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Lautstärken begrenzung

  • Eventus
  • 10. August 2004 um 14:27
  • Eventus
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    • 10. August 2004 um 14:27
    • #1

    Hallo erstmal !!!

    Ich bin zwar neu hier aber habe doch einige fragen !!
    und zwar bei uns gibt es eine Loveporade eigentlich das gleich wie in Berlin nur viel kleiner!! AM anschluss findet seit ein paar jahren eine abschlussparty statt aber seit diesen Jahr hat der anwohnender nachbar einen Beschluss erwirkt in dem die Veranstaltung zwar stadtfinden darf aber ab 22.00 Uhr nur noch eine Lautstärke 55 dB( und das ist ja wirklich nicht laut für eine technoparty) an seinem Haus gemessen werden darf ( das haus ist c.a. 20 m entfernt ) und ab 24.00 Uhr darf keine Musik mehr gespielt werden !

    WO ist soetwas geregelt das man das nachlesen kann wie und wielang normalerweise musik spielen darf und mit wieviel dB ?

    Ich hab zwar schon in der BGV B3 nachgeschaut und auch gelesen aber ich werd einfach nicht schlau draus !

    Wenn irgendeiner von euch vielleicht weis was man hier noch machen könnte würd ich mich über jede antwort freuen !

    schickt mir bitte auch links zu irgendwelchen sachen in der normalerweise geregelt wie laut es auf veranstaltungen sein darf im normalfall !

    Vielen dank im voraus

    Mfg

  • Tobias Zw.
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    • 10. August 2004 um 14:33
    • #2

    Schau' mal im Bundesimissionsschutzgesetz und den ergänzenden Rechtsverordnungen dazu nach.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • ADMIN
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    • 10. August 2004 um 14:49
    • #3

    TA Lärm bzw. die grenzwertähnliche Freizeitslärmrichtlinie

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • mckrise
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    945
    • 10. August 2004 um 18:06
    • #4
    Zitat

    ab 22.00 Uhr nur noch eine Lautstärke 55 dB( und das ist ja wirklich nicht laut für eine technoparty) an seinem Haus gemessen werden darf ( das haus ist c.a. 20 m entfernt ) und ab 24.00 Uhr darf keine Musik mehr gespielt werden !

    Verschiebt Eure Technoparty lieber auf einen Termin wo besagter Nachbar in Urlaub ist...
    ... schenkt ihm Literweise Wodka, in der Hoffnung dass er die am besagten Abend leert und sich dann nicht mehr beschwert...
    ... versucht den Nachbarn in einem Hotel unterzubringen...

    ... mit solche schlechten Vorzeichen würde ich keine Party veranstalten...

  • Eventus
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    2
    • 11. August 2004 um 08:49
    • #5

    Na das mit dem Hotelurlaub für ein komplettes wochenende in einem luxushotel hatten wir schon probiert aber er hat abgelent ! (Leider)
    Trotzdem dankeschön

  • wora
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    • 12. August 2004 um 18:42
    • #6

    bei den geltenden gesetzen werdet ihr stress bekommen, denn der nachbar bekommt mit sicherheit recht.


    macht doch was total verrücktes:
    fangt mit der party morgens um 10:00 an und dunkelt den raum komplett ab. man sollte nix vom tageslicht sehen, dann kommt auch ein bisschen stimmung auf.
    dann gibt es sicherlich keine probleme mit dem nachbarn.

    das ist zwar ein bisschen aussergewöhnlich, aber so könnte man alle einschränkungen gut umgehen und hätte trotzdem eine megalange party.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • wora
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    • 12. August 2004 um 18:45
    • #7

    oh.. hab gerade gelesen, das es ähnlich wie die loveparade laufen soll - also open air mit beschallung vom truck...
    sowas findet doch sowieso tagsüber statt, oder?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

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