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Privatvermietung an Firma

  • trigger
  • 16. Oktober 2004 um 11:19
  • trigger
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    174
    • 16. Oktober 2004 um 11:19
    • #1

    Hallo,

    michwürde folgendes interessieren:

    Wenn ich eigenes Equipment besitzte und eine Licht und Tonfirma
    dieses von mir jeden Monat mieten würde und mir einen Betrag x sagen wir halt mal 600€ Monatlich zahlen würde, geht das einfach so?
    als z.B Privatvermietung oder muß ich dafür ein Gewerbe haben?

    Oder gibt es da freibeträge?

    oder hängt das von meinem derzeitigen Einkommen ab?

    Mfg

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  • test
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    • 16. Oktober 2004 um 13:24
    • #2

    es gibt da freigrenzen. du mußt auf jedenfall auf das NICHT ausweisen von mwst. achten. sonst mußt du die auch abführen. die freigrenze liegt da bei 12000 (bitte nicht festnageln). im grunde geht es ja um 7200 euro. die wirst du wohl versteuern müssen.
    was den deal uninteressant für die fa machen könnte ist das mit der mwst. sie zahlen sie, können aber da du sie nicht zahlst, sich da auch nichts abziehen.
    der aufwand f. mwst ist zwar nicht so hoch, würde dich aber am jahresende rund 1000 euro kosten

    http://www.crystal-hannover.de
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  • trigger
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    • 16. Oktober 2004 um 21:24
    • #3

    was heißt mich "kosten"? :?:

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  • DJ_Uwe
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    • 17. Oktober 2004 um 12:31
    • #4

    Hallo Trigger!

    An deiner Stelle würde ich mich mal ganz konkret mit einem Steuerberater zusammensetzen. Du scheinst ja noch nicht den ganz großen überblick einer unternehmerischen tätogkeit zu haben. Das kann dich ganz schnell in teufels küche bringen....

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  • djobi
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    • 17. Oktober 2004 um 16:56
    • #5

    Da du das Equipment wiederholt vermieten willst musst du ein Gewerbe anmelden.

    Rechnungen als Privatman darfst du auch ausstellen, aber lediglich bei einmaligen Aktionen.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • trigger
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    • 27. Oktober 2004 um 23:25
    • #6

    wenn sonst KEINE einnahmen entstehen, reicht das nicht es in der steuererklärung als mieteinnahmen zu verbuchen?

    mir ist auch klar das die Mwst. nicht ausgewiesen wird!

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  • djobi
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    • 28. Oktober 2004 um 09:35
    • #7

    Mit "Mieteinnahmen" sind IMHO Gelder aus Immobilienvermietungen gemeint.

    Solltest du dein Equipment vermieten, hast du ja auch Anschaffungs-, Wartungs- und Unterhaltskosten. Auch deswegen: Gewerbeanmeldung!

    Es sei denn du triffst da "besondere" Vereinbarungen mit der entleihenden Firma .. quasi "cash kralle" ... *räusper*

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  • trigger
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    • 28. Oktober 2004 um 10:10
    • #8

    okay gut, was ist denn wenn ich das gewerbe jetz anmelde, aber das equipment schon letztes jahr gekauft habe?

    kann mann das denn noch zu den betriebsausgaben zählen?

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  • bias79
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    • 28. Oktober 2004 um 12:25
    • #9

    Ja. Das nennt sich dann Vorgründungskosten. Kannst dir sogar die Steuer für den Kram wiederholen wenn die Originalrechnungen vorhanden sind. Vor Gewerbegründung solltest du dich aber mal gründlich beraten lassen.
    Gruß, bias79

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  • timotimo
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    • 28. Oktober 2004 um 13:42
    • #10
    Zitat von "test"


    was den deal uninteressant für die fa machen könnte ist das mit der mwst. sie zahlen sie, können aber da du sie nicht zahlst, sich da auch nichts abziehen.
    der aufwand f. mwst ist zwar nicht so hoch, würde dich aber am jahresende rund 1000 euro kosten

    nicht so ganz: wenn ich 600 Euro an Miete haben will, aber die MwSt. ausweisen muss/will, dann kostet es ja 600 Euro zzgl. MwSt., sprich 696,-- Euro. Die 96 Euro kann dann die mietende Firma als Vorsteuer geltend machen. Du musst die 96 Euro ans Finanzamt abführen.

