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Verbinden von Ketten

  • Karl-J. Thul
  • 19. Juli 2004 um 13:41
  • Karl-J. Thul
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    58
    • 19. Juli 2004 um 13:41
    • #1

    HAllo.
    Wenn ich meine Boxen , sagen wir mal großzügig 30 kg an Ketten aufhängen will, wie muss ich die ketten verbinden/sichern ?
    Karabiner (muss der ne verriegelung haben)
    son kettenschraubglied
    oder wie ?

    hat jemand erfahrung mit schraubhaken ins holz gedreht ??? (Grillhütte),
    wie viel hält son haken sicher ? hört sich wahrsch. grausig an für euch, aber da ham wir schon einiges drangehangen, vorher hab ich mich meist selbst drangehangen ums zu testen, noch nie was passiert.

    bin für jede antwort dankbar, bin in dem thema fachlich noch unbeleckt.
    -kj-

    Leiser ist kaputt !!!

  • Markus Verza
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    • 19. Juli 2004 um 23:43
    • #2

    Welchen Kettentyp benutzt du ?

    Schraubhaken sind nicht gut. Die Dinger sind halt offen. Ich nehme in so einem Fall eine sogenate Stockschraube und mach dann eine Ringöse DIN 582 drauf. Must du mal ein wenig bei den Schraubenhändler im Netz suchen das weist du was ich meine.

  • Karl-J. Thul
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    58
    • 20. Juli 2004 um 08:10
    • #3

    Kettentyp ist jetzt nicht DIN irgendwie, weil ich eigentl. nur sachen für private geburtstage und so mach, nix großes also. Ich nehm normale stahlketten, sagen wir gliedlänge außen 50mm und 4-5mm materialstärke.
    wenn ich die kettenenden verbinden will, wie mach ich das am besten/was darf man??? Karabiner, Schraubglied, ... ?

    Stockschraube ist klar, Ring/Schrauböse auch. Gute idee.
    wobei ein großer massiver schraubhaken mit dem gleichen gewindedurchmesser wie ne stockschraube ja theoretisch auch das selbe gewicht halten müsste. Schraubhaken gibts ja auch geschlossen und z.B. mit 8mm gewindedurchmesser.
    gibts denn irgendwelche offiziellen sachen zum thema befestigen am holz ?
    danke schonmal für die antwort
    -kj-

    Leiser ist kaputt !!!

  • CaptainChaos
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    • 20. Juli 2004 um 08:56
    • #4
    Zitat von "Karl-J. Thul"


    Stockschraube ist klar, Ring/Schrauböse auch. Gute idee.
    wobei ein großer massiver schraubhaken mit dem gleichen gewindedurchmesser wie ne stockschraube ja theoretisch auch das selbe -

    Schraubhaken sind aber meist nur gebogen und nichtmal verschweist am Ende so das sich das Teil aufbiegen koennte.
    Eine Ringose ist aber aus einen Stueck. Kann sich also nicht aufbiegen.

    Gruss

    Gruss

    Holger Steppke

  • Jeremy
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    • 20. Juli 2004 um 09:00
    • #5

    Das Problem be der Befestigung im Holz ist nicht so sehr die Belastbarkeit der Schraube, die Du reindrehst (die kann man relativ präzise angeben, prüfen, attestieren etc. ...) sondern die Stabilität des Holzes. Holz ist nun mal ein natürlich gewachsenes Material, und Du weißt nie genau, wie die Faserstruktur innen aussieht.

    Außerdem arbeitet Holz, und wenn Du eine dicke Schraube bei relativ feuchter Witterung knackig fest in ein Stück Holz schraubst, dann kann die bei trockener Witterung plötzlich zu wackeln beginnen. Da sich einfach eine Menge Unsicherheiten dabei.

    Meine Empfehlung für Holz-Befestigungen: Verlass Dich nicht drauf, dass das Holz die Schraube nur am Gewinde festhält. Wenn Holz eine Last aufnehmen soll, dann versuche, diese Last auf eine möglichst große Fläche zu übertragen ("möglichst groß" reicht da je nach Last/Material von der Beilagscheibe über die Konterplatte bis hin zur Trageschlaufe um den Balken).

    Und die wichtigste Regel ganz zum Schluss: Sobald da Publikum im Spiel ist, lass die Finger von jeder Art von selbstgebasteltem "Rigging"-Material, sondern verwende nur geprüftes und zugelassenes Zeugs, und zwar bestimmungsgemäß!!

