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Was darf ich und was nicht!??

  • sonorite
  • 26. Oktober 2004 um 16:13
  • sonorite
    Beiträge
    77
    • 26. Oktober 2004 um 16:13
    • #1

    Was darf ich im Bereich Veranstaltungstechnik mit Vermietung, Handel und Dienstleistung tun und was nicht? :?
    Gibt es Tätigkeitkeiten die eine spezielle Ausbildung oder einen Nachweis erfordern?

  • djobi
    Verifiziert
    Reaktionen
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    5.132
    Marktplatz Einträge
    1
    • 26. Oktober 2004 um 16:20
    • #2

    Also Vermieten und Handeln darfst du nach Gewerbeanmeldung so viel wie du willst. Bei der Dienstleistung sieht das schon anders aus: Inzwischen wird in vielen Bereichen eine (ausgebildete) Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder besser (Meister, Ing.) verlangt.

    Elektroarbeiten (z.B. Netzstecker wechseln) "darfst" du z.B. auch nur als qualifizerte Elektrofachkraft

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • spooky
    Beiträge
    4
    • 3. Januar 2005 um 13:46
    • #3

    Hallo!

    Ich hätte da auch mal ein paar Dinge die mir am Herzen liegen zu dem Thema.
    Seit knapp 5 Jahren bin ich selbstständig in der Branche der Veranstaltungstechnik nebenberuflich tätig. Sprich FH und größere Abi Party´s usw.
    Natürlich baue ich nicht einfach hirnlos irgendwelche Traversen usw. auf. Sicherheit wird bei mir groß geschrieben. Und wenn ich von etwas keinen Plan habe dann nehme ich so einen Auftrag erst garnicht an!
    Soviel zu meiner Verteidigung vorab :D

    Wenn ich jetzt eine Veranstaltung über 200 Personen habe, muss ich dann einen Meisterbrief als Veranstaltungstechniker in der Tasche haben oder reicht ein Geselle?

    Meist ist es so das ich die Ausrüstung verleihe. Ein Aufbau ist mit inbegriffen bei großen Veranstaltungen. Gilt das dann als vermieten oder bin ich in dem Falle schon haftbar?

    Ich bin gelernter Elektroinstallateur, kann ich eine Umschulung machen und wenn ja wie lange dauert so etwas?
    Bzw. ist ein Fernstudium möglich?!

    In meiner Umgebung gibt es reichlich Leute die sich mit der Veranstaltungstechnik befassen, ich glaube nicht das von denen auch nur ein Bruchteil den Schein zum Veranstaltungstechniker haben.

    Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. :roll:

    Bin etwas in Eile...verzeiht mir die Schreibfehler bitte.

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 3. Januar 2005 um 23:16
    • #4

    Es hält dich keiner davon ab den Meister oder Fachkraft zu machen. Wobei Fachkraft nichts bringt, da du noch 3 JAhre unter einem Meister vorweisen musst um Verantwortlicher f.VT sein zu dürfen. Mit elekto Ausbildung haste allerdings sogar eine perfekte Vorbildung für den Meister.
    Frag mal bei deienr Handwerkskammer oder guck auf http://www.vplt.org, kann man (glaube ich) sogar als Fernstudium berufsbegleitend machen.

    Was darfst du und was nicht. Gute Frage...

    Im grunde lies dir gut die VStättV und BGV C1 durch, da steht alles. Nur gibt es dann noch die GUVV C1, nach der man eine Gefährdungsabschätzung machen muss. Hast du also einen komplexen Aufbau (sagen wir mal was gefolgenes), dann sollte eine Fachkraft oder Meister her. Sonst könnte der Versicherer im Schadensfall unfreundlich werden.

    Jetzt kommt es aber:
    Eigentlich ist der Versammlungsstättenbetreiber für eine qualifizierte Kraft zuständig und müsste somit eine stellen oder nur entsprechendes PErsonal für den Abend beauftragen, womit du den Job erst gar nicht bekommen würdest.

    Und dann gibt es noch die VPLT, die mit Ihren Richtlinien z.B. sagen, man muss einen Ing. haben der ein Rigg berechnet hat, einen Meister der es beaufsichtigt und mind. eine fachkraft (oder Sachkundigen f.V.R.) der anschlägt.

    Was soll man da noch sagen....solange nichts passiert darf man alles...wenn was passiert ist, dann durfte man nichts!