    Wenn die mietende Firma also das Equipment für 1000 Euro zzgl. MwSt., also 1160 Euro weitervermietet, muss sie dann nur noch 160-96=64 Euro abführen, da Du ja schon 96 Euro abgeführt hast. Die Firma hat also 400 Euro verdient.

    Der andere Fall: Du bist umsatzsteuerbefreit/führst auch nicht freiwillig ab:
    vermietest für 600 Euro, die Firma vermietet weiter für 1000 (zzgl. MwSt.)= 1160 Euro. Die Firma führt 160 Euro ans Finanzamt ab, haben sie also 400 Euro verdient.

    Bleibt sich also gleich. War das verständlich?

    "Kosten" tut Dich die Umsatzsteuer gar nichts, da Du die Umsatzsteuer für das Finanzamt einziehst und an dieses abführen musst. Ist also gar nicht Dein Geld.

  • Reini
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    • 30. Oktober 2004 um 19:43
    • #11
    Zitat von "djobi"

    Da du das Equipment wiederholt vermieten willst musst du ein Gewerbe anmelden.

    Rechnungen als Privatman darfst du auch ausstellen, aber lediglich bei einmaligen Aktionen.

    sowas hab ich noch nie gehört, wo kann man dies nachlesen?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • DJ-JAJA
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    • 30. Oktober 2004 um 22:05
    • #12
    Zitat

    sowas hab ich noch nie gehört, wo kann man dies nachlesen?

    Jetzt aber!!! :cry: Das sind Grundlagen!
    Was betrifft es? Das Einkommen, und wen betrifft es? Dich und die Steuer. Also schaut man mal ins Einkommenssteuergesetz. Da muss man in jedem Fall reinschauen, wenn man was tut, was Einkommen generiert...das ist übrigens das Thema, wegen Ebay...da machen viele was "nachhaltig" und glauben sie täten es privat!

    Def:
    Gesetzlich definiert ist die gewerbliche Tätigkeit als "selbstständige, nachhaltig betriebene Tätigkeit", die mit der Absicht betrieben wird, Gewinne zu erzielen. Außerdem muss eine nach außen gerichtete Tätigkeit - die so genannte Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr - vorliegen.

    Genauer:
    Die Definition der gewerblichen Tätigkeit ist in § 15 Abs. 2 EStG normiert. Danach liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind (A 11 GewStR):

    - Selbständigkeit (R 134 EStR)
    - Nachhaltigkeit (H 134a EStH)
    - Gewinnerzielungsabsicht (H 134b EStH)
    - Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (H 134c EStH)
    - keine Land- und Forstwirtschaft (R 135 EStR)
    - keine selbständige Arbeit (H 136 EStH, A 14 GewStR)
    - keine Vermögensverwaltung (R 137 EStR, A 15 GewStR)

    Zur Abgrenzung zur nichtselbständigen Tätigkeit nach § 19 EStG ist insbesondere das Tatbestandsmerkmal der Selbständigkeit von Bedeutung. Da eine gesetzliche Definition der Selbständigkeit nicht besteht, ist sie im Umkehrschluß aus der nichtselbständigen Tätigkeit abzuleiten. Danach liegt nach § 1 Abs. 2 LStDV eine selbständige Tätigkeit vor, wenn die tätigen Personen nicht in die Vereinsorganisation eingegliedert sind und sich nicht an geschäftsleitende Weisungen halten müssen, d.h., die Tätigkeit muß auf eigenes Risiko (Unternehmerrisiko) und auf eigene Verantwortung (Unternehmerinitiative) ausgeübt werden (H 134 "Allgemeines" EStH).

