, die dich evtl sehr teuer kommen können und du möchtest ja, wie du geschrieben hast, deinen Schein noch machen. Also bitte verbau dir das nicht wegen 30 Euro gespartem Verwaltungsgeld.
    Zudem kannst du mit der Ausnahmegenehmigung auch ausserhalb von Silvester Feuerwerk einkaufen.

    So, nun zu deiner Idee.

    Was für einen Rahmen hat die Veranstaltung? Suchst du was für innen oder aussen, was willst du ungefähr investieren? Hast du irgendwelche Auftritte, also eine Bühne oder ist das ein Restaurant?

    Für ein Aussenfeuerwerk als Tipp, viele Ordnungsämter genehmigen das nicht gerne für private Anlässe. Habe aber festgestellt, dass man weitaus weniger Probleme hat, wenn man keine aufsteigenden Effekte, sprich Raketen, beantragt. Kannst z.B. Bengalbeleuchtung machen (wenns draussen ist) oder Vulkane, kleine Sonnen und Fontänen verwenden. Das geht eigentlich immer durch. Aber dafür würde ich mich einfach mal mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzten.

    Wenn du dir noch ein paar gute Ratschläge holen willst, kann ich dir noch das Feuerwerker-Forum ans Herz legen (http://www.feuerwerk-forum.de) da sind dann auch viele Großfeuerwerker drin zu finden.

    Viel Spaß und Glück bei der weiteren Planung.

    Gruß
    Stefan

  • Sihtam
    Beiträge
    203
    • 16. Januar 2004 um 16:00
    • #3

    Vielen Dank für deine Info.
    Es ist nicht klugscheisserich, auf so was muss hingewiesen werden. Das war mir auch bewusst. (Da ich aber noch keine 18 bin würd ich mich dadurch sowieso aus dem verkehr ziehen)

    Ich glaub ich hab mir da wieder was in de Kopf gesetzt was ich sowieso nicht durch ziehen kann allein schon wegen des Geldes und da ich kein Ahnung von der Location dort habe. (ich meine nen kleines Kuhdörfle)

    Also Raketen find ich am Tag sowieso nicht so dolle das wirkt einfach nicht. Ich hätte es wenn schon auf die kleinen Sachen abgesehen wie halt Fontänen.
    Bengalfakeln würden denke ich auch nicht schlecht aussehen obwohl diese nen bissle zu viel rauchen könnten.

    Ich werd mich mal im Forum umsehen:
    http://www.feuerwerk-forum.de


    Gruss Mathis

  • DJ LUCK
    Beiträge
    456
    • 16. Januar 2004 um 16:31
    • #4

    Hallo
    Schau doch mal bei http://www.feuerwerk.info/
    Dann nach Brennendes Herz suchen.
    Das sieht sicher gut aus bei einer Hochzeit.


    Gruß
    DJ LUCK

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 16. Januar 2004 um 21:50
    • #5
    Zitat von "Sihtam"

    Einer meiner Cousins Heiratet bald mein Vater ist dann auf die tolle Idee gekommen einfach von Sylvester Raketen und andere Effekte (Aldi packung) aufzuheben und diese dann dort zu benutzen.

    das darft man nur, wenn man einen befähigungsschein hat

    Zitat von "Sihtam"

    Da ich so was aber irgendwie zu billig finde und ich Lichteffekte und Pyrotechnik einfach total klasse finde hab ich mir überlegt ob man nicht vielleicht selber nen paar interessante und schöne Sachen für eine Hochzeit basteln könnte.

    das darfst du nur als großfeuerwerker in gewissem umfang
    oder als hersteller (zweiteres ist für "privatpersonen" nahezu unmöglich)

    Zitat von "Sihtam"

    Und kann man jetzt überhaupt noch die Sachen kaufen?

    mit schein - ja :D
    ohne schein nur kurz vor sylvester die "freien" sachen (kl II),
    die darfst du aber auch nur an sylvester und neujahr verwenden.


    aber für "tagsüber" sehe ich ehrlich gesagt keinen besonderen
    sinn in pyrotechnik - schon gar nicht, wenn dir 50,- schon zu viel sind...

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Pyromagic
    Beiträge
    23
    • 16. Januar 2004 um 23:25
    • #6
    Zitat von "hasenfuß"

    das darft man nur, wenn man einen befähigungsschein hat

    Das stimmt nicht ganz, man muß als Otto - Normalverbraucher eine Ausnahmegenehmigung zum Verwenden von Silvesterfeuerwerk außerhalb von Silvester beim Ordnungsamt beantragen. Je nach Bundesland erhält man diese gegen Gebühr und darf dann sein Silvesterfeuerwerk im Jahr abrennen.

    Gruß Pyromagic ( Scheininhaber )

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 17. Januar 2004 um 20:35
    • #7
    Zitat von "Pyromagic"

    Ausnahmegenehmigung zum Verwenden von Silvesterfeuerwerk außerhalb von Silvester beim Ordnungsamt beantragen. Je nach Bundesland erhält man diese gegen Gebühr und darf dann sein Silvesterfeuerwerk im Jahr abrennen.