  • spooky
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    4
    • 4. Januar 2005 um 09:19
    • #5

    Danke für diese ausführliche Antwort.
    Ihr könnt ja von mir halten was ihr wollt aber ich finde das ganz schön bescheuert!
    Da plagt man sich ab um über die Runden zu kommen, investiert tausende von Euros in Equipment und dann kommt mal wieder der Staat und lässt sich eine solche Dreistigkeit einfallen. :evil:

    Das aus Sicherheitsgründen ein Vorbildung vorhanden sein muss das will ich ja gerade noch so verstehen aber was du da im letzten Posting vom Stapel gelassen hast das lässt mich so knapp 2 cm unter der Decke schweben. Aber das ist Deutschland, da kann man einfach nix mehr zu sagen.

    Davon mal ab bin ich doch sowieso der gelackmeierte wenn irgendjemandem etwas passiert.

    Darf ich noch fragen was der Meister mich so kosten würde?
    Lohnt sich so ein Meister überhaupt? Es ist ja nicht so als wenn ich jedes Wochenende ne große Veranstaltung hätte.

    Sorry das ich so tobe hier aber ich bin wirklich stinksauer.

  • Stephan Schewe
    Profi
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    543
    • 4. Januar 2005 um 10:05
    • #6

    Ich habe hier gerade einen Flyer von der Handelskammer:

    Berufsbegleitender Lehrgang: 4450.- Euro
    Lehrmittelpauschale: 307 Euro
    Prüfgebühr: 614 Euro

    :shock:

  • Tobias Zw.
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    • 4. Januar 2005 um 10:39
    • #7

    @ Spooky: Dann mach doch einfach einen Elektroinstallateurbetrieb auf - ohne Meisterbrief. Oder eine Autowerkstatt :D ...
    Es geistern hier mehrere vage Vorstellungen durch das Forum, die - glaube ich - mit der Wirklichkeit wenig gemein haben. Also: (Noch) darf jeder Dahergelaufene von der Straße eine Firma für Veranstaltungstechnik eröffnen, führen und Aufbauten in beliebiger Größe vornehmen. Einzige Ausnahme sind die Grenzbereiche zur Elektrotechnik - man muß Fachkraft sein, um Stromkabel reparieren und prüfen zu dürfen oder auch Meister, um Anschlüsse an's Netz des EVU zu machen, aber keiner hindert dich daran, Deine E-Bay-Dekotruss mit Kabelbindern auf acht Meter Höhe zu hängen und sie mit fünfhundert T-Bars vollzuklatschen.
    Die Verpflichtung, einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (im Regelfall immer einen Meister, bei großen Sachen je einen Meister für Licht und Bühne, bei sehr kleinen Veranstaltungen im Ausnahmefall auch mal eine Fachkraft mit Berufserfahrung) zu stellen liegt erst einmal beim Veranstalter. Das kann Dir als Garagenverleiher also vollkommen Wurst sein. Interessant wird es für Dich erst, wenn der Veranstalter Dich beim Auftrag schriftlich damit betraut, einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik selbst zu stellen. Und selbst dann mußt Du nur einen Meister mitbringen, als Unternehmer kannst Du immer noch ungelernter Aushilfsarbeiter mit reichem Pappi sein.
    Was Dir natürlich die Gerichte und die BG im Falle eines Unfalls erzählen, und was sie als "anerkannte Regeln der Technik" ansehen, steht auf einem anderen Blatt. Nur soviel als meine persönliche Meinung: Ich finde den Meisterzwang im Handwerk eine ganz gute Einrichtung, und die Ausbildung zum Beleuchtungs- bzw. Bühnenmeister darf wegen mir gerne verschärft werden, um die Latte höher zu hängen und ungeeignete Personen vermehrt auszusieben.

    MfG Tobias Zw.
    Beleuchtungsmeister in Ausbildung :roll:

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • timotimo
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    2.252
    • 4. Januar 2005 um 13:00
    • #8
    Zitat von "Privateer"

    Es hält dich keiner davon ab den Meister oder Fachkraft zu machen. Wobei Fachkraft nichts bringt, da du noch 3 JAhre unter einem Meister vorweisen musst um Verantwortlicher f.VT sein zu dürfen.

    Wo steht das?

  • Micromann
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    • 4. Januar 2005 um 19:34
    • #9
    Zitat von "Tobias Zw."