    Übrigens hilft auch die IHK bei solchen Fragen weiter....oder das Finanzamt selbst, denn für das Finanzamt gibt es auch eine Beratungsverpflichtung....ein Steuerberater wird alles tun, sofort zu sagen, dass das von einem Einsteiger selbst nicht zu leisten sei...was nicht stimmt.....aber wer kämpft nicht um Kunden? Drum wollen die ja auch keine Steuervereinfachungen :wink:

    Grüße Alex

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Reini
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    3.225
    • 31. Oktober 2004 um 13:36
    • #13
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Jetzt aber!!! :cry: Das sind Grundlagen!
    Was betrifft es? Das Einkommen, und wen betrifft es? Dich und die Steuer. Also schaut man mal ins Einkommenssteuergesetz. Da muss man in jedem Fall reinschauen, wenn man was tut, was Einkommen generiert...das ist übrigens das Thema, wegen Ebay...da machen viele was "nachhaltig" und glauben sie täten es privat!

    Grüße Alex

    Ich wollte eigentlich eine Antwort von djobi.
    Weil er hier ein pauschale Aussage trifft die so nicht richtig ist.

    "ICH" als Privatmann, kann jederzeit (auch e-bay) etwas verkaufen, auch ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, auch wenn ich mehrmalige Verkäufe tätige.
    Der springende Punkt an der Geschicht ist, dass "ICH" diese Einnahmen bei der Steuererkläung angeben muss (was viele nicht machen) (aber auch im Rahmen (bis zu ein fließenden Grenze) vom Finanzamt geduldet!)
    ....ich hoffe wir können dies so stehen lassen, weil ich keine Bock habe das Ganze ausführlicher zu erklären.............


    Um jetzt speziell auf die Frage von Trigger einzugehen......

    Ja, du kannst als Privatmann Dein Equipment an eine Firma vermieten.
    Wichtig dabei, Quittungsblock kaufen und die Einnahmen quittieren lassen und auch bei der Steuererklärung angeben....
    mit Deinem Steuerberater zusammen sitzen und Plan ausarbeiten ...wie ....wo....was .....mit Gewerbe anmelden ja/nein usw etc pp

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • trigger
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    174
    • 31. Oktober 2004 um 17:25
    • #14

    danke das hört sich nach einer vernünftigen antwort an!

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  • Fossi
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    • 31. Oktober 2004 um 17:56
    • #15

    Etwas OT:

    Zitat von "Reini"


    "ICH" als Privatmann, kann jederzeit (auch e-bay) etwas verkaufen, auch ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, auch wenn ich mehrmalige Verkäufe tätige.
    Der springende Punkt an der Geschicht ist, dass "ICH" diese Einnahmen bei der Steuererkläung angeben muss


    Mal angenommen:
    Ich als Arbeitnehmer mit 1000€ netto im Monat kaufe einen Schrank für 400€. Das Finanzamt interessiert das nicht. Wenn ich jetzt aber diesen Schrank nach 1,5 Jahren, weil er mir nicht mehr gefällt, bei ebay für 200€ verkaufe soll ich die 200€ als Einnahmen beim Finanzamt angeben und dafür gegebenenfalls auch noch Steuern zahlen? So könnte man Dein Posting verstehen.

    Zitat von "Reini"


    ....ich hoffe wir können dies so stehen lassen, weil ich keine Bock habe das Ganze ausführlicher zu erklären.............

    In Bezug auf oben genanntes Beispiel bitte ich um nähere Erläuterung.

    blubb.

