1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Andere Gewerke (nicht PA)
  5. Rigging

Frage zur BVG C1 §15 Abs.1

  • Seven
  • 27. Mai 2004 um 18:35
  • Seven
    Profi
    Reaktionen
    318
    Beiträge
    4.373
    • 27. Mai 2004 um 18:35
    • #1

    Moin
    wenn ich die BVG C1 studiere bleibe ich beim §15 hängen. "Die Leitung und Aufsicht darf nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen werden"
    (sinngemäß)

    Und als Fachkraft gelten insbesondere:
    Ingenieure und Techniker der Veranstaltungstechnik
    Bühnen- und Beleuchtungsmeister
    Studio- und Studiobeleuchtungstechniker
    sowie Hallenmeister.

    Nachweis der Eignung ein nach landesrechtlichen Bestimmungen erworbenes Befähigungszeugnis.

    Muss ich das so verstehen, dass theoretisch auf jeder Baustelle ein ausgebildeter/diplomierter etc. vorhanden sein muss?
    Kann mir dort einer, auch für den Fall das nichts passiert, einen Strick draus drehen?

    Diesen Punkt habe ich wohl bisher recht gut "übergangen".
    Die BVG C1 gibts ja schon/erst seit 1998. Und ich bin/war auf vielen Baustellen unterwegs, auf denen sicher alles nach Vorschrift etc. lief, auf denen aber nicht eine VA-Techniker oder Dipl. Ing anwesend war.

    Weiterer Hintergrund ist, dass wir als Band vom Veranstalter (erstmals) einen solchen Passus in den Vertrag gesetzt haben bekommen (Band ist eher semipro). Die Firma mit der wir als Band zusammenarbeiten, hat aber nicht auf jeder Baustelle dieselben Leute und auch teilweise nicht alle Leute mit "Befähigungszeugnis". Müssen/Sollten wir nun als Mieter der Anlage einen solchen Passus auch in unseren Vertrag mit der Firma aufnehmen? Ich denke doch schon oder?

  • UweLam
    Profi
    Reaktionen
    244
    Beiträge
    707
    • 27. Mai 2004 um 22:19
    • #2
    Zitat von "Seven"

    Muss ich das so verstehen, dass theoretisch auf jeder Baustelle ein ausgebildeter/diplomierter etc. vorhanden sein muss?
    Kann mir dort einer, auch für den Fall das nichts passiert, einen Strick draus drehen?

    nicht auf jeder, aber auf vielen.
    Es gibt dazu die SP 25.1/2-0 (BGI 810-0) Einsatz von Bühnen und Studiofachkräften.
    Darin gibt es einen Schlüssel, bei dem sich in Abhängigkeit von Veranstaltungsart, technischem Einsatz und Besuchern die entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte ergibt. Als Nichfachkraft darf man danach nur noch eine Schulaufführung in der Aula machen.
    Im Theater / Fernsehen und inzwischen wenigen Verleihern (bestimmt keine Rock`n`Roller) stimmt die Personalstruktur halbwegs. Aber der große Rest von uns ???

    Ob dies in euerem Vertrag stehen muss? Nein, ist überflüssig. Es ist egal was im Vertrag steht, oder nicht. An Vorschriften muss sich eh jeder Betroffene halten.

    Einen Strich raus drehen?
    Der Hallenbetreiber (oder Veranstalter) muss die Verantwortung vorher klären. Wenn er möchte, dass von euch ein Verantwortlicher (z.B. Meister) gestellt werden soll, dann wird dadurch ein schriftlicher Auftrag benötigt. Um die entsprechenden Fachkräfte müsst ihr euch selbst kümmern. Wenn im Extremfall, nach der Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde, ein Ausfall der Show wegen fehlender Fachkräfte droht, dann sitz der Verleiher mit dem Hallenbetreiber/Veranstalter in einem Boot. Das gleiche gilt, wenn es zu einem Schaden kommt.

    mfG

    Uwe

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 27. Mai 2004 um 23:44
    • #3

    Also, es gibt da zwei verschiedene Vorschriften, und sind sie natürlich leicht unterschiedlich... :roll:

    in der BGV C1 gibt es den Angang 2, und da gilt für Mehrzweckhallen:

    > 100 m² Bühnen- und Szenenfläche: 1 Hallenmeister (kann durch einen anderen Meister ersetzt werden)

    > 350 m²: 1 Hallenmeister und ein Bühnen- oder Beleuchtungsmeister


    In der VStättVO (Muster-VStättVO §40)

    50m² bis 200m² Bühnenfläche: 1 Fachkraft

    > 200m² oder mehr als 5000 Besucherplätze: 1 Meister bei Auf- und Abbau, 2 Meister bei Generalprobe, Veranstaltung, Sendung oder Aufzeichnung, davon einer Fachrichtung Halle/Bühne und einer Beleuchtung

