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Warnung vor Laserforum Venlo

  • illuminator
  • 6. September 2004 um 00:55
  • illuminator
    Beiträge
    128
    • 6. September 2004 um 00:55
    • #1

    Ich war am Samstag 4.9.04 in Wallbeck für eine Top 40 Band tätig.
    Unter anderem war auch durch ein Sponsoring die Firma Laserforum aus Venlo engagiert. Der ,,Laserschutzbeauftragte`` hatte ein 8 (!) Watt Argonrohr in 2,5m höhe auf die Bühne auf einen ,,Blumendolly'' gelegt ( auf der Bühne spielten gleichzeitig 7 Musiker ). Nach seiner Aussage hatte er wohl nur die halbe Leistung gefahren 4 (!) Watt, aber trotzdem teilweise Vollstrahle in ca. 6m Entfernung in das Publikum geschossen! Auf meine Frage ob das alles so rechtens ist sagte er Zitat: ,,Ich bin Schutzbeauftragter und der TÜV ist nicht da''. Dieser Herr ist mit vorsicht zu geniessen, da nach meiner Ansicht ohne ein Messgerät zu haben die Leistung die ins Publikum geleuchtet wurde zu hoch war. Leider war es mir aber ohne diese Beweise nicht möglich die Anlage still zu legen. Ich weiss nicht wie er seine Anlagen auf bezahlten VA's aufbaut, aber man sollte da schon ein Auge drauf halten.


    Christian Asbeck
    Mittelstraße 70
    47647 Kerken

    chrasbeck@aol.com

  • partymucke
    Verifiziert
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    1.427
    Marktplatz Einträge
    1
    • 6. September 2004 um 16:40
    • #2
    Zitat von "illuminator"

    ..., aber man sollte da schon ein Auge drauf halten.

    In dem fall besser nicht. Genau die wollen wir doch schützen :wink:

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • pslkiel
    Verifiziert
    Beiträge
    5
    • 27. Juli 2005 um 23:43
    • #3

    selbst bei 4w is dat wohl scheiß egal ....0te ordnug killt das auge so oder so ...

  • christian_thomas
    Verifiziert
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    1.001
    • 28. Juli 2005 um 00:53
    • #4

    ..............................................................

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von christian_thomas (12. Juni 2010 um 23:48)

  • illuminator
    Beiträge
    128
    • 2. August 2005 um 19:49
    • #5

    Nabend,

    Ich bin mal gespannt. Am 27.8. gibt es wieder den gleichen Gig wie im Vorjahr.
    Diesesmal nehm ich mir einen Laserschtzbeauftragten mit und dann messen wir vor der VA mal.
    Mal sehen ob das Ordnungsamt überhaupt über eine Laser-Anwendung informiert worden ist. Nachdem ich voriges Jahr nochmal etwas nachgeforscht habe ist herausgekommen dass man das Ordnungsamt garnicht informiert hatte.

    Ich werde berichten wie es gelaufen ist.

    Gruß:

    Christian Asbeck
    Mittelstraße 70
    47647 Kerken

  • cyberlight2
    Beiträge
    71
    • 16. September 2005 um 23:20
    • #6

    Tag Christian. Kollege ;)

    Das mit dem Laser ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Bin leider ned dazu gekommen mich davon selbst zu überzeugen. Wäre sonst mit dem Ordnungsamt dort auf gekreuzt :)

    Gruß Matthias auch aus Kerken

    Stagelight51
    Matthias Strechel
    Eyllerstrasse 70 b
    47647 Kerken

    Einmal editiert, zuletzt von cyberlight2 (17. September 2005 um 13:11)

  • illuminator
    Beiträge
    128
    • 17. September 2005 um 12:57
    • #7

    Moin,

    Leider war ich jetzt 4 Wochen in Frankfurt und konnte somit den Gig nicht betreuen. Meine Kollegen sagten mir nur dass der Laser- Mann dieses Jahr nicht könne, weil seine Oma/Mutter ihren 70. Geb. feiern würde. Zusätzlich sagten beide Kollegen einstimmig: Es war noch gerade Platz für 2 6er Bars auf Stativ und dann war die Bühne voll, ein Laser hätte da garnicht mehr hingepasst.
    Nächstes Jahr soll der Laser- Mann aber wieder da sein.... :?

    Bis dahin:

    Christian Asbeck
    Mittelstraße 70
    47647 Kerken

  • cyberlight2
    Beiträge
    71
    • 17. September 2005 um 13:03
    • #8

    Tag!

    Na dann werde ich da sein. Der kann ja ned so ne großen Bänke da reinkloppen. Die Holländer sehen das mit der Sicherheit eh nicht ganz so verkniffen wie wir. Das habe ich bei der White Sensation 2002 in Amsterdam gesehn.

    Wen der hier so nen Ding aufstellt muß doch der TÜV das ganze abnehmen.