  • djobi
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    • 31. Oktober 2004 um 18:03
    • #16

    Fossi: Es geht um GEWINNE aus privaten Veräusserungsgeschäften. Du machst bei deinem Beispiel ja Verlust. Der Gewinn (Freigrenze) für private Veräußerungsgeschäfte ist mit 512 EUR angebeben. Bei der Steuererklärung gibt es für "sonstige Einkünfte" ansonsten noch die Anlage SO

    Reini: wenn du ne Antwort von mir willst, bitte:

    auch ich habe mich beraten lassen. Dabei hab ich vom meinem Finanzwirt die Aussage erhalten, daß ich bei einmaligen Aktionen, (Beispiel: ich tapeziere für einen dritten eine Wohnung) als Privatmann eine Rechnung ausstellen kann. Sollte ich aber mehrfach Wohnungen für Dritte tapezieren und dafür Rechnungen ausstellen. müßte ich ein Gewerbe anmelden.

    Ist in sofern logisch, weil dann mehrer Faktoren gegeben sind:

    Zitat


    - Selbständigkeit (R 134 EStR)
    - Nachhaltigkeit (H 134a EStH)
    - Gewinnerzielungsabsicht (H 134b EStH)

    Dies ist mit Sicherheit stark vereinfacht und es mag noch einige andere Möglichkeiten geben.

    Nur: Bei einem wiederholten Verleih (sorry: Vermietung) sieht das IMHO nicht viel anders aus als bei obigen Beispiel. Auch reden wir nicht davon, was ist wenn ich meine gebrauchten Socken bei ebay versteigere. Und womöglich auf Grund einiger Fussfetischisten noch Gewinne mache .. aber wenn ich wiederholt Verstärker versteigere, weil ich auf der letzten Messe drei Europaletten aufgekauft habe, sieht das doch schon wieder anders aus, oder?

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  • trigger
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    • 1. November 2004 um 10:59
    • #17

    so,

    und was ist wenn es für nur einen bestimmten zeitraum ist?

    ich werde doch keine gewerbe anmelden müssen, wenn ich heute schon weiß wann es event. endet?

    dafür meldet man doch sicher kein gewerbe an, oder?

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  • Akustikfuzzi
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    • 1. November 2004 um 23:06
    • #18

    Du musst nicht deine 200 Euronen Einnahme versteuern, da den 200 Euronen ja ein Einkauf von 400 Euronen gegenübersteht.

    Aber wenn du den Schrank für 400 Euronen kaufst und ihn dann für 600 Euronen verkaufst dann musst du theoretisch die 200 Euronen Gewinn versteuern.

    So einfach ist das.

    Bei ebay wird das Finanzamt hellhörig, wenn du in einem Jahr mehr als 70 Artikel vertickst. Das ist dann schon etwas mehr als erlaubt.

    Aber wir sollten diese Diskussion beenden, da wir lt. Gesetz nicht dazu berechtigt sind die Arbeit der "beratenden Berufe" Rechtsanwälte,Steuerberater) zu erledigen. Dies ist auch nicht erlaubt.

  • djobi
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    • 1. November 2004 um 23:32
    • #19
    Zitat

    was ist wenn es für nur einen bestimmten zeitraum ist

    Was ist denn für dich ein bestimmter Zeitraum? 2 Monate, 2 Jahre, 10 Jahre? :roll:

    Zitat

    wenn ich heute schon weiß wann es event. endet


    Was heisst denn hier "eventuell"? Was ist denn das für eine Aussage?

    Zitat

    Du musst nicht deine 200 Euronen Einnahme versteuern, da den 200 Euronen ja ein Einkauf von 400 Euronen gegenübersteht

    Das meinte ich mit dem Gewinn ...


    Zitat

    da wir lt. Gesetz nicht dazu berechtigt ... Dies ist auch nicht erlaubt.


    Ich erledige hier keine Arbeit anderer. Ich führe auch keine qualifizierte Beratung aus. Ich tausche mich lediglich mit anderen Usern aus - dies sollte ja wohl noch gestattet sein ... auf jeden Fall sollte Trigger sich mal ordentlich beraten lassen - konkret auf seinen Vorstellungen und Gegebenheiten zugeschnitten! Dies ist mit Sicherheit auch nicht in einem Forum möglich.

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  • trigger
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    • 2. November 2004 um 13:44
    • #20

    also das kann ich sagen,

    von 12.04 - 06.05

    danach ist schluss!

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