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • UweLam
    Profi
    Reaktionen
    244
    Beiträge
    707
    • 28. Mai 2004 um 10:26
    • #4
    Zitat von "ADMIN"

    in der BGV C1 gibt es den Angang 2,

    Eigentlich wäre es Zeit, dass dieser Punkt überarbeitet wird, oder deutlich auf die SP 25.1/2-0 verwiesen wird. Die BGV C1 stammt aus dem Jahr 1998, und da steckte die Ausbildung „Fachkraft f.VT“ und der „IHK Meister“ noch in den Kinderschuhen. Soweit wie ich weis, werden die in Abs.2 genannten „alten“ Meister (Beleuchtungs-, Bühnenmeister etc.) mit Befähigungszeugnis inzwischen nicht mehr ausgebildet (oder täusche ich mich da).
    Die VStättVO (2002) und SP 25.1/2-0 (2003) nutzt sinnvoller die aktuelle Qualifizierungsstruktur.
    Sogar die Ausbildung zum „Veranstaltungs-Operator“ (VPLT/DEA) findet hier Verwendung, während in den ersten Jahren dies gerade mal mit einer VHS Qualifizierung gleichzusetzen war.

    mfG

    Uwe

  • Seven
    Profi
    Reaktionen
    318
    Beiträge
    4.373
    • 28. Mai 2004 um 11:47
    • #5

    Der Passus im Vertrag ist folgender:
    "Der Aufbau der Licht und PA Anlage wird durch eine ausgebildtete Fachkraft für Veranstaltungstechnik durchgeführt. Für den Aufbau gelten die Vorschriften der BGVC1 und für Fliegende Bauten. Der PA-Vermieter hat nach HBO vor Veranstaltungsbeginn einen Standsicherheitsnachweis vorzulegen. "

    Inwieweit sieht dieser Standsicherheitsnachweis in der Praxis aus?

    Es gibt ja genug RnR Baustellen, und auch andere, auf denen kompetente Leute mit 30 Jahren Berufserfahrung, aber ohne Wisch arbeiten. Ist dann demnach nicht wirklich legal, oder wie muss ich das verstehen?

  • UweLam
    Profi
    Reaktionen
    244
    Beiträge
    707
    • 28. Mai 2004 um 12:43
    • #6
    Zitat von "Seven"

    "Der Aufbau der Licht und PA Anlage wird durch eine ausgebildtete Fachkraft für Veranstaltungstechnik durchgeführt. Für den Aufbau gelten die Vorschriften der BGVC1 und für Fliegende Bauten. Der PA-Vermieter hat nach HBO vor Veranstaltungsbeginn einen Standsicherheitsnachweis vorzulegen. "

    Wenn euere Bühne / Szenenfläche größer als 50m² (VStättVO), oder den Kriterien der SP 25.1/2-0 entspricht (wahrscheinlich trifft dies zu), dann müsst ihr eine Fachkraft stellen, selbst wenn euer Auftraggeber dies nicht schreiben würde. Wenn durch Vorschriften keine Fachkraft notwendig wäre, aber euer Auftraggeber trotzdem eine haben will, dann ist es sein persönlicher Wunsch, und sollte entsprechend extra gezahlt werden. (Wir haben demnächst einen ähnlichen Fall: Der Kunde will einen IHK Meister, obwohl nicht erforderlich, und ist nach Aufklärung bereit dies extra zu bezahlen)
    Standsicherheitsnachweis für „fliegende Bauten“!!! Baut ihr eine Open Air Bühne? Ich weis nicht, was die LBO in Hessen vorschreibt. Ein Bestandteil der LBO ist die VStättVO und die fliegenden Bauten. Das die FIBau auch in Hallen greift wäre mir neu (vielleicht für Strom). Vielleicht meint euer Auftraggeber einen Nachweis über die Erstabnahme (BGV C1 §33), und hat dies etwas unglücklich formuliert.
    Standsicherheitsnachweis: wir haben so etwas für unsere Open Air Bühnen. In NRW benötigt man bis 100m² und unter 5,0m höhe kein Baubuch. Wir haben für diese Bühnen jedoch einen Standsicherheitsnachweis. Das ist die komplette statische Berechnung.
    Frag am besten deinen Auftraggeber war er genau haben will. Vielleicht verbirgt sich hinter seinen Forderungen nur Halbwissen. Mir hatte kürzlich ein Sicherheitsbeauftragter eine Uni vorgegeben, ich brauche für meine Bühne ein Baubuch nach BGV C1. Nach einem tel. Gespräch wurde ihm klar das: 1. die BGV kennt kein Baubuch, 2. die Bühne war bedingt durch die ihm bekannte Größe Baubuchfrei.

    mfG

    Uwe

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  2. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  3. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  4. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  5. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  6. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  7. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  8. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  9. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  10. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™