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Frage zur Zulässigkeit bzgl. Truss

  • Miguelino
  • 16. März 2004 um 00:23
  • Miguelino
    Beiträge
    79
    • 16. März 2004 um 00:23
    • #1

    Hallo,
    zu folgendem kann ich hier im Forum leider nichts finden, würde mich
    aber als Amateur sehr interessieren!

    Bsp.:
    2 DJs bauen ihre Anlage für irgendeine Party auf
    (egal ob privat oder öffentlich) ,
    stellen ein paar Meter Truss und fliegen beispielsweise
    auch Boxen, aber das ohne jede Vorschrift evtl. sogar mit
    "selbstgebautem" Truss und ohne jede zusätzl. Sicherung!
    - sie sperren aber davor ab und turnen nur selbst darunter herum
    (was sie ja auch zu Hause in den eigenen vier Wänden könnten und
    auch ausschließlich sollten, auch meine Meinung, klar!!!)
    Wie sieht es da mit Haftung aus!
    Kann die Veranstaltung dann auch durch die Aufsichtsbehörde, ....
    abgebrochen werden!

    Greift da auch der Anwendungsbereich der vplt sr1.0, der ja ziemlich allg. gehalten ist?

    Grüße
    Michael

  • DeadEye
    Beiträge
    1.774
    • 21. März 2004 um 17:31
    • #2

    Was darüber niemand bescheid? Weil das würde auch mich intressieren!

    "Das ist ein Lautsprecher und kein Leiseschweiger!"

  • newbie
    Beiträge
    557
    • 21. März 2004 um 18:23
    • #3

    deine Frage solltest du nocheimal überdenken...

    Zitat
    DJs bauen ihre Anlage für irgendeine Party auf
    (egal ob privat oder öffentlich) ,
    [...]
    Kann die Veranstaltung dann auch durch die Aufsichtsbehörde, ....
    abgebrochen werden!


    schon mal ne aufsichtsbehörde auf ner privaten VA gesehen? ich nicht...

    bei einer öffentlichen VA wird ( gottseidank ) diese natürlich vom ordungs/bauamt abgebrochen!
    denn es wurden geltene Arbeitsschutzmaßnahmen nicht eingehalten, und hier zeigt sich auch der Unterschied zwischen zu Hause ( nicht gewerblich ) und einer öffentlichen VA ( gewerblich ) auf der auch alle Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen.
    On die VA privat oder öffentlich ist spielt keine Rolle wenn du es gewerblich machst, die Arbeitsschutzbestimmungen gelten in jedem Falle.

    I belive in Beams!
    -
    Live as if you were to die tomorrow. Learn as if you were to live forever. (Gandhi)

  • DeadEye
    Beiträge
    1.774
    • 21. März 2004 um 19:18
    • #4

    Ich glaube die Frage ziehlt nicht darauf!
    Sondern eher ob das stellen der Truss dort wo kein Besucher sich aufhalten wird auch unzulässig ist, in diesem Falle.

    "Das ist ein Lautsprecher und kein Leiseschweiger!"

  • Miguelino
    Beiträge
    79
    • 30. März 2004 um 17:22
    • #5

    ja richtig Deadeye, besonders darauf zielte meinte Frage ab!

    Gut finde ich auch auch was Newbie da alles an
    Grundlegendem angeführt hat.
    Ich habe nämlich den Eindruck im Forum fehlt es viel zu sehr
    an Informationen zu diesen "Rahmenbedingungen",
    bzw. dem Hinweis wo man sich darüber informieren kann.

    Die Profis regen sich über die Hobbykistenschlepper auf und
    zählen DIN Normen auf, die wahrscheinlich noch nicht mal ihren Kollegen
    kennen und nachschlagen werden/können, und andere
    fachsimpeln darüber ob sich die ALUTRUSS Traverse vielleicht um
    2/10 mm mehr durchbiegt als die von Milos....

    zurück zum Thema:

    Zitat

    Sondern eher ob das stellen der Truss dort wo kein Besucher sich aufhalten wird auch unzulässig ist?

    Wer weiss die Antwort?
    mfg
    Michael

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 31. März 2004 um 00:13
    • #6

    Die Diskusion ob ein nicht Regelgerechter Aufbau unter gewissen Umständen doch Zulässig ist möchte ich so bitte nicht führen.
    Das Thema Rigging ist einfach zu ernst und hat ein zu großer Gefahrenpotential.

    Ich lasse diesen Tread mal auf bitte aber ernsthaft darum von Vorschlägen abzusehen wie man die Vorschriften vielleicht umgeghen kann.

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 21. April 2004 um 09:37
    • #7

    Lass uns doch mal darüber reden, ab wann die VBGVorschriften greifen.

    Das dies bei gewerblichen Dingen der Fall ist steht wohl außer Frage.
    Also da ist es in jedem Fall (IMHO) nicht erlaubt, auch wenn es kein Publikum gefährdet. Der Dj ist in dem Fall gefährdet, das reicht.

    Nun, die Betrachtung des privaten Bereiches.
    Hier geht es um die Haftungsfragen.
    Ein Vergleich:
    Darf man mit nem gewerblich genutzten PKW in der 30er Zone 60 fahren?
    Darf man dafür aber mit nem privatgenutzen PKW in der 30er Zone 60 fahren?
    Na?

    Genau! Meiner Meinung nach ziehen hier die gleichen Regeln. Genau wie es mein Beispiel zeigt, kann man für beide Fälle sagen:
    "Ja man darf... wenn man sich nicht erwischen lässt."

    Soweit ich informiert bin, gilt auch für den privaten Bereich, dass eine VA dann geschlossenen werden kann und muss, wenn Personen dabei gefährdet werden.

    Ich erinnere mich an den Geburtstag eines Freundes, wo die Feier von der Polizei dicht genacht wurde, weil der Raum nur für 80 Leute (fehlende Notausgänge) zugelassen war, aber bestimmt 150 drin waren.

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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