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Verkauf ins EU-Ausland! USt-ID...

  • PA-Peter
  • 19. September 2002 um 08:30
  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 19. September 2002 um 08:30
    • #1

    Hi Leute,

    wenn ich z.B. nach AU Material verkaufe und mein Kunde hat ne USt-ID, dann berechne ich, logischerweise, keine USt (MwSt). Wenn er nun weiter verkauft, muß er ja den landesüblichen Satz draufhauen...

    Was ist denn nun, wenn mein Kunde keine USt-ID hat und zudem noch Privatperson ist??

    Hab zwar schon ne Anfrage beim Steuerberater laufen, doch der ist recht langsam :wink:. Vielleicht weiß es ja jemand hier?
    Kaufmännische Asse vor :smile:

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • martin
    Beiträge
    3.234
    • 19. September 2002 um 08:34
    • #2

    Morgen,

    Wenn der Kunde keine UID hat, rechnest du deine 16% drauf. Macht adam hall mit mir auch immer so. Ich hab zwar Anfang des Jahres eine UID beantragt, aber bis heute nix mehr gehoert. is mir wurscht, denn eure 16% sind mir eh lieber als unsere 20% :smile:
    Probleme gibt nur mit diversen herstellern, die bestehen auf ner UID.

    CU
    Martin

  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 19. September 2002 um 09:00
    • #3

    mann könnte sich ja auch konspirativ treffen und die problematik umgehen.

    wird ja mit zigarentten auch so gemacht.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • sailor79
    Beiträge
    46
    • 19. September 2002 um 09:38
    • #4

    Moin zusammen!

    Es gibt mit der Ust-ID wohl ein paar Probleme. Es ist bei den Finanzämter wohl so üblich, dem Steuerberater Auskunft zu geben, wenn er die entsprechende Ust-ID angeben kann. Da Sie aber jetzt auf dem Briefbogen steht, hat man evtl. mehrere Steuerberater, die sich informieren! :sad:

    Gruß

    Michael

  • Markus
    Beiträge
    255
    • 19. September 2002 um 10:46
    • #5

    Halt Vorsicht!
    Ich glaube, daß Du da etwas durcheinander schmeißt.
    Die Nummer, die Du seit 01.07. auf jeder Rechnung angeben mußt (ob mans muß sei mal dahingestellt), und die für Deinen Steuerberater von Bedeutung ist, ist die ganz normale Steuernummer, die jedem steuerpflichtigen Bürger zugeteilt wird. z.B. 123/4567/8901.
    Hier geht es jedoch um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer mußt Du extra beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis beantragen, und benötigst sie auch nur dann, wenn Du Waren aus dem EU-Ausland importierst, oder an Vorsteuerabzugsberechtigte im EU-Ausland liefern willst. Diese Nummer könnte dann so aussehen: DE 123 456 789
    Dieses System wurde eingeführt, um den innergemeinschaftlichen Handel mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen der Mitgliedsländer und deren autonomer Finanzhoheit zu vereinfachen.

    In der Praxis sieht das so aus:
    Du kaufst Ware von eiem Hersteller aus Italien.
    Sofern Du Gewerbetreibender und vorsteuerabzugsberechtigt bist, beantragst Du Deine USt.-Id-Nummer.
    Diese teilst Du dem Lieferanten in Italien mit, der wiederum liefert die Ware zu Dir und berechnet Dir den Nettopreis ohne irgendwelche italienische oder deutsche Umsatzsteuer.
    Diesen innergemeinschaftlichen Erwerb gibts Du bei Deiner nächsten USt.-Voranmeldung mit an, zusätzlich führst Du regelmäßige Instratmeldungen über die Beträge unter Angabe der USt.-Id.-Nr. deines italienischen Geschäftspartners an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis.
    Solltest Du keine USt.-Id-Nr. besitzen, liefert Dir der Italiener mit zusätzlicher Berechnung der italienischen Umsatzsteuer. Diese kannst Du dann später von Deinem Finanzamt wiederbekommen.

