Hallo!
Am wochenende hatten wir in der Verwandschaft einen runden Geburtstag zu feiern. Da sich aber der Gastgeber zu spät darum gedanken gemacht hat ob er musik will hatte ich keine zeit mehr dort zu sein. Um denen dennoch etwas weiter zu helfen habe ich ihnen einen Rechner zur verfügung gestellt auf dem alle Möglichen mp3 drauf waren(natürlich war dies nicht kommerziell und deswegen auch kein problem -zumindest so weit ich weiß- von der rechtlichen seite).
Als ich dann die anlage wieder abgeholt habe wurde ich gefragt ob man den rechner bei mir auch mieten könnte.
Nach meinem Rechtsempfinden und Rechtswissen ist ja nun nicht erlaubt gewerblich urheberrechtlich geschütztes material ohne gesonderte genehmigung des rechteinhaber zu vermieten. D.H. ja auch das man nicht einfach so ein gerät verleihen darf auf dem solches material drauf ist.
Aber wie wäre es wenn man dem kunden einen Hand anbieten würde der sich während der veranstaltung um die technik kümmert und dabei dem mitarbeiter den pc mit den daten mitgibt.
Was ist nach euerer meinung möglich oder wer praktiziert schon so etwas?