    .....aber keiner hindert dich daran, Deine E-Bay-Dekotruss mit Kabelbindern auf acht Meter Höhe zu hängen und sie mit fünfhundert T-Bars vollzuklatschen.....


    aber bitte nicht nachmachen, wird wahrscheinlich schneller runter kommen als dir lieb ist, und selbst wenns oben bleibt, dann könnte im brandfall das plastik der kabelbinder sich verflüssigen und die ganze aktion kommt auch runter


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Stephan Schewe
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    • 4. Januar 2005 um 21:09
    • #10

    timotimo

    Na in der VStättV steht schonmal, dass er 3 Jahre Berufserfahrung haben muss.
    Und dann ist es in der VT auch nicht anders als in anderen Berufen...unter einem Meister.

  • spooky
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    • 5. Januar 2005 um 08:50
    • #11

    Danke erstmal für eure Antworten!

    Also ich werde dann meinen Glückselefanten nicht mehr in 8m Höhe über dem Publikum an einem Wollfaden aufhängen :lol:

    So dann werde ich mich wohl schonmal darauf einstellen einen Meister für Veranstaltungstechnik zu machen. Meister für Elektro ist bei uns in der Region unsinnig. Der Markt ist total überlaufen!

    Aber teuer teuer teuer....uiuiuiuiui....

    Naja, das war ja von vornherein klar das es nicht billig wird!

  • Tobias Zw.
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    • 5. Januar 2005 um 09:03
    • #12

    @ Spooky: Mit einem Meisterbrief als Elektroinstallateur bist Du ja auch kein Veranstaltungsmeister und kein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik im Sinne der VStättV und der BGV.

    Im Übrigen finde ich die Preise für Beleuchtungsmeister doch ganz moderat - ich bin in Darmstadt und komme mit dem Preis-/Leistungsverhältnis da gut klar. Jeder Handwerksmeister dürfte teurer sein.

    Aber mal was ganz anderes: Welche Qualifikationen auf diesem Gebiet hast Du denn bisher erworben? Wäre es nicht sinnvoller, erst mal die Fachkraft, und dann den Meister zu machen? Wenn ich das richtig lese, betreibst Du seit fünf Jahren einen Feierabend-Garagenverleih. Ich glaube nicht, daß das als Grundlage ausreicht.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Sven M
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    • 5. Januar 2005 um 09:55
    • #13

    Wenn man es sich zutraut "fit" geunug zu sein kann man für etwa 180€ die Prüfung zur Fachkraft als externer machen..

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • kater
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    • 5. Januar 2005 um 11:25
    • #14
    Zitat von "BigSound"

    Wenn man es sich zutraut "fit" geunug zu sein kann man für etwa 180€ die Prüfung zur Fachkraft als externer machen..

    Das hängt ja wohl nicht nur davon ab ob man sich fit genug fühlt, da redet ja die Kammer auch noch mit.....

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • rockline
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    • 5. Januar 2005 um 15:06
    • #15
    Zitat von "kater86"

    Das hängt ja wohl nicht nur davon ab ob man sich fit genug fühlt, da redet ja die Kammer auch noch mit.....


    Genau. Hingehen, anmelden, bezahlen, Prüfung ablegen und mit 50% Sicherheit ist die Sache gegessen. Ist im Prinzip ähnlich der Führerscheinprüfung, da ist der Besuch der Fahrschule auch nicht zwingend vorgeschrieben.

    Es ist schon in gewisser Weise richtig, dass die Kammern den neuen Beruf erfunden haben. Es lassen sich damit eine Menge junger Leute vorübergehend von der Straße holen, um später als Arbeitslose wieder in die Statistik einzugehen. Als Grundlage zur Selbstständigkeit wird das nicht vorgeschrieben, allerdings versuchen private Verbände ohne Weisungsrecht eine gewisse Vorschrift zu erlassen.
    Später, nachdem der Beruf "Veranstaltungstechniker" zur genüge gestreut worden ist wird, die zweite Vorschriftsstufe der Meisterbrief sein.