    Du lieferst Ware nach Frankreich.
    -Dein Kunde ist Gewerbetreibender und vorsteuerabzugsberechtigt:
    Er teilt Dir seine USt.-Ident.-Nr. mit. Du belieferst ihn, stellst ihm nur den Nettobtrag in Rechnung und gibst gleich Deine Ust.-Ident-Nr. mit an.
    Weiterhin trägst Du den Betrag in der nächsten USt.-Voranmeldung ein, und meldest ihn dem Bundesamt für Finanzen.
    - Dein Kunde ist Privatperson oder Kleingewerbetreibender.
    Du lieferst, und stellst den Nettobtrag zuzüglich der deutschen Umsatzsteuer (16%) in Rechnung.

    Alles Logo?

  • bastler
    Beiträge
    1.074
    Marktplatz Einträge
    1
    • 19. September 2002 um 12:50
    • #6

    Mal ne einfache Frage:
    Wenn ich mit UID im EU-Ausland einkaufe, zahle ich die dortige Umsatzsteuer nicht. Muß ich dann in Deutschland Umsatzsteuer bezahlen oder komm ich ganz ohne Steuern weg?

    Michael

    P.S.: Hab leider keine Ahnung von Steuernaber ich hoffe ihr klärt mich auf.

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 19. September 2002 um 13:13
    • #7

    Ohne Steuer, da Du ja Vorsteuerabzugberechtigter bist!

    Du mußt jedoch beim Weiterverkauf ganz normal den üblichen USt-Satz berechnen...

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Hellmich
    Beiträge
    647
    • 19. September 2002 um 13:35
    • #8

    und wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
    oder ist man das automatisch mit gewerbeschein?

    gruß
    sascha

    wer viel misst, misst mist

  • Markus
    Beiträge
    255
    • 19. September 2002 um 13:54
    • #9

    Vorsteuerabzugberechtigt ist derjenige, der auch dazu verpflichtet ist, auf die Rechnungsbeträge seiner Lieferungen und Leistungen 16% MwSt. zu erheben.
    Also jeder Gewerbetreibende, der nicht Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG ist.
    (Ich glaub, bei 20000 € Jahresumsatz liegt da die Grenze).

    Nochwas zum Thema Vorsteuerabzug: Wer davon Gebrauch macht, ist natürlich auch verpflichtet, Umsätze zu tätigen. Geschieht dies nicht, kann sich das Finanzamt die erstatteten Beträge wieder zurückholen.

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 19. September 2002 um 13:55
    • #10

    da gabs mal ne Umsatzabhängige Regelung...
    Ich glaube irgendwie ab 25.000 DM

    Jedoch kannst Du Dich wohl auf freiwillig als Umsatzsteuerpflichtig eintragen...

    Genaues weiß ich leider nicht!

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 23. September 2002 um 10:58
    • #11

    >da gabs mal ne Umsatzabhängige Regelung...
    >Ich glaube irgendwie ab 25.000 DM

    die Grenze kenne ich nicht >genau<; die Region stimmt (20.000 oder 25.000)

    >Jedoch kannst Du Dich wohl auf freiwillig >als Umsatzsteuerpflichtig eintragen...

    genau, man kann die "normale" Besteuerung mit ausgewiesener Umsatzsteuer & Mehrwertsteuer für mindestens 5 Jahre beantragen. Hat natürlich Vorteile, sobald man mit Firmen zusammenarbeitet, die sind immer froh, eine "ordentliche" Rechnung zu haben. Ich habe aus diesem Grund trotz meiner noch recht geringen Umsätze nicht die Besteuerung nach Kleinunternehmer-§ gewählt.

    Bei sehr geringen Umsätzen kann man eine Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung beantragen; hier kenne ich die Grenze allerdings nicht.

    mfg,

    tom

    http://www.partyontour.de

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