    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • djobi
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    1
    • 20. Juli 2004 um 13:54
    • #6

    achja - zum Verbinden von Ketten nimm Kettennotglieder oder Schäkel, keine Karabiner. Ne Tragschlaufe um den Balken halt ich für ne gute Lösung. Die Ketten sollten sich auch nicht aufbiegen können, also verschweisst sein! Und ne Box muss an 2 unabhängigen Punkten geflogen werden, aber bitte nicht an den Griffen, sondern nur an entsprechenden, vom Werk eingelassenen Flugpunkten!

    Für ne private (?) Grillhütte sollte es dann mal reichen .. :)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • broditronic
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    • 24. Juli 2004 um 13:46
    • #7

    wenn du nicht weißt wie man boxen fliegt dann nehme einfach ein Stativ

  • Steffen
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    • 15. August 2004 um 17:56
    • #8

    Irgendwie hör ich hier immer :"Ist ja nicht so schlimm, ist ja "nur" privat"...

    Also, Leute : Mit Sicherheit macht man keine Scherze!!!! Wenn die Box auch "nur" dem Nachbarn oder der Oma oder der Tochter auf den Hirsch fällt ist das ja wohl genau so schlimm wie wenn es um fremde Personen geht, denn so ne Box auf dem Kopf (bei 30kg allemal) ist ziemlich "endgültig"...

    Aus der Tatsache, daß die VStättVO bei diesen "Kleinveranstaltungen" nicht gilt, sollte man bloß nicht ableiten, daß dann auch die Sicherheitsstandards minderwertiger sein dürfen. Es kommt zwar keiner kontrollieren, aber wenn was passiert, bist Du als der Ausführende genau so dran wie in ner 5000-Leutchens-Veranstaltung...

    Mein Fazit: Nix in den Balken reindrehen, Du weißt nicht, was das Holz aushält... Wenn überhaupt, nen Schlupp drummachen. Und ansonsten: Komm bloß nicht auf die Idee, irgendwelche selbstgebauten Boxen zu fliegen (womöglich in den Griffen...)

    Besorg Dir beim Vermieter Deines Vertrauens (oder zur Not beim Musikhaus Deines Vertrauens) ein paar Boxenstative, dann ist das ok und es kann nichts (na ja, die Dinger können auch umfallen, also weniger) passieren

  • Karl-J. Thul
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    • 17. August 2004 um 21:31
    • #9

    is inzwischen alles passiert.
    und zwar: an meinen boxen (soundprojects/masterblaster, the wedge) sind natürlich flugpunkte mit original flugösen. ich würde auch nie am griff aufhängen, davon mal abgesehn hat die box nur ein einen griff welcher sich mittig befindet.
    Da das dach der hütte direkt auf den balken aufliegt konnte ich keine schlaufen/ketten um den balken legen.
    so wurds gemacht: ein flacheisen ^von 15*25 stärke 4mm mit schlossschrauben links und recht an den balken geschraubt, dieses eisen durchboht und daran mit karabinern (die so massiv sind, dass sie sich bei ca 15-20 kilo belastung sicher nicht aufbiegen) und ebenfalls massiven schwerlastketten aufgehangen. dann hab ich zusätzlich pro box einen dcken schraubhaken reingedreht (der mich mit über 80kilo ebenfalls problemlos ne minute gehalten hat) und daran die box ebenfalls mit kette gesaft (am griff, da ja nicht nur der haken, sondern auch die flügöse nachgeben kann)
    hat wunderbar gehalten, und als der bürgermeister kam um die hütte abzunehmen, hab ich statt anschiss lob kassiert, weil man jetzt endlich mal anständig was festmachen kann ;)

    ich hab jetzt auch ständer, allerdings waren selbige damals noch nicht fertig.(ultramassiver selbstabu aus v2a ;) !

    -kj-

    Leiser ist kaputt !!!

  • Tobias Zw.
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    • 17. August 2004 um 21:35
    • #10
    Zitat von "Jeremy"

    Und die wichtigste Regel ganz zum Schluss: Sobald da Publikum im Spiel ist, lass die Finger von jeder Art von selbstgebasteltem "Rigging"-Material, sondern verwende nur geprüftes und zugelassenes Zeugs, und zwar bestimmungsgemäß!!