    Der Meistertitel und die damit verbundenen Gebühren sind eine wichtige Einnahmequellen der Kammern, und bevor diese Quellen spärlich fließen wird man per Gesetz für Nachschub sorgen. So ist das nun mal in Deutschland, dass hat mit besonderem Wissen mancher frischgebackenen Veranstaltungstechnikern oder Meistern wenig zu tun!
    Stefan

  • CGVS
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    • 7. Januar 2005 um 03:02
    • #16

    spooky
    Fachkraft für VA-Technik zu machen, macht m.E. keinen Sinn, wenn Du bereits gelernter Elektroinstallateur bist.
    Du wirst als Elektroinstallateur ohne Probleme zur VA-Meisterprüfung zugelassen. Handwerksberufe wie E-Installateur oder RFT sind höher angesiedelt als die Fachkraft für VA-Technik.
    Soweit ich weiss werden diese Ausbildungen zusammen mit nachgewiesener Berufserfahrung auch als Fachkraft für VA-Technik anerkannt. (ggf. mal beim VPLT oder IHK nachfragen)

    Dieser ganze Berufszweig wurde erst geschaffen und ist auch noch nicht wirklich strukturiert, daher ist die Ausbildung auch noch nicht so scharf wie z.B. bei einem Handwerks-Elektroberuf.
    Ein Elektro-Meister, der einen Veranstaltungsbetrieb aufmacht, darf z.B auch gleich Fachkräfte für Veranstaltungstechnik ausbilden...

    Was Du mit und ohne Ausbildung darfst musst Du selbst verantworten. Wo kein Kläger da ist auch kein Richter. Ein Kläger könnte z.B. die VBG sein, die wird es aber nicht interessieren, wenn Du auf einer kleinen VA mißt baust.
    Deren Passion ist es Unfälle dort zu verhindern wo sie zahlen muss, Theater, Fernsehstudios, Bühne, ...
    Sprich, überall wo versicherte Mitarbeiter werkeln und nach einem Arbeitsunfall die VBG einspringen/zahlen muss...

  • Tobias Zw.
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    • 7. Januar 2005 um 09:03
    • #17

    Im vorherigen Eintrag sind m. E. mehrere Fehler:

    - Du wirst nicht automatisch Fachkraft, wenn Du eine andere Ausbildung und Berufserfahrung hast; die Qualifikation zur Fachkraft setzt immer das Bestehen der Prüfung vor der IHK voraus.

    - Der Beruf ist älter, als Du anscheinend glaubst. Wir haben z. Zt. den fünften Lehrlingsjahrgang in der Ausbildung, und die IHKen und Berufsschulen haben sich ganz gut eingegrooved...

    - Den letzten Absatz finde ich nachgerade abstoßend: "Wo kein Kläger, da keine Richter"? Was ist mit Personen, die zu Schaden kommen könnten? Was ist mit dem Schutz der eigenen Unversehrtheit und finanziellen Unabhängigkeit? Was ist mit Kenntnis der einschlägigen Vorschriften?

    - Natürlich darf ein Elektromeister, der einen veranstaltungstechnischen Betrieb hat, sofort Fachkräfte ausbilden. Er darf aber auch genauso Einzelhandelskaufleute und Industriefachpacker ausbilden - und umgekehrt: Ein Meister für Veranstaltungstechnik darf ja auch Kaufleute ausbilden... Meiner Meinung nach eine Schwäche im System, aber nichts branchenspezifisches.

    Und wenn Du noch einmal sagst, daß Handwerksberufe wie der schnöde Schlitzeklopfer "höher angesiedelt" sind als die Fachkraft, darfst Du Dich gerne bei mir zur Ausbildungssimulation mit Ohrenlangziehen melden.

    Ich rate dringend davon ab, als Elektroinstallateur ohne umfangreiche Berufserfahrung direkt die Meisterprüfung anzustreben. Vielleicht würde er sie ja bestehen - und was hätten wir dann? Noch einen Beleuchtungsmeister ohne echte Erfahrung.

    MfG Tobias Zw.
    Ausbilder 8)

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • CGVS
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    • 8. Januar 2005 um 01:53
    • #18

    Also Dein Angebot zur Ausbildungssimulation würde ich ja völlig vergütungsfrei gerne annehmen, wenn ich die nötige Zeit hätte :wink:
    Aber mal zurück zu den Punkten:

    Zitat von "Tobias Zw."

    - Du wirst nicht automatisch Fachkraft, wenn Du eine andere Ausbildung und Berufserfahrung hast; die Qualifikation zur Fachkraft setzt immer das Bestehen der Prüfung vor der IHK voraus.


    Automatisch habe auch nicht gesagt. Es gilt immer seine Berufserfahrung anhand von Zeugnissen nachzuweisen, dann besteht die Möglichkeit etwas annerkannt zu bekommen. Vor allem wenn man diese Ausbildungs-Anerkennung braucht für eine weiterführende Prüfung, sprich Meister ist die IHK oft sehr Kulant...
    Bei der Handwerkskammer z.B. ist das so nicht möglich...

