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TA-Lärm, ursprünglich für Beschallung gedacht?

  • Mister.Lange
  • 26. Mai 2004 um 23:06
  • Mister.Lange
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    • 26. Mai 2004 um 23:06
    • #1

    Ich schreib das Thema mal hier rein, falls es doch nicht passt dann bitte verschieben.

    Danke


    Ich hab mich gerade, wegen einer anstehenden VA, etwas eingehender mit der TA-Lärm beschäftigt.
    Nun drängt sich mir der Eindruck auf, dass die "Macher" im Hinterkopf eher an Betriebe und Gewerbe alá Biergarten dachten. Ich halte besonders die "Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse" für stark Praxisfremd, liegt er doch in Mischgebieten gerade mal 10 dB(A) über den normalen Werten. Dass muss man sich ja in einer Innenstadt als einerseits Cafébetrieb-Sommer-Warm-draußen sitzen, und andererseits Stadtfest große Bühne viele tausen Menschen (die meisten Betrunken) vorstellen.

    Hat jemand zufällig die "Entstehung" der TA-Lärm und eventuell damit verbundene Diskussionen verfolgt? Oder hat jemand diesbezüglich Bemerkungen aus Umwelt-/Ordnungsämtern gehört, die das vielleicht ähnlich einschätzen?
    Mich würde einfach interessieren, ob ich der Einzige bin, dem sich dieser Eindruck aufdrängt.

  • ADMIN
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    • 27. Mai 2004 um 01:32
    • #2

    Die TA Lärm ist eine Ausführungsbestimmung des Bundesimmissionsschutzgesetztes und gilt für alles, was irgendwo laut macht, am Rande auch für Veranstaltungen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mister.Lange
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    • 27. Mai 2004 um 09:17
    • #3

    Das ist mir soweit schon bewusst. Ich halte sie nur für "Praxisfremd". So das ich am Samstag auf einer VA, die unter seltene Ereignisse fällt, mitten in der Innenstadt direkt hinter der Bühne die festgeschriebenen Pegel einhalten muss. Faktisch wird die Band auf der Bühne schon lauter werden. Mein Gedankengang geht in die Richtung: Wenn schon eine von zehn möglichen Ausnahmen, warum dann nicht mit machbaren Pegeln. Zumal bei so einem seltenen Ereigniss die kurzzeitigen Spitzenpegel nicht so hoch sein dürfen wie im normalen Fall.

  • Mister.Lange
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    • 31. Mai 2004 um 20:09
    • #4

    So, kurzes Fazit der VA:

    Es kann wohl so dort keine Livemusik mehr stattfinden. Die Salsaband (immerhin ohne Gitarrenamps angereist) aus Cuba erzeugt allein schon über 90dB am relevanten Messpunkt. Das reicht laut TA-Lärm noch nicht mal für Tagsüber. Es handelt sich wie gesagt um einen Platz mitten in der Innenstadt.

  • ADMIN
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    • 31. Mai 2004 um 22:03
    • #5

    Wo war der relevante Messpunkt?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mister.Lange
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    • 31. Mai 2004 um 22:39
    • #6

    Ich versuche es mal zu beschreiben:
    ca. 10m hinter der Bühne stand das Haus. Der Messpunkt lag im selbigen ca. 15m linker Hand der Bühne im vierten Stockwerk.


    Ist die TA-Lärm eigentlich Bundeseinheitlich oder gibt es Auslegungs- bzw. Genehmigungsunterschiede auf Komunal- bzw. Länderebene?

  • berot
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    • 11. Juni 2004 um 10:17
    • #7
    Zitat

    Ist die TA-Lärm eigentlich Bundeseinheitlich oder gibt es Auslegungs- bzw. Genehmigungsunterschiede auf Komunal- bzw. Länderebene?

    Hier im Osten ist das so gut wie kein Thema. Wir ballern hier mit lauten Moppeds rum, lassen bei VA's die Hosen flattern und taumeln nachts besoffen und lauthals durch die Innenstadt. Maximal kümmt eine Streife vorbei und spricht "Nu nehmt mal ne Schippe Kohlen vom Grill" und verschwindet wieder. Im Trabbi- und W50 - Land ist Lärm eine andere Größe. :D

    Alle sagten: Das geht nicht.
    Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's einfach gemacht.