    Tja, wahre Worte... in den Wind geschrieben.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Steffen
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    • 20. August 2004 um 14:00
    • #11

    An den Kollegen mit den Masterblaster : DU GLAUBST DOCH WOHL NICHT IM ERNST, DASS DIE IN SOLCHEN BOXEN VERBAUTEN FLUGÖSEN AUCH NUR IN DIE NÄHE EINER TECHNISCHEN ÜBERPRÜFUNG GEKOMMEN SIND!!!!!!!! Also, was Flugbetrieb betrifft: Entweder mit klaren Ansagen (TÜV-Zertifikat o.ä.) oder GAR NICHT

  • Throsten
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    • 20. August 2004 um 15:21
    • #12

    Und es ist schnurz egal, ob die Box bei ner privaten Veranstaltung oder bei was "offiziellem" jemanden erschlägt.

  • Jeremy
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    • 20. August 2004 um 18:28
    • #13
    Zitat von "Karl-J. Thul"

    is inzwischen alles passiert.
    und zwar: an meinen boxen (soundprojects/masterblaster, the wedge) sind natürlich flugpunkte mit original flugösen.

    Wie putzig. Wurde dazu ein amtliches Prüfgutachten mitgeliefert? Wenn nein, dann haben diese "Flugösen" genausoviel Wert wie die verchromte Doppelauspuffattrappe am Endrohr eines 55PS-Polo.

    Zitat von "Karl-J. Thul"

    so wurds gemacht: ein flacheisen ^von 15*25 stärke 4mm mit schlossschrauben links und recht an den balken geschraubt, dieses eisen durchboht und daran mit karabinern (die so massiv sind, dass sie sich bei ca 15-20 kilo belastung sicher nicht aufbiegen)

    Wie sicher ist sicher? Sind das Karabiner oder Schäkel? Eigentlich ja egal, weil das, was vor den Karabinern/Schäkeln kommt, eh schon nicht ok (=nicht geprüft) ist. Für alles, was Du selbst gebaut hast, musst Du geradestehen, und das kann böse ins Auge gehen.

    Zitat von "Karl-J. Thul"

    ... und ebenfalls massiven schwerlastketten aufgehangen. dann hab ich zusätzlich pro box einen dcken schraubhaken reingedreht (der mich mit über 80kilo ebenfalls problemlos ne minute gehalten hat) und daran die box ebenfalls mit kette gesaft (am griff, da ja nicht nur der haken, sondern auch die flügöse nachgeben kann)

    Wie wahr. Wie massiv sind die Schwerlastketten? Hast Du dazu eine offizielle Aussage? Kein Staatsanwalt der Welt wird sich mit der Aussage "... aber das waren ja Schwerlastketten!" zufriedengeben, wenn da was runterkommt. Solltest Du dagegen TÜV-geprüfte Ketten mit genau definierter Last verwendet haben, dann kannst Du dem Staatsanwalt das Prüfzertifikat unter die Nase halten und bist, zumindest was die Kettenausführung angeht, aus dem Schneider. Der Minutentest dürfte ihn allerdings kaum beeindrucken.

    Zitat von "Karl-J. Thul"

    ... hat wunderbar gehalten, und als der bürgermeister kam um die hütte abzunehmen, hab ich statt anschiss lob kassiert, weil man jetzt endlich mal anständig was festmachen kann ;)

    Wie sagte doch Immer Kojak: "Entzückend, Baby!" Ein Bürgermeister dürfte wohl kaum, auch nicht kraft Amtes, die ausschlaggebende Autorität zur Beurteilung eines "Rigging"-Konzeptes sein. Hat er Dir dafür unterschrieben, dass das alles in Ordnung ist? Sollte es nämlich zum Unfall kommen, wird das Lob des Bürgermeisters ähnlich wertvoll sein wie die o.g. Chromblende.

    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Markus Verza
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    • 20. August 2004 um 18:45
    • #14

    Ich will meinen Umut mal als Frage formulieren:

    kennt Iht eigentlich noch was anderes wie den TÜV ?

    Das scheint so das Allheilmittel zu wenn man einen Kollegen Mundtot machen möchte. Du kannst eine Aufhängung auch bei TÜV auf die EMV prüfen lassen. Das Prüfzeugniss kanst du dann zu der Auspuffanlage an die Wand hängen.

