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X-Large Vergleich

  • ADMIN
  • 21. Juli 2004 um 20:36
  • ADMIN
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    • 21. Juli 2004 um 20:36
    • #1

    Wir haben das schon mal andiskutiert:

    http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=22587

    Heute war dann in der Augsburger Allgemeinen ein neuer Artikel:

    http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/AugsburgS…rid,266150.html

    Zitat

    x-large: 9000 Euro für Hörschaden
    Stadtjugendring muss Schmerzensgeld an Jugendlichen zahlen
    Von unserem Redaktionsmitglied Holger Sabinsky

    Dieser Prozessausgang könnte Konzertveranstaltern noch lange in den Ohren klingen: Der Stadtjugendring (SJR) - beziehungsweise dessen Versicherung - zahlt an einen heute 19 Jahre alten Jugendlichen 9000 Euro Schmerzensgeld, weil der beim x-large-Jugendfestival vor drei Jahren einen Hörschaden erlitten hat. Ein Vergleich, der bei Veranstaltern Wut und Unverständnis auslöst. Sie stellen vor allem die Frage nach der Verantwortlichkeit.

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    Es geschah im Juni 2001. Der Jugendliche war damals 16 Jahre alt und besuchte nach eigenen Angaben zum ersten Mal eine solche Veranstaltung. In einem Musikzelt stand er an vorderster Front vor den Boxen. Die Musik war sehr laut. Kurz danach begannen die Beschwerden: Brummen und Pfeifen im Ohr. Der junge Mann ging ins Krankenhaus, wurde behandelt. Zunächst nahmen die Ohrgeräusche ab, dann wurde es wieder schlimmer. Bis heute sei er in seiner Lebensqualität beeinträchtigt, sagt er - und verklagte mit seinen Eltern den Stadtjugendring als Veranstalter.

    Der Zivilprozess bei der 3. Kammer unter Vorsitz von Bernd Wurm zog sich über ein Jahr und warf Schwierigkeiten bei der juristischen Bewertung auf. Stammt der Hörschaden vom Konzert? Wurden die Auflagen der Stadt eingehalten? Und nicht zuletzt die Frage nach der Eigenverantwortung des Jugendlichen. Unterstützung für ihn gab es im Mai von einer medizinischen Gutachterin: Der Gehörschaden sei fast sicher beim Konzert entstanden. Zudem nahm das Gutachten den jungen Mann ein gutes Stück weit aus der Verantwortung: Musik werde anders als das Rattern eines Presslufthammers nicht unbedingt als gesundheitsschädlicher Lärm empfunden.

    "Sie haben die Gefahrenquelle geschaffen", gab Richter Wurm dem Stadtjugendring die Verantwortung. Er erreichte mit diesem Hinweis an den Veranstalter, dass dessen Haftpflichtversicherung mit dem Vergleich einverstanden war. Mit den 9000 Euro sollen auch alle künftigen Ansprüche des jungen Mannes aus dem x-large-Konzert abgegolten sein. "Ein sehr weitreichender Vergleich", sagt Gerichtssprecher Karlheinz Haeusler, der Folgen für Konzertveranstalter haben wird.

    Veranstalter laufen Sturm

    Die laufen bereits Sturm gegen den Ausgang des Prozesses. "Ein Ding der Unmöglichkeit", sagt Lothar Schlessmann von der Konzertagentur Hello Concerts, "für mich nicht nachvollziehbar". Zum einen sei der Veranstalter beim Konzert oft nicht mal vor Ort, zuständig für die Lautstärke sei der Tontechniker. Zum anderen habe ein Besucher - gerade bei einem unbestuhlten Konzert wie hier - jederzeit die Möglichkeit, woanders hinzugehen.

    Der Stadtjugendring befürchtet, dass Veranstaltungen für Jugendliche "totreglementiert" werden. "Man sollte aufpassen, dass Angebote für Jugendliche nicht endgültig in den Paragrafendschungel gejagt werden." Den Prozessausgang sieht er sachlich: Die Versicherung wollte einen Präzedenzfall vermeiden. Selbst betroffene Jugendliche äußern Unverständnis über das Verantwortungs-Prinzip. Dennis Reitmayer sagte: "Verstehe ih nicht, wenn ich auf ein Rockkonzert gehe, weiß ich doch, dass es laut wird."