    Gruß Pyromagic ( Scheininhaber )


    §24 - ups, das habe ich dann wohl übersehen.. : )

    einigen wir uns auf:

    ohne dies extra zu beantragen darf otto n. das nicht

    und er sollte sicherheitshalber frühzeitig das zuständige
    ordnungsamt kontaktieren, je nachdem muß noch eine
    "schriftliche anzeige" zwei wochen vorher zur behörde..


    gruß auch scheininhaber ; )

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Fränkie
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    • 25. Januar 2004 um 22:39
    • #8

    Dafr ein Großfeuerwerker wirklich Bastel oder darf er vielmehr der bestimmung nach verwenden?

    Fränkie

    auch Scheineinhaber

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

  • Michel
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    • 26. Januar 2004 um 11:50
    • #9
    Zitat

    Dafr ein Großfeuerwerker wirklich Bastel oder darf er vielmehr der bestimmung nach verwenden?


    Nein, Basteln, d.H. Verändern von Pyrotechnischen Gegenständen darf auch ein Großfeuerwerker nicht. Ausser er beantragt für das fertige Produkt eine BAM Prüfung. Ohne BAM wirds automatisch als T2 eingestuft und damit wirds genehmigungsplichtig etc.

    Pyro ist defintive kein Themengebiet von "Jugend forscht"

    Finger Weg! Schwenke eine Wunderkerze und freu Dich.

  • Fränkie
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    • 27. Januar 2004 um 15:24
    • #10

    Der Kandidat erhält einen Minuspunkt.

    Pyrotechnische Effekte der Klasse PT 2 sind sehr wohl von der BAM abgenommen.
    Veränderte Effekte werden als Klasse IV eingestuft, was aber so verstanden werden könnte das ein Großfeuerwerker (also eine mit dem Schein für die Klassen III und IV) Effekte verändern darf.

    DAS DARF ER ABER NICHT,

    oder nur wenn er bei der IG Chemie einen Herstellerschein gemacht hat.

    Dieser Veränderte Effekt ist nun also so lange Klasse IV bis sie die BAM abgenommen hat und als PT 1 oder 2 eingestuft hat.
    so lange darf ihn ein Klasse IV schein inhaber nur als Klasse IV effekt
    VERWENDEN. (selbstverständlich auch mit den Sicherheitsabständen die für KL. IV gelten)


    Die frage war eine rethorische, wenns recht ist werde ich die Wunderkerze nur nach dem erfolgreichen Abbrennen von Großfeuerwerk schwenken, auf der Bühne bräucht ich dafür ne Genehmigung.


    wie gesagt
    auch § 20 - Scheininhaber

    :wink:
    Fränkie

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

  • Michel
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    • 27. Januar 2004 um 16:18
    • #11
    Zitat von "Fränkie"


    Pyrotechnische Effekte der Klasse PT 2 sind sehr wohl von der BAM abgenommen.

    hab ich auch nie bestritten. Die Einteilung erfolgt ja schließlich durch die BAM.

    Zitat

    DAS DARF ER ABER NICHT,

    oder nur wenn er bei der IG Chemie einen Herstellerschein gemacht hat

    Das wollte ich eigentlich zum Ausdruck bringen. Dachte zwar es wird dann T2 aber du hast Recht, veränderte Gegenstände werden als KL. IV eingestuft. Ich habs gerade nochmal nachgeschlagen: Sie verlieren die Zulassung (also BAM) und werden somit als Kl. IV und nicht mehr handhabungssicher eingestuft.

    auf der Bühne bräucht ich dafür ne Genehmigung.

    Klar, da offenes Feuer.
    Ich gehe aber davon aus das unserer junger Sportsfreund sein Silversterkram im Garten abbrennen wollte. Soviel Verstand kann man wohl vorraussetzen. Von einer Bühne stand da jedenfalls nichts.
    Und bei einer Privatfeier im Garten wird man doch wohl ne Wunderkerze schwenken dürfen, da Klasse 1.


    Ehrlich gesagt versteh ich aber Deine Frage nicht. Du frägst:

    Zitat

    Darf ein Großfeuerwerker wirklich Bastel oder darf er vielmehr der bestimmung nach verwenden?


    Und im nächsten Beitrag gibst Du dir die passende Antwort. Haben wir uns da jetzt Mißverstanden oder einfach an einander vorbeigeredet?


    Grüße

    Michel (Kein Scheininhaber)

    :wink:

    [/quote]

  • Fränkie
    Profi
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    • 29. Januar 2004 um 17:31
    • #12

    hasenfuß' Post hätte mißverstanden werden können,
    da ich ein komischer Kauz bin hab ich nicht gleich klartext geredet sondern,
    erst versucht heraus zu finden wie er es meinte, er hat sich aber nicht locken lassen.

    verzeiht
    Fränkie

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

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