    Gruß Matthias Strechel
    Stageland51
    Eyllerstrasse 70 b
    47647 Kerken

  • tom noise
    Beiträge
    1.572
    • 17. September 2005 um 15:42
    • #9

    Also generell ist es auch mit 10Watt und mehr kein Problem in den Publikumsbereich zu fahren, solange die Scanner schnell genug "blinzelt" und die Safetys sauber eingestellt sind. Das der Tüv bei 4Watt nicht da war und die Anlage abgenommen hat, wundert mich allerdings schon. Bis 500mW interessiert es im Prinzip auch den Tüv nicht was du machst. Eine einmalige Abnahme der Bank genügt. Es heißt dann nur beim Ordnungsamt melden. Und übrigens: 2,55m ist eigentlich die vorgeschriebene Höhe. Also kann er mit den 2,5m schon hinkommen.

    LiGr,
    Tom

    Thomas Maroschik
    (The) Gecko GbR
    Südstraße 7
    90451 Nürnberg

    (The)Gecko GbR
    event | acoustics | media | studio
    An den Rampen 40-44
    90443 Nürnberg

    Telefon: 01636564230 (HandyNR wegen aktuellem Umzug in neue Räumlichkeiten)

  • tufkaljb
    Beiträge
    56
    • 4. Oktober 2005 um 08:21
    • #10
    Zitat

    Und übrigens: 2,55m ist eigentlich die vorgeschriebene Höhe.

    Da kommst Du nicht mit hin. So wie ich das bei meinem "Lehrgang" mitbekommen habe sind es seit 2 Jahren 2m70. Das gilt auch für die Spiegel die z.B. an den Wänden montiert werden. Zudem darf auch kein Besucher an die Spiegel herankommen.

    Und solch einen Laserschutzbeauftragen der mit "direkten" Strahlen durch die Leute fährt, sollte man diesen Schein wieder abnehmen. Ich hab sowas mal in einer Disco erlebt in der ich gearbeitet habe. Der hat mit Scannerbeams erst ein paar Luftballongs abgeschossen und ist dann mit den Strahlen durch die Leute "gezapt". Als ich ihn fragt ob er den Schein im Lotto gewonnen oder bei der Belehrung nicht aufgepasst hat, meinte er tatsächlich, die Strahlen wären ungefährlich. :roll: Ein glück ist nichts passiert. Zu dem Zeitpunkt hatte ich sogar noch keinen Schein gehabt, obwohl ich schon gute 10 Jahre Erfahrung mit Lasern hatte. Den hatte ich erst im November letzten Jahres gemacht. Trotzdem wußte ich, was ich mit einem Laser darf und was nicht. Und wie gefährlich die Strahlen sind, habe ich bei einstellen der Spiegel gesehen, wo ich eine Holzleiter zum Kokeln gebracht und mir eine Zigarette angezündet hatte. 4,2W Röhre von Coherent. (Lightline) Soviel ich weiß arbeitet der LJ wieder in der Disse, die wieder neu aufgemacht hat. Hoffentlich hat der ne gute Haftpflichtversicherung. Ohne Schutzbrille geh ich da net mehr rein. *g*

    Stell Dein Glas NIE aufs Pult!!!

    LJ-Johnny.de

  • cyberlight2
    Beiträge
    71
    • 4. Oktober 2005 um 09:19
    • #11

    Wir fahren unser System bei einer Höhe von 3mtr. Das gilt auch für die Spiegel und Sat´s. Haben eine transportable Anlage. dem TÜVund den anderen Ämtern. Sollte das Laserforum Venlo wieder in meiner Nähe sein, bin ich auch da mit dem Amt. Was der Mann macht ist unverantwortlich.


    Stagelight51
    Matthias Strechel
    Eyllerstrasse 70 b
    47647 Kerken

  • tufkascobo
    Beiträge
    379
    • 5. Oktober 2005 um 13:28
    • #12

    Hi!

    Höhe über begehbaren Flächen war 2,5m, ist jetzt 2,7m bis Strahlaustritt. Lesen: BGI 5007 4.10

    Zitat:
    Der ,,Laserschutzbeauftragte`` hatte ein 8 (!) Watt Argonrohr in 2,5m höhe auf die Bühne auf einen ,,Blumendolly'' gelegt ( auf der Bühne spielten gleichzeitig 7 Musiker ).

    Die Bank stand auf ner Bühne...wie hoch war die? Höher als 20cm?...dann hat sich das wohl erledigt.

    Weiters sind die Musiker ja keine Besucher. Somit dürfen sie sich wenn nicht vermeidbar(wenn es die szenische Darstellung erfordert) nach einer Einweisung im Laserbereich aufhalten.

    Das sollte mal die Theorie Nummer 1 zerschlagen.