    Alles anzeigen

    Erfreulicherweise hat auch dieser Richter die Verantwortung beim Veranstalter gesehen.[/quote]

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mnyut
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    • 21. Juli 2004 um 22:12
    • #2
    Zitat

    Zum einen sei der Veranstalter beim Konzert oft nicht mal vor Ort,

    Tja, das sollte er aber. Das habe ich sogar schon in den Auflagen der Genemigung gelesen.

  • uifei
    Profi
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    4
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    787
    • 22. Juli 2004 um 12:10
    • #3

    Mal zur Info:

    "Das Umweltbundesamt befürchtet eine deutliche Zunahme von Gehörschäden bei Jugendlichen durch intensives Musikhören. Bis zum 16. Lebensjahr ist es vor allem laute Musik über Kopfhörer. Später sind es hohe Schallpegel in Diskotheken, Clubs und bei Großveranstaltungen. Die Folgen: Bleibende Hörschwellenverschiebungen und chronischer Tinnitus (andauernde Ohrgeräusche) als Schädigungen des Gehörs, die nicht heilbar sind.


    Junge Leute sollten daran denken, dass bei auffälligen Hörverlusten oder beeinträchtigtem Hörvermögen bestimmte Berufe nicht erlernt oder ausgeübt werden können. Das Umweltbundesamt hält es ebenso wie die Bundesärztekammer und das Bundesgesundheitsministerium für dringend erforderlich, die übermäßig hohen Musikschallpegel zu senken. Neben der technischen Begrenzung, die es in anderen europäischen Ländern wie Frankreich bereits gibt, sollten die Jugendlichen auch stärker informiert und das Personal in Diskotheken Tatbestand: "sehr laut", "fast sicher beim Konzert entstanden"
    qualifiziert werden. Umfragen bei Jugendlichen zeigen zudem, dass die Mehrzahl die extremen Schallpegel für den Musikgenuss und Diskospaß nicht brauchen und mit einer Pegelbegrenzung einverstanden wären.


    Laut dröhnende Musik aus vorbeifahrenden Pkw und Jugendliche mit Kopfhörern, die in öffentlichen Verkehrsmitteln laut Musik hören, gehören zum Alltag. Dazu kommt die enorme Lärmbelastung bei Tanzveranstaltungen. Messungen in 29 Berliner Diskotheken ergaben bereits 1985 Mittelungspegel zwischen 92 und 110 dB(A). Zum Vergleich: 110 dB(A) entsprechen dem Lärmpegel bei der Arbeit mit einem Presslufthammer. Rund zehn Jahre später wurden in 14 Berliner Diskotheken fast identische Musikschallpegel ermittelt. Zudem wird im Laufe einer Nacht häufig ein Anstieg der Musikpegel beobachtet.


    Was in der Regel ignoriert wird: Ab einer Schallbelastung mit einem Mittelungspegel von 85 dB(A), bezogen auf 40 Stunden pro Woche, ist mit einer Gehörschädigung zu rechnen. Dieselbe Gehörschädigung bewirken: 95 dB(A) bei 4 Stunden pro Woche; 105 dB(A) bei 24 Minuten pro Woche oder 108 dB(A) bei 12 Minuten pro Woche.
    Bei Musikgroßveranstaltungen erreichen die höchsten Musikschallpegel (in der Nähe der Lautsprecher) zum Teil 120 dB(A). Zum Vergleich: An Arbeitsplätzen ist zum Schutz der Gesundheit bei 90 dB (A) das Tragen von Gehörschutz Pflicht.


    Ein Teil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist an einem Lärmarbeitsplatz (Straßenbau, Metall- und Textilindustrie) beruflich tätig. Kommt dann noch im Freizeitbereich eine Lärmbelastung durch zu laute Musik hinzu, verkürzt sich die Gehörerholungsphase erheblich. Gehörschäden sind programmiert. Therapien zur Heilung einer lärmbedingten Innenohrschwerhörigkeit gibt es nicht. Chronischer Hörverlust lässt sich nicht rückgängig machen. Zur teilweisen Rehabilitation mittel- und hochgradiger Hörverluste stehen nur Hörgeräte sowie elektronische Hörimplantate zur Verfügung.