  • Jeremy
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    • 20. August 2004 um 19:41
    • #15

    Ja, ich kenne auch anderes. Allerdings bezeichne ich der Einfachkeit halber jedes ca. 5cm breite Gewebeband als Gaffa, jede Nuss-Nougat-Creme als Nutella und jeden Benzinschreiber als Edding.

    Unter "TÜV" bitte ich somit hier und in verlgeichbaren Threads jede Institution zu verstehen, die in der Lage und autorisiert ist, Prüfzeugnisse über einsatzentscheidende Materialeigenschaften des Handwerkszeugs auszustellen.

    Natürlich könnte ich den TÜV, die Dekra, den ADAC, die physikalisch-technische Bundesanstalt in Braunschweig oder irgendein Frauenhofer-Institut nach der Knautschzone in einem Amprack suchen lassen ... das kostet Geld, beschäftigt Leute und macht keinen Sinn (und drum würde es mich nicht wundern, wenn eine solche Prüfung irgendwo vorgeschrieben wäre ;-)).

    Was ich mit meinem Posting zum Ausdruck bringen wollte: Man kann eine Aufhängung nach allen Regeln der Handwerkskunst sozusagen atombombensicher auslegen. Das geht solange gut, bis irgendein Teil davon doch versagt und die ganze Kacke runterkommt. Dann bin ich, getreu der alten Rigging-Regel "Muss ich dafür gradestehn, kann das bös ins Auge gehn!", für mein Werk verantwortlich. Wenn ich dagegen geprüftes und zugelassenes Material bestimmungsgemäß verwende, dann stehe ich im GAU-Fall ganz anders da.

    Jeremy

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  • Mnyut
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    • 20. August 2004 um 20:51
    • #16

    Jeremy: und wer haftet deiner Meinung sonst wenn was runter kommt?
    Haftet der TÜV wenn nach der Auto Prüfung die Bremsen versagen?

  • ADMIN
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    • 20. August 2004 um 23:18
    • #17

    Mal ein paar Gedanken:

    1.) Ich bevorzuge es prinzipiell, wenn sich Leute überhaupt mal Gedanken machen. Wenn man denen jetzt nur Schlagworte wie "TÜV" um die Ohren haut, machen sie sich meist keine Gedanken mehr.

    2.) Eine geflogene Box ausser Reichweite des Publikums dürfte - wenn man keine groben Fehler macht - sicherer sein als eine Box auf einem Stativ, das dann der nächste Besoffene umrennt.

    3.) Holz ist ein Baustoff, den man ingenieursmäßig verwenden kann, siehe DIN 1052. Die Berechnungsverfahren sind bei einem natürlichen Baustoff unsicherer, man gleicht das durch höhere Sicherheitsfaktoren aus.

    4.) Auch das Schlagwort "Staatsanwalt" würde ich etwas sparsamer einsetzen: Strafrecht ist Verschuldensrecht. Wenn eine Box runterkommt, weil eine vom Hersteller eingebaute Flugöse nicht gehalten hat, dann ist das eher ein Problem des Herstellers. Für den Anwender der Flugöse kommt Vorsatz wohl nicht in Frage, grobe Fahrlässigkeit ist auch schwer zu beweisen, insbesondere dann, wenn zusätzlich noch am Griff gesichert wurde.

    Im Zivilrecht dagegen bedarf es keine groben Fahrlässigkeit. Dort gibt es aber keinen Staatsanwalt.

    5.) Zum Thema "Schwerlastketten": Ich gehe mal stark davon aus, dass der Kollege etwas Stabileres meint, aber rechnen wir mal mit einer popeligen St37-Stahlkette, Durchmesser 3 mm, geschweisste Glieder. Die hält etwa 1300 N aus (gerechnet auf Scherung mit tau = 92 N/mm², siehe DIN 18800), gemäß der BGV C1-Erläuterung SP 25.1/2-3 verwenden wir eine zusätzliche Sicherheit von 2, sind wir also mit 650 N, also 65 kg. Selbst, wenn die Box an nur einer Kette hängt, macht die das locker mit.

    6.) Was für "TÜV-geprüfte" Traversen an Belastungstabellen rausgeht, spottet manchmal jeder Beschreibung. Von daher ist mein Vertrauen in diese drei Buchstaben doch etwas limitiert...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Jeremy
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    • 21. August 2004 um 00:16
    • #18
    Zitat von "Mnyut"

    Haftet der TÜV wenn nach der Auto Prüfung die Bremsen versagen?