    Was definierst du als Vollstrahl?
    Wenn ich bei ner Show einzelne Strahlen im ms Bereich ins Publikum lasse und die MZB eingehalten werden...ist nur eine Frage der Dauer und der Leistung. Die kann man bei allen anständigen Showsofts in verschiedenen Welten einstellen.
    Und das dieser jemand mit 4W über nen Spiegelhalter(worst case) ins Publikum knallt...ne, so blöd kann ja keiner sein. Wenn ja sollte man Ihn wirklich zur Vernunft bringen.

    Das mit dem Tüv bzw. Ordnungsamt...sollte wirklich nicht sein,aber wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein.

    Also was Du da aufstellst sind bloße Vermutungen die ohne Messung die wirklich Fahrlässigkeit beweist an Rufschädigung grenzt.

    Und jetzt steinigt mich von mir aus.. :D

    Vg aus Österreich

    Ps.: Laserschutzbeauftragter kann man auch ohne Schulung sein. Man lese die BGI 5007 Abschnitt 4.5. und 6.3.8.
    Eigentlich sollten 70% aller die hier Ihren Senf dazugeben mal die ganze 5007 lesen.

    Adresse:
    Harald Scharl
    Hohlweg 166
    2873 Feistritz
    Österreich

    "Kommt Zeit....kommt Licht"
    What the Fu** is a silent night?

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 5. Oktober 2005 um 17:06
    • #13

    Ich finde nicht, daß es keine Rufschädigung ist, wenn dieser Satz stimmt:

    Zitat


    Ich bin Schutzbeauftragter, und der TÜV ist nicht da


    Ich bin eher der Meinung, da hat sich der Laserschutzbeauftragte selbst geschädigt. Es sind schon genug Unfälle unter 1W passiert und von einem serösen Lasershow Anbieter hätte ich eideutig einen anderen Satz erwartet.


    Also wenn das Publikum bei 6m bereits beginnt, dann stehen die Band Mitglieder direkt davor und suchen Ihren Skalp :D

  • cyberlight2
    Beiträge
    71
    • 5. Oktober 2005 um 19:03
    • #14

    lol

    Einen Holländer vernunft bei zubringen ist ne schwierige Sache. Die nehmen es halt nicht so genau was aber mies ist. Der hat andere bewußt in Gefahr gebracht und kommt jetzt nicht mit Rufschädigung :evil:
    Der Mann sollte seine Sache in Holland durchsetzen aber nicht in Deutschland. Wozu gibt es den die ganzen Bestimmungen wen Ihr da schon drauf rum pochen tut?! Ich meine die deutschen Bestimmungen. Kenne die aus Holland nicht. Ist bestimmt nur ne Seite mit 3 Zeilen oder so.

    Gruß
    Matthias

  • tufkascobo
    Beiträge
    379
    • 6. Oktober 2005 um 08:21
    • #15

    Gutem morgen!

    montesuma: Gut...unter ner fachlichen Antwort würd ich mir auch etwas anderes erwarten, aber sie war zumindest ehrlich. :?

    Zu den Musikern:
    Und so lange er Figuren scannt bzw. auch die Strahlen gescannt und gedrosselt sind ist das kein Problem solange man sich nicht nen Meter vor die Bank stellt und reinglotzt...etwas übertrieben ausgedrückt mein ich.Zum Skalp suchen brauchst du schon etwas mehr an Power...

    Was mich noch immer interessieren würde...

    Waren die genannten Vollstrahlen wirkliche Beams über nen Spiegelhalter? Oder waren sie gescannt? Trifft Fall 1 zu war es definitiv zu viel.
    Bei Fall 2... da kann ich genauso auf ne VA von irgendwem gehen und festellen das ich glaube die Anlage war zu laut...

    Versteht mich nicht falsch, wir machen selbst Lasershows und ich bin der letzte der nicht auf Sicherheit achtet aber was manche Leute hier aus ner reinen Vermutung machen... wenn das jemand bei mir macht hat er meinen Anwalt vor der Haustür stehen.

    Mich würd auch mal interessieren wieviel Leute die hier gepostet haben Ahnung zum Thema Laser haben. Damit meine ich nicht nur "ich hab schon mal ne Show gesehen.."

    Viele Grüße
    Harald

    Adresse siehe oben

    "Kommt Zeit....kommt Licht"
    What the Fu** is a silent night?

  • cyberlight2
    Beiträge
    71
    • 6. Oktober 2005 um 10:15
    • #16

    Es waren reine Beams. Ohne Spiegel!! Das ganze auch in Weißlicht! Unser Bühnenmeister hat das ganze damals verfolgt.Vorschrift hin oder her. Sowas muß nicht sein. Wo kämen wir da hin wen jeder so arbeiten tut wie dieser Mann. Der Vorwurf und die Warnung sind berechtigt. Nächstes Jahr wird diese Person wieder da sein und ich bin dann auch dabei werde Fotos machen und diese hier reinsetzen damit Ihr euch alle Überzeugen könnt.