    Folgende Maßnahmen schlägt die ehemalige Kommission "Soziakusis" des Umweltbundesamtes (Zivilisations-Gehörschäden) vor:

    Begrenzung des Dauerschallpegels in Diskotheken auf 95 dB(A), bezogen auf den lautesten Aufenthaltsbereich der Besucher.
    Betreiber von Diskotheken und Konzertveranstalter sollten über Gesundheitsrisiken, Schutzvorkehrungen und Lärmminderungsmöglichkeiten hinreichend informiert werden.
    Anlagen- und Ton-Techniker einschließlich Discjockeys sollten ausreichende Kenntnisse über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch hohe Musikschallpegel nachweisen müssen (Qualifikationsnachweis).

    Die Schweiz hat 1996 für Diskotheken und Musikgroßveranstaltungen einen Mittelungspegel von 93dB(A) als Grenzwert eingeführt, der in Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung auf 100 dB(A) erhöht werden darf. Für Geräte mit Ohrhörern und lärmgebende Spielzeuge werden ebenfalls Begrenzungen auf gehörverträgliche Schallpegelwerte gefordert. Bei tragbaren Musikwiedergabegeräten hat Frankreich bereits mit einer nationalen Regelung die Schallpegel begrenzt. "

    Datum: 6. 2. 2001
    Quelle: Umweltbundesamt
    Autor:
    Wieland Welsch, enius AG

    FRAGE: WAS MACHEN WIR IN DEUTSCHLAND??? GENAU: NIX!!!!

    __________________________________________________________________

    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

    http://www.uifei.de

    BoXo Gehäuse

    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

  • Ton_Opa
    Profi
    Beiträge
    490
    • 8. August 2004 um 03:02
    • #4

    So, jetzt gibts die ersten Folgen.

    Das Schild habe ich in Hamburg vor ner abgesperrten Wing gesehen (ca 4kW 4m Abstand zu geflogenenen Hörnern)

    Das ist dann wohl das Warnen und Schützen des Veranstalters von Leuten, die vielleicht zum ersten Mal vor einem Lautsprecher stehen und total schmerzfrei sind.


    Kopfschüttel...

    Gruß
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • DavidH
    Beiträge
    533
    • 8. August 2004 um 09:22
    • #5

    also ich kenn mich ja mit der Vorschriftslage eher wenig aus (nur vom Hörensagen), aber die (moralische) Schuld würde ich schon eindeutig beim Jugendlichen sehen - wie auch der andere Jugendliche sagte: "wenn ich auf ein Rockkonzert (oder andere Musikgroßveranstaltungen) gehe, dann WEIß ICH, dass es LAUT wird." Die dB(A) Bewertung macht m.E. hierbei noch Sinn, weil Disco ohne einen gewissen Basspegel eben einfach keinen Spaß macht (auch wenn ich annähernd nie in einer bin), und die Gehörschädigung im Bassbereich ja auch wesentlich später einsetzt bzw. das Gehör im Bassbereich wesentlich unempfindlicher ist.

    Das ist allerdings unabhängig davon, dass auf vielen (Groß-) Veranstaltungen völlig unnötig hohe Schallpegel gefahren werden. Allerdings führen generalistische Regelungen (vgl. "alles 93dBA" LEQ?) auch zu Erlebnissen wie im "WW dreht durch" Thread beschrieben, was meiner Meinung jeden Sinnes entbehrt - dann müsste man auch Menschenmassen größer 5000 teilnehmer verbieten, weil die ja eventuell mit mehr als z.B. 93dBA pfeifen könnten...

    da muß man schon irgendwie eine realitätsnähere Lösung finden.

    Phantomspeisung....
    das heißt NICHT, dass der Mischer nix zu essen bekommt

  • Holger
    Profi
    Beiträge
    589
    • 16. August 2004 um 13:09
    • #6

    Wenn nicht mal Beschallungsfirmen das Gefahrenpotential kennen wie soll
    dann ein Jugendlicher der vielleicht wirklich das erste mal auf einer Veranstaltung ist richtig einschätzen?

    Nicht selten sehe ich 15"1" Speaker auf Ohrhöhe in die Menge pusten.
    das ist gefährlicher als auf einem großen Rockkonzert.

