Wir haben das schon mal andiskutiert:
http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=22587
Heute war dann in der Augsburger Allgemeinen ein neuer Artikel:
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/AugsburgS…rid,266150.html
ZitatAlles anzeigenx-large: 9000 Euro für Hörschaden
Stadtjugendring muss Schmerzensgeld an Jugendlichen zahlen
Von unserem Redaktionsmitglied Holger SabinskyDieser Prozessausgang könnte Konzertveranstaltern noch lange in den Ohren klingen: Der Stadtjugendring (SJR) - beziehungsweise dessen Versicherung - zahlt an einen heute 19 Jahre alten Jugendlichen 9000 Euro Schmerzensgeld, weil der beim x-large-Jugendfestival vor drei Jahren einen Hörschaden erlitten hat. Ein Vergleich, der bei Veranstaltern Wut und Unverständnis auslöst. Sie stellen vor allem die Frage nach der Verantwortlichkeit.
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Es geschah im Juni 2001. Der Jugendliche war damals 16 Jahre alt und besuchte nach eigenen Angaben zum ersten Mal eine solche Veranstaltung. In einem Musikzelt stand er an vorderster Front vor den Boxen. Die Musik war sehr laut. Kurz danach begannen die Beschwerden: Brummen und Pfeifen im Ohr. Der junge Mann ging ins Krankenhaus, wurde behandelt. Zunächst nahmen die Ohrgeräusche ab, dann wurde es wieder schlimmer. Bis heute sei er in seiner Lebensqualität beeinträchtigt, sagt er - und verklagte mit seinen Eltern den Stadtjugendring als Veranstalter.Der Zivilprozess bei der 3. Kammer unter Vorsitz von Bernd Wurm zog sich über ein Jahr und warf Schwierigkeiten bei der juristischen Bewertung auf. Stammt der Hörschaden vom Konzert? Wurden die Auflagen der Stadt eingehalten? Und nicht zuletzt die Frage nach der Eigenverantwortung des Jugendlichen. Unterstützung für ihn gab es im Mai von einer medizinischen Gutachterin: Der Gehörschaden sei fast sicher beim Konzert entstanden. Zudem nahm das Gutachten den jungen Mann ein gutes Stück weit aus der Verantwortung: Musik werde anders als das Rattern eines Presslufthammers nicht unbedingt als gesundheitsschädlicher Lärm empfunden.
"Sie haben die Gefahrenquelle geschaffen", gab Richter Wurm dem Stadtjugendring die Verantwortung. Er erreichte mit diesem Hinweis an den Veranstalter, dass dessen Haftpflichtversicherung mit dem Vergleich einverstanden war. Mit den 9000 Euro sollen auch alle künftigen Ansprüche des jungen Mannes aus dem x-large-Konzert abgegolten sein. "Ein sehr weitreichender Vergleich", sagt Gerichtssprecher Karlheinz Haeusler, der Folgen für Konzertveranstalter haben wird.
Veranstalter laufen Sturm
Die laufen bereits Sturm gegen den Ausgang des Prozesses. "Ein Ding der Unmöglichkeit", sagt Lothar Schlessmann von der Konzertagentur Hello Concerts, "für mich nicht nachvollziehbar". Zum einen sei der Veranstalter beim Konzert oft nicht mal vor Ort, zuständig für die Lautstärke sei der Tontechniker. Zum anderen habe ein Besucher - gerade bei einem unbestuhlten Konzert wie hier - jederzeit die Möglichkeit, woanders hinzugehen.
Der Stadtjugendring befürchtet, dass Veranstaltungen für Jugendliche "totreglementiert" werden. "Man sollte aufpassen, dass Angebote für Jugendliche nicht endgültig in den Paragrafendschungel gejagt werden." Den Prozessausgang sieht er sachlich: Die Versicherung wollte einen Präzedenzfall vermeiden. Selbst betroffene Jugendliche äußern Unverständnis über das Verantwortungs-Prinzip. Dennis Reitmayer sagte: "Verstehe ih nicht, wenn ich auf ein Rockkonzert gehe, weiß ich doch, dass es laut wird."
Erfreulicherweise hat auch dieser Richter die Verantwortung beim Veranstalter gesehen.[/quote]