    Zitat von "Tobias Zw."

    - Der Beruf ist älter, als Du anscheinend glaubst. Wir haben z. Zt. den fünften Lehrlingsjahrgang in der Ausbildung, und die IHKen und Berufsschulen haben sich ganz gut eingegrooved...


    Als ich die Ausbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik machen wollte vor ca. 5 Jahren, war die ganze Geschichte noch sehr neu. Da gab es in Deutschland meines wissens nur 2 Möglichkeiten die Ausbildung zu machen (deutsche Event Akademie und noch eines...)

    Zitat von "Tobias Zw."

    - Den letzten Absatz finde ich nachgerade abstoßend: "Wo kein Kläger, da keine Richter"? Was ist mit Personen, die zu Schaden kommen könnten? Was ist mit dem Schutz der eigenen Unversehrtheit und finanziellen Unabhängigkeit? Was ist mit Kenntnis der einschlägigen Vorschriften?


    und

    Zitat von "Tobias Zw."

    Ich rate dringend davon ab, als Elektroinstallateur ohne umfangreiche Berufserfahrung direkt die Meisterprüfung anzustreben. Vielleicht würde er sie ja bestehen - und was hätten wir dann? Noch einen Beleuchtungsmeister ohne echte Erfahrung.


    Hier gibst Du die Anwort eigentlich schon selbst...Ich bin ganz klar der Meinung, dass ein "Meisterzwang" wie er schon oft angesprochen wurde auch nicht vor Problemen schützt. Es wird dann viel unerfahrene Meister geben und einige wirkliche Profis werden ggf. nicht die Zeit haben Ihre Prüfung zu machen und somit nicht mehr Gewerbetreibend sein dürfen?
    Erfahrung und somit auch Kenntnisse von möglichen Gefahrenquellen und weitsicht sind der beste Schutz gegen Unfälle usw.
    "Wo kein Kläger, da kein Richter" bedeutet, wo nichts passiert wird auch niemals geklagt werden. Ausser eben in den erwähnten Betrieben, weil hier die BGs versuchen Ihre versicherten zu Schützen, sprich kosten für Unfallversicherungen gering zu halten!

    Zitat von "Tobias Zw."

    @ Spooky: Mit einem Meisterbrief als Elektroinstallateur bist Du ja auch kein Veranstaltungsmeister und kein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik im Sinne der VStättV und der BGV.


    Eigentlich komisch, denn er darf wenn er ein Gewerbe für Veranstaltungstechnik aufmacht z.B. PA-Verleih Fachkräfte ausbilden :wink:

    Zitat von "Tobias Zw."


    - Natürlich darf ein Elektromeister, der einen veranstaltungstechnischen Betrieb hat, sofort Fachkräfte ausbilden. Er darf aber auch genauso Einzelhandelskaufleute und Industriefachpacker ausbilden - und umgekehrt: Ein Meister für Veranstaltungstechnik darf ja auch Kaufleute ausbilden... Meiner Meinung nach eine Schwäche im System, aber nichts branchenspezifisches.


    Branchenspezifisch ist das nicht, viel mehr ein Grund Lehrstellen zu schaffen - Auf Qualität der Ausbildung wird selten geachtet...
    Kleine Anektdode:
    Ich hatte in meinem Ausbildungsjahrgang einen RFT Azubi, der hat 2 volle Jahre nur verkaufte Fernseher ausgeliefert und angeschlossen ein anderer (beschäftigt bei einem großen Unterhaltungs-Elektronik Markt) hat 1.5 Jahre nur Geräte ausgepackt, ins Regal gestellt und anschließen die Verpackungsmaterialien richtig entsorgt :roll:
    Wie sieht es im allgemeinen mit VT-Fachkraft Azubis aus? Auch meist billige Arbeitskräfte?

    Zitat von "Tobias Zw."

    Und wenn Du noch einmal sagst, daß Handwerksberufe wie der schnöde Schlitzeklopfer "höher angesiedelt" sind als die Fachkraft, darfst Du Dich gerne bei mir zur Ausbildungssimulation mit Ohrenlangziehen melden.


    Das hast Du oben eigentlich schon bestätigt, der "schnöde Schlitzeklopfer" darf das VT-Gewerbe aufmachen und auch Fachkräfte ausbilden, der Meister für Veranstaltungstechnik darf keinen Elektroinstallationsbetrieb oder eine Radio-und Fernseh-Werkstatt eröffnen geschweige denn diese Berufe ausbilden!
    Die Handwerkskammern sind da sehr eigen...

