Moin
wenn ich die BVG C1 studiere bleibe ich beim §15 hängen. "Die Leitung und Aufsicht darf nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen werden"
(sinngemäß)
Und als Fachkraft gelten insbesondere:
Ingenieure und Techniker der Veranstaltungstechnik
Bühnen- und Beleuchtungsmeister
Studio- und Studiobeleuchtungstechniker
sowie Hallenmeister.
Nachweis der Eignung ein nach landesrechtlichen Bestimmungen erworbenes Befähigungszeugnis.
Muss ich das so verstehen, dass theoretisch auf jeder Baustelle ein ausgebildeter/diplomierter etc. vorhanden sein muss?
Kann mir dort einer, auch für den Fall das nichts passiert, einen Strick draus drehen?
Diesen Punkt habe ich wohl bisher recht gut "übergangen".
Die BVG C1 gibts ja schon/erst seit 1998. Und ich bin/war auf vielen Baustellen unterwegs, auf denen sicher alles nach Vorschrift etc. lief, auf denen aber nicht eine VA-Techniker oder Dipl. Ing anwesend war.
Weiterer Hintergrund ist, dass wir als Band vom Veranstalter (erstmals) einen solchen Passus in den Vertrag gesetzt haben bekommen (Band ist eher semipro). Die Firma mit der wir als Band zusammenarbeiten, hat aber nicht auf jeder Baustelle dieselben Leute und auch teilweise nicht alle Leute mit "Befähigungszeugnis". Müssen/Sollten wir nun als Mieter der Anlage einen solchen Passus auch in unseren Vertrag mit der Firma aufnehmen? Ich denke doch schon oder?