  • tufkascobo
    Beiträge
    379
    • 6. Oktober 2005 um 12:48
    • #17

    cyberlight:
    Ich merke Du bist jemand mit Ahnung...wenn Du aus nem Argonrohr(beziehe mich jetzt auf das erste Post) Weißlicht rausbringst...dann lass Dir das Patentieren. Ich (und der Rest der Welt) bekam bis jetzt immer nur 7 Linien von blau bis grün raus :?
    Ja...und der Bühnenmeister hat mir das erzählt...schon mal stille Post gespielt? Differenz Anfang - Ende?

    Ich muss Dir recht geben das das nicht sein muss, aber mit solchen Aussagen wie im ersten Post kann man sich in Zeiten wo jeder ne Rechtschutzversicherung hat schnell Ärger einhandeln.

    Nimm lieber keine Kamera mit sondern ein anständiges Leistungsmesgerät....rechne die MZB durch...Druck das Messergebnis aus und DANN kann man wen anpissen...besser is das...

    Mit ner anständigen Belichtungszeit mach ich dir aus nem Pointerfoto nen Planetenzerstörer... :D

    Worauf ich ganz einfach hinaus will, jetzt Strahl hin oder her, ist das immer wieder von irgendwem der sich "wichtig"(sry, is jetzt echt nicht bös gmeint!) machen will Behauptungen aufstellt die er nicht beweisen kann und dessen Sachkunde dahingestellt ist. In einer so relativ kleinen Branche wie bei Laserfirmen kann sowas schnell an die Substanz gehen wenn es sich rumspricht und da wird jeder Firmeninhaber schwere Geschütze dagegen auffahren.


    Wirklich freundliche Grüße
    Harald

    Adresse siehe vorher..

    "Kommt Zeit....kommt Licht"
    What the Fu** is a silent night?

  • fschleif
    Beiträge
    950
    • 6. Oktober 2005 um 23:32
    • #18

    In diesem Post werden doch mal wieder 2 Sachen deutlich:

    Zum einen wird die Leistung eines Lasers gerne unterschätzt. Bereits wenige Milliwatt können zu bleibenden Augenschäden führen.

    Zum anderen wird der Laserschutzbeauftragtenschein definitiv überschätzt: Eine 2-tägige Verastaltung mit einer Abschlussprüfung, die diesen Namen nun wirklich nicht verdient, soll abschliessend und nachhaltig auf die Gefahren von Laserstrahlen hinweisen - das kann nicht gehen...

    Ich vermisse in der gesamten Beschreibung des Vorfalls eine Angabe des Strahldurchmessers. Auch ein entscheidender Punkt. Die "Gefahr" eines Lasers liegt in der Leisungsbündelung, durch starke Aufweitung und/oder Strahldivergenz sinkt die Belastung fürs Auge drastisch

    Ohne wirkliche genaue Beschreibung des Vorfalls lässt sich eine mögliche Gefährdung nicht beurteilen. Allerdings tendiere ich bei dem Geschilderten auch eher dazu, dass hier mit erhöhtem Risiko gearbeitet wurde, insbesondere wenn man die fachlich nicht sehr versierten Äusserungen mit einbezieht... Aber wie geseagt, ohne genaue Beschreibung kann hier nicht geurteilt werden.

    OT: Mit einem Argon Ionen Laser lässt sich tatsächlich Weisslicht erzeugen. Allerdings dient er dann als Pumplaser. Hintergeschaltet sind nichtlineare Optiken, die einen kurzen Lichtpuls (einige fs) spektral "langziehen" und nachher wieder zusammen führen: Ergebnis ist Weisslicht. Z.B. Coherent OPA 8)

    Frank Schleifenbaum
    Laserschutzbeauftrater
    Wittgensteiner Str. 49e
    57271 Hilchenbach

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 7. Oktober 2005 um 00:32
    • #19

    Ich weiss nicht, ob der Strahldurchmesser wirklich eine Rolle spielt. Ich habe mal eine Zeichnung gesehen, bei dem eine Brille den Strahl ganz schnell wieder fokusiert hat. Auch ein Auge macht das schon im kleinen Rahmen, der Fokus ist dann oft hinten am Sehnerv.

  • fschleif
    Beiträge
    950
    • 7. Oktober 2005 um 07:46
    • #20

    Das stimmt zwar. aber im Auge findet keine PÖunkt zu Punkt Abbildung statt, sondern man sieht sozusagen ein "Weitfeld". Und da ist der Strahlsurchmesser dann doch entscheidend. Sonst wäre es ja auch egal, ob man in einen fokussierten Strahl blickt, oder in einen divergenten - der Punkt auf der Netzhaut müsste immer der gleiche sein.

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