  • Mister.Lange
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    • 11. Juni 2004 um 10:51
    • #8

    Das war für mich jetzt ein relativ zweckfreier Beitrag. Immerhin liegt Chemnitz östlicher als Halle, oder?
    Und ich glaube auch nicht, dass ein Wachtmeister bei einem laut knatternden Moped an die TA-Lärm denkt.
    Abgesehen davon war ich auch schon mit Bands in Halle. Z.B. auf der Freilichtbühne Peißnitzinsel, oder so ähnlich. Dort hat der Veranstalter sehr genau auf das Einhalten der Vorschriften geachtet.

  • berot
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    422
    • 12. Juni 2004 um 21:00
    • #9
    Zitat von "Mister.Lange"

    liegt Chemnitz östlicher als Halle, oder?

    ... und sogar noch südlicher.

    Schön, daß Du jetzt noch fix hingeschrieben hast, daß Du aus Chemnitz kommst (stand gestern noch nicht da).


    Zitat

    Z.B. auf der Freilichtbühne Peißnitzinsel, oder so ähnlich. Dort hat der Veranstalter sehr genau auf das Einhalten der Vorschriften geachtet.

    Kann sein. Auf den VA's wo ich bisher geregelt habe, hat es niemanden interessiert.

    Gruß, Robi

    Alle sagten: Das geht nicht.
    Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's einfach gemacht.

  • Ton_Opa
    Profi
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    • 13. Juni 2004 um 11:21
    • #10
    Zitat

    Ich hab mich gerade, wegen einer anstehenden VA, etwas eingehender mit der TA-Lärm beschäftigt.
    Nun drängt sich mir der Eindruck auf, dass die "Macher" im Hinterkopf eher an Betriebe und Gewerbe alá Biergarten dachten.

    Eingehender?

    Es heißt in Absatz 4.1.1. :

    Zitat


    Sie (Anm.: die TA Lärm) gilt .....mit Ausnahme folgender Anlagen: ....

    b)sonstige nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen und Freiluftgaststätten

    Das ist doch eindeutig, oder?

    Der Berurteilungspegel besteht zu einem Großteil aus dem Laeq, der sich erheblich von der Anzeige eines billigen Pegelmessers unterscheiden kann. (bis zu 40 dB weniger)

    Laeq- Messgeräte gibts ab 1000 Euro. In der Tat, ziemlich praxisfremd.:cry:
    Gruß
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • acoio
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    • 13. Juni 2004 um 11:43
    • #11
    Zitat von "Ton_Opa"


    Ich lese daraus ´nicht genehmigungbedürftige Freiluftgaststätten´. Ein Biergarten ist doch aber genehmigungsbedürftig oder?
    Auf welche Genehmigung bezieht sich der Absatz überhaupt?
    Schankgenehmigung, Konzession oder was?

    Bitte um Aufklärung...


    Ralf
    [/b]

    extreme conditions demand extreme responses

  • Ton_Opa
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    • 13. Juni 2004 um 14:21
    • #12

    genehmigungbedürftig im Sinne des Bundesimmisionsgesetzes, Teil 2:

    Zitat


    (1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung. Mit Ausnahme von Abfallentsorgungsanlagen bedürfen Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, der Genehmigung nur, wenn sie in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche hervorzurufen. Die Bundesregierung bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen (genehmigungsbedürftige Anlagen); in der Rechtsverordnung kann auch vorgesehen werden, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn eine Anlage insgesamt oder in ihren in der Rechtsverordnung bezeichneten wesentlichen Teilen der Bauart nach zugelassen ist und in Übereinstimmung mit der Bauartzulassung errichtet und betrieben wird.

    (2) Anlagen des Bergwesens oder Teile dieser Anlagen bedürfen der Genehmigung nach Absatz 1 nur, soweit sie über Tage errichtet und betrieben werden. Keiner Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus erforderlichen sowie die zur Wetterführung unerlässlichen Anlagen.

    hassu kein google, oder was?

    die TA Lärm gibbet hier:
    http://www.umweltdaten.de/laermprobleme/talaerm.pdf
    Gruß
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • acoio
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    • 13. Juni 2004 um 14:28
    • #13

    Hi

    ...Google war grad mit dem Rad weg Bier holen... :wink:

    Nein, was ich meinte ist: gehören Biergärten nun zu den...

    Zitat

    ...Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen...

    ...oder nicht?

    Es gibt doch andauernd neue Urteile bezüglich Öffnungszeiten von Biergärten usw...