    Nur am Rande: Wie sieht es eigentlich bei Dir mit dem Ausbildungsinhalten aus? Lernt Ihr z.B. Verstärker oder digitale Schaltungen wieder in Stand zu setzen? (Also jetzt nicht komplette PCBs tauschen sondern Fehler Messtechnisch ermitteln und beheben...)

    Ich muss ja wissen was in der Ausbildungssimulation gefordert werden würde :wink:

  • Tobias Zw.
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    • 8. Januar 2005 um 12:47
    • #19
    Zitat von "CGVS"

    Automatisch habe auch nicht gesagt. Es gilt immer seine Berufserfahrung anhand von Zeugnissen nachzuweisen, dann besteht die Möglichkeit etwas annerkannt zu bekommen. Vor allem wenn man diese Ausbildungs-Anerkennung braucht für eine weiterführende Prüfung, sprich Meister ist die IHK oft sehr Kulant...

    Das glaube ich nicht. Kein Mensch bekommt die "Fachkraft" ohne Prüfung. Sehr wohl aber die Zulassung zur Meisterprüfung - aber das ist ein anderes Paar Schuhe!

    Im übrigen keimt beim Lesen der Antworten in mir der Verdacht, daß Du nicht das wahrgenommen hast, was ich geschrieben habe, sondern das, was Du lesen wolltest.

    Es gibt in Deutschland inzwischen meines Wissens nach mindestens acht Ausbildungsstellen für Meister, und die meisten davon sind (- das ist jetzt meine ganz eigene Meinung -) nicht wirklich gut. Das liegt aber auch an den Menschen, die jetzt alle den Meister machen wollen: Ohne Ahnung und Vorkenntnisse, aber mit einem starken Selbstbewußtsein.

    Im übrigen sind unsere Auzubis keine billigen Arbeitskräfte, sondern unsere Investition in die Zukunft. Sei beruhigt: Bei uns kostet jeder Azubi die Firma mehr, als er einbringt. Hallo, Ihr schwarzen Schafe da draußen!

    Und zu den Ausbildungsinhalten: Die stehen in der Ausbildungsordnung. Warum sollte eine Fachkraft einen Verstärker messen und reparieren können? Dafür gibt's doch Radio- und Fernsehtechniker und ähnliche Berufe. Ich will allerdings auch nicht einen Radio- und Fernsehtechniker auf der Baustelle sehen, der meint, er könne auf Grund seiner Ausbildung eine Beschallungsanlage konzeptionieren, aufbauen und einstellen und dann noch eine kleine Beleuchtung setzen.

    BTW: Ich habe meine Ausbilderausbildung und -eignungsprüfung bei der Handwerkskammer gemacht und bin jetzt selber Prüfer für Ausbilder bei der IHK. Ich kenne die Macken beider Gremien...

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • CGVS
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    • 9. Januar 2005 um 05:12
    • #20

    OK, lass mich die Sache mit der Ausbildung nochmal anders bzw. "glücklicher" Formulieren...
    Mir ging es hier um die Tätigkeiten die man ausüben darf. Sprich das man mit entsprechender Ausbildung und nachgewiesener Erfahrung z.B. in der VA-Branche (belegt durch entsprechende Zeugnisse) auch die Tätigkeiten ausführen darf, für die eigentlich eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik vorgesehen ist.
    In einem anderen Thread hat aber jemand anscheinend gerade gegenteilige Erfahrungen gemacht...das ist auf jeden Fall mal eine Anfrage an die IHK wert...

    Zitat von "Tobias Zw."

    Ich will allerdings auch nicht einen Radio- und Fernsehtechniker auf der Baustelle sehen, der meint, er könne auf Grund seiner Ausbildung eine Beschallungsanlage konzeptionieren, aufbauen und einstellen und dann noch eine kleine Beleuchtung setzen.


    Wieso nicht? Wenn genau diese Tätigkeiten ca. 60% Bestandteil der betrieblichen Ausbildung waren!?

    Der Ausbildungsberuf und was man dann wirklich in der Ausbildung lernt/macht sind zwei paar Schuhe.
    Die grundsätzlichen Inhalte müssen selbstverständlich überall gelehrt werden, weil diese auch Bestandteil der Prüfung sind, allerdings ist eine Ausbildung lang und viele Teile werden Betriebsspezifisch gestaltet.

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