    Und wie oft ich richtig Überzeugungsarbeit leisten muß, das das Topteil
    wirklich auf zwei Bässe gestellt werden muß und nicht in Ohrhöhe plaziert werden darf, ist abartig.

    letztes Wochenende hab ich einen Musikwagen auf einer Art Loveparade
    betreut. Immer wenn ich in engen Straßen und beim vorbeifahren an kleinen Kindern die Lautstärke am Controller zurücknahm, kam der Auftraggeber mit einem nachoben zeigendem Daumen......
    .....hab ich aber Ignoriert( hab ja selber Kinder)
    Auch Kinderwägen werden bedenkenlos an einem unter vollast laufenden 10kw Stack vorbeigeschoben. Wenns der Mama die Nasenflügel zusammendrückt, sollte sie doch schnallen, das das nicht gut sein kann.
    Also ich verstehs nicht.

    Vor 15 JAhren, hatten die Besucher auf einer Plattenparty einen riesen Spass, obwohl da vielleicht je nach größe 1-max.3 KW aufgefahren wurden.
    Heute muß ich mit 4 Bässen und 2Top Director antreten, und
    dann heißt es Ja war super toll, aber nächstes mal wollen wir noch ein bisschen mehr??????????????????????????????????????
    Also solange Kohle da ist machen wir es lauter!

    Wo sind wir dann in 10 Jahren??
    Ich find diesen Wahnsinn wirklich nicht gut.
    Und da es ohne gesetzliche Vorschriften nicht geht, finde ich es Grundsätzlich in Ordnung, das der Staat sich dem Thema annimmt.
    Hoffe aber gleichzeitig, das es Lösungen geben wird
    mit der beide Seiten gut leben können.

    Vielleicht erhöht eine Absenkung der Pegel dann auch wieder den Musikgenuß.

    Nicht böse sein, ist halt meine Meinung

    Gruß Holger

  • Ton_Opa
    Profi
    Beiträge
    490
    • 16. August 2004 um 14:24
    • #7
    Zitat

    Nicht selten sehe ich 15"1" Speaker auf Ohrhöhe in die Menge pusten.


    Ja, das sehe ich auf dem Dorf auch häufig und ist so ziemlich der dämlichste Anfängerfehler, den man machen kann. Zumal auch der Sound drunter leidet und das hochstellen wirklich billig machbar ist.
    Ähnlich oft nervt es, wenn Bässe nicht mittig unter oder vor die Bühne gestellt werden können, weil der "professionelle" Verleiher sonst nix hat, um die Hochtöner überhaupt auf Ohrhöhe zu bekommen.

    Oft muss ich hören "ich hab nix anderes um die Tops hoch zu bekommen".

    Da gibts eigentlich nur eine Antwort drauf: "Dann musst Du wohl nochmal losfahren"

    Gruß
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • MIKE
    Profi
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    1.694
    • 17. August 2004 um 09:15
    • #8

    Wir haben hier ein Stadtfest das auf 90 dba gelimitet wurde.

    Komt ein Fremdtechniker und das habe ich auch bei den Kollgen und bei mir gesehen dann Schlägt der Pegel immer um die 100 db auf.

    Ich denke das man mal drüber nachdenken sollte da wa zu machen.

    Denn auch wenn es nach Gesundheitlichen Checks geht und 100 db auch schon schneller zu Schädigungen führt denke ich das man wenn man zumindest in die nähe geht sicherlich etwas wenigert Stress verursacht als man momentan hat.

    Die Schweizer haben ja auch reagiert und Ihre Pegel angehoben obwohl die ja in andren werten ( Langzeit mit erlaubten Peaks ) messen.

    Um nicht zu Off topic zuwerden.

    Ich denke das auch hier der Verstand einsetzen muss und auch wenn man eine Verantwortung trägt als Techniker, muss man sehen das gegen die Dummheit der Besucher leider auch gute Techniker um sonst kämpfen !!!!!!!

    Deswegen denke ich muss man sehen das man als Techniker alles möglich macht und auch schon vorher mal einen Kopf darum macht wie etwas zu Beschallen ist.

    Wie der Berühmte Gedankengang zum verhindern von Betriebsunfällen.

    Hat man das gemacht dann kann man wirklich nichts mehr machen. Denn Mütter die vor Basshörnern stehen und sich dann beschweren das es zu Laut sei wo soe stehen wird es wohl immer geben. Genauso wie die Passanten die beim Bühnenaufbau fragen was denn hier passiert.

    Anfragen bitte an MIKERAUCHFLEISCH@gmx.de

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