    MFG

    Ralf

    extreme conditions demand extreme responses

  • Mister.Lange
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    • 13. Juni 2004 um 15:22
    • #14

    Was mir ja insbesondere aufgefallen war, ist der geringe Unterschied zwischen der "normalen" Lärmschutzsituation und einer von 10 möglichen Außnahmen.
    Das "Problem" Ta-Lärm ist für mich jetzt speziell bei oben geschildertem Fall aufgetreten. Es ist nicht so, dass ich jedes Wochenende wegen ihr graue Haare bekommen. :(

  • Ton_Opa
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    • 13. Juni 2004 um 16:15
    • #15

    ja, das ist wieder so eine Vorschrift, die die BRD zur Bananenrepublik macht.

    Da gibts die alte Beschaller-Regel:

    Die Party, auf der der Bürgermeister tanzt, ist niemals zu laut. Auch wenn sich alle Omis im Umkreis beschweren.
    Wir brauchen eben mehr "heavy metal Bürgermeister".
    (man kann das Wort Bürgermeister auch durch Polizeipräsident ersetzen)

    Die Bayern haben Veranstaltungen lärmmäßig grundsätzlich als Sportanlage eingestuft und verlangen einen "Lärmschutzbeauftragten" ....

    Für größere Feten macht man wohl am besten eine Vorbesprechung mit den Stadtvätern im örtlichen Puff. Das geht so ähnlich, wie mit Baugenehmigungen oder Gastro-Konzessionen....

    Ist schon bitter, dass das ganze Regelwerk immer nur wenig nutzt ...
    Deswegen wettere ich immer so, wenn hier sich so viele über Regeln, DINs und Standards Gedanken machen. Es gibt keine Regel, die immer optimal anzuwenden ist und die richtige Lösung parat hat.

    Wir brauchen verantwortungsbewußte Menschen, keine neuen Regeln.

    Tusch!
    der Held reitet in den Sonnenuntergang.


    ..... I´m a poor lonesome cowboy .....

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • Mister.Lange
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    • 13. Juni 2004 um 23:05
    • #16

    In dem von mir geschilderten Fall finde ich es einfach schade um die Veranstaltung. War echt eine nette Idee, die unserer stark "überalterten" Stadt sicher gut zu Gesicht gestanden hätte.

    Die Person welche den ganzen Tanz um die Lärmbelästigung eingeleitet hat, ist übrigens keiner dieser extrem ruhebedürftigen Rentner die sich sonst mitten in der Innenstadt einer 250000 Einwohner "Metropole" eine Wohnung mieten um in RUHE ihren Lebensabend zu verbringen. :wink:

  • Ton_Opa
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    • 14. Juni 2004 um 00:29
    • #17

    .... sondern ein Veranstalter, der um den Besucherzustrom für seinen Tanztee fürchtete, der am gleichen Tag stattfinden sollte? ...

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • Mister.Lange
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    • 14. Juni 2004 um 07:40
    • #18

    Ein Anwalt in seiner Dienstwohnung. Der Veranstalter hatte zur Einhaltung der TA-Lärm übrigens selbst einen Ingenieur beauftragt, von dem die oben beschriebenen Werte stammen.

  • Ton_Opa
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    • 14. Juni 2004 um 10:53
    • #19

    Die Auslegung der Ta Lärm ist regional völlig verschieden, und kann auch beim gleichen Amt von Veranstalter zu Veranstalter schwanken. (Man kennt ja seine Pappenheimer.)
    Sobald eine echte Klage vorliegt, ists mit der Freizügigkeit vorbei, denn das BundesImmissionsgesetz ist nun einmal Gesetz.

    Dann hängts nur noch von Anwälten und Richtern ab, die ja oft den
    gleichen Puff besuchen, wie der Bürgermeister.

    Dann kriegen alle Schiss und verbieten lieber einmal zu viel, weil ja dieser Fehler weniger auffällt, als die Klagen der verrückten Nachbarn.

    Eine Party ist dagegen kaum einklagbar.


    Bist Du sicher, dass dort ein A bewerteter Leq gemessen wurde? 90dB(A) scheint mir sehr viel für einen cubanischen Gitarren Amp. Tja, aber wenn im Rathaus keiner will, ... dann wirds mit der Feierei wohl nix ...

    Gruß
    Opi

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  • Mister.Lange
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    • 14. Juni 2004 um 22:44
    • #20

    Also ich stand beim Messen nicht neben ihm. Aber da es sich um ein Ingenieurbüro handelt, denke ich, wissen die was sie tun.
    Das Problem bei der Band war sicher eher die gigantische Percussion- und Bläsersektion.
    Ich habe beim FOH (ca. 25m) noch teilweise über 90dB gemessen. Und da geh ich mal davon aus, dass mein Messgerät für die richtigen Peaks eh zu träge ist.

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