    Nein, das tut er natürlich nicht. Wenn allerdings die Bremsen versagen, weil ich selber dran rumgebastelt habe, um die Werkstattkosten zu sparen, werde ich mir im Schadensfall wohl einige ziemlich unbequeme Fragen anhören müssen (auch wenn meine Arbeit ebenso qualifiziert sein sollte wie die einer Fachwerkstatt).

    Zurück zum Rigging: Es gelten doch, vereinfacht gesagt (wobei mir natürlich klar ist, dass Rigging ein Gebiet ist, wo Verallgemeinerungen und Vereinfachungen eigentlich nichts zu suchen haben) folgende Regeln:

    Regel 1: Das Zeugs muss unter allen Umständen oben bleiben.

    Regel 2: Wenn es doch runterkommt, darf es nicht meine Schuld sein.

    Regel 1 wird durch Anwendung der "anerkannten Regeln der Technik", sprich großzügige Einhaltung der statischen Grenzen des Materials befolgt (diese Grenzen müssen einem natürlich bekannt sein, entweder auf Grund der detaillierten Herstellerangaben oder auf Grund eigener gesicherter Erfahrungen und Kenntnisse ... nur das Gefühl "Das hält schon" hat da nichts verloren).

    Regel 2 wird dadurch eingehalten, dass man jederzeit nachweisen kann, die Grenzen des Materials zu kennen und einzuhalten. Dieser Nachweis dürfte, falls es im Zusammenhang mit einem Unglücksfall zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt (egal ob zivil- oder strafrechtlich) erheblich einfacher zu führen sein, wenn für das verwendete Material anerkannte Prüfzeugnisse, statische Berechnungen/Tabellen etc. ... vorliegen und die darin festgeschriebenen Grenzen penibel eingehalten wurden.

    Natürlich entbindet einen das Vorliegen eines Prüfzeugnisses nicht von der eigenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.

    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • bergmann
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    163
    • 5. September 2004 um 19:25
    • #19

    Ja, so ist es halt Vorschriften und TÜV... sind das einzige an das man sich festhalten kann, wenn was passiert und wenn man sich dran hält...

    Und wie siehts den sonst so aus?

    Haben die Waldarbeiter, die die Grillhütte gebaut haben sich auch an alle Bauvorschriften gehalen? Existiert für jede Grillhütte eine statische Berechnung? Müssen Grillhütten die der witterung ausgesetzt sind jährlich oder monatlich von einem Sachverständigen kontroliert werden? Wenn man noch Licht in die Grillhütte bringen will, wirds wirklich Interessant - so mit der Wärmeentwicklung...oh - aber das Lagerfeuer in der Grillhütte, wann unterschreited das eigentlich den Mindestabstand zum Holzdach, wie groß darf das denn sein? Was ist wenn da was passiert? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?

    Nein im Ernst, an der Sicherheit sollte nicht gespart werden. Man muss Vorschriften ernst nehmen, wo währen wir denn dann, wenn jeder frei schnautze Blumendraht als Anschlagmittel mißbraucht?!!! Solche fragen kann man sich fast bei jeder Gelegenheit stellen. Aber wenns dann doch mal hart auf hart kommt weiß man wo man steht wenn man sich nicht dran gehalten hat!

  • Karl-J. Thul
    Beiträge
    58
    • 11. September 2004 um 14:12
    • #20

    zum vorhergesagten:
    die flugösen und schienen an den boxen werden wohl generell abgenommen sein, sonst gibts ja keine zulassung für den markt dafür. davon abgesehn warn die flügösen original vom hersteller.
    die ketten stammen aus einem demag aufzug mit über 1t hublast. wie jeder weiß sind aufzüge in gewerblichen betrieben auch von fachfirmen einer uvv-prüfung unterzogen.
    und das mit den ständern stimmt auch. ne box die da hängt wo niemand steht ist ungefährlicher als ne box auf nem staiv das vom nächsten besoffenen umgerannt wird.
    übrigens: wenn ich boxen auf nen ständer stelle, sichere ich selbige auch gegen umfallen. im normalfall mit nem spanngurt. der ist allerdings leider auch nicht vom tüv überprüft.
    da hab ich auch noch ne frage: wenn ich mir bleistiftsweise boxenständer kaufe. im prinzip wird doch alles was irgendwo für geld veräußert wird vorher geprüft (ce-zeichen, usw.) oder ???

    -kj-

    Leiser ist kaputt !!!

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